Die juristische Presseschau vom 23. bis 25. März 2019: Dro­hende Ver­jäh­rung in Cum-Ex-Fällen / Scha­den­er­satz­klagen gegen Boeing / Ver­ge­sell­schaf­tung nach Art. 15 GG

25.03.2019

Straftaten im Cum-Ex-Steuerskandal könnten vor Ermittlungsende verjähren. Außerdem in der Presseschau: Der Luftfahrtkonzern Boeing sieht sich Klagen gegenüber und die Sozialisierung nach Art. 15 Grundgesetz wird weiter diskutiert.

Thema des Tages

StA Köln – Cum-Ex: Die Mo-SZ (Jan Willmroth) berichtet, dass wegen Mangel an Personal möglicherweise einige der 50 von der Staatsanwaltschaft Köln eingeleiteten Ermittlungsverfahren mit insgesamt ca. 200 Beschuldigten verjähren könnten. Es geht im Ermittlungsverfahren um etwa 5 Milliarden Euro, die dem Fiskus entgangen sind. U.a. Banker und Aktienhändler haben über mehrere Jahre trickreich eine Gesetzeslücke genutzt, und sich bei Aktiengeschäften die Kapitalertragsteuer mehrfach erstatten lassen. Die Gesetzeslücke wurde erst 2012 geschlossen. Jetzt fehlen Experten bei den Ermittlungsbehörden, nur etwa 15 Steuerfahnder arbeiten an den Verfahren. Das Justizministerium in Nordrhein-Westfalen bestreitet eine drohende Verjährung durch fehlendes Personal.

Der Rechtsanwalt Jörg Schwerdtfeger erläutert in einem Gastbeitrag auf Hbl-Rechtsboard, dass im Rahmen der zivilrechtlichen Aufarbeitung des Cum-Ex-Steuerskandals auch Schadensersatzansprüche verjähren könnten. Laut Mo-FAZ (Johannes Ritter) hat parallel zu den deutschen Ermittlungen die Staatsanwaltschaft des Kantons Zürich Anklage gegen drei Deutsche, u.a. den Rechtsanwalt Seith, wegen Geheimnisverrats und Wirtschaftsspionage erhoben. Es geht um die Weitergabe von Unterlagen der Privatbank Sarasin, die wesentlich für die Aufdeckung der Cum-Ex-Geschäfte waren.

Rechtspolitik

EU-Urheberrechtsreform: Erneut geht es in den Zeitungen um die am Dienstag im Europäischen Parlament zur Abstimmung stehende EU-Urheberrechtsreform, die darin vorgesehenen sogenannten Uploadfilter – die begrifflich im Entwurf nicht vorkommen – und die damit verbundenen Proteste. Sollte die Reform im Parlament angenommen werden, hätten die Mitgliedstaaten zwei Jahre Zeit, um die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. Es berichten u.a. die Sa-FAZ (Hendrik Kafsack) und die FAS (Corinna Budras/Thomas Gutschker). deutschlandfunk.de (Peggy Fiebig) erläutert, dass die Umsetzung des durch die neuen Regelungen vorgesehenen Urheberrechtsschutzes zwar theoretisch durch die Verwertungsgesellschaften wahrgenommen würde, die mit den Plattformen Lizenzverträge über von Nutzern hochgeladene Inhalte schließen, die Richtlinie selbst aber keine Verpflichtung hierzu vorsieht. Außerdem seien solche Lizenzen für kleine Foren bereits finanziell nicht realisierbar.

Gudula Geuther (deutschlandfunk.de) ist der Auffassung, Auswege aus diesen Dilemmata der "gut gemeinten" Reform müssten innerhalb der Richtlinie geregelt werden. In der Sa­-FAZ meint Jasper von Altenbockum, dass sich in der Diskussion der Vorwurf, es werde ohne Öffentlichkeitsbeteiligung etwas beschlossen, das Zensur bedeute, sich wie bei den Abkommen zur Bekämpfung von Kinderpornographie und Internetpiraterie wiederhole, so aber nicht stimme. Vielmehr würden durch diese Kritik "Konzerne, die ihre Kunden schon weltumspannend dressieren, […] selbst von Kapitalismuskritikern zu Reservaten der Freiheit stilisiert." In der Mo-FAZ zieht Jürgen Kaube Parallelen zwischen geistigem und dinglichem Eigentum und folgert schließlich: Um das Internet so zu bewahren, wie es bisher war, seien die Gegner der Richtlinie aus der Politik "bereit, das Recht zu opfern, so wie wir es kannten."

Audiovisuelle Prozess-Aufzeichnung: lto.de (Christian Rath) interviewt Marie Luise Graf-Schlicker, Ex-Abteilungsleiterin im Justizministerium, anlässlich des Strafverteidigertages zur Frage der audio-visuellen Aufzeichnung von Strafprozessen und möglichen Alternativen der technischen Aufzeichnung im Gerichtssaal, für die sich Graf-Schlicker einsetzt. Sie hält es auch für sinnvoll, dass derartige Aufzeichnungen auch von Staatsanwaltschaft, Verteidigung und Nebenklage bereits während der Hauptverhandlung genutzt werden dürften. Außerdem geht es um mögliche Folgen für Revisionsverfahren.

Whistleblower: Im Tsp befürwortet Jost Müller-Neuhof den vom Bundestag überarbeiteten Entwurf eines Gesetzes zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen. Vorgesehen sind darin nun Ausnahmen für die Presse und Hinweisgeber, also Whistleblower. Diese dürften Geheimnisse offenlegen, ohne strafrechtlich belangt zu werden, wenn Rechtsbrüche vorliegen oder ein berufliches oder sonstiges Fehlverhalten.

Darknet: In einem Gastbeitrag auf netzpolitik.org erläutern der Rechtsprofessor Matthias Bäcker und der wissenschaftliche Mitarbeiter Sebastian Golla, warum der vom Bundesrat eingebrachte Entwurf eines Darknet-Gesetzes, als Teil des sog. IT-Strafrecht durch das u.a. § 126a Strafgesetzbuch geändert werden soll, künftig dazu führen könnte, dass Anbieter sog. internetbasierter Leistungen kriminalisiert werden, obwohl sie sozialadäquate Handlungen, wie zugangsbeschränkte Kommunikationsdienste, anbieten. Überdies beinhalte der Entwurf eine "bisher beispiellose Vorfeldstrafbarkeit".

Sichere Herkunftsstaaten: Die geplante Einstufung Georgiens als sicherer Herkunftsstaat und die damit verbundenen Auswirkungen auf die Abschiebepraxis thematisiert die Mo-taz (Christian Rath). Abgelehnte Asylanträge von georgischen Staatsangehörigen gelten bereits in 50 Prozent der Fälle als "offensichtlich unbegründet", dies träfe bei Einstufung als sicherer Herkunftsstaat für alle Fälle zu.

Justiz

LG Berlin – Ku'damm-Raser: Am kommenden Dienstag soll nach 19 Verhandlungstagen seit November 2018 das Landgericht Berlin ein Urteil im Fall der Ku'damm-Raser Marvin N. und Hamdi H. fällen, bei deren illegalen nächtlichen Autorennen im Januar 2016 ein Unbeteiligter Pkw-Fahrer zu Tode gekommen war. In einem ersten Verfahren vor dem Landgericht waren die Angeklagten wegen Mordes verurteilt worden, der Bundesgerichtshof hatte die Urteile aber wegen Rechtsfehlern aufgehoben und im März 2018 den Rechtsrahmen aufgezeigt, so die Mo-taz (Christian Rath). Die Staatsanwaltschaft blieb bei ihrer Forderung einer lebenslangen Freiheitsstrafe wegen gemeinschaftlich begangenen Mordes infolge eines illegalen Autorennens. Die Mo-taz (Sabine Seifert) berichtet außerdem ausführlich über den Verfahrensgang und die bisherigen Verhandlungstage.

LG Karlsruhe zu Pamela Reif: In der Kolumne "Mitarbeiterin der Woche" der Mo-taz kommentiert Christian Rath das Urteil des Landgerichts Karlsruhe von letzter Woche zur Frage der Schleichwerbung durch Influencerin Pamela Reif. Das Gericht hatte geurteilt, eine Influencerin handele immer geschäftlich und steigere letztlich ihren eigenen Marktwert, deshalb handle es sich auch bei nicht durch Firmen finanzierte Posts um Schleichwerbung. Rath hält dies nicht für schlüssig: "Denn das Gericht wirft Reif nun gar keine Schleichwerbung für Pullis vor, sondern Schleichwerbung für sich selbst."

OVG Münster zu Ramstein: Heribert Prantl (Sa-SZ) greift in der Leitkolumne die Urteile des Oberverwaltungsgerichts Münster von letzter Woche zu von Deutschland gesteuerten US-Drohnenangriffen auf. Prantl erinnert an das Machtgefälle zwischen der jungen Bundesrepublik und den Alliierten, dass im Besatzungsstatut von 1949 vorgesehen war. Nun sei Deutschland aber, anders als vor 70 Jahren, souverän und kein Besatzungsstatut sehe mehr vor, dass die deutsche Staatsgewalt vor den Toren der US-Basis ende. Vielmehr wären es die Bündnispflichten im Rahmen der Nato und Sondernutzungsrechte der USA, fußend auf dem Nato-Truppenstatut und einem Zusatzabkommen, die nun das Verhältnis definierten. Das Nato-Statut befreie Deutschland aber nicht von der Einhaltung deutscher Gesetze und insbesondere nicht des Grundgesetzes, daran hätten die Richter nun erinnert.

LG Darmstadt – Fehlurteile: Die WamS (Gisela Friedrichsen) greift den Fall des nun freigesprochenen 55-jährigen Familienvaters Andreas Böhmann auf, der wegen vorgeworfener Vergewaltigung seiner Ehefrau durch zwei Strafkammern des Landesgerichts Darmstadt verurteilt wurde und zu Unrecht insgesamt sechseinhalb Jahre in Haft saß, um über die Zahl der Fehlurteile bei Sexualdelikten zu berichten.

OLG Celle – Porsche: Die Sa-FAZ (Marcus Jung) berichtet über das Kapitalanleger-Musterverfahren zum Übernahmeversuch von Volkswagen durch die Porsche Holding SE (PSE) im Jahr 2009, in dem drei Klägergruppen wegen nicht veröffentlichter Insiderinformationen rund 5,4 Milliarden Euro Schadenersatz verlangen. Nun knapp eineinhalb Jahren nach Prozessauftakt seien wegen eines erneuten Befangenheitsantrags gegen einen der Richter des 1. Kartellsenats des Oberlandesgerichts Celle mehrere Verhandlungstermine aufgehoben worden. Laut einer Mitteilung des Gerichts könne die mündliche Verhandlung ab voraussichtlich April fortgesetzt werden.

LG Hannover – Süßwarenkartell: Sa-FAZ berichtet über mehrere kartellrechtliche Schadensersatzklagen vor dem Landgericht Hannover, die von den Drogeriemarktketten Müller und Rossmann und von Arndt Geiwitz, Insolvenzverwalter der ehemaligen Drogeriekette Schlecker, wegen illegaler Preisabsprachen gegen Süßwarenhersteller geführt werden. Im Jahr 2013 hatte das Bundeskartellamt deswegen bereits Bußgelder in Höhe von 63 Millionen Euro verhängt. Nun hätten die Kläger ihre Klagen gegen die Lieferanten, u.a. Haribo, in Höhe von mehr als 27 Millionen Euro kurz vor Prozessauftakt am kommenden Donnerstag zurückgenommen.

Verfahrensdauer: Wie spiegel.de (Philipp Löwe) und Mo-SZ berichten, müssen nach aktuellen Zahlen des Deutschen Richterbunds immer mehr dringend Tatverdächtige aus der Untersuchungshaft entlassen werden, da die Gerichte nicht schnell genug arbeiten. Gleichzeitig würden nach Aussage des Bundesgeschäftsführers des Richterbunds Sven Rebehn die Verfahren immer aufwendiger, etwa durch grenzüberschreitende Kriminalität.

Recht in der Welt

USA – Boeing: Laut Hbl (Katharina Kort) drohen dem US-Flugzeughersteller Boeing mehrere Schadenersatzklagen wegen der beiden Abstürze des Modells Boeing 737 Max 8. Einer der Anwälte, der 20 Angehörigen-Familien vor einem Gericht in Nord-Illinois, dem Hauptsitz von Boeing, vertritt, sieht die Schuld des Unternehmens als gegeben, es sei nur eine Frage des Grades der Schuld. Laut Mo-FAZ wird die Welthandelsorganisation (WTO) am Donnerstag ein Urteil über illegale Zuwendungen an Boeing veröffentlichen. Sollte Boeing zu Unrecht Entwicklungshilfen für das Modell Dreamliner erhalten haben, könnten auch hier Schadenersatzforderungen in Milliardenhöhe drohen.

USA – Mueller-Ermittlungen: Mehrere Zeitungen berichten über den Abschluss der Ermittlungen durch US-Sonderermittler Robert Mueller, der jene nun ohne weitere Anklagen abgeschlossen habe. Die FAS (Majid Sattar) mutmaßt, die Frage der vollständigen Einsichtnahme in die Berichtsakten durch den Kongress, über die das Justizministerium entscheidet, könnte irgendwann den Supreme Court beschäftigen. Das Hbl (Torsten Riecke) hat den Juristen Leonard Leo, einen einflussreichen Berater Donald Trumps, getroffen und sich mit ihm u.a. über "Checks and Balances" im Rahmen der Sonderermittlungen und die Auswahl künftiger Richter am Supreme Court unterhalten.

USA – Glyphosat: Die WamS (Anja Ettel) interviewt den US-amerikanischen Anwalt Pedram Esfandiary, der zwei Kläger im sogenannten Pilliod-Fall, einem weiteren Fall um die krebserregende Wirkung des Pestizids Roundup, gegen die Tochter des Bayer-Konzerns Monsanto vertritt. Es ist das dritte Verfahren, in dem Monsanto wegen Glyphosat verklagt wird. Die Kanzlei des Anwalts hatte bereits im letzten Jahr ein Urteil gegen Bayer für den krebskranken Dewayne Johnson erstritten, das am 22. April in Berufung geht.

Kriegsverbrecher-Tribunal: Wie die Mo-SZ (Georg Mascolo/Ronen Steinke) berichtet, haben Politiker mehrer EU-Staaten vorgeschlagen, ein Tribunal im Nahen Osten zu errichten, um ehemalige IS-Kämpfer nach internationalem Strafrecht verfolgen zu können und sie möglicherweise nicht in die Heimatstaaten zurückholen zu müssen. Die Autoren sind der Auffassung: "Auch rechtsstaatlich wäre es keine schlechte Idee." Eine Möglichkeit wäre, dass der UN-Sicherheitsrat selbst ein Tribunal installiert, dies würde allerdings die Einigkeit der Vetomächte voraussetzen.

Juristische Ausbildung

Studium im Knast: lto.de (Marcel Schneider) berichtet von einer Initiative des Berliner Vereins "Tatort Zukunft – Verein für Resozialisierung und Krimalprävention e. V.": Dabei besuchen Jurastudierende der Freien Universität Berlin und Studierende der Sozialen Arbeit von der Alice-Salomon-Hochschule Berlin gemeinsam mit Studierenden, die sich selbst im Strafvollzug befinden, eine kriminologische Veranstaltung in den Räumen der Justizvollzugsanstalt. Für die einen soll es dabei darum gehen, mit Betroffenen in Austausch zu kommen, für die anderen, die zum Teil Jura an der Fernuniversität Hagen studieren, um die Vermeidung einer Isolation.

Massenstudium: In der Mo-SZ (Paul Munzinger) wird der Juraprofessor Christian von Coelln dazu befragt, wie die steigenden Studierendenzahlen und sinkende Betreuungsschlüssel sich aus seiner Sicht auf das Jurastudium als solches auswirken und wie mögliche digitale Lösung aussehen könnten.

Sonstiges

Enteignung: Mehrere Zeitungen beschäftigten sich erneut mit dem geplanten Berliner Volksbegehren zur Enteignung großer Wohnbaugesellschaften. Die FAS (Niklas Maak) interviewt im Feuilleton den ehemaligen SPD-Bundesbauminister Hans-Jochen Vogel, der in den siebziger Jahren mit einem Vorschlag scheiterte, "leistungslose Wertzuwächse" von Grundstücken zu 100 Prozent den jeweiligen Gemeinden zufließen zu lassen. Vogel hält Artikel 15 Grundgesetz, auf den die Initiative des Volksbegehrens sich stützt, für anwendbar. Die WamS (Michael Fabricius) spricht mit Michael Zahn, dem Vorstand der Deutsche Wohnen AG, der davon ausgeht: "Wenn man diese Auseinandersetzung wirklich bis zum Ende führen will, dann wird sie vor Gericht entschieden." Auch Christian Rath (Sa-taz) geht auf die rechtlichen Hürden einer Anwendung von Art. 15 Grundgesetz ein und hält die Pflicht zur Entschädigung für die entscheidende Hürde. Er zweifelt auch an der Effektivität der Vergesellschaftung für die Frage der Wohnungsnot: die mögliche Vergesellschaftung käme "nicht gezielt denjenigen zugute, die es am nötigsten haben."

Dieselskandal: Der Spiegel (Martin Hesse/Isabell Hülsen/Simon Hage) hat mit dem von der US-Regierung im Rahmen des in den USA laufenden Strafverfahrens gegen den VW-Konzern entsandten Juristen Larry Thompson, sowie mit Hiltrud Werner, im VW-Vorstand Zuständige für Recht und Integrität, über die Aufarbeitung der Rechtsverstöße, wie nun eingeführte Programme für anonyme Hinweisgeber gesprochen. Die Sa-FAZ (Carsten Germis) greift das Gespräch auf.

Abschiebungen: Im Interview mit der WamS (Manuel Bewarder/Marcel Leubecher) spricht der Präsident des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) Hans-Eckhard Sommer über die Arbeit seiner Behörde, "Grenzen der Belastbarkeit eines Staates", die Duldungsregelung für abgelehnte Asylbewerber in Ausbildung, die er für eine "gut gemeinte Regelung" hält, und die Verhinderung von Abschiebungen durch Dritte. Zu letzteren ist er der Auffassung: "Dass dieses Vorgehen mit den Mitteln des Strafrechts geahndet werden soll, ist absolut richtig. So etwas darf der Staat nicht hinnehmen." Die Mo-Welt gibt die Reaktionen der durch diese Kritik betroffenen Flüchtlingsräte wieder.

Video-Überwachung: Anlässlich der Suche nach der vermissten 15-jährigen Rebecca, geht die Sa-SZ (Ronen Steinke) auf die Video-Überwachung auf Brandenburgs Autobahnen ein, die auch Kfz-Kennzeichen erfasst. Hierüber war Rebeccas Schwager in Verdacht geraten. Die brandenburgische Polizei hatte mehrer Tage lang die Daten der Video-Aufzeichnung gespeichert, obwohl zunächst kein konkreter Verdacht bestand, der aber rechtlich zur Überwachung notwendig gewesen wäre.

Habeas Corpus: Den von den Vereinten Nationen 2010 ins Leben gerufenen "Internationalen Tag für das Recht auf Wahrheit über schwere Menschenrechtsverletzungen und für die Würde der Opfer" am 24. März nimmt lto.de (Martin Rath) zum Anlass, um über das Recht auf Haftprüfung und gerichtliche Wahrheitsfindung nachzudenken. Er geht dabei sowohl auf die historische Dimension ein, als auch darauf, wie die damit verbundenen rechtlichen Garantien in lateinamerikanischen Militärregimen des 20. Jahrhunderts strukturell missachtet wurden.

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lto/cc

(Hinweis für Journalisten)

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 23. bis 25. März 2019: Drohende Verjährung in Cum-Ex-Fällen / Schadenersatzklagen gegen Boeing / Vergesellschaftung nach Art. 15 GG . In: Legal Tribune Online, 25.03.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/34557/ (abgerufen am: 19.04.2024 )

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