Die juristische Presseschau vom 22. März 2019:: EuGH zu Ver­ga­be­ver­fahren bei Not­diensten / Reform des Ver­bands­kla­ge­rechts / DAV hat neue Prä­si­dentin

22.03.2019

Der EuGH hat zu Vergabeverfahren bei Rettungsdiensten geurteilt. Außerdem in der Presseschau: Reform des Verbandsklagerechts, welche Influencer-Posts haben kommerziellen Charakter, und: Edith Kindermann ist neue DAV-Präsidentin.

Thema des Tages

EuGH zu gemeinnützigen Notdiensten: In seinem gestrigen Urteil bestätigte der Europäische Gerichtshof, dass der Staat bei der Beauftragung von gemeinnützigen Organisationen zur Gefahrenabwehr kein öffentliches Auftragsvergabeverfahren durchführen muss. Unter Gefahrenabwehr fallen im Fall von Rettungsdiensten nicht nur Notfallrettungen, sondern auch reguläre Krankentransporte. Über das Urteil berichten der Fachanwalt für Vergaberecht, Hendrik Röwekamp, auf lto.de, die Welt und die FAZ (Marcus Jung).

Laut SZ plant die bayerische Regierung als Reaktion auf das Gesetz bereits eine Änderung des Rettungsdienstgesetzes. Damit soll die Position regionaler Rettungsdienste durch eine "Bereichsausnahme" verbessert werden. 

Rechtspolitik

Verbandsklagerecht: Wie die taz (Malte Kreutzfeldt) berichtet, setzt sich das Bundesjustizministerium auf europäischer Ebene dafür ein, dass die EU-Richtlinie zum Verbandsklagerecht reformiert wird. Dabei soll der Kreis der klageberechtigten Verbände beschränkt und unter anderem der deutschen Umwelthilfe dadurch das Klagerecht entzogen werden.

Darknet-Tatbestand: Auf verfassungsblog.de setzen sich der Rechtsprofessor Matthias Bäcker und der wissenschaftliche Mitarbeiter Sebastian Golla mit dem durch den Bundesrat beschlossenen Gesetzesentwurf auseinander, der die strafrechtliche Verfolgung von Handlungen im sogenannten "Darknet" ermöglichen soll. Sie kritisieren die begriffliche Weite des Tatbestandes und dass die strafrechtliche Sanktion damit auf eine Art "Störerhaftung" vorverlagert wird.

Verfassungsschutz: Laut SZ (Ronen Steinke) will das Bundesinnenministerium die Befugnisse des Verfassungsschutzes ausweiten. Dies soll insbesondere ermöglichen, dass fortan auch Kinder unter 14 Jahren beobachtet und Daten über sie erhoben werden dürfen.

Ronen Steinke (SZ) kritisiert, dass dies zu einer Stigmatisierung von Kindern führen könnte, deren Eltern extremistische Auffassungen haben.

Ehrensold: Nach einem Beschluss des Haushaltsausschusses soll die finanzielle Versorgung ehemaliger Bundespräsidenten und Bundeskanzler überarbeitet werden. Insbesondere sollen zusätzliche Einkünfte zukünftig auf den Ehrensold angerechnet werden. Es berichten unter anderem spiegel.de und taz

IT-Sicherheitsgesetz: Die FAZ (Helene Bubrowski) stellt die Pläne des Bundesinnenministeriums zur Verbesserung der IT-Sicherheit vor. Das IT-Sicherheitsgesetz soll die Befugnisse des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik stärken und ein neues Zertifizierungsverfahren für Hard- und Software aus dem Ausland einführen.

Justiz

BVerwG zu presserechtlichem Auskunftsanspruch: Das Bundesverwaltungsgericht hat gestern entschieden, dass sich ein Unternehmen, das nur am Rande journalistisch geprägte Tätigkeiten verfolgt, dessen Unternehmensgegenstand aber durch außerpublizistische Zwecke geprägt ist, sich nicht auf einen presserechtlichen Auskunftsanspruch berufen kann. Unternehmen deren redaktionelle Arbeit nur "schmückendes Beiwerk" sei, seien keine Pressevertreter im Sinne des Landespressegesetzes, so lto.de.

OVG NRW zu US-Drohnen: Auf verfassungsblog.de befasst sich der Rechtsprofessor Michael Bothe  ausführlich mit dem am Dienstag ergangenen Urteil des Oberverwaltungsgerichts von Nordrheinwestfalen, das die Bundesrepublik für Völkerrechtsverletzungen verantwortlich macht, die durch von Deutschland aus gesteuerte US-Drohnen begangen werden. Der Autor zeichnet die Argumentation der Richter nach und geht dabei vor allem auf die verfassungsrechtlichen Erwägungen zu staatlichen Schutzpflichten ein. 

LG Rostock – Rechtsbeugung: Auch lto.de berichtet nun über die Verhandlung des Landgerichts Rostock im Fall des ehemaligen Richters, der bei 816 Verkehrsdelikten die Verjährung abgewartet haben soll, um sich als zu viel empfundene Arbeit zu ersparen.

LG Chemnitz – Prozess um Messerangriff: Für lto.de setzt sich der Strafrichter David Ullenboom mit dem Fragekatalog auseinander, den die Verteidigung an die Berufsrichter und Schöffen in dem Verfahren vor dem Landgericht Chemnitz adressiert hat. Im Verfahren um den Messerangriff im Mai 2018, der zu rassistischen Ausschreitungen in Chemnitz geführt hat, möchte die Verteidigung erfahren, ob die Richter rechten Parteien angehören und welche Einstellung sie zu Flüchtlingen haben. Der Autor erläutert, in welchen Grenzen solche Fragen zulässig sind und welche prozessualen Möglichkeiten der Verteidigung verbleiben.

LG Karlsruhe zu Influencern: Das Landgericht Karlsruhe hat entschieden, dass bei Influencern alle Hinweise auf Produkte und Hersteller von Waren als Meldungen gekennzeichnet werden müssen, die einen kommerziellen Zweck verfolgen. Eine Differenzierung in kommerzielle Posts und quasi private Informationen darüber, wo etwa ein Kleidungsstück gekauft worden sei, sei demnach nicht möglich. Das Geschäftsmodell beruhe gerade darauf "Privates und Berufliches bewusst zu vermischen". Über das Urteil berichten unter anderem taz.de (Christian Rath), tagesschau.de (Frank Bräutigam) und lto.de.

Staatsanwaltschaft Halle - Hitlergruß im Klassenzimmer: Die Staatsanwaltschaft Halle hat ein Ermittlungsverfahren gegen einen Schüler eingestellt, der einen Mitschüler mit dem Hitlergruß und den Worten "Sieg Heil" begrüßt hatte. Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft erfüllte der Zwischenfall nicht den Tatbestand des Verwendens verfassungsfeindlicher Symbole, weil er sich innerhalb des Klassenraums ereignet hatte und daher nicht öffentlich im Sinne des Gesetzes gewesen sei. Spiegel.de berichtet.

Recht in der Welt

Italien – Verfahren gegen Salvini: Lto.de berichtet, dass das Verfahren gegen den italienischen Innenminister Salvini eingestellt wurde. Die Staatsanwaltschaft hatte wegen Freiheitsberaubung gegen ihn ermittelt, nachdem er 177 Schiffsbrüchigen über eine Woche verboten hatte das Rettungsschiff zu verlassen, das sie an Bord genommen hatte. Nun hat der Senat die Aufhebung seiner Immunität abgelehnt.

Neuseeland – Waffengesetz: Als Konsequenz aus dem terroristischen Anschlag in Christchurch hat die neuseeländische Regierung das Waffenrecht verschärft und Sturmgewehre, sowie halbautomatische Waffen verboten. Für legal gekaufte Waffen kündigte die Regierung ein Rückkaufprogramm an. Über die Gesetzesänderungen schreiben unter anderem FAZ (Till Fähnders) und taz (Urs Wälterlin)

Türkei – Präsidentenbeleidigung: Wie die SZ (Christiane Schlötzer) meldet, steht in Istanbul ein deutscher Mitarbeiter der Friedrich-Naumann-Stiftung vor Gericht, der Präsident Erdogan in einem Tweet als "Obergauner" bezeichnet hat. Zeitgleich läuft ein Prozess gegen den Anwalt des Angeklagten, Veysel Ok, wegen "Beleidigung der Justiz". Ok hatte in einem Interview die Unabhängigkeit der türkischen Justiz angezweifelt.

Juristische Ausbildung

Regelstudienzeit: Laut einer Meldung von lto.de unterstützt Justizministerin Barley den Vorschlag, die Regelstudienzeit des Jurastudiums von neun auf zehn Semester zu erhöhen. Dies würde sich insbesondere auf den Bafög-Anspruch auswirken.

Sonstiges

Neue DAV-Präsidentin: Wie lto.de und die FAZ (Hendrik Wieduwilt) melden, hat der Deutsche Anwaltsverein eine neue Präsidentin. Es handelt sich um die Bremer Anwältin und Notarin Edith Kindermann, die damit die Nachfolge von Ulrich Schellenberg antreten wird.

Sterbehilfe: Anlässlich eines aktuell vor dem Bundesgerichtshof verhandelten Verfahrens widmet sich die Welt (Anette Dowideit) der Frage, ob Ärzte zur Rechenschaft gezogen werden sollen, wenn sie den mutmaßlichen Wunsch des Patienten nicht respektieren, nicht durch intensivmedizinische Maßnahmen am Leben erhalten zu werden.

Urheberrecht: Anhand zweier aktueller Fälle zeigt lto.de (Markus Sehl) auf, wie die Bundesregierung das Urheberrecht zum Geheimnisschutz einsetzen will.

Humanitäre Intervention: 20 Jahre nach der Bombardierung Serbiens durch die Nato nimmt die SZ (Stefan Ulrich) den Jahrestag zum Anlass, über die völkerrechtlichen Voraussetzungen einer humanitären Intervention zu reflektieren. Anhand des historischen Präzedenzfalls wird aufgezeigt, "wie hier Recht, Politik und Moral aneinandergeraten".

 

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels. 

Am Montag erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/asp

(Hinweis für Journalisten) 

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 22. März 2019:: EuGH zu Vergabeverfahren bei Notdiensten / Reform des Verbandsklagerechts / DAV hat neue Präsidentin . In: Legal Tribune Online, 22.03.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/34527/ (abgerufen am: 19.04.2024 )

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