Die juristische Presseschau vom 15. März 2019: Rich­ter­wahl für Bun­des­ge­richte / Ver­mei­dung von Diesel-Fahr­ver­boten / EGMR zu Gerichts­be­set­zung

15.03.2019

Der Richterwahlausschuss hat 22 neue Bundesrichter gewählt. Außerdem in der Presseschau: Der Bundestag beschloss Maßnahmen zur Vermeidung von Fahrverboten und der EGMR äußerte sich zu rechtswidrigen Richterernennungen.

Thema des Tages

Richterwahl: Die FAZ (Constantin van Lijnden) und lto.de berichten von der Wahl 22 neuer Richter zum Bundesgerichtshof, für den zwei neue Senate geschaffen wurden, zum Bundesverwaltungsgericht und Bundesfinanzhof. Angesprochen wird u.a. die geringe Transparenz der Wahl durch den Richterwahlausschuss. lto.de (Martin W. Huff) berichtet von der Kritik der BGH-Präsidentin Bettina Limperg an der Notwendigkeit der neuen Senate. Ihrer Auffassung nach wären andere Maßnahmen zur Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes lösungsorientierter gewesen, etwa eine Neujustierung von Zugangsbeschränkungen.

Rechtspolitik

Diesel-Fahrverbote: Wie FAZ (Kerstin Schwenn), zeit.de (Sören Götz u.a.) und spiegel.de berichten, hat der Bundestag Gesetzesänderungen beschlossen, die Fahrverbote zu vermeiden helfen sollen. Geändert werden namentlich das Bundesimmissionsschutzgesetz und das Straßenverkehrsgesetz. Fahrverbote wegen Überschreitung des Stickstoffdioxid-Grenzwerts sollen in der Regel unverhältnismäßig sein, wenn der Wert von 50 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft im Jahresmittel nicht überschritten wird. Außerdem sollen Ausnahmen für Nutzfahrzeuge gelten.

Kolja Schwartz (SWR) ist der Auffassung, das Gesetz werde kein einziges Fahrverbot verhindern, weil die europarechtlich vorgegebenen Grenzwerte bestehen blieben und die Gerichte im Rahmen der Verhältnismäßigkeitsprüfung die Fahrverbote bereits als nur letztes Mittel ergriffen.

Abstammungsrecht: Mit der von Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) vorgeschlagenen Reform des Abstammungsrechts, mit der zeitgenössischen Lebensformen und Familienkonstellationen begegnet werden soll, befassen sich nun auch und erneut SZ (Ann-Kathrin Eckardt) und spiegel.de (Aleksandar Sarovic).

Grundsteuerreform: Wie spiegel.de, SZ (Cerstin Gammelin/Wolfgang Wittl) und FAZ (Manfred Schäfer) berichten, haben sich Bund und Länder über eine Reform der Grundsteuer geeinigt, die nun in einen Gesetzentwurf münden soll. So soll ein wertabhängiges Modell entworfen werden, bei dem Grundstückswerte, das Alter von Gebäuden und die durchschnittlichen Mietkosten maßgeblich sein sollen. Die bayerische Staatsregierung hat sich der Einigung nicht angeschlossen und strebt ein flächenbasiertes Modell in der Absicht an, die Besteuerung zu vereinfachen.

Lobbyismus: Angesichts des von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) vorgelegten Entwurfs eines "Terminservice- und Versorgungsgesetzes" (TSVG) und weiterer Gesetzesreformen im Gesundheitswesen, um die das Gesetz sukzessive erweitert wurde, befasst sich der Tsp (Jost Müller-Neuhof/Rainer Woratschka) mit der Einflussnahme von Interessengruppen, beispielsweise der Ärztekammern, auf die Reformvorhaben.

Gesellschaftsrecht: Laut lto.de hat die EU-Kommission Maßnahmen zur Vereinheitlichung des europäischen Binnenmarkts beschlossen. So soll es Unternehmen erleichtert werden zu fusionieren, sich aufzuspalten oder umzuziehen. Zugleich sollen Beschäftigte, Minderheitsaktionäre und Gläubiger vor einer missbräuchlichen Nutzung der neuen Möglichkeiten geschützt werden.

Whistleblower: Nun befasst sich auch community.beck.de (Markus Stoffels) mit der Einigung zwischen Europäischem Parlament und Rat, die Rechte von Hinweisgebern, sogenannten Whistleblowern, sowohl bei ihrem internen Vorgehen als auch beim Gang an die Öffentlichkeit zu stärken.

Polizeigesetz Brandenburg: Das neu gefasste Polizeigesetz Brandenburgs wird nun auch auf netzpolitik.org (Marie Bröckling) thematisiert. Bröckling betont, dass der Einsatz eines Staatstrojaners im Rahmen polizeilicher Ermittlungen vor der Abstimmung aus dem nun beschlossenen Gesetzentwurf noch gestrichen wurde. Dennoch seien grundrechtseinschränkende Befugnisse ohne die notwendigen Kontrollinstrumente bestehen geblieben, bespielsweise eine Ausweitung verdachtsunabhängiger Kontrollen im Grenzgebiet zu Polen.

Justiz

EuGH zu Mehrwertsteuerbefreiung: Der Europäische Gerichtshof hat über eine Vorlage des Bundesfinanzhofs zu der Frage entschieden, ob der Begriff des Schul- und Hochschulunterrichts nach europäischem Recht auch Fahrschulen umfasst, die damit von der Mehrwertsteuer befreit würden. Der Europäische Gerichtshof verneinte dies mit dem Argument, dass Fahrschulen das Merkmal der Vermittlung eines breiten Spektrums an Inhalten fehle, so lto.de.

BSG zu Sozialversicherungsfreiheit: Der Fachanwalt für Arbeitsrecht Christoph Kurzböck befasst sich im Expertenforum Arbeitsrecht mit der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zur Frage der Sozialversicherungspflicht von Gesellschafter-Geschäftsführern, die bisher mit Blick auf die rechtlichen und tatsächlichen Einflussmöglichkeiten der Geschäftsführer bemessen wurde, nach geänderter Rechtsprechung aber nurmehr rein rechtlich zu bestimmen sei.

OLG Köln zu Hausfriedensbruch: Das Oberlandesgericht Köln hat laut Bericht von lto.de zulasten einer Anti-TTIP-Demonstrantin entschieden, die eine nicht frei begehbare Empore innerhalb des Kölner Hauptbahnhofs als Ort ihres Protests gegen den transatlantischen Freihandel gewählt hatte. Anders als die Vorinstanz angenommen hatte, ist der Tatbestand des Hausfriedensbruchs erfüllt. Nach Ansicht der Richter kann die Empore ein befriedetes Besitztum im Sinne der strafrechtlichen Vorschrift darstellen.

LG Karlsruhe – Schleichwerbung: Das Hbl (Catrin Bialek/Anna Gauto) nimmt die für nächsten Donnerstag erwartete Entscheidung des Landgerichts Karlsruhe zu möglicher Schleichwerbung auf den Social Media Accounts der Influencerin Pamela Reif zum Anlass, die jüngsten Gerichtsentscheidungen und -verfahren zur Frage der Werbung durch Influencer in den Blick zu nehmen. Hinter den Verfahren stehe das als Verein organisierte Abmahn-Unternehmen Verband sozialer Wettbewerb (VsW).

LG Chemnitz – Messerangriff: Der Angeklagte im Fall des tödlichen Messerangriffs in Chemnitz im letzten August, der 22-jährige Syrer Alaa S., konnte laut Bericht von spiegel.de (Birte Bredow/Beate Lakotta) und focus.de (Göran Schattauer) auf Bemühen seiner Wahlverteidigerin Ricarda Lang kurz vor Prozessbeginn am kommenden Montag vor dem Landgericht Chemnitz seinen Pflichtverteidiger wechseln.

LG Oldenburg – Fall Niels Högel: Die taz (Marthe Ruddat) befasst sich wiederum mit dem Prozess gegen den wegen mehrfachen Mordes angeklagten ehemaligen Krankenpfleger Niels Högel. Ehemalige Kollegen sollen als Zeugen falsch ausgesagt haben. Die Oldenburger Staatsanwaltschaft habe nun acht Verfahren wegen Meineids und eines wegen uneidlicher Falschaussage eingeleitet.

LG Stuttgart zu Mietpreisbremse: Die BadZ (Christian Rath) berichtet über die Anwendung der Mietpreisbremse in Süddeutschland im Nachgang zu einem Urteil des Landgerichts Stuttgart, das die entsprechende Verordnung für unwirksam erklärte. Nach dem Urteil müsse die Begründung der Mietpreisbegrenzungsverordnung veröffentlicht werden, damit die Vermieter sich auf sie berufen können. Landeswirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut (CDU) habe die Begründung daraufhin auf der Webseite ihres Ministeriums veröffentlichen lassen, eine dadurch eintretende Heilung sei fraglich.

VG Berlin zu Auskunftspflichten: Das Verwaltungsgericht Berlin hat auf Eilantrag des Verlags des "Tagesspiegel" entschieden, dass der Berliner Kultursenator Klaus Lederer (Linke) Auskunft darüber geben muss, in welcher Höhe eine Abfindung an den wegen Sexismus-Verwürfen entlassenen ehemaligen Leiter der Stasiopfer-Gedenkstätte Hohenschönhausen gezahlt wurde und welche begleitenden Vereinbarungen mit Hubertus Knabe getroffen wurden. Der Tsp (Jost Müller-Neuhof/Alexander Fröhlich) berichtet in eigener Sache.

Juristische Ausbildung

Depublizierte Texte: Auf lto.de erläutert Rechtsprofessor Roland Schimmel, wie in der Wissenschaft und insbesondere im Rahmen von Hausarbeiten mit sogenannten depublizierten Texten umzugehen ist, also solchen Texten, die aufgrund von Protest, Persönlichkeitsrechtsverletzungen oder anderen Problemen wieder aus dem Netz genommen wurden.

Recht in der Welt

EGMR zu Richterernennung: Auf verfassungsblog.de erläutert dessen Mitherausgeber Maximilian Steinbeis eine Kammerentscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zur Problematik regelwidriger, womöglich politisch motivierter Richterernennungen, auch mit Blick auf die Situation in Polen. Nach Ansicht des EGMR beruhe das so besetzte Gericht nicht i.S.v. Art. 6 Abs. 1 Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) "auf Gesetz", womit jede durch ein solches Gericht verurteilte Person von dem EGMR einen Verstoß gegen ihr Recht auf ein faires Verfahren rügen könne.

EuGH zu Aufenthaltstitelverlust: Wie lto.de (Tanja Podolski) berichtet, können falsche Angaben zu dem Zweck, einen ausländerrechtlichen Aufenthaltstitel zu erhalten, auch für die Angehörigen des Täuschenden zum Entzug des Titels führen. Dies solle nach Auffassung des Europäischen Gerichtshofs selbst dann gelten, wenn sie nichts von der Täuschung wussten. Dies folge aus Art. 16a der Richtlinien über die Familienzusammenführung. Allerdings sei den nationalen Behörden ein Ermessen eingeräumt, im Einzelfall unter Abwägung individueller Interessen und Achtung des Privat- und Familienlebens anders zu entscheiden. Konkret ging es um eine chinesische Familie in den Niederlanden.

OVG Münster – US-Drohnen: Nun berichten auch SZ (Christian Wernicke) und spiegel.de von der Klage eines Jemeniten vor dem Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen gegen die Bundesrepublik Deutschland, dessen Angehörige bei einem von der US-Militärbasis Ramstein aus gesteuerten Drohnenangriff ums Leben gekommen waren.

Sonstiges

"Fridays for Future": Die Schülerdemonstrationen für Klimaschutz werden auf lto.de (Tanja Podolski) mit Blick auf Grundrechtskollisionen beleuchtet. So stünden sich die Art. 7 Grundgesetz (GG) zugeordnete Schulpflicht und die in Art. 8 GG geregelte Versammlungsfrreiheit gegenüber. Allerdings dürften die für Versammlungen zuständigen Behörden den Schülern keine schulrechtlichen Regelungen entgegenhalten, die Schulen hingegen sollten im Hinblick auf beantragte Beurlaubungen im Rahmen ihres Ermessens eine Grundrechtsabwägung vornehmen.

Enteignung: Nikolaus Piper (SZ) kommentiert das in Berlin angestrebte Volksbegehren zur Vergesellschaftung von Wohnungen nach Art. 15 Grundgesetz (GG) und zieht Parallelen zum frühen ostdeutschen Sozialismus.

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der heutigen Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels.

Am Montag erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/cc

(Hinweis für Journalisten)

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 15. März 2019: Richterwahl für Bundesgerichte / Vermeidung von Diesel-Fahrverboten / EGMR zu Gerichtsbesetzung . In: Legal Tribune Online, 15.03.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/34395/ (abgerufen am: 19.04.2024 )

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