Die juristische Presseschau vom 12. März 2019: Scha­dens­er­satz für Leben­s­er­hal­tung? / Kölner Sil­ves­ter­nacht vor Gericht / US-Natio­nalfuß­bal­le­rinnen klagen

12.03.2019

Der BGH verhandelt zur Frage, ob ein Arzt wegen der Aufrechterhaltung von lebenserhaltenden Maßnahmen haften kann. Außerdem in der Presseschau: Aufarbeitung der Kölner Silvesternacht und Diskriminierungsklage des US-Frauenfußballteams

 

Thema des Tages

BGH – Schadensersatz für Lebenserhaltung: Der Bundesgerichtshof verhandelt am heutigen Dienstag zur Frage, ob die Aufrechterhaltung von lebenserhaltenden Maßnahmen zu Schmerzensgeldansprüchen gegen den behandelnden Arzt führen kann. Dies berichten SZ (Wolfgang Janisch) und lto.de (Maximilian Amos). Im zugrunde liegenden Fall hatte das Oberlandesgericht München dem Erben eines inzwischen verstorbenen schwerkranken Mannes 40.000 Euro zugesprochen. Dieser war tödlich erkrankt und schwer dement, eine Patientenverfügung existierte nicht. Der betreuende Arzt hatte die Lebenserhaltung bis zum Tod des Mannes im Jahr 2011 aufrechterhalten, obwohl sie seit 2010 nicht mehr medizinisch indiziert gewesen sei. Dabei habe er gegen seine Pflicht aus § 1901b Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) verstoßen, den Patientenwillen gemeinsam mit dem Betreuer und dem Sohn zu ermitteln, so das OLG München. Das Landgericht München I hatte die Klage auf Schadensersatz für ein "wrongful life" noch abgewiesen.*

In einem separaten Interview mit der SZ (Michaela Schwinn) spricht sich Uwe Janssens, Präsident der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin, für eine verstärkte Berücksichtigung des Patientenwillens aus. Dieser müsse frühzeitig eruiert und festgehalten werden, was überdies auch regelmäßig wiederholt werden sollte.

Rechtspolitik

Unterhaltsrecht: Jost Müller-Neuhof begrüßt im Tsp den Vorschlag von Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) zur Neuregelung des Unterhaltsrechts. Das gesetzliche Leitbild, nach dem typischerweise "eine hütet und erzieht, während der andere zahlt", spiegele die gesellschaftliche Realität nicht immer wider. Insgesamt gehe es um individuelle Lösungen, die nicht von Vorurteilen und Klischees geleitet sein sollten. Auch Ulrich Schulte (taz) befürwortet die Reform. Es sei nicht zeitgemäß, wenn ein Elternteil den vollen Unterhalt zahle, obwohl die Betreuung des Kindes 40 zu 60 aufgeteilt sei. 

zeit.de (Katharina Schuler/Tina Groll) stellt die wichtigsten Fragen und Antworten zum Reformvorhaben zusammen. 

Strafbarkeit für Darknet-Plattformbetreiber: Ronen Steinke (SZ) kritisiert den Gesetzesentwurf des Justizministeriums Nordrhein-Westfalen zur schärferen Regulierung des sogenannten Darknets. Dies bedrohe ein "letztes Refugium" im Netz, in dem sich Nutzer anonym bewegen könnten. Zwar könnten auch Kriminelle diese Freiheiten etwa für Drogen- oder Waffengeschäfte nutzen, dies sei aber wie bei allen Freiheiten kein Grund, sie abzuschaffen.  

Asylbewerberleistungsgesetz: FAZ (Dietrich Creutzburg) berichtet über die geplante Erhöhung des Taschengelds für Asylbewerber nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Dieses solle von 135 auf 150 Euro im Monat steigen. Hiermit solle auf die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts reagiert werden, wonach die Bundesregierung verpflichtet sei, die sozialstaatliche Mindestsicherung regelmäßig anzupassen. Unklar bleibe indes, ob der Gesetzesentwurf auch mögliche Kürzungen vorsehe, um der Kritik einiger CDU-Politiker an der Erhöhung zu begegnen. 

In einem separaten Kommentar kritisiert Dietrich Creutzburg (FAZ) die Geheimhaltung. Indem Bundesarbeits- und -sozialminister Hubertus Heil (SPD) nicht offenlege, welche weiteren Vorgaben außer einer Taschengelderhöhung vorgesehen seien, ernte er Widerstand in der Union. Die "taktischen Manöver" gingen also weiter.

Brandenburg – Polizeigesetz: Am Mittwoch dieser Woche wird im Landtag Brandenburg über die geplante Änderung des Polizeigesetzes abgestimmt, berichtet taz (Konrad Litschko). Sie sieht eine Ausweitung der Videoüberwachung, eine Aufstockung des Verfassungsschutzes und das Tragen von Bodycams durch Polizisten vor. In der rot-roten Regierungskoalition ist das Projekt umstritten, Teile der Linken lehnen es ab. 

Transsexuelle und Personenstandsgesetz: Die FAZ (Tobias Schrörs) berichtet über eine Rechtsunsicherheit, zu der die Änderung des Personenstandsgesetzes Anfang des Jahres geführt habe. Die Reform habe es intersexuellen Personen ermöglichen sollen, ein drittes Geschlecht im Personenstandsregister zu wählen. Bei Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung sei dies nach § 45b Personenstandsgesetz (PStG) auch nachträglich möglich. Die Bestimmung solle indes nur für Intersexuelle gelten, Transsexuelle müssten demgegenüber nach dem Transsexuellengesetz (TSG) zwei Gutachten über eine Geschlechtsidentitätsstörung vorlegen, um eine nachträgliche Änderung zu erreichen. Allerdings sei die neu geschaffene Bestimmung des § 45b PStG ungenau und spreche lediglich von "Varianten der Geschlechtsentwicklung". Daher würden auch Transsexuelle in ihren Wortlaut fallen, womit sie die strengeren Bestimmungen des TSG umgehen könnten.

Fixierung im Strafvollzug: Der Deutsche Richterbund (DRB) kritisiert den vom Bundesjustiziministerium vorgelegten Gesetzentwurf zur Neuregelung der Fixierung im Strafvollzug. Dies meldet lto.de. Die Neuregelung war durch ein Grundsatzurteil des Bundesverfassungsgerichts im Juli 2018 erforderlich geworden. Nach Ansicht des DRB senke der jetzige Entwurf jedoch die Anforderungen an eine Fixierung ab, statt sie anzuheben. So führe die Verweisung auf § 321 Abs. 2 Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) dazu, dass das Gericht künftig kein Gutachten mehr einholen müsse. Stattdessen reiche bereits ein ärztliches Zeugnis für die Entscheidung über eine Fixierung aus, was angesichts der Schwere des Eingriffes widersprüchlich sei.

Wertschöpfungskettengesetz: Das Hbl (Markus Fasse/Bert Fröndhoff/Moritz Koch/Donata Riedel/Frank Specht) berichtet über Pläne der Bundesregierung, wonach Unternehmen verpflichtet werden sollen, die Einhaltung von Arbeits- und sozialen Standards auch bei ihren Zulieferern zu gewährleisten. Im Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung von Minister Gerd Müller (CSU) werde bereits an einem Entwurf gearbeitet, der die entsprechenden Sorgfaltspflichten definieren solle. Dieser solle allerdings erst zur Geltung kommen, wenn die freiwillige Selbstverpflichtung der Wirtschaft nicht greife. 

Im Interview mit dem Hbl (Donata Riedel) lobt Entwicklungsminister Müller die durch die freiwillige Selbstverpflichtung erreichten Verbesserungen, mahnt jedoch, dass es einen zu großen Prozentsatz an Unternehmen gebe, der hierauf nicht reagiere.

Whistleblower: Wie u.a. tagesschau.de und FAZ melden, einigten sich in der Nacht auf den heutigen Dienstag die Vertreter der EU-Staaten und des Europaparlaments auf Mindeststandards zum Schutz von Whistleblowern. Nach Angaben der Verhandlungsführerin des Parlaments, der französischen EU-Abgeordneten Virginie Rozière, sei insbesondere der Streitpunkt ausgeräumt worden, bei wem sich Hinweisgeber zu melden hätten. Die Neuregelung biete nun ein Wahlrecht zwischen einer innerbetrieblichen und öffentlichen Meldung von Missständen. 

Justiz

AG Köln – Silvesternacht: Rund drei Jahre nach der sogenannten Kölner Silvesternacht 2015/16, nach der mehr als 600 Frauen berichteten, Opfer eines sexuellen Übergriffs geworden zu sein, zieht spiegel.de (Jörg Diehl) Bilanz über die strafrechtliche Aufarbeitung des Geschehens. Diese falle ernüchternd aus. Die Kölner Staatsanwaltschaft habe gegen 290 Personen ermittelt, allerdings seien lediglich drei Personen wegen einer Sexualstraftat verurteilt worden. Sechs Verfahren seien eingestellt worden, weil sich der Aufenthaltsort des mutmaßlichen Täters nicht ermitteln ließ. Den meisten Personen sei indes Diebstahl oder Hehlerei vorgeworfen worden. Insgesamt habe die tumultartige Situation in der Silvesternacht zu einer schwierigen Beweislage geführt, weshalb es kaum möglich gewesen sei, einzelnen Tätern konkrete Handlungen zuzuordnen, wird der Sprecher des Amtsgerichts Köln zitiert.   

Werbung um Justiz-Nachwuchs: Das Hbl (Heike Anger) befasst sich angesichts des Nachwuchsmangels in der Justiz mit den Maßnahmen der Länder, um Personal anzuwerben. Diese würden insbesondere die berufliche Sicherheit und die Vereinbarkeit von Beruf und Familie in den Vordergrund stellen.  

Recht in der Welt

USA – Klage gegen Fußballverband: 28 Fußballnationalspielerinnen der USA haben Klage wegen Diskriminierung gegen ihren Verband eingereicht, wie u.a. lto.de meldet. Dabei führten sie sowohl die schlechtere Bezahlung als auch den schlechteren Zustand der Spielfelder im Vergleich zu ihren männlichen Kollegen an. So hätten die Frauen für das Erreichen der WM-Endrunde 2015 nur 15.000 Euro pro Person erhalten, die Männer hingegen 55.000 für das Erreichen der WM-Endrunde 2014. Die Diskrepanz wiege umso schwerer, als das Team der US-Frauen mehr Umsatz erwirtschafte und mit drei Weltmeistertiteln deutlich erfolgreicher sei als das der US-Männer.

USA – "Moralklauseln": Die FAZ (Meredith Haaf) berichtet über die Zunahme sogenannter "Moralklauseln" in den Verträgen US-amerikanischer Verlage. Diese erlaubten es, ein Vertragsverhältnis nach eigenem Ermessen aufzulösen, wenn der Vertragspartner zum "Gegenstand öffentlichen Ansehensverlustes", von Abscheu oder Skandalen geworden sei. Hiermit würden Verlage auf das Geschäftsrisiko reagieren, das im Bekanntwerden einer Übergriffigkeitsgeschichte des Autors liege. Kritiker bemängelten demgegenüber die unbestimmte Formulierung, die den Verlagen die Macht gebe, das Verhalten der jeweiligen Vertragspartner willkürlich zu bewerten und zu sanktionieren.  

Iran – Menschenrechtsaktivistin verurteilt: In Teheran ist die Rechtsanwältin, Menschenrechtsaktivistin und Sacharow-Preisträgerin Nasrin Sotudeh wegen staatsfeindlicher Propaganda und Beleidigung des obersten Führers Ali Chamenei zu insgesamt sieben Jahren Haft verurteilt worden. Dies meldet zeit.de. Sotudeh ist eine der renommiertesten Menschenrechtsaktivistinnen des Landes. Sie protestiert mit einem Hungerstreik gegen das Urteil und ihre Behandlung in Haft.

Sonstiges

BKartA zu Facebook: In einem Gastbeitrag für lto.de befasst sich Rechtsanwalt Michael Dietrich mit der Anfang Februar ergangenen Entscheidung des Bundeskartellamts, wonach Facebook künftig nicht mehr automatisch Daten von anderen Websites mit den Facebook-Accounts seiner deutschen Nutzer verknüpfen darf. Kritiker sahen hierin eine Überschreitung der Zuständigkeit des Amtes, da für die Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorschriften die irische Datenschutzbehörde zuständig sei. Dietrich verteidigt das Amt gegen diese Kritik: Der Zugang zu wettbewerbsrelevanten Daten sei als Faktor für die Bewertung der Marktstellung eines Unternehmens gesetzlich verankert. Die Behörde habe daher durchaus untersuchen dürfen, ob Facebook eine eventuell marktbeherrschende Stellung durch das exzessive Sammeln von Daten missbraucht habe.  

Bodycams für bayerische Polizei: Die bayerische Polizei wird künftig mit 1.400 Körperkameras ausgestattet, meldet lto.de. Dies werde durch das umstrittene bayerische Polizeiaufgabengesetz ermöglicht. Der bayerische Datenschutzbeauftragte Thomas Petri kritisiert den Einsatz aufgrund verfassungsrechtlicher Bedenken. So könnten die Kameras derzeit auch in Wohnungen eingesetzt werden, wozu das Grundgesetz eigentlich eine richterliche Anordnung erfordere.

Maaßen im Interview: Im Interview mit der FAZ (Justus Bender) äußert sich Hans-Georg Maaßen, der ehemalige Präsident des Bundesamts für Verfassungsschutz, u.a. über die notwendige parteipolitische Neutralität von Behördenleitern. Dabei hält er fest an seiner Kritik an der Verwendung des Begriffes "Hetzjagd", mit dem Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und ihr Sprecher Geschehnisse in Chemnitz beschrieben hatten. Vielmehr sei es eigentlich Maaßen selbst gewesen, "gegen den eine 'Hetzjagd' stattgefunden" habe.

Das Letzte zum Schluss

Lieferant rettet Stammkunden: Die Bestellung in seinem Stammimbiss rettete einem 72-Jährigen in Düsseldorf wohl das Leben. Ein aufmerksamer Lieferant wunderte sich über die die fehlende Reaktion auf sein Klingeln und rief schließlich die Polizei, die ihrerseits mangels Lebenszeichen Notarzt und Feuerwehr informierte. Die Rettungskräfte fanden den Mann schließlich bewusstlos in akuter Lebensgefahr in der Wohnung liegen und brachten ihn ins Krankenhaus. Über den glücklichen Ausgang berichtet u.a. bild.de

*Korrektur: Zuvor hieß es hier fälschlicherweise, das LG habe die Klage abgelehnt, da es das "wrongful life" nicht als Schaden anerkannt habe. Tatsächlich sah es nur den Nachweis nicht erbracht, dass bei Konsultation des Sohnes und des Betreuers wirklich anders entschieden worden wäre.

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Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/mps

(Hinweis für Journalisten)   

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 12. März 2019: Schadensersatz für Lebenserhaltung? / Kölner Silvesternacht vor Gericht / US-Nationalfußballerinnen klagen . In: Legal Tribune Online, 12.03.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/34313/ (abgerufen am: 19.04.2024 )

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