Die juristische Presseschau vom 8. März 2019: Dis­kus­sion um syri­sche Kriegs­ver­b­re­cher / EuG urteilt zu Gly­phosat-Stu­dien / Klage wegen Kolo­nial­ver­b­re­chen schei­tert

08.03.2019

Gehen deutsche Behörden Hinweisen auf syrische Kriegsverbrecher hinreichend nach? Außerdem in der Presseschau: Öffentliches Informationsinteresse überwiegt vor EuG und Klage gegen Deutschland wegen Kolonialverbrechen scheitert.

Tagesthema

Kriegsverbrechen: Eine Anfrage der FDP-Fraktion hat ergeben, dass dem Bundeskriminalamt rund 7.000 Hinweise zu in Syrien verübten Kriegsverbrechen zugegangen sind, jedoch nur 129 Ermittlungsverfahren eingeleitet wurden. Dies hat zu einer Diskussion darüber geführt, ob die deutschen Behörden überlastet seien oder aus anderen Gründen zu wenig unternehmen. Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) hat eine Untersuchung des Vorgangs angekündigt. Laut SZ (Ronen Steinke), FAZ (Kim Björn Becker) und taz (Astrid Ehrenhauser) lässt sich die geringe Anzahl an Verfahren jedoch dadurch erklären, dass sich nicht alle 7.000 Hinweise auf in Deutschland befindliche Täter beziehen, es erhebliche Beweisschwierigkeiten gibt und ein konkreter Täterbezug oftmals fehle.

Nikolas Busse (FAZ) hält eine Überforderung der Justiz für nicht verwunderlich und ist der Auffassung, "dass die Bundesregierung vor allem weiter daran arbeiten muss, dass insgesamt weniger Flüchtlinge kommen". Auch Manuel Bewarder (Welt) äußert sich besorgt, dass Behörden generell überlastet sein könnten. Ronen Steinke (SZ) betont, dass die deutsche Justiz Vorreiterin bei der Verwirklichung des Weltrechtsprinzips und der Verfolgung von im Ausland begangenen Kriegsverbrechen ist. Die Ermittlungen seien zäh, doch die deutsche Justiz ignoriere das Problem nicht.

Rechtspolitik

EU-Asylrecht: Über die Unfähigkeit, sich auf europäischer Ebene auf ein gemeinsames Asylrechtssystem zu einigen, berichten SZ (Karoline Meta Beisel) und FAZ (Michael Stabenow). Wie spiegel.de meldet, zeigt sich jedoch zusehends Bereitschaft, das Gesetzespaket in zumindest drei Einzelpakete aufzuteilen und separat abzustimmen.

Justiz

EuGH – Leichtathletik-Ordnung: Nach dem Schlussantrag des Generalanwalts am Europäischen Gerichtshof, Evgeni Tanchev, verstößt die neue Fassung der deutschen Leichtathletik-Ordnung in gleich mehrfacher Weise gegen Unionsrecht. Sie sieht vor, dass nur Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit den Titel "Deutscher Meister" tragen dürfen. Insbesondere sei hier die Niederlassungsfreiheit verletzt und es fehle an einer Übergangsregelung, wie lto.de meldet.

EuG zu Glyphosatstudien: Das Gericht der Europäischen Union hat über die Reichweite des öffentlichen Informationsinteresses entschieden. Eine Entscheidung der EU-Lebensmittelbehörde EFSA, Studien über die Wirkung des Pflanzenschutzmittels Glyphosat nicht der Öffentlichkeit zugänglich zu machen, ist danach nichtig. Geklagt hatten Angehörige des Europäischen Parlaments, denen die EFSA die Einsichtnahme zuvor wegen mangelndem öffentlichem Interesse versagt hatte. Laut dem Gericht hat die Öffentlichkeit ein legitimes Interesse nicht nur zu erfahren, welche Substanzen freigesetzt werden, sondern auch, welche Wirkung diese haben. Das öffentliche Interesse überwiege hier gegenüber dem Schutz von Geschäftsgeheimnissen, weil der Sachverhalt der EU-Aarhus-Verordnung unterliege; es gehe um "Emissionen in die Umwelt". Es berichten FAZ (Hendrik Wieduwilt), taz.de (Christian Rath)lto.de und swr.de (Gigi Deppe).

BGH zu Störerhaftung: Der Bundesgerichtshof hat die Revision von Sony Music gegen ein Urteil des Münchner Oberlandesgerichts zurückgewiesen. Das Urteil bezog sich noch auf die alte Rechtslage zur Störerhaftung von WLAN-Betreibern für in ihrem Netzwerk begangene Urheberrechtsverstöße. Über die Umstände des Urteils und die aktuelle Rechtslage informiert lto.de.

BGH – Vermögensabschöpfung: Der Bundesgerichtshof hält die Regelung zur Vermögensabschöpfung bei Straftätern wegen eines Verstoßes gegen das Rückwirkungsverbot für verfassungswidrig. Er hat sie daher laut lto.de dem Bundesverfassungsgericht im Rahmen einer konkreten Normenkontrolle vorgelegt.

BGH zu geschützten Begriffen: Der Bundesgerichtshof urteilte gestern, dass ein Großhändler für Sportkleidung diese mit Begriffen wie "olympiareif" oder "olympiaverdächtig" bewerben darf und damit nicht die Wertschätzung der olympischen Bezeichnung in unlauterer Weise ausnutzt. Er wies damit die Revision des Deutschen Olympischen Sportbundes zurück. Ein Verstoß gegen § 4 Nr. 2 Gesetz zum Schutz des olympischen Emblems und der olympischen Bezeichnungen (OlympSchG) liege nicht vor. Über das Urteil berichten unter anderem die Welt (Michael Gassmann), lto.de und die SZ.

LG Limburg zu "Elysium": Im Prozess gegen die Betreiber der Kinderpornografie-Internetplattform "Elysium" hat das Landgericht Limburg gestern sein Urteil gesprochen. Alle Angeklagten wurden für schuldig befunden, in einem Fall ordnete das Gericht Sicherungsverwahrung an. Die Einzelheiten des Urteils stellen spiegel.de (Wiebke Ramm), SZ (Jan Willmroth) und FAZ (Julian Staib) dar.

LG Köln zu Grönemeyer-Fotografen: Das Landgericht Köln hat zwei Pressefotografen wegen falscher Verdächtigung und Falschaussage zu Bewährungsstrafen von je einem Jahr verurteilt. Die Fotografen hatten Grönemeyer wegen gefährlicher Körperverletzung angezeigt, nachdem er sie daran gehindert hatte, ihn und seine Familie am Flughafen Köln zu filmen. Das Gericht ging nun davon aus, dass die Fotografen den Sänger absichtlich provoziert hatten, um dann seine wütende Reaktion zu filmen, und sich anschließend die Verletzungen selbst beibrachten. Das Handeln Grönemeyers sei durch Nothilfe gedeckt gewesen, wie neben anderen lto.de, SZ (Christian Wernicke) und spiegel.de (Christian Parth) melden. 

LG Bielefeld zu Pausenbrottäter: Das Landgericht Bielefeld hat einen Mann wegen schwerer Körperverletzung und versuchten Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt, der die Pausenbrote mehrerer Arbeitskollegen vergiftet hatte. Das Gericht stellte eine besondere Schwere der Schuld fest, zu seinem Motiv äußerte sich der Angeklagte nicht. Über das Urteil berichten unter anderem die SZ (Jana Stegemann) und die FAZ (Reiner Burger).

LG Kassel zu Wiederaufnahmebegehren: In einem Wiederaufnahmeverfahren hat das Landgericht Kassel Strafurteile zweier Spruchkammern gegen einen Mann aufgehoben, der in beiden Fällen wegen der Vergewaltigung seiner Ehefrau verurteilt worden war. Die Welt (Gisela Friedrichsen) schildert die Umstände der Urteile ausführlich und wirft die Frage auf, wie Fehlurteile wie diese in Zukunft vermieden werden können.

Recht in der Welt

USA – Huawei: Der chinesische Konzern Huawei hat Klage vor einem Bezirksgericht in Texas gegen die US-Regierung erhoben. Der National Defense Authorization Act, der es Behörden verbietet, Produkte von Huawei zu verwenden, verstoße gegen die amerikanische Verfassung, wie SZ (Christoph Giesen/Stefan Mayr), FAZ (Hendrik Ankenbrand u.a.), Welt (Thomas Heuzeroth) und Hbl (Astrid Dörner u.a.) berichten.

Christoph Giesen (SZ), Peter Sturm (FAZ) und Sha Hua (Hbl) halten die Klage und die Behauptung, eine Beeinflussung durch den chinesischen Staat könne nicht nachgewiesen werden, für rechtlich wenig aussichtsreich und vermuten dahinter eine PR-Strategie.

USA – Kolonialverbrechen in Namibia: Ein Gericht in New York hat Klagen von Angehörigen der namibischen Volksgruppen Herero und Nama gegen den deutschen Staat wegen eines von der deutschen Kolonialmacht verübten Völkermords zurückgewiesen. Die Bundesregierung lehnt die Zahlung von Reparationen für die zwischen 1904 und 1908 verübten Verbrechen ab. Die Kläger hatten versucht, die Zuständigkeit des Gesichts dadurch zu begründen, dass Einnahmen aus dem Landraub für den Erwerb von vier Immobilien in New York verwendet worden seien. Es berichten taz (Eva Oer) und lto.de.

Iran – Menschenrechtsanwältin: Laut SZ (Paul-Anton Krüger) wurde im Iran die bekannte Menschenrechtsanwältin Nasrin Sotudeh wegen ihrer Tätigkeit zu einer langen Haftstrafe und Peitschenhieben verurteilt. Sie hat unter anderem Frauen verteidigt, die gegen den staatlichen Kopftuchzwang protestiert hatten.

Frankreich – Bischof verurteilt: Ein französisches Gericht hat den Erzbischof von Lyon wegen der Vertuschung von sexuellem Missbrauch zu sechs Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Bischof Barbarin hatte Hinweise, dass ein Priester seiner Diözese mindestens 70 Kinder sexuell missbraucht hatte, nicht an die Behörden weitergegeben. Es berichten unter anderem SZ (Matthias Drobinski/Nadia Pantel), FAZ und zeit.de.

Thailand – Parteiverbot: Laut spiegel.de hat ein Gericht in Thailand eine wichtige Oppositionspartei verboten, weil sie die Schwester des Königs als Spitzenkandidatin aufgestellt hatte. Die Partei habe "gegen die konstitutionelle Monarchie des Landes gehandelt".

USA – Aldi vs. Lidl: Aldi geht vor einem US-amerikanischen Gericht wegen Verletzung von Geschäftsgeheimnissen und unerlaubter Einflussnahme auf Arbeitsverträge gegen Lidl vor. Die deutschen Discounter sind auch auf dem amerikanischen Markt Rivalen. Über den Fall berichtet unter anderem die FAZ.

Sonstiges

Geistiges Eigentum: Der Rechtsanwalt Nico Kuhlmann und die Rechtsreferendarin Katja-Maria Harsdorf stellen auf lto.de dar, welche Folgen der Brexit auf das Recht des Geistigen Eigentums haben wird. Sie zeigen dabei auf, dass sowohl im Falle eines "harten Brexits" als auch im Falle der Unterzeichnung des aktuellen Brexit-Deals es zu gravierenden Auswirkungen, insbesondere auf das Patentrecht, kommen wird.

Gleichstellungsbeauftragter: Aus Anlass einer Stellenausschreibung der Stadt Münster für den Posten der Gleichstellungsbeauftragten wirft die FAZ (Klaus Max Smolka/Michael Ashelm) die Frage auf, ob der Ausschluss von Männern für diese Posten rechtmäßig ist.

Pfando-Geschäftsmodell: wdr.de (Philipp Raillon/Wolfgang Landmesser) schildert das Geschäftsmodell des Unternehmens "Pfando", das seinen Kunden Bargeld anbietet, die im Gegenzug ihre Autos an Pfando verkaufen und anschließend wieder mieten. Pfando verweise auf die Pfandleihverordnung, es handle sich bei dem Geschäftsmodell jedoch nicht um ein Pfandgeschäft, sondern um einen Verkauf, ein Rückkauf sei nur aus Kulanz möglich.

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels. 

Am Montag erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/asp

(Hinweis für Journalisten)  

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 8. März 2019: Diskussion um syrische Kriegsverbrecher / EuG urteilt zu Glyphosat-Studien / Klage wegen Kolonialverbrechen scheitert . In: Legal Tribune Online, 08.03.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/34267/ (abgerufen am: 29.03.2024 )

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