Die juristische Presseschau vom 7. März 2019: EU-Urhe­ber­rechts­re­form / Kopf­tuch und Kreu­z­an­hänger im Gerichts­saal / Frauen in Prü­fungs­kom­mis­sionen

07.03.2019

Die EU-Urheberrechtsreform steht weiter in der Kritik. Außerdem in der Presseschau: Niedersachsen möchte u.a. Richterinnen das Kopftuch verbieten, Bundesverwaltungsgericht voll ausgelastet und Berlin bemüht sich um mehr Examensprüferinnen.

Thema des Tages

EU-Urheberrechtsreform: Im Streit um die kontroverse EU-Urheberrechtsreform berichtet u.a. taz (Svenja Bergt) über den zwischenzeitlich verlautbarten Antrag der konservativen EVP-Fraktion im Europäischen Parlament, die Abstimmung vorzuziehen. Kritiker sähen hierin ein taktisches Manöver, um einer geplanten Großdemonstration zuvorzukommen. Die SZ (Max Muth) erläutert die Kernpunkte der Reform. Artikel 13 der geplanten Richtlinie sehe eine verschärfte Haftung von Plattformen für Urheberrechtsverstöße ihrer Nutzer vor, die de facto zu einer verpflichtenden Einführung von Upload-Filtern führe. Artikel 11 werde ein sogenanntes Leistungsschutzrecht einführen, das verhindern solle, dass Plattformen wie Google kurze Ausschnitte von Nachrichten kostenlos anzeigen.

Die Rechtsanwälte Christian Solmecke und Anne-Christine Herr kritisieren die Reform in einem Gastbeitrag für lto.de. Nicht einmal Befürworter von Artikel 13 bestritten, dass Filtersysteme wie "Content ID" fehleranfällig seien und auch zulässige Verwendungen blockierten. Auch Finn-Mayer Kukuck (taz) ruft dazu auf, das "kreative Chaos" im Netz zu erhalten, das Nutzer etwa durch Remixe und Satire erschüfen. Die FAZ (Constantin van Lijnden) hingegen führt aus, dass sich die von Gegnern beschworene Gefahr des "Overblockings" schon beim Netzwerkdurchsetzungsgesetz als unbegründet erwiesen habe, was bei Artikel 13 ebenfalls zu erwarten sei. Die Website-Betreiber hätten schließlich ein "manifestes wirtschaftliches Interesse daran, ihre Nutzer nicht durch eine unnötig rigide Sperr- bzw. Löschpolitik zu verärgern". 

In separaten Beiträgen erläutern SZ (Simon Hurtz) und Welt (Christian Meier) die wichtigsten Fragen zur vermeintlichen Notwendigkeit sowie der Funktionsweise von Upload-Filtern. 

Rechtspolitik

Niedersachsen – Kopftuch im Gerichtssaal: Künftig soll es Richtern und Staatsanwälten in Niedersachen untersagt sein, religiöse Symbole wie Kreuze oder Kopftücher im Gerichtssaal zu tragen. Einen entsprechenden Gesetzentwurf hat das niedersächsische Kabinett am Dienstag beschlossen, wie lto.de meldet. Begründet wurde dies mit der Notwendigkeit einer auch nach außen hin sichtbaren richterlichen Neutralität. 

IS-Kämpfer/Staatsangehörigkeit: Im FAZ-Einspruch legt Rechtsreferendar Ferdinand Weber dar, dass die Möglichkeit einer Aberkennung der Staatsangehörigkeit für IS-Kämpfer nicht im Widerspruch zum Willen des Verfassungsgebers stehe. Bei dem nun geplanten Vorhaben handele es sich um eine politische Frage, die nicht "mit vermeintlich rechtshistorisch-moralischen Argumenten in von vornherein enge Bahnen gelenkt" werden solle. Der Wissenschaftliche Mitarbeiter Erik Tuchtfeld führt auf juwiss.de aus, dass ein Verlust der Staatsangehörigkeit ohnehin nur für Doppelstaatler in Frage komme und aus Gründen der Verhältnismäßigkeit stets eine umfassende Würdigung des Einzelfalls erfordere.

Gemeinnützigkeit von Vereinen: Im Leitartikel der Zeit fordert Marcus Rohwetter, dass gemeinnützige Vereine künftig wie Parteien die Namen ihrer Geldgeber ab einer Spende jenseits der 10.000 Euro angeben sollten. Dies würde offenlegen, wem sie verpflichtet seien, und eine künstliche Unterscheidung von gemeinnützigen und parteipolitischen Zwecken vermeiden. 

Englischsprachige Kammern für Handelssachen: In einem Gastbeitrag für lto.de befassen sich die Rechtsanwältinnen Dorothee Ruckteschler und Tanja Stooß mit der geplanten Einführung von sogenannten "Kammern für internationale Handelssachen" an deutschen Gerichten. Hierdurch solle insbesondere mit Blick auf den anstehenden Brexit die deutsche Gerichtsbarkeit internationalisiert und für international tätige Unternehmen attraktiver gemacht werden. Bereits seit 2010 gebe es etwa an den Landgerichten Köln, Bonn und Aachen teils englischsprachige Kammern, dort müssten jedoch beispielsweise Schriftsätze noch immer auf Deutsch eingereicht werden. 

Justiz

BVerwG – Auslastung: Das Bundesverwaltungsgericht arbeitet an der Belastungsgrenze, wie Präsident Klaus Rennert im Jahrespressegespräch nach Meldung von lto.de mitteilte. Zwar sei die Zahl der Verfahrenseingänge im Jahr 2018 insgesamt leicht gesunken, dafür sei der Anteil hochkomplexer Verfahren gestiegen. Für den März wird u.a. ein Grundsatzurteil zur Frage der Gebührenübernahme für Polizeieinsätze bei Fußballspielen erwartet, dessen Verkündung voraussichtlich erstmals im Fernsehen übertragen werde.

BGH – Mordurteil für "Reichsbürger": Das Mordurteil für einen sogenannten "Reichsbürger", der im fränkischen Georgensgmünd einen SEK-Beamten erschossen hatte, ist rechtskräftig. Wie lto.de berichtet nahm die Staatsanwaltschaft die Revision zurück, mit der sie auch eine Feststellung der besonderen Schwere der Schuld erreichen wollte. Zuvor hatte der Bundesgerichtshof bereits die Revision der Verteidigung als unbegründet verworfen, die die Annahme von niedrigen Beweggründen angegriffen hatte.  

LG Bamberg – Festnahme von Zeugen: Die Zeit (Daniel Müller) berichtet über ein Verfahren vor dem Landgericht Bamberg, in dem mehrere Zeugen wegen des Verdachts von Falschaussagen verhaftet wurden. Hintergrund sei die Annahme des Oberstaatsanwaltes, diese hätten ihre Aussagen abgestimmt, um den Beschuldigten zu schützen. Wahrscheinlicher sei es indes, dass der betreffende Oberstaatsanwalt die "ganz offensichtlich schlampig geführten Ermittlungen auf dem Rücken der Zeugen" austrage.

EuG – Hamas als Terrorgruppe: Die radikal-islamische Palästinenserorganisation Hamas darf weiterhin von der Europäischen Union als Terrororganisation geführt werden. Dies erlaubt es den EU-Staaten, in der Europäischen Union vorhandene Vermögenswerte der Gruppe einzufrieren. Eine dagegen gerichtete Klage wies das Europäische Gericht nach Meldung von lto.de ab. .

LSG Hessen zu Tonerpartikeln: Tonerpartikel sind hinsichtlich einer möglichen Anerkennung einer Berufskrankheit nicht grundsätzlich als gesundheitsschädlich zu betrachten. Dies hat das Hessische Landessozialgericht Darmstadt entschieden, wie FAZ (Marlene Grunert) meldet. Im konkreten Fall ging es um einen 63-jährigen Mann, der vier Jahre in einem Kopierraum gearbeitet hatte. Das Gericht befand, dass Tonerpartikel zwar im Einzelfall durchaus gesundheitsschädigend sein könnten, es im konkreten Fall jedoch nicht nachgewiesen sei, in welchem Umfang genau der Mann den Stoffen ausgesetzt gewesen sei. 

LSG NI/HB zu Arbeitnehmerüberlassung: Rechtsanwalt Daniel Happ erläutert auf efarbeitsrecht.de einen im Dezember 2018 ergangenen Beschluss des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen zur Arbeitnehmerüberlassung. Danach könne eine von der Agentur für Arbeit erteilte Erlaubnis der Arbeitnehmerüberlassung selbst dann widerrufen werden, wenn arbeitsrechtliche Verstöße nicht umfassend bewiesen werden könnten. Für eine negative Prognose reiche bereits eine Gesamtschau von Umständen und kleinen Verstößen, die für sich allein noch keinen Versagungsgrund darstellten.  

AG Köln – "Schnellverfahren" zu Karneval: Die Welt (Kristian Frigelj) berichtet über das Vorgehen des Amtsgerichts Köln, wonach eine Vielzahl kleinerer Delikte, die sich in den Karnevalstagen ereignet hätten, im "Schnellverfahren" abgeurteilt würden. Dabei handele es sich um einfache Fälle mit klarer Beweislage, beispielsweise Diebstähle oder sexuelle Belästigungen. Die Täter seien zumeist geständig.

Recht in der Welt

Griechenland – Anklage wegen Jahrhundertfeuer: Wegen eines Brands in der griechischen Küstenstadt Mati, bei dem im Sommer 2018 100 Personen starben, hat die Staatsanwaltschaft Athen gegen 20 Personen Anklage wegen fahrlässiger Tötung erhoben. Zu ihnen zählt der mutmaßliche Brandstifter, der eine Feuerstelle nicht richtig gelöscht hatte, ebenso wie die Gouverneurin der Region und zwei Bürgermeister. Es berichtet SZ (Christiane Schlötzer).

Japan – Carlos Ghosn: Über die Entlassung von Carlos Ghosn, des früheren Chefs von Renault-Nissan, aus der Untersuchungshaft berichtet nun auch SZ (Christoph Neidhart) sowie erneut die FAZ (Patrick Welter). Die Entlassung gegen Kaution von umgerechnet 7,9 Millionen Euro sei umso bemerkenswerter, als die japanische Justiz die Untersuchungshaft bei nicht geständigen Beschuldigten zumeist lange aufrechterhalte. Kritiker sprächen daher von einer "Geiseljustiz". 

Sonstiges

Berlin – Frauen in Prüfungskommissionen: Die Berliner Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung bemüht sich nach einem Bericht von lto.de darum, den Anteil von Frauen in Prüfungskommissionen für das erste und zweite juristische Staatsexamen zu erhöhen. Derzeit liege dieser lediglich bei 30 Prozent. Hintergrund sei eine Studie aus Nordrhein-Westfalen, nach der Frauen insbesondere in mündlichen Prüfungen schlechter bewertet würden als Männer. Sei hingegen wenigstens eine Frau Mitglied der Prüfungskommission, verschwänden die Unterschiede.

Klaus Kinkel: Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) würdigt im FAZ-Einspruch die Tätigkeit des verstorbenen Ex-FDP-Vorsitzenden Klaus Kinkel als Justizminister. Er habe die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Wiedervereinigung geschaffen. Mit seiner offenen, ehrlichen Art sei er bei seinen Mitarbeitern beliebt gewesen und habe sich überdies stets als großer Europäer gezeigt.

Das Letzte zum Schluss

Begehrte Beute: Die Stadt Eichstädt hat die Hinweisschilder, wonach einige Plätze auf einem Parkplatz für Frauen freizuhalten seien, nach einer Niederlage vor Gericht – ein Jurastudent fühlte sich diskriminiert – ersetzt: Statt der amtlich wirkenden blauen Schilder sind die Hinweise nunmehr pinkfarben und sollen als bloße nichtamtliche Empfehlung zu verstehen sein. Indes führt der Farbwechsel zu Problemen: Bereits zwei der pinkfarbenen Schilder wurden gestohlen, wie u.a. Welt meldet. Die Ermittler gingen von "Faschingswütigen" als Tätern aus.     

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lto/mps

(Hinweis für Journalisten)   

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 7. März 2019: EU-Urheberrechtsreform / Kopftuch und Kreuzanhänger im Gerichtssaal / Frauen in Prüfungskommissionen . In: Legal Tribune Online, 07.03.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/34233/ (abgerufen am: 29.03.2024 )

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