Die juristische Presseschau vom 1. März 2019: Kon­trollen bei Stick­oxid­be­las­tung / Her­aus­gabe von NSU-Akten / Ent­schä­di­gung für min­der­jäh­rige Flücht­linge

01.03.2019

Die EuGH-Generalanwältin plädiert für strenge Auslegung des EU-Abgasrechts. Außerdem in der Presseschau: Ministerium wird zur Herausgabe der Mundlos-Akten verpflichtet und Griechenland muss minderjährige Flüchtlinge entschädigen.

Thema des Tages

EuGH – Stickoxidbelastung: In ihren Schlussanträgen im Verfahren um die Messung von Abgaswerten fordert die Generalanwältin am Europäischen Gerichtshof Juliane Kokott eine strenge Auslegung des EU-Rechts zur Schadstoffmessung. Messstationen sollten an besonders belasteten Stellen platziert werden und ein Verstoß gegen EU-Vorgaben bereits dann zu bejahen sein, wenn an einzelnen Messstellen die Grenzwerte überschritten werden. Zudem fordert sie, dass Anwohner Standorte von Messstationen gerichtlich überprüfen lassen können, wie die FAZ (Hendrik Wieduwilt) berichtet. Ausgangspunkt des Verfahrens, in dem es im Kern um die Auslegung der EU-Luftqualitätsrichtlinie geht, war die Klage von Einwohnern in der Region Brüssel und einer Umweltorganisation, die die praktische Umsetzung des von der Richtlinie vorgebenen Messverfahrens für ungenügend hielten, so spiegel.de. Das Urteil des EuGH, der seinen Gutachtern häufig folgt, wird in einigen Wochen erwartet.

Auf lto.de setzt sich der Rechtsprofessor Ekkehard Hofmann mit den Argumenten der Generalanwältin auseinander und erörtert deren Implikationen für Deutschland. 

Rechtspolitik

E-Evidence-Abkommen: lto.de (Markus Sehl) berichtet über die EU-Pläne zur E-Evidence-Verordnung, die die grenzüberschreitende Herausgabe elektronischer Beweismittel regeln soll. Umstritten sei insbesondere die Frage der Sicherung der Grundrechte von EU-Bürgern. Nun solle auch noch die USA als Partner mit einem Abkommen eingebunden werden. 

Urheberrechtsreform: Patrick Beuth kommentiert auf spiegel.de die Auseinandersetzung um die geplante EU-Urheberrechtsreform, über die das Europaparlament voraussichtlich Ende März final abstimmen soll, und kritisiert insbesondere die Öffentlichkeitsarbeit von EU-Einrichtungen.

Rundfunk: Der Doktorand Friedrich Schmitt äußert sich auf juwiss.de zur Geschichte der Rundfunkfreiheit und zu möglichen Reformen. Auf das Verhältnis von öffentlichem und privatem Rundfunk und notwendige Reformen geht in einem Gastbeitrag für die SZ auch der Geschichtsprofessor Norbert Frei ein.

Justiz

EGMR zu Griechenland: Wie lto.de meldet, hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte Griechenland am Donnerstag wegen der herabwürdigenden Behandlung minderjähriger Flüchtlinge in Polizeistationen verurteilt. Die unbegleiteten Jugendlichen seien bis zu 33 Tage in den Dienststellen festgehalten worden. Es wurde eine Verletzung des Folterverbots aus Art. 3 Europäische Menschenrechtskonvention festgestellt. Griechenland muss ihnen nun jeweils 4.000 Euro Entschädigung zahlen. 

EuGH – Honorarordnung für Architekten und Ingenieure: Nach einem Gutachten des Generalanwalts am Europäischen Gerichtshof Maciej Szpunar verstoßen die Mindest- und Höchsthonorare für Architekten und Ingenieure möglicherweise gegen EU-Recht. So sei die erfolgende Einschränkung der Niederlassungsfreiheit und Privatautonomie nur durch zwingende Gründe des Allgemeininteresseres zu rechtfertigen. FAZ-Einspruch (Hendrik Wieduwilt) und lto.de (Heilko Fuchs) berichten.

EuGH – Amazon: Der Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof Giovanni Pitruzzella befand in seinen Schlussanträgen, dass Online-Plattformen wie Amazon nicht dazu verpflichtet seien, für Verbraucher eine Kundenhotline bereitzustellen, wie lto.de und faz.net berichten. Ein wirksamer Verbraucherschutz setze nicht eine bestimmte Art der Kontaktaufnahme voraus. Der Bundesgerichtshof hatte dem EuGH einen Streit zwischen dem deutschen Bundesverband der Verbraucherzentralen und Amazon vorgelegt und dabei um Auslegungshilfe zur Verbraucherschutz-Richtlinie gebeten. Ein Urteil des EuGH wird in den kommenden Monaten erwartet.

BGH – Waffenexporte: In dem Verfahren um die umstrittenen Waffenexporte der Rüstungsfirma Heckler & Koch nach Mexiko wurde gegen das Urteil des Landgerichts Stuttgart von vergangener Woche Revision zum Bundesgerichtshof eingelegt, wie lto.de berichtet. 

BVerwG zu NSU-Akten: Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass das Verteidigungsministerium Auszüge aus 70 Personalakten der Bundeswehr mit Bezug zum NSU-Terroristen Uwe Mundlos an den Verlag der Tageszeitung "Die Welt" herausgeben muss, wie die Welt (Martin Lutz/Uwe Müller) in eigener Sache berichtet. Das Urteil in dem seit mehr als sechs Jahre anhängigen Rechtsstreit ist von grundsätzlicher Bedeutung, da es die Reichweite des Informationsfreiheitsgesetzes mit Blick auf personenbezogene Daten ausdehnt. 

BVerwG zu Examensprüfung: FAZ-Einspruch und lto.de (Marcel Schneider) berichten über die Entscheidungsgründe des Bundesverwaltungsgerichts im Fall einer wegen Verspätung durchgefallenen Examenskandidatin. Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen als Vorinstanz habe insbesondere den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit bei der Auslegung des vom Prüfungsamt zugrundegelegten Paragrafen nicht berücksichtigt.

BFH zu Attac: Die Rechtsprofessorin Anna Leisner-Egensperger widmet sich auf verfassungsblog.de dem Grundsatzurteil des Bundesfinanzhofs vom 10. Januar 2019. Im Interview mit der taz (Christian Rath) fordert Stefan Diefenbach-Trommer, Vorstand der Allianz "Rechtssicherheit für politische Willensbildung", dass die Große Koalition die Gemeinnützigkeitszwecke in der Abgabenordnung erweitere. Mit den Plänen der Unionsparteien, auch die Gemeinnützigkeit der Deutschen Umwelthilfe überprüfen zu lassen, befasst sich die SZ (Michael Bauchmüller).

VG München zu Frauenparkplätzen: Das Verwaltungsgericht München hatte im Januar entschieden, dass es nach Maßgabe der Strßenverkehrs-Ordnung (StVO) keinen "Parkplatz für Frauen" gebe. Die Schilder für Frauenparkplätze wurden, da es sich hier um eine Empfehlung handele, in Eichstätt daher nun fortan in pinker statt blauer Farbe installiert, wie lto.de und FAZ melden.

VG Gelsenkirchen – Sami A.: Laut lto.de und SZ wollen die Anwältinnen von Sami A. einen Antrag auf Zulassung der Berufung stellen. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hatte Mitte Januar entschieden, dass der Tunesier unter kein Abschiebungsverbot fällt.  

LG Kiel – Sig Sauer: Nach der Verständigung von Staatsanwaltschaft, Verteidigern und Landgericht Kiel auf einen Strafrahmen im Prozess um die illegale Lieferung von Pistolen nach Kolumbien, erwarten die betroffenen Ex-Manager von Sig Sauer nun Bewährungsstrafen und Geldstrafen in sechsstelliger Höhe, so lto.de.

LG München I – Ukraine-Konflikt: Das Landgericht München I hat den Neffen eines russischen Funktionärs wegen Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat zu einer Gefängnisstrafe verurteilt, wie die FAZ (Reinhard Veser) berichtet. Der Verurteilte hatte 2014 mit einer prorussischen Nationalisteneinheit in der Ukraine gekämpft.

LG Limburg – Elysium-Prozess: Wie SZ (Jan Willmroth) und spiegel.de melden, hat die Staatsanwaltschaft im Prozess um die Kinderpornografie-Plattform "Elysium" für die vier Angeklagten mehrjährige Freiheitsstrafen gefordert. Fraglich erscheine in dem Verfahren insbesondere, ob das Gericht die Bandeneigenschaft der Täter, die sich vor dem Verfahren nie in persona getroffen hatten, bejahen werde. 

Recht in der Welt

Frankreich – Flüchtlingskind: Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat Frankreich dazu verurteilt, einem afghanischen Jungen, der monatelang unbetreut in dem berüchtigten Flüchtlingscamp "Dschungel" bei Calais sich selbst überlassen blieb, 15.000 Euro Schmerzensgeld zu zahlen. Es berichten die taz (Christian Rath) und die FAZ

Österreich – Sicherungshaft: Wie die FAZ (Stephan Löwenstein) berichtet, will der österreichische Innenminister Herbert Kickl von der rechten FPÖ eine Sicherungshaft für als "Gefährder" eingestufte Asylbewerber einführen. Das Vorhaben wird von der Opposition sowie vielen Fachleuten als Verstoß gegen rechtsstaatliche Prinzipien heftig kritisiert.

Israel – Netanjahu: Israels Generalstaatsanwalt hat mitgeteilt, Anklage gegen Ministerpräsident Benjamin Netanjahu wegen Bestechung, Veruntreuung und Betrug erheben zu wollen, wie FAZ (Jochen Stahnke) und Welt (Gil Yaron) melden. Die Entscheidung über eine Anklageanhörung, die zuvor stattfinden muss, wurde Netanjahu bereits zugestellt. Ihm wird unter anderem vorgeworfen, sich durch eine Abmachung mit dem Telekommunikationskonzern Bezeq eine gute Presse erkauft zu haben. 

Sonstiges

Breitscheidplatz: Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) rechtfertigt die Abschiebung von Ben Ammar, einem mutmaßlichen Helfer von Anis Amir, vom 1. Februar 2017, wie FAZ (Helene Bubrowski) und zeit.de (Kai Biermann/Yassin Musharbash/Frida Thurm) berichten. Die Entscheidung sei Ergebnis einer "Güterabwägung" gewesen, so Seehofer. Es wurde Kritik geäußert, weil sie die Aufklärung des Anschlags vom Breitscheidplatz erschwere. Noch Ende Dezember 2016 war das Ermittlungsverfahren gegen Amri auf den als Gefährder eingestuften Ben Ammar ausgeweitet worden.

Heribert Prantl (SZ) kritisiert Horst Seehofer für sein zögerliches Verhalten und fordert eine lückenlose Aufklärung.

Struktureller Rassismus? Die FAZ (Katharina Iskandar/Julian Staib) berichtet über die Ermittlungen in immer mehr Verdachtsfällen bei der hessischen Polizei seit dem Auffliegen einer rechtsextremen Chatgruppe in der Frankfurter Behörde und wirft die Frage auf, ob es hierfür auch strukturelle Ursachen gibt.

AfD-Spendenaffäre: Wie die FAZ (Justus Bender/Marlene Grunert) meldet, hat die AfD nach Ansicht ihrer Geschäftsführung in der Schweizer Spendenaffäre nicht gegen das Parteienrecht verstoßen. Die AfD argumentiert, sie habe das Geld aufgrund ihrer Rücküberweisung nie "erlangt". Laut Parteiengesetz müsste die Rücküberweisung jedoch "unverzüglich" erfolgt sein, was bei einem Zeitraum von neun Monaten, wie im Falle der AfD, sehr fraglich sei, so der Parteienrechtler Martin Morlok.

Das Letzte zum Schluss

Mangel-Mops: In Ahlen wurde der Mops "Edda" gepfändet und für 750 Euro via Ebay-Kleinanzeige verkauft. Die Zivilprozessordnung lässt die Pfändung eines Tieres von hohem Wert zu. In der Stadt Ahlen geschah dies jedoch zum ersten Mal. Während der Mops von seiner Ursprungsfamilie sehr vermisst werde, mache nun die Käuferin bei der Stadt Regressansprüche geltend, da "Edda" an einer Augenverletzung leide. Beide Seiten lassen sich anwaltlich vertreten. Es berichten FAZ (Anna-Lena Niemann) und spiegel.de.

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels. 

Am Montag erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/asp

(Hinweis für Journalisten)

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 1. März 2019: Kontrollen bei Stickoxidbelastung / Herausgabe von NSU-Akten / Entschädigung für minderjährige Flüchtlinge . In: Legal Tribune Online, 01.03.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/34159/ (abgerufen am: 25.04.2024 )

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