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Die juristische Presseschau vom 22. Februar 2019: Ver­fass­sungs­wi­drige Wahl­rechts­aus­schlüsse / Urteil gegen Waf­fen­her­stel­ler / § 219a-StGB-Novelle be­schlos­sen

22.02.2019

Legal Voices - die juristische Presseschau

Laut Bundesverfassungsgericht sind einige Ausschlüsse vom Wahlrecht verfassungswidrig. Außerdem in der Presseschau: Das Landgericht Stuttgart verurteilt Heckler & Koch und Ärzte dürfen beschränkt über Schwangerschaftsabbrüche informieren.

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Thema des Tages

BVerfG zu Wahlrechtsausschlüssen: Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss des Zweiten Senats Regelungen des § 13 Bundeswahlgesetz (BWahlG), wonach in allen ihren Angelegenheiten betreute Personen und wegen Schuldunfähigkeit in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebrachte Straftäter von den Bundestagswahlen ausgeschlossen sind, für verfassungswidrig erklärt. Acht Beschwerdeführer hatten zunächst erfolglos eine Wahlprüfungsbeschwerde angestrengt und waren dann nach Karlsruhe gezogen. Hinsichtlich der Betreuten sei der Kreis der von § 13 Nr. 2 BWahlG Betroffenen ohne hinreichenden sachlichen Grund in gleichheitswidriger Weise bestimmt worden, erklärte das Bundesverfassungsgericht. Die Norm diskriminiere damit behinderte Menschen und stelle einen Verstoß gegen das allgemeine Wahlrecht dar. § 13 Nr. 3 BWahlG sei schon nicht geeignet, Personen zu erfassen, die nicht über die Fähigkeit zur Teilnahme am demokratischen Kommunikationsprozess in Gestalt der Wahl verfügten. Wahlrechtsausschlüsse seien aber nicht generell zu beanstanden. Es berichten ausführlich lto.de und SZ (Wolfgang Janisch) sowie sowie FAZ (Alexander Haneke), spiegel.de (Christian Teevs) und taz (Christian Rath).

Im schriftlichen Interview auf verfassungsblog.de äußert sich Valentin Aichele, Leiter der Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention beim Deutschen Institut für Menschenrechte, zu dem Beschluss und hebt hervor, dass die Richter mit dem Wahlrecht als Kommunikation zwischen Volk und Staatsorganen argumentierten.

Reinhard Müller (FAZ) kommentiert: Es bestehe "immer die Gefahr, dass das Bundesverfassungsgericht sich zu weit auf eine technische Ebene vorwagt und Aufgaben miterledigt, die eigentlich Sache des Gesetzgebers sind". Das Gericht müsse aber "die Grundrechte im Einzelnen hochhalten und dafür sorgen, dass der Gesetzgeber bei seinen allgemeinen Regelungen nicht ins Ungerechte abdriftet". Dies gelte auch für das Wahlrecht. Heribert Prantl (SZ) betont die Bedeutung des Begriffs Inklusion: Sie sei ein demokratisches Prinzip. Deshalb sei es höchste Zeit gewesen, dass das Bundesverfassungsgericht den Wahlrechtsausschluss für Menschen mit Behinderung aufgehoben habe.

Rechtspolitik

§ 219a StGB: 371 Abgeordnete und damit die Mehrheit der Bundestagsabgeordneten haben für die die Änderung des § 219a Strafgesetzbuch (StGB) gestimmt, der vorsieht, dass Ärzte künftig darüber informieren dürfen, dass sie Schwangerschaftsabbrüche vornehmen. Für Informationen über die Bedingungen und Methoden eines Abbruchs müssen sie jedoch auf Behörden, unabhängige Beratungsstellen oder Ärztekammern verweisen. Es berichten u.a. spiegel.de (Dominik Peters), zeit.de (Jurik Caspar Iser) und SZ (Jana Anzlinger).

Digitalpakt: Nach einer Einigung im Vermittlungsausschuss hat der Bundestag mit der erforderlichen Zweidrittel-Mehrheit für die für den Digitalpakt notwendige Grundgesetzänderung gestimmt, um Millionenzahlungen vom Bund an Länder und Kommunen für die Bildungspolitik zu ermöglichen. Darüber berichten u.a. FAZ (Lisa Becker), lto.de und Hbl (Barbara Gillmann).

Klimaschutzgesetz: Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD) hat einen Entwurf für das angekündigte Bundesklimaschutzgesetz vorgestellt. Danach sollen bis zum Jahr 2050 die Emissionen um 95 Prozent gesenkt werden. Vorgesehen ist u.a. auch ein siebenköpfiges "Sachverständigengremium für Klimafragen" im Bundestag, so zeit.de und FAZ (Andreas Mihm).

Michael Bauchmüller (SZ) kommentiert: Während früher Bundesregierungen "mit hohen Zielen nur so um sich warfen, buchstabiert der Entwurf erstmals die innere Mechanik des Klimaschutzes aus".

Abschiebungshaft: focus.de (Christoph Pagel) berichtet von dem vom Bundesinnenministerium geplanten "Geordnete-Rückkehr-Gesetz", das die Aufhebung des Trennungsgebots im Rahmen der Abschiebungshaft vorsieht. Dies würde den Behörden erlauben, Ausreisepflichtige künftig mit Strafgefangenen gemeinsam zu inhaftieren.

Jagdgesetz NRW: Die FAZ (Reiner Burger) blickt auf die Debatten rund um eine Novellierung des Jagdgesetzes Nordrhein-Westfalen. Dabei soll u.a. eine ausgedünnte Liste der jagdbaren Arten wieder am Bundesjagdrecht ausrichtet werden und Naturschutz und Jagd in Einklang gebracht werden.

Justiz

LG Stuttgart zu Heckler & Koch: Das Landgericht Stuttgart hat im Prozess um unrechtmäßig genehmigte Waffentransporte von Heckler & Koch nach Mexiko neben Bewährungsstrafen für zwei Mitarbeiter nun Sanktionen gegen die Rüstungsfirma selbst verhängt: Es hat eine Einziehungsentscheidung über den kompletten Erlös aus den Waffenkäufen verfügt, wonach Heckler & Koch den gesamten Kaufpreis in Höhe von 3,73 Millionen Euro abführen muss. Es ist das erste Urteil dieser Art gegen einen deutschen Waffenhersteller. Es berichten FAZ (Susanne Preuß), Hbl (Martin Buchenau/Lars-Marten Nagel), lto.de, spiegel.de (David Böcking), SZ (Stefan Mayr), taz (Benno Stieber) sowie focus.de (Göran Schattauer).

BGH zur Zerstörung von Kunst: Die Welt (Swantje Karich) sowie, vertieft, Rechtsanwalt Peter Raue in einem Gastbeitrag auf lto.de berichten über zwei Entscheidungen des Bundesgerichtshofs zur Frage, ob § 14 Urheberrechtsgesetz (UrhG), der die Entstellung oder Beeinträchtigung eines Werks zulasten der künstlerischen Interessen verbietet, sofern der Künstler dies will, auch bei der Vernichtung eines Werkes greift. Der BGH schlägt eine Interessenabwägung vor, bei der auch das Interesse an der Zerstörung, etwa zum Zweck des Museumsumbaus, überwiegen kann.

OVG Berlin-BB zu Auskunftspflicht: Wie der Tsp (Jost Müller-Neuhof) berichtet, darf die Bundesregierung geheim halten, welche Beträge sie an Anwaltsbüros zahlt, die sie mit der Wahrung ihrer Interessen beauftragt hat. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg verwies auf die anwaltliche Verschwiegenheitspflicht sowie den Schutz der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse einer Kanzlei.

OLG München zu Hotline-Kosten: Das Oberlandesgericht München hat über die Preise der Service-Hotline des Fernsehanbieters Sky entschieden. 20 Cent aus dem Festnetz und 60 Cent pro Minute aus dem Mobilfunknetz seien für eine Service-Hotline zu viel, so lto.de und SZ.

BGH – Framing: Der Rechtsanwalt Andreas Biesterfeld-Kuhn befasst sich auf lto.de mit der Frage, ob eine Verwertungsgesellschaft dem Nutzer auferlegen kann, technische Maßnahmen gegen das Einbetten fremder Inhalte von einer anderen in die eigene Webseite, das sog. Framing, zu ergreifen. Grundfrage ist dabei, ob eine solche Pflicht zur Voraussetzung des Vertragsabschlusses werden kann. Diese Frage liegt nun dem Bundesgerichtshof vor.

LG Bremen zu Abgasmanipulation: Die FAZ (Marcus Jung) berichtet von einem nun veröffentlichten Urteil des Landgerichts Bremen vom 12. Dezember 2018, wonach ein Autokäufer vom Kaufvertrag zurücktreten kann, wenn der Händler nicht für Folgeschäden des Software-Updates an einem abgasmanipulierten Diesel einstehen will. Geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen (VZBV). Der Vertragshändler hat Berufung eingelegt.

VG Köln – 5G: Laut FAZ (Helmut Bünder) hat jetzt auch die Deutsche Telekom einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht Köln eingereicht, weil sie wie neun weitere Mobilfunkunternehmen die von der Bundesnetzagentur festgesetzten Auflagen und Nebenbedingungen für die Frequenzvergabe nicht für rechtmäßig hält.

EuGH – Auskunftspflichten von Youtube: Die FAZ (René Sandor) und spiegel.de (Markus Böhm) beleuchten ein Verfahren vor dem Bundesgerichtshof, dessen zentrales Anliegen dieser nun dem Europäischen Gerichtshof vorgelegt hat. Konkret geht es um die Frage, welche Nutzerdaten Youtube unter Gesichtspunkten des Datenschutzes herausgeben kann, damit Rechteinhaber ihr Urheberrecht effektiv durchsetzen können. Dabei ist etwa die Frage, ob der Begriff der "Anschrift" auch die E-Mailadresse umfasst.

Jahresbericht des BAG: Die SZ (Detlef Esslinger) greift den Jahresbericht des Bundesarbeitsgerichts für das Jahr 2018 auf. Danach hatte das höchste deutsche Arbeitsgericht 1.852 Fälle vorliegen, fast 200 weniger als im Vorjahr. Bei den meisten neuen Fällen handle es sich nicht mehr um Kündigungen, was die Richter mit der guten Wirtschaftslage in Verbindung sehen.

Recht in der Welt

Frankreich – Urteil gegen UBS: Laut FAZ (Johannes Ritter) hat ein Pariser Strafgericht gegen die Schweizer Großbank UBS eine Geldbuße in Höhe von rund 3,7 Milliarden Euro verhängt, zudem habe sie 800 Millionen Euro Schadenersatz an den französischen Staat zu zahlen. Die Bank soll zwischen 2004 und 2012 systematisch in Frankreich Kunden angeworben und damit zur Steuerhinterziehung angestiftet haben.

Polen – Justizreform: Die FAZ (Gerhard Gnauck) wirft einen Blick darauf, inwiefern die Justizreform in Polen, die eine institutionelle Vereinigung von Staatsanwaltschaft und Justizministerium bewirkt hat, Auswirkungen auf eine mögliche Anklage gegen den Vorsitzenden des PiS-Partei, Jarosław Kaczynski, haben könnte.

Polen – Małgorzata Gersdorf: Die ehemalige Richterin am Obersten Gericht Polens, Małgorzata Gersdorf, erhält den Theodor-Heuss-Preis. Sie hatte sich letztes Jahr einer vorzeitigen Pensionierung im Zuge der Justizreform widersetzt und war weiterhin am Gerichtshof erschienen. Es berichtet lto.de.

Sonstiges

Missbrauchskonferenz im Vatikan: Anlässlich der Missbrauchskonferenz der römisch-katholischen Kirche berichtet die FAZ (Daniel Deckers) davon, dass der maltesische Erzbischof Charles Scicluna, der für die Strafverfolgung von sexuellem Missbrauch zuständig ist, dort dazu aufgefordert hat, den jeweiligen staatlichen Vorschriften zur Anzeige solcher Fälle zu folgen. Die SZ (Ronen Steinke) erinnert daran, dass die niedersächsischen Justizministerin Barbara Havliza (CDU) im Zuge des Missbrauchsberichts der katholischen Kirche in Deutschland umfängliche Akteneinsicht für die Staatsanwaltschaft verlangt hatte, die Bistümer aber wenig kooperierten.

 

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Die juristische Presseschau vom 22. Februar 2019: . In: Legal Tribune Online, 22.02.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/33997 (abgerufen am: 16.04.2026 )

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