Die juristische Presseschau vom 19. Februar 2019: Trump for­dert Rück­nahme von gefan­genen IS-Kämp­fern / Quote für Ost­deut­sche in Spit­zen­äm­tern / Lübbe-Wolff kri­ti­siert man­gelnde Fähig­keiten von Jura­stu­die­renden

19.02.2019

Sollen IS-Kämpfer zurückgenommen oder soll ihnen die Staatsangehörigkeit entzogen werden? Außerdem in der Presseschau: Quote für Ostdeutsche in Spitzenämtern und Lübbe-Wolff moniert fehlende Sprachfähigkeiten heutiger Jurastudierender.

Thema des Tages

IS-Heimkehrer: US-Präsident Trump hat in einem Tweet die europäischen Staaten aufgefordert, gefangene IS-Kämpfer aus ihren Ländern zurückzunehmen und hat gedroht sie andernfalls wieder freizulassen. Die Bundesregierung reagierte zurückhaltend auf diesen Vorstoß. Gegen eine Strafverfolgung in Deutschland spricht, dass die Beweislage teilweise schwierig ist und die Gefahr besteht, dass man die Betroffenen freisprechen müsste. In diesem Fall stünden nur noch polizeirechtliche Maßnahmen gegen Gefährder zur Verfügung. Der Entzug der deutschen Staatsangehörigkeit erscheint möglich, sofern man den IS als einen Staat einstuft, dessen Armee sich die Ausreisenden angeschlossen haben. Ein Gesetz, das bei Islamisten mit doppelter Staatsangehörigkeit greifen soll, ist im Koalitionsvertrag vorgesehen, bislang aber noch nicht verabschiedet. Es berichten unter anderem SZ (Wolfgang Janisch), FAZ Helene Bubrowksi), FAZ (Helene Bubrowksi) , taz (Konrad Litschko) und Welt (Manuel Bewarder, Marcel Leubecher, Ibrahim Naber).

Heribert Prantl (SZ) fragt sich, ob dies der Preis ist, den man für den Rechtsstaat zahlen muss, zieht aber auch die verschiedenen Möglichkeiten des Verlustes der Staatsangehörigkeit in Betracht. Reinhard Müller (FAZ) und Clemens Wergin (Welt) sehen es hingegen als Pflicht des Rechtsstaats an, seinen Strafrechtsanspruch durchzusetzen.

Die SZ (Georg Mascolo) stellt ein Dossier der bisherigen Ermittlungsergebnisse zusammen informiert außerdem darüber, wie sich andere europäische Staaten zu ihren IS-Rückkehrern verhalten. Kai Strittmatter berichtet über die Lage in Dänemark, Nadia Pantel über Frankreich, Cathrin Kahlweit über Großbritannien und Matthias Kolb über die Haltung beim Treffen der europäischen Außenminister. 

Rechtspolitik

Entscheidung in der EU: Bundestagspräsident Schäuble spricht sich dafür aus in europäischen Institutionen das Einstimmigkeitsprinzip abzuschaffen und so zu verhindern, dass Entscheidungen durch Einzelne blockiert werden können. Zudem spricht er sich für eine Übertragung von mehr nationalen Kompetenzen im Bereich des Wirtschaftsrechts von nationaler auf die europäische Ebene aus. Es berichten zeit.de und spiegel.de.

Quote für Ostdeutsche: Laut SZ (Cerstin Gammelin) möchte der Linken-Politiker Gysi eine Quote für Ostdeutsche bei der Besetzung von Spitzenämtern einführen. es wurde von verschiedenen Seiten angezweifelt, ob tatsächlich eine Diskriminierung von Ostdeutschen bei der Vergabe von posten besteht. 

Cerstin Gammelin (SZ) hält die Quote in Anbetracht, dass bis heute nur 1,7 % der deutschen Spitzenpositionen mit Ostdeutschen besetzt sind für einen sinnvollen Schritt.

Bürgerentscheide: Christian Rath (BadZ) schlägt vor, dass der Gesetzgeber Vorgaben zur Fragestellung bei Bürgerentscheiden machen soll. Befürworter eines Projekts sollen mit Ja stimmen, die Gegner mit Nein. Derzeit sei es oft umgekehrt, was die Bürger unnötig verwirre. 

Barley-Nachfolge: Das Hbl (Heike Anger/Dietmar Neuerer) stellt drei mögliche Kandidatinnen für das Amt der Justizministerin vor. Im Gespräch sind Eva Högl, Stefanie Hubig und Nancy Faeser, wobei sowohl der Geschlechterproporz als auch der Regionalproporz der SPD zu berücksichtigen sind.

Europäische Urheberrechtsreform: Netzaktivisten übergaben Bundesjustizministerin Barley am Montag eine mit über vier Millionen Unterschriften unterzeichnete Petition zur „Rettung des Internets“. Barley sieht die aktuelle Regelung als „wichtigen Fortschritt“ jedoch noch nicht als „optimale Lösung“an, so FAZ (Hendrik Wieduwilt) Internet-law.de (Thomas Stadler) befasst sich noch einmal mit der Regelung und begründet, warum sie seiner Auffassung nach einen noch gravierenderen Eingriff als ein herkömmlicher Upload-Filter darstellt. 

Prostitutionsschutzgesetz: Laut SZ (Henrike Roßbach) hat eine kleine Anfrage eines FDP-Abgeordneten ergeben, dass das Prostitutionsgesetz und das Prostitutionsschutzgesetz, die die rechtliche Lage von Prostituierten stärken sollten, nur bedingt wirksam sind. So sind etwa trotz der gesetzlichen Möglichkeit fast keine Prostituierten sozialversicherungspflichtig beschäftigt.

Henrike Roßbach (SZ) kritisiert, dass die Maßnahmen nicht konsequent durchgesetzt und der erforderliche Schutz dadurch nicht gewährleistet wird.

Justiz

CAS – Testosteronwerte: Vor dem Internationalen Sportgerichtshof wird ab heute über Regeln des Leichtathletik-Weltverbandes IAAF beraten, die Frauen mit deutlich erhöhtem Testosteronwert verpflichten, diesen mittels eines Medikaments zu senken, um startberechtigt zu sein. Gegen die Regelung hatte die südafrikanische Sprinterin Caster Semenya geklagt, deren Testosteronwerte deutlich über dem vom IAAF gesetzten Grenzwert liegen. Kritiker monieren unter anderem, dass die gesundheitlichen Folgen hormoneller Kontrazeptiva nicht hinreichend geklärt sind. Es berichtet spiegel.de (Peter Ahrens).

EuGH zu PKW-Maut: Auf juwiss.de setzt sich die wissenschaftliche Mitarbeiterin Sarah Katharina Stein mit der Argumentation des Generalanwalts Niels Wahl auseinander. Sie stimmt seiner Einschätzung, dass es sich bei der Regelung nicht um eine Diskriminierung nach Artikel 18 AEUV handelt zu und betont, dass er durch die Nüchternheit und klare Dogmatik seiner Argumentation postfaktischen Argumentationen einen Riegel vorgeschoben hat.

BGH zu Anwaltszulassung: lto.de (Maximilian Amos) schildert die Zurückweisung eines Berufungsantrags durch den Bundesgerichtshof gegenüber einem Juristen, der gegen den Widerruf seiner Rechtsanwaltszulassung durch eine Rechtsanwaltskammer geklagt hatte. der Kläger hatte Befangenheitsanträge gegen den gesamten Senat gestellt und argumentiert, dass dieser nicht richtig besetzt sei, weil noch das Besatzungsrecht gelte. Die Richter ließen sich teilweise auf die Argumentation nach Reichsbürgermanier ein und wiesen nach, dass die Klage auch dann unbegründet sei wenn sein Besatzungsszenario stimmen würde.

BGH – Trennungsgebot: Der Bundesgerichtshof hat dem Europäischen Gerichtshof die Frage vorgelegt, ob Gefährer vor ihrer Abschiebung mit Strafhäftlingen untergebracht werden dürfen. Lto.de (Tanja Podolski) ordnet das Verfahren in die bisherige Rechtsprechung des EuGH zum Trennungsgebot bei der Haftunterbringung ein.

LSG Niedersachsen-Bremen zu Schönheits-OPs: Das Landessozialgericht Dresden hat entschieden, dass sich Patienten an Behandlungskosten beteiligen müssen, die in Folge von schönheitschirurgischen Eingriffen entstehen. Im vorliegenden Fall hatte eine Frau geklagt, deren fehlerhafte Brustimplantate ersetzt werden mussten. Sie sieht in der entsprechenden Norm einen Verstoß gegen Artikel 3 Grundgesetz, weil Krankenkassen bei ästhetischen Operationen im Gegensatz zu vorsätzlich verursachten Krankheiten keinen Ermessensspielraum haben, ob sie die Versicherten an den Kosten beteiligen. Das Urteil schildern lto.de und spiegel.de.

LG Köln – Grönemeyer-Paparazzi: Vor dem Landgericht Köln sind zwei Journalisten wegen Meineids angeklagt, die dem Popstar Herbert Grönemeyer vorwerfen, sie im Dezember 2014 tätlich angegriffen zu haben, als sie Aufnahmen von ihm machten, so spiegel.de (Christian Parth) und FAZ.

LG Dresden – Petry-Prozess: Frauke Petry ist vor dem Landgericht Dresden wegen Meineids angeklagt. Ihr wird vorgeworfen, 2015 als Zeugin vor dem Wahlprüfungsausschuss des sächsischen Landtages unter Eid falsch ausgesagt zu haben. Petrys Anwalt gab an, sie werde sich im Prozess nicht äußern, eine Verurteilung sei zudem ausgeschlossen, weil Wahlprüfungsausschüsse Untersuchungsausschüssen gleichzustellen seien, vor denen der Meineid seit 2008 nicht mehr strafbar ist. Bei einer Verurteilung droht ihr der Verlust ihrer politischen Mandate, in einem anderen Verfahren wird gegen sie wegen Steuerhinterziehung verhandelt. Über das Verfahren berichten unter anderem spiegel.de (Wiebke Ramm) , FAZ (Stefan Locke) und SZ (Cornelius Pollmer).

Recht in der Welt

Frankreich – Pressefreiheit: Laut spiegel.de (Georg Blume) häufen sich die Hinweise, dass die Regierung Macron Einfluss auf die Staatsanwaltschaft nimmt, damit diese gegen investigative, regierungskritische Medien vorgeht.

Schweden – Abschiebeflug: Eine Frau, die die Abschiebung eines Afghanen verhindert hat, indem sie sich im Flugzeug weigerte ihren Platz einzunehmen, wurde in Göteborg wegen Verstoßes gegen das Luftfahrtgesetz zu einer Geldstrafe verurteilt. Die Staatsanwaltschaft hatte 14 Tage Haft gefordert. Es berichten zeit.de und taz (Reinhard Wolff). 

USA – Notstand: Auf verfassungsblog.de stellt der US-amerikanische Professor für Politikwissenschaften, William E. Scheuermann, in englischer Sprache die rechtlichen Voraussetzungen des von US-Präsident Trump ausgerufenen Notstands dar und erläutert, warum dieser den in der Vergangenheit entwickelten Rechtfertigungsvoraussetzungen nicht entspricht.

Juristische Ausbildung

Sprachkompetenzen: In einem Gastbeitrag für das Handelsblatt kritisiert die ehemalige Verfassungsrichterin und Professorin für öffentliches Recht, Gertrude Lübbe-Wolff die mangelnden sprachlichen und grammatikalischen Kompetenzen von Jurastudierenden, die ihrer Auffassung nach oftmals „für ein wissenschaftliches Studium vollkommen unzureichend qualifiziert“ seien und warnt vor den „sozialen und rechtskulturellen folgen“, die es haben könnte, solche Studierenden „durchzuwinken“.

Sonstiges

Nikab-Verbot: Laut taz und zeit.de hat die Universität Kiel ein Vollverschleierungsverbot für Lehrveranstaltungen erlassen. Die Universität begründet das Verbot damit, dass die für die Erfüllung der universitären Aufgaben erforderliche Mindestkommunikation sichergestellt werden müsse, die auch auf Gestik und Mimik beruhe. Die Nikab-tragende Studentin, wegen derer das Verbot erlassen wurde, kündigte an, dass sie gerichtlich gegen dieses vorgehen würde.

Rechtsgeschichte - Todesstrafe: Auch spiegel.de (Katja Iken) erinnert jetzt an die letzte Vollstreckung der Todesstrafe in Deutschland vor 70 Jahren und stellt die Umstände des Verfahrens dar.

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels. 

Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/asp

(Hinweis für Journalisten)  

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 19. Februar 2019: Trump fordert Rücknahme von gefangenen IS-Kämpfern / Quote für Ostdeutsche in Spitzenämtern / Lübbe-Wolff kritisiert mangelnde Fähigkeiten von Jurastudierenden . In: Legal Tribune Online, 19.02.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/33907/ (abgerufen am: 19.03.2024 )

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