Die juristische Presseschau vom 7. Februar 2019: EuGH-Gene­ral­an­walt zu Pkw-Maut / Ver­fah­rens­ein­stel­lungen im Love­pa­rade-Pro­zess / AfD gegen "Prüf­fall"

07.02.2019

Laut den Schlussanträgen des EuGH-Generalanwalts diskriminiert die deutsche Maut ausländische Pkw-Fahrer nicht. Außerdem in der Presseschau: Verfahrenseinstellungen gegen sieben Angeklagte und die AfD geht gegen Benennung als Prüffall vor.

Thema des Tages

EuGH – Pkw-Maut: Nach den Schlussanträgen des Generalanwalts Niels Wahl am europäischen Gerichtshof, diskriminiert die für Fernstraßen geplante deutsche Pkw-Maut Autofahrer aus anderen Mitgliedsstaaten nicht. Österreich hatte ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland angestrengt. Laut Generalanwalt habe diesem jedoch ein grundlegendes Missverständnis des Begriffs Diskriminierung zugrunde gelegen. Er folgte damit der Rechtsauffassung der Bundesrepublik. Da die Einnahmen zweckgebunden in den Straßenerhalt flössen, läge keine Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit vor, vielmehr müsse zahlen, wer die Straßen nutzt. Es handle sich damit um eine zulässige Infrastrukturabgabe. Zwar seien Halter inländischer Fahrzeuge überwiegend deutsche Staatsangehörige und Fahrer ausländischer Fahrzeuge überwiegend Staatsangehörige eines anderen Mitgliedsstaates, die Situation sei aber nicht vergleichbar. Der Bundestag hatte die Abgabe im Frühjahr 2017 beschlossen, wobei in Deutschland ansässige Fahrzeughalter über eine entsprechende Verrechnung mit der Kraftfahrzeugsteuer entlastet werden. Ausländische Fahrzeughalter müssen nach Dauer der Nutzung, Emissionsklasse und Motorleistung zwischen 2,50 Euro und 130 Euro für eine Vignette zahlen. Ein Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission gegen Deutschland wurde aber bereits eingestellt. Der Generalanwalt empfahl, die Klage Österreichs, der sich die Niederlande angeschlossen hatten, abzuweisen. lto.de, tagesschau.de (Klaus Hempel), FAZ (Marcus Jung/Kerstin Schwenn), SZ (Peter Fahrenholz/Maximilian Gerl), taz (Christian Rath) und ausführlich die Welt (Hannelore Crolly) berichten.

Reinhard Müller (FAZ) schreibt, eine gute Infrastruktur habe ihren Preis, ihre Finanzierung müsse aber nach Recht und Gesetz fair sein. Peter Fahrenholz (SZ) kommentiert, sollte der Gerichtshof den Schlussanträgen folgen, käme es darauf an, die Maut "durch kluge Ausgestaltung zu einem sinnvollen Projekt zu machen und nicht zu einem politischen Denkmal für Seehofer und Dobrindt." Dazu müsste aber das ganze System neu geordnet und insbesondere das Kompensationsmodell über die Kraftfahrzeugsteuer aufgegeben werden.

Rechtspolitik

§ 219a StGB: Das Regierungskabinett hat den Kompromiss zur Änderung des Werbeverbots für Schwangerschaftsabbrüche in Paragraf 219a Strafgesetzbuch gebilligt. Vorgesehen ist, dass Ärzte und Kliniken künftig darüber informieren dürfen, dass sie Schwangerschaftsabbrüche durchführen, für weitergehende Informationen, etwa über die Methoden müssen sie auf Behörden, unabhängige Beratungsstellen und die Bundesärztekammer verweisen. Es berichten u.a. spiegel.de, taz (Dinah Riese) und SZ.

Die Zeit (Klaus Rose) zeichnet die Debatte um die Abtreibungsparagrafen des Strafgesetzbuchs nach und lässt damit befasste Juristen zu Wort kommen.

EU-Wettbewerbsrecht: Nachdem die europäische Wettbewerbskommissarin die Fusion der Zugsparten von Siemens und Alstom untersagt haben, kündigten Deutschland und Frankreich an, eine Initiative zur Reform des europäischen Wettbewerbsrechts einzubringen. Die Schaffung starker europäischer Unternehmen sollte leichter möglich sein. Die EU-Kommissarin sieht die Wettbewerbsregeln allenfalls wegen der Herausforderungen durch die Digitalisierung als überarbeitungsbedürftig an. Über die Untersagung der Fusion und die Reformankündigung berichten FAZ (Werner Mussler u.a.), Hbl (Dana Heide u.a.), SZ (Leo Klimm/Alexander Mühlauer), taz (Eric Bonse) und Welt (Olaf Gersemann).

EU-Urheberrecht: Nun berichten auch die FAZ und Hbl (Eva Fischer) über den auf der Plattform Politico bekannt gewordenen neuen Vorschlag für ein europäisches Urheberrecht, in dessen Artikel 13 erneut Upload-Filter vorsehen sind.

Biometrische Daten: Wie netzpolitik.org (Matthias Monroy) ausführlich berichtet, sollen die großen EU-Datenbanken im Bereich Justiz und Inneres so miteinander vernetzt werden, dass künftig Fingerabdrücke und Gesichtsbilder zusammen mit Personendaten in einem durchsuchbaren Speicher erfasst werden oder zumindesr miteinander verknüpft werden können. EU-Parlament und Ministerrat hätten sich darauf geeinigt. Die Daten sollen bei der Agentur für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen (eu-LISA) in Tallinn zentral gespeichert werden. Der genaue Wortlaut der beiden Verordnungen betreffend die polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit, Asyl und Migration, und Grenzen und Visa, ist noch nicht veröffentlicht.

Justiz

LG Duisburg zu Loveparade: lto.de, focus.de, spiegel.de (Peter Maxwill/Lukas Eberle) und SZ (Benedikt Müller) berichten über die Einstellung des Prozesses am 101. Verhandlungstag gegen sieben der zehn Angeklagten. Drei weitere Angeklagte, deren Verfahren gegen eine Geldauflage in Höhe von 10.000 Euro auch hätte eingestellt werden können, hatten die Verfahrenseinstellung gestern abgelehnt. Gegen sie wird der Prozess ab kommenden Dienstag fortgeführt. In den nächsten Wochen sollen weitere Polizisten und Mitarbeiter des Veranstalters als Zeugen vernommen werden.

Die FAZ (Reiner Burger) lässt Angehörige zu Wort kommen und berichtet von bereits in der Planungsphase bestehenden Bedenken von Duisburger Verwaltungsmitarbeitern an der Eignung des Veranstaltungsortes und einem unzureichenden Antrag des Veranstalters. Auch der vorsitzende Richter Plein wird zitiert, dieser könne gut verstehen, dass für Opfer und Hinterbliebene juristische "Wendungen wie 'geringe Schuld' oder 'Wegfall des öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung' Reizbegriffe seien."

Henning Ernst Müller (community.beck.de) kritisiert, dass Richter und Staatsanwaltschaft die Schuld der Angeklagten im Sinne des § 153 StPO als gering oder nach § 153a StPO als reduziert angenommen hätten und diese Annahme in erheblicher Weise auf einem detaillierten Sachverständigengutachten beruhte, das bisher nicht Gegenstand der Hauptverhandlung war und insbesondere den an der Einstellungsentscheidung beteiligten Schöffen, mangels Recht auf Akteneinsicht, unbekannt gewesen sei. Dies sei seiner Ansicht nach ein Verstoß gegen einen wesentlichen Grundsatz des Hauptverfahrens, nämlich dass die tatsächlichen Grundlagen einer Entscheidungsfindung in der Hauptverhandlung bereits erörtert worden sein müssen. Jörg Diehl (spiegel.de) hält es für empörend, wie wenig das Unglück politisch aufgeklärt wurde, er hätte einen Untersuchungsausschuss im Landesparlament für angebracht erachtet.

VG Köln – Prüffall: Wie u.a. zeit.de, focus.de und SZ (Georg Mascolo u.a.) berichten, will die AfD vom Verfassungsschutz nicht mehr öffentlich als Prüffall bezeichnet werden und geht nun gerichtlich dagegen vor. Die Partei hat in einer 97-seitigen Antragsschrift vom 4. Februar an das Verwaltungsgericht Köln eine entsprechende einstweilige Anordnung gefordert. Weil mit der Bezeichnung als "Prüffall", anders als etwa beim „Verdachtsfall“ noch keine offizielle Entscheidung über die Beobachtung getroffen worden sei, fehle es dem Verfassungsschutz an einer juristischen Grundlage für die Mitteilung. Die AfD sieht sich deshalb durch diese öffentlich diskreditiert und in ihrer politischen Tätigkeit, insbesondere dem Werben um Stimmen, behindert.

OLG Frankfurt/Main zu Bild: Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat entschieden, dass wenn ein Gericht einer Zeitung die Veröffentlichung eines bestimmten Fotos zur Bebilderung eines Artikels untersagt, diese Unterlassungsverpflichtung auch für die Veröffentlichung desselben Fotos mit einem anderen Bildausschnitt im Rahmen der Folgeberichterstattung fortgilt. Das Gericht bestätigte damit eine Entscheidung des Landgerichts Frankfurt, das der Bildzeitung ein Ordnungsgeld in Höhe 50.000 Euro wegen der Wiederveröffentlichung eines Fotos von den G20-Protesten auferlegt hatte. Gerichtlich vorgegangen war die als "Plünderin" bezeichnete abgebildete Person. Es berichtet lto.de.

OVG Koblenz zu AfD-Kritik: Laut lto.de durfte die Bürgermeisterin von Speyer, Monika Kabs (CDU) auf einem Poetry-Slam mit dem Motto "Speyer ohne Rassismus" das von der 14-jährigen Tochter einer AfD-Politikerin vorgetragene Gedicht als "Öffentliche Provokation durch die AfD" bezeichnen. Das Gedicht enthielt offen fremdenfeindliche Elemente. Außerdem hatte die Bürgermeisterin in dem Zusammenhang geäußert, "geistige Brandstifter schüren Ängste". Gegen beides war die 14-Jährige verwaltungsgerichtlich vorgegangen. Nach Entscheidung des Oberverwaltungsgericht handle es sich bei den Äußerungen um nicht zu beanstandende Werturteile, die sich auf zutreffende Tatsachen bezögen und wegen der ausländerfeindlichen Passagen des Gedichts sachlich gerechtfertigt seien.

LG Dresden – "Oldschool Society": Wie focus.de, FAZ und SZ berichten, hat vor dem Dresdner Oberlandesgericht der Prozess gegen zwei mutmaßliche Mitglieder der rechtsextremen "Oldschool Society" begonnen. Der Vorwurf des Generalbundesanwalts gegenüber den 30 und 43 Jahre alten Männern, die beide Führungspositionen innerhalb der Gruppierung gehabt haben sollen, lautet auf Bildung einer terroristischen Vereinigung. Sie sollen unter anderem einen für Anfang 2015 geplanten Sprengstoffanschlag auf eine bewohnte Flüchtlingsunterkunft in der Nähe von Borna in Sachsen mit geplant haben. Der Prozess soll Ende März enden.

OLG München – Arbeitsunfähiger Lokführer: Das Oberlandesgericht München hat in der Berufung im Streit zwischen einem Lokführer, der nach dem Erlebnis eines Suizids vor dem durch ihn gelenkten Zug arbeitsunfähig geworden war, und der Haftpflichtversicherung des Verstorbenen, einen widerruflichen Vergleich geschlossen: Die Versicherung soll, sofern Kläger und Beklagte zustimmen, 70. 000 Euro an den Lokführer zahlen. Im Mai 2018 hatte das Landgericht Landshut die Klage des Lokführers auf Schadensersatz als unbegründet angesehen. Es nahm an, dass kein direkter Anspruch gegen die Versicherung nach Paragraph 115 Versicherungsvertragsgesetz bestehe, da es sich bei der privaten Haftpflichtversicherung nicht um eine Pflichtversicherung handle, deren Sinn neben dem Schutz des Versicherungsnehmers auch der Schutz des Geschädigten sei. Es berichtet die FAZ (Karin Truscheit).

VG Köln – 5G: Nun berichtet auch Hbl (Daniel Delhaes/Stephan Scheuer) und Welt darüber, dass der Mobilfunknetzbetreiber Telefónica mit einem 60-seitigen Eilantrag gerichtlich gegen die Bundesnetzagentur bzw. die von dieser geplante Auktion der Frequenzen für den 5G-Mobilfunk vorgeht. Die Auflagen der Netzagentur sind nach Ansicht des Netzbetreibers zu hoch, die Netzbetreiber könnten nicht für den flächendeckenden Ausbau zuständig erklärt werden. Der Konzern beruft sich dabei auf die notwendige Planungs- und damit verbundene Rechtssicherheit. Ein Sprecher der Telekom kündigte an, nun ebenfalls rechtliche Möglichkeiten zu prüfen.

Recht in der Welt

Österreich – Hitlers Geburtshaus: Nach einer Entscheidung des Landgerichts Ried muss das Land Österreich der früheren Eigentümerin von Hitlers Geburtshaus 1,5 Millionen Euro Entschädigung zahlen. Österreich hatte die Klägerin enteignet, um zu verhindern, dass der Ort zu einer Pilgerstätte für Neonazis würde, und ihr als Entschädigung 310.000 Euro für das zweistöckige Wohnhaus und zugehöriges Areal gezahlt. Ein weiteres Gutachten hatte nun aber den Wert deutlich höher eingestuft. Es berichten lto.de und spiegel.de (Birte Bredow).

Schweiz – DDR-Vermögen: Die deutsche Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben (BvS), eine Nachfolgerin der Treuhand, hatte die schweizer Bank Julius Bär auf Rückzahlung von mehr als 100 Millionen Franken (heute 88 Millionen Euro) plus Zinsen verklagt. Es handelt sich dabei um Beträge, die kurz nach dem Fall der Mauer durch SED-Mitglieder über das Konto einer DDR-Außenhandelsgesellschaft in die Schweiz verbracht worden sein sollen. Die BvS fordert, dass die Bank Julius Bär als Nachfolgerin der Bank Cantrade für damalige Fehler Verantwortung übernehmen muss, da diese "elementare Sorgfaltspflichten verletzt" hätte, etwa als die Alleingesellschafterin der Außengesellschaft, Rudolfine Steindling, im Dezember 1990 fast 20 Millionen Mark in bar auszahlen liess. Das Konto der DDR-Außenhandelsgesellschaft befand sich bei Cantrade. Das Schweizer Bundesgericht hat nun ein Urteil des Obergerichts Zürich aufgehoben und damit zugunsten der deutschen Bundesanstalt entschieden: Alle Beträge, die seit Juni 1990 abgeflossen sind, müssen ersetzt werden. Es berichtet spiegel.de.

Frankreich – Demonstrationsrecht: Nun berichten auch SZ (Nadia Pantel) und taz (Rudolf Balmer) darüber, dass die französische Nationalversammlung am Dienstag ein Gesetz zur Verschärfung des Demonstrationsrechts beschlossen hat. Das sog. Anti-Randalierer-Gesetz, geht auf eine Initiative der konservativen Republikaner zurück, die bereits vor Beginn der Gelbwesten-Bewegung ein Gesetz gegen sogenannte schwarze Blocks auf Demonstrationen gefordert hatten. Die Möglichkeiten präventiver Kontrollen und Durchsuchungen von potenziellen Demonstranten sollen ausgeweitet werden. Außerdem sollen Demonstrationsteilnehmer für Sachschäden persönlich haftbar gemacht werden können. Das Widersetzen gegen das bereits geltende Vermummungsgebot soll künftig mit Gefängnisstrafe von bis zu einem Jahr oder hohen Geldstrafen geahndet werden können.

Sonstiges

Weimarer Nationalversammlung: Erinnert wird an die am 6. Februar 1919 zusammengetretene Weimarer Nationalversammlung. lto.de (Martin Rath) zeichnet die Debatten in der Nationalversammlung nach und schreibt u.a, dass bei der Beratung zum "Gesetz über die vorläufige Reichsgewalt", das die Kompetenzen des Reichspräsidenten provisorisch regelte, bereits vorgeschlagen wurde, die Befugnisse des Staatsoberhaupts nicht auf eine einzelne Person zu vereinen, sondern nach dem Vorbild der Schweiz ein fünfköpfiges Reichspräsidium zu schaffen.

Jasper von Altenbockum (FAZ) sieht die erneute Würdigung der Weimarer Verfassung im Zusammenhang damit, dass die Bundesrepublik mit Phänomenen zu tun habe, die entfernt an Weimarer Verhältnisse erinnern. Außerdem sei das Grundgesetz ohne die Weimarer Verfassung nicht denkbar. Heribert Prantl (SZ) hält es für einen Verdienst von Bundespräsident Steinmeier, dass dieser bei seiner Jubiläumsrede in Weimar an die Namen der Mütter und Väter der Weimarer Verfassung erinnert habe, derer, die den "wunderbaren Grundrechtekatalog der ersten deutschen Republik" verfasst haben. Diese Grundrechte dürfe man mit Stolz mit jenen des Grundgesetzes zusammenlesen.

Seda Basay-Yildiz: Die FAZ (Julian Staib) betrachtet das Verhältnis der Frankfurter Rechtsanwältin Seda Basay-Yildiz, die wiederholt Drohschreiben, unterzeichnet von "NSU 2.0", erhalten hat, zur Politik. Die Anwältin, die auch Nebenklagevertreterin im NSU-Prozess war, wird als "offensiv, selbstbewusst – und zuweilen sehr streitbar" beschrieben. U.a. deshalb, weil sie Behörden strukturellen Rassismus vorgeworfen hat.

Diesel-Fahrverbote und Gewaltenteilung: In einem Gastkommentar für die SZ schreibt Gerhart Baum, von 1978 bis 1982 Bundesinnenminister, das der Respekt der Politik vor dem Recht schwinde. Gerichtsurteile liessen sich aber nicht mit politischen Stellungnahmen aus der Welt schaffen. Außerdem sei es "ganz und gar falsch" von Enteignungen im Hinblick auf die Nutzungseinschränkungen durch Fahrverbote zu sprechen.

Stickoxid-Grenzwerte: Der Doktorand Julian Senders befasst sich auf juwiss.de mit der Frage, wie der Jahresmittel-Grenzwert von 40 µg/m³ für Stickstoffdioxid, der aus Anhang XI Abschnitt B Luftqualitätsrichtlinie übernommen wurde, und in § 3 Abs. 2 Bundesimmissionsschutzverordnung verankert ist, in juristischen Kategorien zu bewerten ist.

Regierungsbefragung: Der Rechtswissenschaftler Florian Meinel befasst sich auf verfassungsblog.de angesichts der derzeit im Bundestag beratenen Reform dazu mit dem Institut der Regierungsbefragung und dessen Bedeutung innerhalb des Rahmens des Verfassungsrechts.

 

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lto/cc

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 7. Februar 2019: EuGH-Generalanwalt zu Pkw-Maut / Verfahrenseinstellungen im Loveparade-Prozess / AfD gegen "Prüffall" . In: Legal Tribune Online, 07.02.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/33719/ (abgerufen am: 20.04.2024 )

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