Die juristische Presseschau vom 6. Februar 2019: BVerfG zu Kenn­zei­chen­er­fas­sung / Love­pa­rade-Pro­zess vor Ein­stel­lung / LAG Berlin-Bran­den­burg zur Loh­n­un­g­leich­heit

06.02.2019

Die automatische Autokennzeichenerfassung ist teilweise verfassungswidrig. Außerdem in der Presseschau: Die Staatsanwaltschaft Duisburg stimmt Verfahrenseinstellung zu und Lohnungleichheit freier Mitarbeiterinnen ist keine Diskriminierung.

Thema des Tages

BVerfG zu Autokennzeichenerfassung: Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat die automatisierte Kraftfahrzeugkennzeichenkontrolle nach dem Bayerischen Polizeiaufgabengesetz wegen Verstoßes gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung für teilweise verfassungswidrig erklärt. Auch die polizeirechtlichen Vorschriften zur Kraftfahrzeugkennzeichenkontrolle in Baden-Württemberg und Hessen sind nach einem ebenfalls heute ergangenen Beschluss teilweise verfassungswidrig. Seit Jahren ist es in einigen Bundesländern Praxis, dass auf bestimmten Strecken an Kontrollpunkten die Kennzeichen fotografiert und die so erfassten Daten mit Fahndungsdateien abgeglichen werden. Wenn hier keine Übereinstimmung gefunden wird, werden die Daten sofort gelöscht. Unter Änderung seiner Rechtsprechung stellte das Gericht nun fest, dass solche Kontrollen bereits bei der Erfassung Grundrechtseingriffe gegenüber allen Personen, deren Kraftfahrzeugkennzeichen erfasst und später abgeglichen werden, darstellen. Unabhängig davon, ob die Kontrolle zu einem Treffer führen würde. Dabei seien die landesrechtlichen Regelungen bereits zum Teil formell verfassungswidrig, soweit sie Kennzeichenkontrollen unmittelbar zum Grenzschutz erlauben oder allein der Strafverfolgung – nicht mehr der Gefahrenabwehr – dienen, wofür der Bund die alleinige Gesetzgebungskompetenz innehat. Sie seien unverhältnismäßig, soweit die Kontrollen nicht auf den Schutz von Rechtsgütern von zumindest erheblichem Gewicht beschränkt sind und als Mittel der Schleierfahndung keinen Grenzbezug mehr aufweisen. Geklagt hatte der Informatiker Benjamin Erhart. Das Bundesverwaltungsgericht hatte 2014 entschieden, dass selbst bei Treffern, die sich hinterher als falsch herausstellten, kein Grundrechtseingriff vorläge. Bis zum 31. Dezember 2019 müssen die alten Regelungen überarbeitet sein. Es berichten u.a. tagesschau.de (Klaus Hempel), FR (Ursula Knapp), sowie ausführlich FAZ (Marlene Grunert), spiegel.de (Peter Maxwill), deutschlandfunk.de (Gudula Geuther) und lto.de (Christian Rath). Letztere weisen zudem darauf hin, dass Karlsruhe nun insgesamt neue Maßstäbe für den automatischen Datenabgleich aufgestellt hat, möglicherweise mit Folgen auch für andere gleichartige Kontrollen, etwa den Einsatz der automatischen Gesichtserkennung. So hätten die Richter nun ausdrücklich festgestellt, dass es nicht lediglich um eine technische Maßnahme, sondern um die Kontrolle der Person gehe. Die SZ (Wolfgang Janisch) verweist darauf, dass anlasslose Kontrollen nach Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts nicht gänzlich verboten sein sollen, sondern dann zulässig, wenn sie zur Bekämpfung von Gefahren, die sich gerade aus dem Betrieb der Kfz ergeben, dienen, etwa zur Durchsetzung der Versicherungspflicht. Diese Feststellung könnte für die Umsetzung der Diesel-Fahrverbote relevant sein.

 

Reinhard Müller (FAZ) hält die Entscheidung, ob die bloße Kennzeichenerfassung bereits einen Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung darstellt, für streitbar. Die Kontrolle mit Anlass und aus gutem Grund sei unerlässlich. Der Staat sei aber rechenschaftspflichtig, denn jeder Mensch sei erst einmal frei. Christian Rath (taz) sieht die Änderung Rechtsprechung vor allem in der Gesichtserkennung begründet, die bald umgesetzt werden soll. Er geht außerdem davon aus, dass mögliche Kennzeichenerfassungen zur Durchsetzung von Diesel-Fahrverboten "nicht automatisch verfassungswidrig" seien, da es um das Rechtsgut der Gesundheit der Bevölkerung geht. Wolfgang Janisch (SZ) hält die Beschlüsse deshalb für eine Grundsatzentscheidung der letzten Jahre, da "das Gericht damit allen Versuchen eine Absage" erteile, "mithilfe einer ständig verfeinerten Technologie eine ausufernde Infrastruktur der Überwachung zu installieren."

Rechtspolitik

Interne Untersuchungen: lto.de (Pia Lorenz) befasst sich ausführlich mit der Frage, ob im Rahmen interner Untersuchungen in Unternehmen die befassten Anwälte als Strafverteidiger oder Unternehmensanwälte anzusehen sind und ab wann, sofern interne Untersuchungen bereits laufen, die Beschuldigteneigenschaft eines Unternehmens angenommen werden kann, was entsprechende Konsequenzen auf die Anwendbarkeit von Verfahrensrechten aus der Strafprozessordnung hätte. Dies sei im Nachgang der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 27. Juni 2018 zur staatsanwaltlichen Durchsuchung und Beschlagnahme von VW-Unterlagen in der Kanzlei Jones Day sowohl beim Unternehmensjuristen-Kongress als auch beim Strafverteidiger-Symposium diskutiert worden. Zu Wort kommen in dem Bericht Unternehmensjuristen, Strafverteidiger und Rechtswissenschaftler. Hingewiesen wird auch auf die Ankündigung des Bundesjustizministeriums, bald ein entsprechendes Gesetz vorzulegen.

 

Parité-Gesetz: In FAZ-Einspruch (Constantin van Lijnden) ist ein Interview mit der Juraprofessorin Silke Laskowski zu lesen, die die Ausgangsfassung des brandenburgischen Parité-Gesetzes entworfen hat. Sie hält die Unterrepräsentierung von Frauen in deutschen Parlamenten deshalb für ein Problem, da "ein weit überwiegend männliches Parlament immer eine Politik betreiben wird, die weit überwiegend männlichen Interessen dient" und weist in diesem Zusammenhang auf den Auftrag des Art. 3 Absatz 2 Satz 2 Grundgesetz hin. Sie sieht das Gesetz außerdem als eine Erweiterung der Wahlfreiheit, nicht als deren Beschränkung, an. Auf juwiss.de konstatiert der wissenschaftliche Mitarbeiter Erik Sollmann, dass das brandenburgische Parité-Gesetz zweifellos mit den landes- und bundesrechtlichen Wahlrechtsgrundsätzen kollidiere, stellt jedoch in Frage, ob dies gleich die Verfassungswidrigkeit begründe, vielmehr könnte die Einschränkung gerechtfertigt sein.

 

Grundsteuer: FAZ-Einspruch (Corinna Budras) spricht mit dem stellvertretenden Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebunds, Uwe Zimmermann, über die Reform der Grundsteuer. Dieser hält die derzeit geplanten Grundzüge einer Änderung für gerecht, da die Grundbesteuerung künftig eine Wertorientierung haben wird, sieht jedoch auf die Finanzämter eine "Herkulesaufgabe" zukommen.

 

§ 219a StGB: Anlässlich der heute bevorstehenden Abstimmung des Bundeskabinetts zum Entwurf über die Änderung des § 219a StGB, der die Werbung für Schwangerschaftsabbrüche verbietet, nimmt die FAZ (Kim Björn Becker) die Debatte darüber erneut in den Blick. Nach dem Änderungsentwurf soll der Paragraph dahingehend umgestaltet werden, dass Ärzte auf ihrer Internetseite darüber informieren dürfen, dass sie Abbrüche vornehmen, aber nicht über die Art und Weise und Kosten für einen Abbruch.

 

Anwaltsgebühren: Einer Online-Vorabmeldung der NJW (Joachim Jahn) zufolge, könnten in dieser Legislaturperiode die Gebühren für Anwälte erhöht werden. NJW beruft sich dabei auf die zuständige Berichterstatterin der SPD-Bundestagsfraktion und den CDU-Rechtspolitiker Jan-Marco Luczak, beide Politiker argumentierten mit dem Rechtsstaatsprinzip. Auch sei eine Erhöhung der Gerichtskosten denkbar.

 

Pakt für den Rechtsstaat: Volker Rieble zweifelt in seiner Kolumne für FAZ-Einspruch sowohl an der Rechtmäßigkeit von 220 Millionen Euro für die Finanzierung von 2.000 neuen Stellen in der Justiz innerhalb des föderalen Systems der Bundesrepublik, als auch an deren Notwendigkeit. Schließlich sei Deutschland weltweit das Land mit der höchsten Dichte an Richtern auf 100.000 Einwohner.

 

EU-Urheberrecht: Wie netzpolitik.org (Alexander Fanta) berichtet, wurde bekannt, dass die neuen unter der rumänischen Ratspräsidentschaft geplanten Regelungen des Urheberrechts erneut Upload-Filter vorsehen, und zwar für Texte, Bilder und Videos. Eine Ausnahme soll es nach dem reformierten Vorschlag nur für Plattformen, die weniger als drei Jahre online sind und einen Jahresumsatz von weniger als zehn Millionen Euro haben, geben. Für Plattformen, mit mehr als fünf Millionen Nutzern, solle eine Pflicht zur "bestmöglichen Anstrengung" zur Verhinderung von Urheberrechtsverletzung gelten, was letztlich aber auch auf die Verwendung von Filtern hinausliefe.

Justiz

StA Duisburg – Loveparade: Die Staatsanwaltschaft Duisburg hat mitgeteilt, dass sie die Einstellung des Verfahrens um das Loveparade-Unglück für im Ergebnis vertretbar halte und dem Vorschlag des Landgerichts Duisburg in allen Fällen zustimme. Auch sei ein wesentliches Ziel des Verfahrens erreicht, nämlich die öffentliche Aufklärung der Unglücksursachen. Drei der zehn Angeklagten, Mitarbeiter des Veranstalters Lovapent, deren Verfahren gegen eine Auflage von etwa 10.000 Euro eingestellt werden soll, lehnen eine Einstellung ab. Mit der Einstellung des Verfahrens müssten die Angeklagten nach Aussage einer Verteidigerin auf ihre Rehabilitation verzichten, was sie nicht wolle. Das Verfahren gegen die übrigen sieben Angeklagten könnte bereits am heutigen Mittwoch eingestellt werden. Es berichten FAZ (Reiner Burger), lto.de, zeit.de, SZ (Benedikt Müller) und ausführlich vom Prozesstag spiegel.de (Christian Parth). Die taz (Christian Rath) erläutert die Möglichkeiten, ein Verfahren auch nach Prozessbeginn nach den Paragraphen 153 und 153a Strafprozessordnung einzustellen.

 

LAG Berlin-Bbg zur Lohnungleichheit: Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat die Vergütungs- und Schadensersatzansprüche einer Redakteurin des ZDF, Birte Meier, wegen einer behaupteten geschlechtsbezogenen Ungleichbehandlung bei der Vergütung zurückgewiesen. Bei der Begründung nahm das Gericht an, dass Meier zu keiner Zeit als Arbeitnehmerin, sondern nur als freie Mitarbeiterin beschäftigt war. Zudem* lasse die geringere Vergütung für die zwar vergleichbare Tätigkeit keine geschlechtsbezogene Ungleichbehandlung erkennen. Auch stünden der Klägerin als freier Mitarbeiterin keine Auskunftsansprüche nach dem Entgelttransparenzgesetz zu. Es berichten u.a. lto.de, SZ (Verena Mayer) und taz (Anne Fromm).

 

EGMR zu CAS/Pechstein: Die Große Kammer des europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte hat die Beschwerde der Eisschnellläuferin Claudia Pechstein gegen die Schweiz zurückgewiesen. Die Richter sahen keinen Grund, die Unabhängigkeit des Sportgerichtshofs CAS für nicht gegeben anzusehen, wie es eine Kammer der EGMR auch bereits vor einem Jahr gesehen hatte. Pechstein sah sich in ihrem Recht auf ein faires Verfahren aus Art. 6 Europäische Menschenrechtskonvention verletzt, da es sich ihrer Auffassung nach beim CAS nicht um ein unabhängiges und unparteiisches Gericht handle. Laut EGMR stellt aber selbst die Tatsache, dass die Athleten die Zusammensetzung des Spruchkörpers nur aus einer vorab von den Verbänden erstellten Liste heraus bestimmen können, keinen Konventionsverstoß dar. Es berichtet ausführlich über den Gang des Verfahrens lto.de (Maximilian Amos).

 

BGH zu Syndikusanwälten: Laut lto.de hat der Bundesgerichtshof einen Antrag auf Zulassung der Berufung zurückgewiesen, mit der sich die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV) gegen die Zulassung einer Volljuristin als Syndikusanwältin wenden wollte, mit dem Argument, die Anwältin könne nicht unbeschränkt selbstständig nach außen auftreten und müsse ab 50.0000 Euro die Freigabe eines Vorgesetzten einholen. Nach Ansicht des BGH ist aber für die Zulassung zur Syndikusanwältin keine umfassende Alleinvertretungsbefugnis erforderlich, ein außenwirksames Auftreten nach dem Wortlaut des § 46 bBs. 3 Nr. 4 Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) sei ausreichend. Notwendigerweise müsse die Arbeit der Anwältin aber von einer fachlich unabhängigen und eigenverantwortlichen Tätigkeit iSd § 46 Abs. 3 S. 1 BRAO geprägt sein.

 

BGH zu Reichsbürger: Laut lto.de hat der Bundesgerichtshof die Verurteilung des "Reichsbürgers von Georgensgmünd", Wolfgang P., wegen Mordes an einem Polizeibeamten, zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe bestätigt. Dieser hatte bei einem Einsatz des SEK, das sein Anwesen nach Waffen durchsuchen sollte, auf einen 32-jährigen Beamten geschossen, der kurz darauf an den Verletzungen starb, zwei weitere Polizisten wurden ebenfalls verletzt. Das Landgericht Nürnberg-Fürth hatte den selbsternannten Reichsbürger dafür wegen Mordes und versuchten Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt.

 

OVG Berlin-Bbg zu Polizeibewerbern: Laut lto.de hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg entschieden, dass ein großflächiges Tattoo auf dem Köper eines Polizeianwärters kein Grund für die Ablehnung seiner Einstellung ist. Es stützte sich dabei auf eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, das 2017 festgestellt hatte, dass Tattoos mittlerweile in der Mitte der Gesellschaft angekommen seien.

 

OLG Frankfurt – Sauerland-Gruppe: Nach Bericht von Welt (Christina Brause/Ibrahim Naber) und spiegel.de (Max Holscher) wurde ein Mitglied der islamistisch-terroristischen sog. Sauerland-Gruppe, Adem Yilmaz, nach elfjähriger Haft und anschließender Abschiebehaft in die Türkei abgeschoben. Bis zuletzt hatten die USA versucht, eine Auslieferung zu erwirken. Yilmaz wurde vorgeworfen an drei Angriffen auf US-Soldaten 2006 in Afghanistan beteiligt gewesen zu sein. Laut einer Sprecherin des Oberlandesgerichts Frankfurt war am Montag erneut ein Antrag der Generalstaatsanwaltschaft auf Anordnung der Auslieferungshaft eingegangen, obwohl das Gericht unter Berufung auf das Verbot der Doppelbestrafung eine Auslieferung für unzulässig erklärt hatte. Da die USA sich nicht bereit erklärt hatten, alle Anklagepunkte gegen Yilmaz fallen zu lassen.

 

OLG Oldenburg zu VW: Wie die FAZ (Carsten Germis) berichtet hat das Oberlandesgericht Oldenburg ein Urteil des Landgerichts Osnabrück bestätigt. Nach der Ankündigung des Hinweisbeschlusses nahm Volkswagen die Berufung zurück, womit das Urteil der Vorinstanz rechtskräftig wurde, das VW jedoch weiterhin für rechtsfehlerhaft hält. Danach kann der Kunde eines als Euro-5-Fahrzeug eingestuften VW Golf Plus vom Kaufvertrag zurücktreten, weil der Hersteller arglistig über die Softwaremanipulation getäuscht habe, die einen Mangel darstellt. Der Käufer dürfe erwarten, dass ein Auto die vorgesehenen Abgastests auch ohne eigens geschaffene Software bestehe.

 

LAG Hessen zu Sachvortragsverwertungsverbot: Das Landesarbeitsgericht Hessen hat entschieden, dass bei einem Verstoß gegen Datenschutzrecht ein sogenanntes Sachvortragsverwertungsverbot greifen kann. Konkret ging es um die Wirksamkeit einer fristlosen Kündigung, wobei die Klägerin auf E-Mails verwies, in welchen sich die Beklagte abwertend über das Unternehmen geäußert hatte. Diese Tatsache war jedoch unstreitig, weshalb ein Beweisverwertungsverbot nicht griff. Da aber die Klägerin unter Verstoß gegen das Datenschutzrecht auf das Mailpostfach der Arbeitnehmerin zugegriffen hatte, nahm das LAG aufgrund einer Abwägung zwischen Art. 103 Abs. 1 GG und dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung nach Art. 1 in Verbindung mit Art. 2 Abs. 1 Grundgesetz ein "Sachvortragsverwertungsverbot" an, berichtet community.beck.de (Christian Rolfs).

 

VG Köln – 5G: Wie die FAZ (Helmut Bünder) berichtet, ist beim Verwaltungsgericht Köln ein Eilantrag eingegangen, mit dem der Mobilfunkkonzern Telefónica die Auktion zur Vergabe der Frequenzen hinauszögern will. Ohne genaue Gründe zu nennen, kritisiert das Unternehmen die Bedingungen der Auktion.

 

VG Halle zu Kampfhunden: Laut lto.de muss nach einer Entscheidung des VG Halle die Halterin eines Miniature Bullterrier die erhöhte Hundesteuer, die grundsätzlich für einen großen Bullterrier gilt, zahlen. Der Hund sähe gefährlich aus und sei daher als gefährlicher Hund einzustufen, für den der höhere Betrag zu entrichten sei.

 

LG Frankenthal – BASF: Laut FAZ (Julian Staib) hat vor dem Landgericht Frankenthal der Prozess wegen der Explosion auf dem Gelände des Chemieunternehmens BASF begonnen, bei der im Oktober 2016 fünf Menschen getötet wurden und weitere 44 verletzt worden waren. Angeklagt ist ein dreiundsechzigjähriger Arbeiter, der bei Schweißarbeiten eine Gasleitung angeschnitten haben soll. Der Vorwurf lautet fahrlässige Tötung, fahrlässige Körperverletzung und fahrlässiges Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion.

 

LG Flensburg zu Ahmad G.: FAZ (Matthias Wyssuwa) und spiegel.de (Wiebke Ramm) berichten von dem Urteil des Landgerichts Flensburg, das den Afghanen Ahmad G. wegen Mordes an seiner ehemaligen 17-jährigen Freundin aus niedrigen Beweggründen zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt hat und damit der Anklage gefolgt war. Das Gericht ging dabei davon aus, dass der Angeklagte zum Tatzeitpunkt bereits über 21 Jahre alt war, dieser selbst hatte sich als minderjährig bezeichnet. Der Verteidiger kündigt Revision an: Niedrige Beweggründe hätten nicht vorgelegen, vielmehr habe es sich um eine Verzweiflungstat gehandelt und die Feststellung des Alters sei nicht zweifelsfrei erbracht worden.

 

LG Dessau-Roßlau – Köthen: Wie u.a. SZ (Antonie Rietzschel), taz (Michael Bartsch) und spiegel.de (Annette Langer) berichten, hat vor dem Landgericht Dessau-Roßlau der Prozess gegen zwei junge Afghanen, den 18-jährigen Ezadullah M. und den 19-jährigen Hedajalullah H., begonnen. Ihnen wird Körperverletzung mit Todesfolge vorgeworfen. Der 22-jährige Markus B. war im September 2018 nach einer Auseinandersetzung, an der u.a. die beiden Angeklagten beteiligt waren, verstorben, allerdings an einem Herzinfarkt aufgrund eines Herzfehlers, wie die Obduktion ergab. Die Angeklagten bestreiten den Vorwurf und haben sich bei den Angehörigen des Opfers entschuldigt. Ein Urteil wird im März erwartet.

Recht in der Welt

Frankreich – Demonstrationsrecht: Wie spiegel.de (Max Holscher) und SZ berichten, hat die französische Nationalversammlung mit breiter Mehrheit die Verschärfung von Regeln gegen mutmaßliche Gewalttäter auf Demonstrationen gebilligt. Vorgesehen ist auch ein umfassendes Vermummungsverbot. Bei Zuwiderhandlung drohen sechs Monate Haft und eine Geldstrafe von 7.500 Euro.

Sonstiges

Rechtsempfinden: FAZ-Einspruch (Helene Bubrowski) fragt wie es dazu kommt, dass Rechtslage und Rechtsempfinden vor Gericht bisweilen unterschiedlich ausfallen und wie damit umzugehen ist. Sie erinnert dabei u.a. an die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, die Stadthalle von Wetzlar auch der NPD zur Verfügung zu stellen. Gerade hier sei die juristische Antwort zwar einfach, dennoch seien seit jeher Rechtswissenschaftler mit der Frage des Verhältnisses von Rechtsstaat und Gerechtigkeit befasst.

 

Weimarer Reichsverfassung: In der FAZ erinnert Reinhard Müller daran, dass heute vor hundert Jahren in Weimar die Nationalversammlung zusammentrat, um die Reichsverfassung zu verabschieden, an deren Beginn nicht die Menschenwürde, sondern die Organisation des Staates stand. Er schlägt den Bogen zum Grundgesetz und dem durch dieses konstituierten Staat und seiner Gesellschaft: "Integration ist offenbar eine Stärke dieses Gemeinwesens", hält Müller fest. Entscheidend sei, dass heutige Auseinandersetzungen, anders als in Weimarer Verhältnissen, friedlich und ohne Waffengewalt ausgetragen würden. Heribert Prantl (SZ) erinnert ebenfalls und schreibt: "Diese erste demokratische Verfassung in Deutschland war eine bemerkenswert gute Verfassung; aber die Zeiten, in denen sie Geltung hatte, waren bemerkenswert schlecht", nimmt aber auch die "genetischen Defekte" der Weimarer Verfassung in den Blick und schlägt schließlich eine Brücke zu den seiner Ansicht nach genetischen Defekten der europäischen Union.

 

Kapazitätsverordnung: Die FAZ (Gerald Wagner) befasst sich mit der Kapazitätsverordnung, dem 1973 eingeführten Staatsvertrag über die Vergabe von Studienplätzen, mit dem der Forderung des Bundesverfassungsgerichts entsprechend die Kriterien für die Ermittlung der Aufnahmekapazitäten verobjektiviert werden sollten. Im Unterschied zu heute wäre es damals um den Abbau von Hürden für Studienbewerber gegangen. Heute würden durch die Hochschulen immer mehr Hürden geschaffen, was aufgrund der damit verbundenen Grundrechtseingriffe Klagen abgewiesener Studienbewerber bei den Verwaltungsgerichten provoziere. Unter anderem deshalb sei die Kapazitätsverordnung überholt und solle abgeschafft werden.

 

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lto/cc

*Wort geändert am 06.02.2019, 11.29 (die Red.)

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 6. Februar 2019: BVerfG zu Kennzeichenerfassung / Loveparade-Prozess vor Einstellung / LAG Berlin-Brandenburg zur Lohnungleichheit . In: Legal Tribune Online, 06.02.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/33693/ (abgerufen am: 29.03.2024 )

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