Die juristische Presseschau vom 5. Februar 2019: Haft­be­din­gungen vor EuGH / Neuer Droh­brief gegen Basay-Yildiz / Schwe­di­sche Flücht­lings­ak­ti­vistin vor Gericht

05.02.2019

Der Europäische Gerichtshof verhandelt zur Frage, welche Mindesthaftbedingungen EU-Staaten gewähren müssen. Außerdem in der Presseschau: Erneuter Drohbrief gegen Frankfurter Anwältin und eine schwedische Anti-Abschiebe-Aktivistin vor Gericht.

Thema des Tages

EuGH – Haftbedingungen: Der Europäische Gerichtshof verhandelt am heutigen Dienstag über die Frage, welche Haftbedingungen ein Mitgliedsstaat der Europäischen Union gewährleisten muss, damit ein Europäischer Haftbefehl in diesen Staat vollstreckt werden kann. Es berichtet lto.de (Hasso Suliak). Konkret geht es um ein Auslieferungsersuchen Rumäniens, welches das Oberlandesgericht Hamburg zunächst bewilligt hatte. Hiergegen hatte der betroffene Mann jedoch Verfassungsbeschwerde erhoben, woraufhin das Bundesverfassungsgericht das OLG zur Vorlage an den EuGH verpflichtete. Die europarechtlichen Mindestanforderungen an Haftbedingungen, welche aus dem in der EU-Grundrechtecharta verankerten Verbot der unmenschlichen Behandlung folgten, seien bisher nicht hinreichend präzisiert worden. Insbesondere sei fraglich, ob es eine absolute Untergrenze für die Haftraumgröße gebe, welche Relevanz die Ausstattung der Zelle habe und inwiefern eventuelle Mängel im Rahmen einer Abwägung mit anderen Faktoren kompensiert werden könnten.

Rechtspolitik

Sexueller Missbrauch/Höchststrafe: Der nordrhein-westfälische Familienminister Joachim Stamp (FDP) hat in Reaktion auf den mutmaßlichen jahrelangen Missbrauch von mindestens 29 Kindern auf einem Campingplatz in der Stadt Lügde eine Anhebung des Mindeststrafrahmens gefordert. Dies berichtet FAZ (Reiner Burger). Anders als bisher müsse in § 176 Strafgesetzbuch eine Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr verankert werden, Fälle des sexuellen Missbrauchs von Kindern also stets als Verbrechen eingeordnet werden. 

Reinhard Müller (FAZ) nennt diesen Vorschlag eine "Nebelkerze". Es habe nicht am Strafrahmen gelegen, dass niemand den Hinweisen auf sexuellen Missbrauch nachgegangen sei. Dennoch solle die Aufmerksamkeit, die der Fall generiert habe, künftig zu mehr Wachsamkeit führen, damit jeder Fall verfolgt werde. 

EU – Privatinsolvenz: Die Europäische Union plant, die Laufzeit von Privatinsolvenzen auf drei Jahre zu verkürzen. Dies meldet lto.de. Eine entsprechende Richtlinie solle bereits im Sommer vorliegen. In Deutschland liegt die reguläre Laufzeit einer Privatinsolvenz derzeit bei sechs Jahren. Eine Befreiung von den Restschulden bereits nach drei Jahren ist lediglich ausnahmsweise möglich, wenn 35 Prozent der ausstehenden Verbindlichkeiten sowie die Kosten für Gericht und Insolvenzverwalter getilgt wurden.

Brandenburg – Paritätsgesetz: In einem Gastbeitrag für lto.de kritisiert der Wissenschaftliche Mitarbeiter Alexander Hobusch das jüngst vom Brandenburger Landtag beschlossene Paritätsgesetz als verfassungswidrig. Die Einführung gesetzlicher Quotierungen für die Parteien verletze die Freiheit und Gleichheit der Wahl nach Art. 38 Abs. 1 S. 1 Grundgesetz. Auch die Programmfreiheit der Parteien sei betroffen, da sich diejenigen Parteien, die bereits freiwillig innerparteiliche Quoten in ihren Satzungen verankert hätten, hierdurch nun nicht mehr inhaltlich profilieren könnten. Insgesamt finde sich kein Anhaltspunkt dafür, dass in den Nominierungsverfahren der im Brandenburger Landtag vertretenen Parteien eine strukturelle Benachteiligung von Frauen vorliege.  

Neuregelung der Grundsteuer: Manfred Schäfers (FAZ) kommentiert den Kompromiss der Finanzminister zur Neuordnung der Grundsteuer, welche das Bundesverfassungsgericht gefordert hatte. Dieser sieht vor, dass zur Berechnung der Steuer die Größe, der Grundstückswert und die Mietkosten berücksichtigt werden. Mit ihrem Versprechen, die Neuordnung werde aufkommensneutral gestaltet, hätten die Finanzminister mehr versprochen als sie halten könnten.  

Justiz

Seda Basay-Yildiz: Die Frankfurter Anwältin Seda Basay-Yildiz ist erneut Opfer von Drohungen geworden. Wie die FAZ (Katharina Iskandar) meldet, wurde das Schreiben dieses Mal nicht an die Anwältin selbst, sondern per Fax an das Polizeipräsidium geschickt. Die Ermittler gehen davon aus, dass die mit "NSU 2.0" unterzeichneten Schreiben aus der Polizei selbst heraus verschickt werden. Auch würden die Ermittler annehmen, dass das neue Schreiben aus derselben Quelle wie die bisherigen stamme. Da es über eine verschlüsselte Verbindung gesendet worden sei, könne es nicht nachverfolgt werden.  

OLG München – Beate Zschäpe: Die vom Oberlandesgericht München u.a. wegen zehnfachen Mordes zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilte Rechtsterroristin Beate Zschäpe ist aus der Justizvollzugsanstalt München-Stadelheim nach Chemnitz verlegt worden. Dies berichtet u.a. SZ (Annette Rammelsberger). Zwar sei es nicht ungewöhnlich, dass Personen nach ihrer Verurteilung in das Land verlegt würden, in dem sie ihren letzten Wohnsitz hatten. Allerdings sei das Urteil im Verfahren gegen Beate Zschäpe bisher nicht rechtskräftig, es lägen nicht einmal die schriftlichen Urteilsgründe vor.

LG Duisburg – Loveparade: Am heutigen Dienstag könnte das Verfahren um das tödliche Unglück auf der Loveparade 2010 in Duisburg eingestellt werden. Dies berichtet taz (Andreas Wyputta). Nach Ansicht des Landgerichtes Duisburg sei ein "multikausales Geschehen" Ursache für das Unglück, wobei die individuelle Schuld nur "gering bis mittelschwer" wiege. 

StA Lübeck/Itzehoe – Sonderdezernate: Die Staatsanwaltschaften Lübeck und Itzehoe haben Sonderdezernate für Straftaten gegen Einsatzkräfte eingerichtet. Dabei gehe es um gewalttätige Angriffe und Beleidigungen gegen Polizisten, Feuerwehrleute und Rettungskräfte, berichtet lto.de. Die Staatsanwaltschaft Kiel habe bereits seit einem Jahr ein eigenes Dezernat für Gewalt gegen Polizisten.

LG Regensburg – Prozess um OberbürgermeisterSZ (Andreas Glas/Annette Rammelsberger) widmet die Seite-3-Reportage einem Gerichtsverfahren gegen den ehemaligen Oberbürgermeister von Regensburg, dem vielfache Vorteilsannahme im Amt vorgeworfen wird. Dabei werden auch die Schwierigkeiten erläutert, in einer Stadt der überschaubaren Größe Regensburgs zu ermitteln. Es mache "keine Freude, den eigenen Oberbürgermeister anzuklagen", wird der Oberstaatsanwalt zitiert.

BAG – Kopftuch am Arbeitsplatzefarbeitsrecht.de (Stefan Sell) befasst sich mit dem kürzlich ergangenen Vorlagebeschluss des Bundesarbeitsgerichtes an den Europäischen Gerichtshof bezüglich der Zulässigkeit eines Kopftuchverbotes am Arbeitsplatz. Im konkreten Fall hatte die Drogeriekette Müller einer Angestellten das Tragen des Kopftuches untersagt, mit dem Hinweis auf eine allgemeine unternehmerische Weisung, die das Tragen jeglicher religiöser Symbole verbiete. Hatten die unteren Instanzen den unternehmerischen Wunsch nach Neutralität am Arbeitsplatz noch als nicht ausreichend für eine derartige Einschränkung der Religionsfreiheit gesehen, könne der EuGH demgegenüber die unternehmerische Freiheit stärker betonen. 

BAG zu Mindestlohn im Praktikum: community.beck.de (Christian Rolfs) stellt ein kürzlich ergangenes Urteil des Bundesarbeitsgerichtes zum Mindestlohn bei Praktika zu Zwecken der Berufsausbildung dar. Grundsätzlich müsste für solche kein Mindestlohn gezahlt werden, wenn sie eine Dauer von drei Monaten nicht überschreiten. Wie das BAG nun urteilte, sei hierfür die Gesamtdauer des Praktikums entscheidend. Demzufolge muss auch dann kein Mindestlohn gezahlt werden, wenn zwar mehr als drei Monate zwischen dem ersten und dem letzten Arbeitstag lagen, das Praktikum aber in der Zwischenzeit unterbrochen wurde. 

LSG Niedersachsen-Bremen zu homöopathischen Mitteln: Ein Hartz-IV-Empfänger hat keinen Anspruch auf erhöhte Leistungen vom Jobcenter für homöopathische Behandlungen. Dies hat das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen entschieden, wie lto.de meldet. Der Kläger hatte vorgebracht, dass er herkömmlich Arzneimittel nicht vertrage, und monatlich 150 Euro zusätzlich für alternativmedizinische Präparate verlangt. Das LSG verwies demgegenüber darauf, dass den Produkten der Wirksamkeitsnachweise fehle.   

Mietpreisbremse vor Gericht: Das Hbl (Heike Anger) stellt eine vom Bundesjustizministerium durchgeführte Studie der bisher ergangenen Gerichtsentscheidungen zur Mietpreisbremse vor. In drei Vierteln der 91 ausgewerteten Fälle seien die Mieter zumindest teilweise erfolgreich gewesen. Dabei wird auch auf die Rolle von Legal-Tech-Unternehmern eingegangen, welche derartige Fälle massenhaft bearbeiteten und sich dafür die Ansprüche abtreten ließen. 

Englisch als Gerichtssprache: Rechtsprofessor Klaus Hopt begrüßt im Hbl die Einrichtung von englischsprachigen Kammern an deutschen Zivilgerichten etwa in Frankfurt/M. oder Köln. Dies sei notwendig, um der Konkurrenz durch Schiedsgerichte in internationalen Wirtschaftssachen zu begegnen.  

Recht in der Welt

Schweden – Flüchtlingsaktivistin vor Gericht: In Göteborg musste sich eine 21-jährige Studentin vor Gericht verantworten, die im vergangenen Sommer die Abschiebung eines Afghanen vorläufig verhindert hatte, indem sie sich weigerte, im Flugzeug ihren Platz einzunehmen. Von der Verhandlung berichten taz (Reinhard Wolff) und Welt (Per Hinrichs). Die Frau hatte ihre Aktion im Livestream über Facebook geteilt und damit weltweite Aufmerksamkeit erregt. Die Staatsanwaltschaft wirft ihr vor, die Sicherheit des Flugverkehrs gefährdet zu haben. Die Verteidigung wies demgegenüber darauf hin, dass die Aktion darauf gezielt habe, dass das Flugzeug gerade nicht starte. Ein Urteil wird für den 18. Februar erwartet.

Türkei – Denunzianten-App: lto.de (Marion Sendker) berichtet über eine App, mit der von Deutschland aus Anzeigen bei den türkischen Strafverfolgungsbehörden erstattet werden können. Sie werde etwa genutzt, um vermeintliche Präsidentenbeleidigungen in die Türkei zu melden. Die App greife massiv in die Entscheidungsfreiheit der in Deutschland lebenden Menschen ein, da viele von ihnen inzwischen aus Angst vor möglicher Strafverfolgung die Reise in die Türkei, etwa zu Familienangehörigen, unterließen.

Sonstiges

beA – Nutzungsprobleme: Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) empfiehlt, bei eiligen Schriftstücken andere Versandmöglichkeiten als das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) zu nutzen. Dies berichtet lto.de (Hasso Suliak). Hintergrund sind eine Vielzahl von Nutzungsproblemen, welche Anwälte in den letzten Wochen gemeldet hätten. Es werde "mit Hochdruck an einer schnellstmöglichen Lösung" gearbeitet, so die BRAK.

Verpflichtungserklärungen: In einem Gastbeitrag für die FAZ befasst sich Rechtsprofessor Florian Meinel mit sogenannten Verpflichtungserklärungen, welche etwa 7000 Bürger zumeist zugunsten von syrischen Kriegsflüchtlingen abgegeben hätten. Unter den Voraussetzungen der Paragraphen 23 und 68 Aufenthaltsgesetz könne die Erteilung eines humanitären Visums von einer derartigen Bürgschaft abhängig gemacht werden, wobei der Bürge ein oft völlig ungewisses Risiko übernehme. Auf Initiative von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) würden diese künftig nicht mehr in Anspruch genommen. 

Das Letzte zum Schluss

Diebestour mit Hindernissen: Ein betrunkener Einbrecher in Siegen hatte es nicht leicht auf seiner Tour: Nachdem er in einer ersten Wohnung von einem aufgeweckten Bewohner mit einer Bratpfanne in die Flucht geschlagen worden war, spürte ihn wenig später ein Polizeihund in der Nachbarwohnung unter einer Matratze auf, wo er sich versteckt hatte. Die Flucht misslang, und so nahm die Polizei den 22-Jährigen fest. Es berichtet die SZ

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels. 

Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/mps

(Hinweis für Journalisten)  

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 5. Februar 2019: Haftbedingungen vor EuGH / Neuer Drohbrief gegen Basay-Yildiz / Schwedische Flüchtlingsaktivistin vor Gericht . In: Legal Tribune Online, 05.02.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/33669/ (abgerufen am: 16.04.2024 )

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