Die juristische Presseschau vom 29. Januar 2019: China ver­ur­teilt Bür­ger­rechts­an­walt / Über­lange Ver­fah­rens­dauer / Ver­fas­sungs­schutz-Gut­achten ver­öf­f­ent­licht

29.01.2019

In China wurde ein prominenter Bürgerrechtsanwalt zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt. Außerdem in der Presseschau: Überlange Verfahrensdauer in Brandenburg und Veröffentlichung des Verfassungsschutz-Gutachtens zur AfD.

Thema des Tages

China – Bürgerrechtsanwalt verurteilt: Der chinesische Bürgerrechtsanwalt Wang Quanzhang ist wegen "Untergrabung der Staatsgewalt" von einem Gericht in Tianjin zu viereinhalb Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden. Dies melden SZ und taz (Felix Lee), die auch auf den biografischen Hintergrund Wangs eingehen, sowie FAZ (Friederike Böge), Welt und zeit.de. Wang Guangzhang arbeitete für die mittlerweile geschlossene Anwaltskanzlei Fengrui, die auch den Künstler Ai Weiwei vertreten hatte. Er ist einer von mehr als 250 Anwälten, die 2015 während einer Festnahmewelle inhaftiert wurden, die als "709" bekannt geworden ist, da sie am 9. Juli 2015 begann. Zu seinen Mandanten gehörten Opfer von Vertreibungen im Rahmen von Landenteignungen und Angehörige der verbotenen religiösen Falun-Gong-Bewegung. Sein Prozess fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt, weder seine Frau noch seine Anwälte hatten Zugang zu ihm. Human Rights Watch verurteilte den Schuldspruch, auch die Bundesregierung zeigte sich über die Prozessbedingungen besorgt.

Rechtspolitik

§ 219a StGB: spiegel.de stellt den Referentenentwurf zur Reform des umstrittenen Verbots der Werbung für Schwangerschaftsabbrüche in § 219a Strafgesetzbuch (StGB) vor. Ein neuer Absatz soll eine Ausnahme festlegen, wonach Ärzte und Kliniken öffentlich darüber informieren dürften, dass sie Schwangerschaftsabbrüche vornehmen. Darüber hinaus sieht der Entwurf eine Neuregelung zur Kostenübernahme bei Verhütungsmitteln vor.

Brandenburg – Paritätsgesetz: Am Donnerstag soll der brandenburgische Landtag mit den Stimmen der Regierungskoalition aus SPD und Linken das bundesweit erste Gesetz beschließen, das die paritätische Berücksichtigung von Männern und Frauen bei Parlamentswahlen festschreibt. Dies berichtet die FAZ (Markus Wehner). Hiernach sollen auf den Landeslisten abwechselnd Männer und Frauen aufgeführt werden. Die oppositionellen Fraktionen von CDU und AfD lehnen das Gesetz ab und machen verfassungsrechtliche Bedenken geltend. 

Pflegereform: Heribert Prantl (SZ) spricht sich für Sofortmaßnahmen aus, um die nach seiner Auffassung mangelhaften Verhältnisse in vielen deutschen Pflegeheimen zu verbessern. Der Personalschlüssel sei ein "Verbrechen", Pflegeheime seien "grundrechtsferne Orte". In diesem Zusammenhang bedauert er auch die Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde gegen den Pflegenotstand vor zwei Jahren.

Cannabis-Legalisierung: SZ (Kathrin Konyen) befasst sich mit den Aussichten einer möglichen Cannabis-Legalisierung in Deutschland. Die Regierungsparteien CDU und SPD seien sich untereinander jeweils uneinig, während alle Oppositionsparteien mit Ausnahme der AfD zumindest eine Entkriminalisierung befürworteten. Auch die CSU, die mit Marlene Mortler die Drogenbeauftragte der Bundesregierung stellt, lehne eine Legalisierung ab.  

Justiz

OLG Brandenburg zu überlanger Verfahrensdauer: Nach der Entlassung zweier Untersuchungshäftlinge wegen überlanger Verfahrensdauer hat Brandenburgs Innenminister Stefan Ludwig (Linke) Vorwürfe zurückgewiesen, wonach die Verzögerungen auf Personalmangel in der Brandenburger Justiz zurückzuführen seien. Dies meldet lto.de. Zwar seien die genauen Gründe der Verzögerungen für das Ministerium nicht erkennbar, jedoch könnten diese in Fehlern von Einzelpersonen liegen. Anfang Januar war etwa der wegen Brandstiftung an einer geplanten Asylbewerberunterkunft angeklagte Ex-NPD-Politiker Maik Schneider vom Oberlandesgericht Brandenburg nach knapp drei Jahren aus der Untersuchungshaft entlassen worden. Er war im Februar 2017 erstinstanzlich zu neuneinhalb Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden, jedoch hatte der Bundesgerichtshof das Urteil zwischenzeitlich aufgehoben und an eine andere Kammer des Landgerichts Potsdam zurückverwiesen.  

VG Köln und Düsseldorf – Lehrerbesoldung: Vor den Verwaltungsgerichten Köln und Düsseldorf haben zwei verbeamtete Grundschullehrerinnen Klage gegen ihre Besoldungsstufe eingereicht. Dies meldet lto.de. Hintergrund sei die unterschiedliche Besoldung von Grundschul- und Gymnasiallehrern in Nordrhein-Westfalen, obwohl die Ausbildung für Lehrer beider Schulformen gleich lang sei. So würden Gymnasiallehrer nach der Besoldungsstufe A 13 bezahlt, womit sie 500 Euro brutto mehr verdienten als Grundschullehrer nach der Besoldungsstufe A 12. Dies sei verfassungswidrig.

LG Heilbronn – Totschlagsprozess: Im Prozess um den Tod eines siebenjährigen Jungen vor dem Landgericht Heilbronn hat die Angeklagte ausgesagt, eine Rentnerin, die auf den Jungen zeitweise aufgepasst hatte. Die Staatsanwaltschaft wirft ihr vor, ihn getötet zu haben, weil sie nicht ertragen habe, dass sie aufgrund des zunehmenden Alters des Jungen immer weniger Zeit mit ihm verbringen durfte. Vor Gericht berichtete sie nun, der Junge sei versehentlich beim Baden ertrunken. Der Vater des Kindes lehnte diese Schilderung indes ab und verwies darauf, dass der Junge nicht ertrunken, sondern erwürgt worden sei. Es berichtet spiegel.de (Julia Jüttner).

SG Hannover zu Geschlechtsangleichung: Gesetzliche Krankenkassen müssen die Kosten für eine Barthaarentfernung bei einer transsexuellen Person auch dann tragen, wenn diese nicht durch einen Arzt, sondern durch eine Kosmetikerin vorgenommen wurde. Dies hat das Sozialgericht Hannover entschieden, wie lto.de meldet. Es ging um eine 1972 als Mann geborene Frau aus Hannover, deren starker Bartwuchs ihr Schwierigkeiten in der Bewältigung ihrer neuen Rolle bereitete, weshalb sie sich einer Nadelepilation unterzog. Die Krankenkasse verweigerte die Kostenübernahme mit dem Argument, dass sie als Krankenkasse dem Arztvorbehalt unterliege. Das Gericht folgte der Argumentation nicht. 

AG Augsburg zu tödlichem Zugunglück: Nach dem tödlichen Zugunglück im bayerischen Aichach, bei dem im Mai 2018 eine Regionalbahn mit einem stehenden Güterzug kollidierte, hat das Amtsgericht Augsburg einen Strafbefehl u.a. wegen fahrlässiger Tötung erlassen. Dies meldet spiegel.de. Dem 25-jährigen Beschuldigten wird vorgeworfen, eine Hilfssperre am mechanischen Stellwerk nicht angebracht zu haben, die den Zusammenstoß verhindert hätte. Bei dem Unglück waren der 37 Jahre alte Lokführer und eine 73 Jahre alte Bahnreisende gestorben.    

VG Dresden zu polizeilicher Auskunftspflicht: Die sächsische Polizei muss darüber Auskunft geben, ob ein wegen Volksverhetzung rechtskräftig verurteilter Polizist weiterhin im Dienst ist und hoheitliche Aufgaben wahrnimmt. Dies hat das Verwaltungsgericht Dresden entschieden, wie lawblog.de meldet. Der Mann hatte sich in sozialen Medien volksverhetzend geäußert und sich dabei auch als Polizist zu erkennen gegeben. Da er sich in dieser Weise selbst in die Öffentlichkeit begeben habe, überwiege das Informationsinteresse der Öffentlichkeit gegenüber seinen Persönlichkeitsrechten, so das Gericht. 

Recht in der Welt    

Venezuela – Verfassungskrise: In einem englischsprachigen Beitrag für verfassungsblog.de spricht sich der Wissenschaftliche Mitarbeiter Sebastián Mantilla-Blanco für die völkerrechtliche Anerkennung von Juan Guaidó als Interimspräsident von Venezuela aus. Der bisherige Präsident Nicolas Madura sei nicht demokratisch legitimiert, da er nicht unter fairen und freien Bedingungen gewählt worden sei. Guaidó hingegen könne sich auf Artikel 233 der Verfassung Venezuelas berufen, der im Fall der "Abwesenheit" des gewählten Präsidenten dem Präsidenten der Nationalversammlung, also Guaidó, präsidentielle Befugnisse verschaffe. Im Falle rivalisierender Machtansprüche verlange das Völkerrecht, dass der demokratisch legitimierte Machthaber als Staatsoberhaupt anerkannt werde.

Spanien – Katalonien: zeit.de (Julia Macher) befasst sich mit der fortwährenden Inhaftierung des katalanischen Separatisten Jordi Cuixart in Spanien. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm Rebellion vor und fordert 17 Jahre Haft. Er habe zu Protesten und Demonstrationen für die katalanische Unabhängigkeit aufgerufen und dabei das Risiko gewalttätiger Auseinandersetzungen in Kauf genommen. Die Menschenrechtsorganisation Amnesty International fordert seine Freilassung.

Pakistan – Blasphemie: Am heutigen Dienstag entscheidet das Oberste Gericht Pakistans über einen Einspruch gegen die Aufhebung des Todesurteils gegen die Christin Asia Bibi, der Blasphemie vorgeworfen wird. Dies meldet die Welt. Ihr Anwalt, der aufgrund von Todesdrohungen nach dem Freispruch ins Ausland gegangen war, kehrte zu ihrer Verteidigung nach Pakistan zurück.  

Sonstiges

AfD/Verfassungsschutz: netzpolitik.org (Andre Meister/Anna Biselli/Markus Reuter) hat das interne Gutachten des Bundesamtes für Verfassungsschutz veröffentlicht, in dem die Einstufung der AfD als "Prüffall" begründet wird. Dieses war mit der niedrigsten Geheimhaltungsstufe "VS – Nur für den Dienstgebrauch" gekennzeichnet worden. Das Bundesinnenministerium hat die Veröffentlichung kritisiert und angekündigt, erforderlichenfalls strafrechtliche Konsequenzen einzuleiten, meldet FAZ (Justus Bender)

Automatisiertes Verwaltungshandeln: Die FAZ (Hendrik Wieduwilt) stellt eine Studie vor, die das Ausmaß automatisierten Verwaltungshandelns in Europa erforscht. So habe die schwedische Stadt Trelleborg Teile des Entscheidungsprozesses zu Sozialleistungen automatisiert, indem Anträge mit anderen Datenbanken abgeglichen würden. Ein umstrittenes Programm in Dänemark, so ein weiteres Beispiel, habe mit Modellrechnungen mögliche Kindeswohlgefährdungen vorhersagen sollen, bevor die Pläne von der Regierung gestoppt worden seien.

Datenschutz im Gesundheitswesen: In einem Gastbeitrag für Hbl spricht sich Rechtsprofessor Gregor Thüsing für eine Neujustierung des Datenschutzes aus, um Innovationen im Gesundheitswesen voranzutreiben. Insbesondere das Recht der Einwilligung müsse präziser gefasst werden. Nötig sei aber ein effektiver Schutz vor Datenmissbrauch, der dazu führen könne, dass Personen mit der Datenverarbeitung für genau bezeichnete Zwecke der Gesundheitsforschung einverstanden seien.  

Das Letzte zum Schluss

Polizeiliche Fuhrparkerweiterung: Nachdem ein rabiater Jogger mutmaßlich eine Frau beleidigt und von ihrem Dog-Scooter gestoßen hatte, bot diese der Polizei kurzerhand den von Mensch und Hund in Gang gehaltenen Tretroller an, um zu dem Übeltäter aufzuschließen. Wie u.a. spiegel.de meldet, dauerte es nicht lange, bis der flüchtige Mann gestellt werden könnte. Der Einsatz endete mit einem "klärenden Gespräch" zwischen den Beteiligten.

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels. 

Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/mps 

(Hinweis für Journalisten)   

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 29. Januar 2019: China verurteilt Bürgerrechtsanwalt / Überlange Verfahrensdauer / Verfassungsschutz-Gutachten veröffentlicht . In: Legal Tribune Online, 29.01.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/33501/ (abgerufen am: 25.04.2024 )

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