Die juristische Presseschau vom 15. Januar 2019: Prü­fung der "Hartz IV"-Sank­tionen / Tagung zum Rechts­staat in Europa / Rück­for­de­rung von Sozial­leis­tungen

15.01.2019

Das BVerfG berät zu ALG-II-Sanktionen. Außerdem in der Presseschau: Tagung europäischer Juristen zur Erosion des Rechtsstaats und das LSG Bremen-Niedersachsen entschied zur Rückforderung von Sozialleistungen nach sozialwidrigem Verhalten.

Tagesthema 

BVerfG – "Hartz-IV"-Sanktionen: Heute findet die mündliche Verhandlung des Bundesverfassungsgerichts zur Verfassungsmäßigkeit von finanziellen Sanktionen gegenüber Beziehern von Arbeitslosengeld II (ALG II) statt. Aus diesem Anlass stellen die Rechtsprofessorin Constanze Janda in einem Gastbeitrag für lto.de und die FAZ (Marcus Jung) die zentralen juristischen Fragen dar, um die es in der Verhandlung gehen wird. In Rede steht einerseits ein Verstoß gegen den aus der Menschenwürde und dem Sozialstaatsprinzip abgeleiteten Anspruch auf ein menschenwürdiges Existenzminimum, andererseits ein Verstoß gegen das Gleichbehandlungsgebot wegen der härteren Sanktionen gegenüber Personen unter 25 Jahren. Wie Janda unter anderem erläutert, ist fraglich, ob die Sanktionen ihren Zweck, Personen schnell wieder in die Erwerbstätigkeit einzugliedern, erfüllen, oder ob sie, wie sozialwissenschaftliche Studien nahelegten, eher kontraproduktiv wirken.

Im Interview mit bild.de spricht sich Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) dafür aus, das Sanktionsregime zu lockern und insbesondere die Ungleichbehandlung von Personen unter 25 Jahren aufzuheben.

Rechtspolitik 

Gesichtserkennung: Laut lto.de strebt die Hamburger FDP eine Bundesratsinitiative zur Änderung der Strafprozessordnung an, um eine Ermächtigungsgrundlage für den Einsatz von Gesichtserkennungssoftware durch die Polizei zu schaffen. Bislang ist strittig, ob der Einsatz der Software im Zuge der G-20-Ermittlungen rechtmäßig war.

EU-Steuerpolitik: Die EU-Kommission will das Einstimmigkeitsprinzip bei steuerpolitischen Entscheidungen der Union durch das Erfordernis einer qualifizierten Mehrheit ersetzen. So sollen Maßnahmen gegen Steuerflucht und -vermeidung besser umzusetzen sein. Einige EU-Länder sprechen sich strikt gegen die Reform aus und halten die bestehenden Regeln für "hinreichend effizient“. Wie Deutschland zu dem Reformvorschlag steht, ist noch unklar. Es berichten FAZ (Manfred Schäfers/Werner Mussler) und Welt (Hannelore Crolly)

Konsequenzen aus Datenleak: Auf verfassungsblog.de erklärt der Wissenschaftliche Mitarbeiter Sebastian Golla, wie sich IT-Sicherheitsrecht und IT-Strafrecht in Reaktion auf den in der vergangenen Woche bekannt gewordenen Datenleak weiterentwickeln sollten. In einem Gastbeitrag für die SZ spricht sich die Netzaktivistin Katharina Nocun dafür aus, der Staat solle darauf verzichten, digitale Selbstverteidigung und Verschlüsselung zu verteufeln, diese vielmehr aktiv fördern.

Rechtsstaat: Am Berliner Wissenschaftskolleg fand eine Tagung europäischer Juristen zur Entwicklung des Rechtsstaats statt. Die Bundesverfassungsrichter Andreas Voßkuhle und Peter Huber hatten dazu geladen. Die Diskussion galt der Frage, wie eine Erosion des Rechtsstaats in Zeiten des erstarkenden Populismus zu verhindern sei. Einen Überblick über die Beiträge gibt die SZ (Wolfgang Janisch).

Organspende: Rechtsprofessor Wolfram Höfling und Medizinprofessor Jürgen in der Schmitten kritisieren in einem FAZ-Gastbeitrag die vorgeschlagene Widerspruchslösung. Ein Hirntoter sei ein Sterbender und keine Leiche. Wenn Patienten, die zur Ermöglichung einer Organentnahme schon Tage vor einer möglichen Hirntoddiagnose einer intensivmedizinischen Behandlung unterzogen werden, bedeutet es schon heute einen schwerwiegenden Eingriff in die körperliche Unversehrtheit. Eine Widerspruchslösung werde die Problematik noch verschärfen.

Sozialisierung von Wohnungsgesellschaft: Hendrik Wieduwilt (FAZ) kommentiert das im Land Berlin betriebene Volksbegehren, die größte private Wohnungsgesellschaft "Deutsche Wohnen“ zu enteignen, und stellt dar, welche verfassungsrechtlichen Hürden dazu überwunden werden müssten. In Betracht gezogen wird auch der bisher nie angewendete Artikel 15 Grundgesetz (GG), der u.a. die Überführung wichtiger Güter und Produktionsmittel in Gemeineigentum erlaubt.

Recht auf Home-Office: Im Zuge der Diskussion um die Einführung eines rechtlichen Anspruchs auf Home-Office stellt Rechtsanwältin Claudia Knuth (Expertenforum Arbeitsrecht) die Frage, welche rechtlichen Probleme sich aus der Beendigung von Home-Office-Arbeitssituationen ergeben.

Justiz

LSG Niedersachsen-Bremen zu Rückforderung von ALG-II-Leistungen: In drei am Montag veröffentlichten Entscheidungen des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen konturierte das Gericht die Voraussetzungen, unter denen ALG-II-Leistungen von Personen zurückgefordert werden können, die ihre Hilfsbedürftigkeit durch sozialwidriges Verhalten herbeigeführt haben. Ein solches sozialwidriges Verhalten wurde bei einem möglicherweise alkoholabhängigen Mann angenommen, der ein Erbe von 200.000 Euro verschenkt und durch Gaststättenbesuche verbraucht hatte. Die Richter bejahten es auch bei einem Taxifahrer, dem gekündigt wurde, weil er während seiner Arbeitszeit einen Diebstahl beging. Die Sozialwidrigkeit wurde hingegen bei einer Frau abgelehnt, die eine Stelle gekündigt hatte, um ihre schwerbehinderte Mutter zu pflegen. Es berichten unter anderem lto.de und taz

BGH zu Notarsbezeichnung: Über eine kürzlich veröffentlichte Entscheidung des Bundesgerichtshofs informiert lto.de (Maximilian Amos). Laut der Entscheidung sind Notare nach ihrem Ausscheiden aus dem Amt nicht berechtigt, die Bezeichnung "Notar a.D.“ zu führen, wenn sie in schwerwiegender Weise gegen notarielle Pflichten verstoßen haben. Anderenfalls drohe eine Gefährdung des "Ansehens und Vertrauens“ des Notarberufs.

Staatsschutz – Identitäre Bewegung: Wie lto.de meldet, hat der Berliner Staatsschutz Ermittlungen gegen die vom Bundesamt für Verfassungsschutz beobachtete Identitäre Bewegung aufgenommen. Angehörige dieser Vereinigung hatten am Montagmorgen Plakate an mehreren Parteibüros und Redaktionsgebäuden angebracht und eine Mitarbeiterin der Tageszeitung "taz“ angegriffen. Über die Aktion berichten SZ und zeit.de (Henrik Merker), den  Angriff auf ihre Mitarbeiterin schildert die taz.  

LG Braunschweig  Dieselskandal: Laut einem Beschluss des Landgerichts Braunschweig ist die Staatsanwaltschaft Braunschweig berechtigt, VW-Vorstandsprotokolle auszuwerten, die sie im vergangenen Herbst zur Aufklärung der Abgasaffäre beschlagnahmt hatte. Neben den strafrechtlichen Ermittlungen könnten die Unterlagen auch für die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen relevant sein. Die SZ (Klaus Ott) stellt die Bedeutung des Beschlusses dar. Zudem gibt die SZ-Redaktion einen Überblick über den Stand anderer derzeit anhängiger Verfahren gegen VW. 

Recht in der Welt

China – Todesstrafe: Nachdem ein kanadischer Staatsangehöriger Berufung gegen seine Verurteilung zu 15 Jahren Haft wegen Drogenschmuggels eingelegt hatte, wurde er im Wiederaufnahmeverfahren durch ein chinesisches Gericht zum Tod verurteilt. Kritiker gehen davon aus, dass der Fall instrumentalisiert wird, um eine Freilassung der in Kanada festgenommenen Huawei-Managerin Meng Wanzhou zu erreichen. Es berichten unter anderem FAZ und spiegel.de.

Sonstiges

"NSU 2.0":  Über die Drohungen gegen die Frankfurter Anwältin Seda Başay-Yıldız, die Opfer des NSU verteidigt hat, berichten nun auch FAZ (Katharina Iskandar/Julian Staib)deutschlandfunk.de (Ludger Fittkau) und taz (Konrad Litschko). Das erste mit "NSU 2.0“ unterzeichnete Drohschreiben im Herbst hatte Ermittlungen zu rechtsradikalen Kreisen in der hessischen Polizei nach sich gezogen. Auch aus dem zweiten Schreiben, das mit Gewalt gegen die Familie der Anwältin droht und sie rassistisch beleidigt, lasse sich schließen, dass die Verfasser Zugang zu polizeilichen Informationsstrukturen haben. 

Die SZ (Annette Ramelsberger) interviewt Başay-Yıldız. Die Anwältin übt Kritik an Äußerungen wie jener des CSU-Politikers Alexander Dobrindt, der von einer "Anti-Abschiebe-Industrie“ sprach. Ihrer Meinung nach wird damit eine feindselige Stimmung gegen Organe der Rechtspflege angeheizt. Zudem fordert sie ein striktes Vorgehen gegen rechtsradikale Netzwerke in der Polizei. 

AfD-Beobachtung: Anlässlich der in Kürze zu erwartenden Bekanntgabe der Entscheidung des Bundesamts für Verfassungsschutz, ob es die AfD beobachten wird, stellt die SZ (Ronen Steinke) dar, welche rechtlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sein müssen. 

Asylrechtspraxis: Die FR (Viktor Funk) interviewt den Asylrechtsanwalt Reinhold Wendl und spricht mit ihm über die Arbeitspraxis in seinem Gebiet, die rechtlichen Veränderungen der vergangenen Jahre und seine persönlichen Erfahrungen in dem Beruf.

BKartA – "50+1"-Regelung: Wie lto.de (Hasso Suliak) zu berichten weiß, prüft das Bundeskartellamt derzeit, ob die im Profifußball geltende sogenannte "50+1“-Regelung gegen deutsches oder europäisches Kartellrecht verstößt. Nach der Regelung müssen Vereine die Mehrheit der Stimmanteile an ihren Kapitalgesellschaften halten, was eine Einflussnahme durch Großinvestoren verhindern soll. 

Suizidprävention in Haft:  Die FAZ (Reiner Burger) berichtet über eine Initiative in Nordrhein-Westfalen, die Selbsttötungen in Justizvollzugsanstalten verhindern soll. Dafür sollen insbesondere intelligente Kameras getestet werden, die einen Alarm auslösen, wenn sie "suizidtypische Bewegungsmuster“ erfassen. 

Wegerisiko: Anlässlich des starken Wintereinbruchs in Süddeutschland stellt der Arbeitsrechtsanwalt Werner Thienemann in einem Gastbeitrag für lto.de dar, warum der Arbeitnehmer das Risiko wetterbedingter Verspätungen auf seinem Arbeitsweg trägt und welche rechtlichen Folgen daraus erwachsen können. 

Justillon: Die Justillon-Redaktion (Stefan Maier/Jannina Schäffer/Andreas Walker/Stephan Weinberger) hat die Einstellung der Online-Plattform bekanntgegeben, auf der ungewöhnliche und kuriose Nachrichten aus der juristischen Welt gesammelt wurden.

Das Letzte zum Schluss 

Communication Breakdown: Neue Höhen hat ein Nachbarschaftsstreit von Jimmy Page und Robbie Williams erreicht. Der Led-Zeppelin-Gitarrist beschwert sich, dass Williams lautstark Musik der "Rock-Erzrivalen" Black Sabbath, Pink Floyd und Deep Purple hört. Abzuwarten bleibt, wie die englischen Behörden auf derlei ideelle Einwirkungen reagieren. spiegel.de (Jean-Pierre Ziegler) berichtet.

 

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lto/asp

(Hinweis für Journalisten)

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 15. Januar 2019: Prüfung der "Hartz IV"-Sanktionen / Tagung zum Rechtsstaat in Europa / Rückforderung von Sozialleistungen . In: Legal Tribune Online, 15.01.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/33207/ (abgerufen am: 26.04.2024 )

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