Die juristische Presseschau vom 26. Januar 2018: Teil­er­folg für Sch­rems vor dem EuGH / Dis­kus­sion um Kin­der­rechte / Pro­zess zu Wehr­hahn-Anschlag beginnt

26.01.2018

Laut EuGH darf Max Schrems keine Sammelklage vor Wiener Gericht erheben. Außerdem in der Presseschau: Sollten Kinderrechte ins Grundgesetz aufgenommen werden? Vor dem LG Düsseldorf beginnt der Prozess gegen den mutmaßlichen Wehrhahn-Bomber.

Thema des Tages

EuGH zu Facebook-Sammelklage: Der Datenschutzaktivist Max Schrems darf in seinem Herkunftsland Österreich gerichtlich gegen Facebook vorgehen, allerdings nicht im Wege einer Sammelklage. So hat der Europäische Gerichtshof entschieden und die österreichische Justiz als grundsätzlich für seine Klage zuständig erklärt. Streitfrage war, ob Schrems Verbraucher und daher ausnahmsweise das Gericht an seinem Heimatort Wien zuständig sei. Grundsätzlich sei nämlich nach EU-Recht das Gericht am Sitz des Beklagten zuständig, im Falle von Facebook Dublin. Die Richter verneinten entgegen der Argumentation von Facebook, dass Schrems beruflich mithilfe seiner Vorträge, Publikationen und Spendensammlungen als Datenschutzaktivist gegen das Soziale Netzwerk kämpfe, und sprachen ihm die Verbrauchereigenschaft zu. Hingegen lehnten sie ab, dass Schrems auch die abgetretenen Ansprüche von 25.000 Facebook-Nutzern aus aller Welt in Österreich einklagen könne. Diese müssten als Verbraucher in ihrem jeweiligen Heimatland klagen. Die Ausnahmeregelung zur Gerichtszuständigkeit bei Verbrauchern müsse eng ausgelegt werden. Verbraucher sei nur, wer der direkte Vertragspartner eines Unternehmens ist, so die Richter. In Wien hatte Schrems Facebook auf Schadensersatz aufgrund von Datenschutzmängeln verklagt. Die SZ (Wolfgang Janisch) und die taz (Christian Rath) berichten. Die FAZ (Hendrik Wieduwilt/Michaela Seiser) stellt auch die rechtspolitische Lage zur Einführung einer Sammelklage oder einer Musterfeststellungsklage in Deutschland und Österreich vor. 

Im Interview mit der taz (Dinah Riese) erklärt Schrems, seine Ziele durch das EuGH-Urteil grundsätzlich erreicht zu haben, kritisiert jedoch die enge Auslegung des Verbraucherbegriffs. Die SZ (Simon Hurtz)  und die FAZ (Michaela Seiser) stellen den 30-jährigen Wiener Juristen und sein Engagement für den Datenschutz vor und veranschaulichen, wie dieser unter anderem durch seine Klage gegen das Safe-Harbour-Abkommen Facebook bereits "empfindliche Niederlagen" beigebracht habe. Dass die Kritik an Facebook unter anderem aufgrund von Wettbewerbsbehinderung und dem Umgang mit Hassmeldungen von allen Seiten immer heftiger wird, die Zahl der Nutzer jedoch stetig steigt, merkt die SZ (Caspar Busse/Helmut Martin-Jung) an.

Rechtspolitik

Kinderrechte: FAZ-Einspruch (Constantin van Lijnden) stellt ein im Auftrag des Deutschen Kinderhilfswerks erstelltes Gutachten des Frankfurter Rechtsprofessors Rainer Hofmann vor, der sich für die Aufnahme von Kinderrechten in das Grundgesetz ausspricht. Während Kritiker den Reformvorschlag für überflüssig halten, da die Grundrechte ohnehin für jedermann gelten und diese im Lichte der UN-Kinderrechtskonvention auszulegen seien, betont Hofmann, dass die Aufnahme von Kinderrechten in das Grundgesetz ihre komplizierte Herleitung aus der UN-Kinderrechtskonvention entbehrlich mache und ihnen ein größeres Gewicht verleihe. Hofmann geht von der ermessenslenkenden Wirkung eines Kindergrundrechts auf die Exekutive aus, vermutet die durchschlagendsten Effekte aber im Bereich der Judikative. Da zur Zeit alle Wahlprogramme mit Ausnahme von AfD und FDP die Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz vorsehen, stehe eine Verfassungsänderung mit einiger Wahrscheinlichkeit bevor, prognostiziert der Autor des Artikels. 

Zusätzlicher Feiertag: In den norddeutschen Bundesländern Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Hamburg und Bremen wird über künftige Gesetzentwürfe zur Einführung eines zusätzlichen Feiertags diskutiert. Die vier Bundesländer wollen sich dabei auf einen gemeinsamen Vorschlag einigen. Während die evangelischen Landeskirchen als Feiertag den Reformationstag favorisierten, spreche sich die katholische Kirche für den Buß- und Bettag aus. Im niedersächsischen Landtag wird bei der Abstimmung über den neuen Feiertag wahrscheinlich der Fraktionszwang aufgehoben werden. Die Debatte fasst die FAZ (Reinhard Bingener) zusammen.

Steuergeheimnis: Klaus Ott (SZ) moniert, dass das deutsche Steuergeheimnis Steueroptimierer und Steuerbetrüger zu Lasten ehrlicher Steuerzahler schütze. In seinem Kommentar spricht er sich daher für die Öffentlichkeit von Verhandlungen vor den Finanzgerichten und die Einführung eines Steuerinformationsgesetzes aus. Auf dessen Grundlage sollten die Bürger Einblick in Behördenakten verlangen und auf diese Weise nachvollziehen können, ob die Behörden mit angemessener Härte gegen Steuerdelikte vorgehen.

Justiz

EuGH zu Tests für homosexuelle Asylbewerber: Asylbehörden dürfen zur Feststellung, ob ein Asylbewerber homosexuell ist und daher in seinem Herkunftsland verfolgt wird, keine psychologischen Tests durchführen. Dies hat der Europäische Gerichtshof entschieden, wie die taz (Christian Rath) und lto.de (Tanja Podolski)  berichten. Die Psychotests würden unverhältnismäßig in das Recht auf Achtung des Privatlebens des Schutzsuchenden eingreifen. Behaupte dieser, dass er aufgrund seiner Homosexualität verfolgt werde, könne es nur auf eine glaubwürdige und schlüssige Schilderung der eigenen Situation und der Situation im Heimatland ankommen, so die Richter. Dem Verfahren lag der Asylantrag eines Nigerianers in Ungarn zugrunde, der aufgrund eines negativen psychologischen Gutachtens zur Homosexualität abgelehnt wurde. Mit dem EuGH-Urteil sind Testverfahren zur Feststellung von Homosexualität im Asylverfahren nun generell ausgeschlossen. 

BGH zu Asics: Der japanische Sportartikelhersteller Asics darf Händlern nicht verbieten, Schuhe über Online-Marktplätze wie Amazon anzubieten oder mit Suchmaschinen im Internet zusammenzuarbeiten. Der Bundesgerichtshof wies in letzter Instanz eine Beschwerde von Asics mit der Begründung ab, dass ein pauschales Nutzungsverbot von Preissuchmaschinen zu einer wesentlichen Einschränkung im Online-Handel führe. Die FAZ (Marcus Jung) berichtet. 

LG Düsseldorf zu Wehrhahn-Anschlag: Vor dem Landgericht Düsseldorf hat der Prozess gegen Ralf S. begonnen, der am 27. Juli 2000 an der Düsseldorfer S-Bahn-Station Wehrhahn einen Rohrbombenanschlag gegen zwölf jüdische Einwanderer aus Osteuropa verübt haben soll. Bei dem Anschlag wurden zehn von ihnen durch einen Splitterhagel lebensgefährlich verletzt. Die Staatsanwaltschaft wirft dem 51-Jährigen zwölffachen Mordversuch aus Fremdenhass vor. Die SZ (Joachim Käppner/Hans Leyendecker) und die taz (Andreas Wyputta) berichten. 

VG Düsseldorf zu Diesel-Fahrverbot: Der Betrieb nachgerüsteter Dieselfahrzeuge mit manipulierter Software muss durch die Straßenverkehrsämter nicht stillgelegt werden. So hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf auf eine Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) hin entschieden, wie nun auch lto.de berichtet. Die Richter begründeten ihr Urteil mit der fehlenden Klagebefugnis der DUH, hielten aber auch die Zulassung der VW-Diesel-Modelle und die vom Kraftfahrt-Bundesamt angeordnete Nachrüstung durch ein Software-Update für rechtmäßig. Die DUH wolle nun Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen, wobei das Verwaltungsgericht sowohl die Berufung als auch die Sprungrevision zum Bundesverwaltungsgericht zuließ. 

LG Bochum – Marcel H.: Wie spiegel.de meldet, hat die Staatsanwaltschaft im Doppelmord-Prozess gegen Marcel H. lebenslange Haft und die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld gefordert. Der 20-Jährige hatte Anfang 2017 einen neunjährigen Nachbarsjungen und einen 22-jährigen Schulfreund getötet. Der Angeklagte hatte die Taten über seinen Verteidiger zuvor zugegeben, der dafür plädierte, ihn aufgrund von Reifeverzögerungen nach Jugendstrafrecht zu verurteilen. 

StA München – Dieter Wedel: Aus Anlass der Ermittlungen der Staatsanwaltschaft München gegen den Regisseur Dieter Wedel wegen sexuellen Missbrauchs erklärt der Tsp (Jost Müller-Neuhof), warum dessen mögliche Straftaten noch nicht verjährt seien. Betreffend den Vorwurf eines Sexualdelikts an der Schauspielerin Jany Tempel im Jahr 1996 trete die Verjährung grundsätzlich 20 Jahre später ein. Aufgrund einer Gesetzesänderung aus dem Jahr 2015 ordne § 78 b StGB jedoch inzwischen an, dass die Verjährung bei bestimmten schweren Sexualdelikten bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres ruhe. Da die Schauspielerin Tempel dieses Alter erst im Jahr 1999 erreichte, verjähre die mutmaßliche Tat Wedels erst 2019. Der Autor stellt klar, dass sich die Situation Wedels durch das Ermittlungsverfahren noch nicht zwingend verschlechtere, denn er könne auch entlastet werden. 

Heribert Prantl (SZ) kommentiert, die Unschuldsvermutung verbiete im Fall Wedel nicht die Diskussion und Aufklärung. Er schlägt vor, dass die mit Wedel kooperierenden Fernsehanstalten einen unabhängigen Untersuchungsbeauftragten einsetzen sollten. 

EuGH zu Datenschutz im Prüfungswesen: Auf juwiss.de schildert Rechtsreferendar Malte Kröger Inhalt und Auswirkungen des Nowak-Urteils des Europäischen Gerichtshofs vom 20. Dezember 2017. Da Antworten in Prüfungsarbeiten personenbezogene Daten seien, könnten Betroffene von einer Prüfungseinrichtung jederzeit Auskunft zu ihren Arbeiten verlangen. Ferner dürften sie im Prüfungsverfahren unrichtig aufgenommene Daten, nicht jedoch falsche Antworten im Nachhinein berichtigen lassen. Die datenschutzrechtlichen Pflichten von Prüfungseinrichtungen seien durch die Entscheidung verschärft worden, da sie über die Datenverarbeitung und -speicherung informieren, den Prüflingen Betroffenenrechte einräumen und die Prüfungsarbeiten angemessen verwahren müssten. 

Recht in der Welt

Irak – Lamia K.: Ein irakisches Gericht hat die deutsche Staatsbürgerin und IS-Anhängerin Lamia K. zum Tode durch den Strang verurteilt. Nun befürchtet die Bundesregierung, dass Todesurteile ebenso gegen 30 weitere deutsche Gefangene im Irak ergehen, denen Verbindungen zum IS vorgeworfen werden. Wie die SZ (Volkmar Kabisch/Georg Mascolo/Amir Musawy) berichtet, könnte die Todesstrafe gegen Lamia K. in einer weiteren Instanz noch in eine Haftstrafe umgewandelt werden. Die Bundesregierung stehe nun vor der Frage, wie weitere Todesurteile gegen Deutsche im Irak verhindert werden könnten. 

Sonstiges

beA: FAZ-Einspruch (Hendrik Wieduwilt) gibt den Inhalt eines Antwortschreibens der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) an das Bundesjustizministerium (BMJV) zu Sicherheitsfragen bei der Benutzung des besonderen elektronischen Postfachs (beA) wieder. So bestätige das Schreiben der BRAK, dass das von ihr angebotene Ersatzzertifikat Sicherheitslücken hervorgerufen habe. Laut Kammerpräsident Ekkehart Schäfer trage der technische Dienstleister Atos die Verantwortung für das beA-Desaster. Lösungsmöglichkeiten könnten bei der Veranstaltung "beAthon" am 26. Januar erörtert werden, die Atos habe jedoch abgesagt. Ein Datum zur Wiederinbetriebnahme des beA kann dem Schreiben nicht entnommen werden.

Das letzte zum Schluss

Grumpy Cat hat was zu lachen: Wie lto.de meldet, hat die Halterin der Internetberühmtheit Grumpy Cat einen Markenrechtsstreit gewonnen. Ein amerikanischer Kaffeehersteller hatte ohne die entsprechenden Markenrechte "Grumpy-Cat-Kaffee" und andere Merchandising-Produkte vertrieben. Tabatha Bundesen, die Eigentümerin der als griesgrämig verufenen Katze, hatte dem Unternehmen jedoch nur die Markenrechte für einen "Grumppoccino" verkauft und deswegen geklagt. Dem Frauchen der Grumpy Cat, die eigentlich Tardar Sauce heißt, wurden nun von einem US-Gericht umgerechnet rund 710.000 Euro Schadensersatz zugesprochen. Ob die Katze durch Geld tatsächlich glücklich wird, ist allerdings kaum absehbar.

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Am Montag erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/man

(Hinweis für Journalisten)  

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 26. Januar 2018: Teilerfolg für Schrems vor dem EuGH / Diskussion um Kinderrechte / Prozess zu Wehrhahn-Anschlag beginnt . In: Legal Tribune Online, 26.01.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/26661/ (abgerufen am: 16.04.2024 )

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