Die juristische Presseschau vom 28. Dezember 2018: Ein­schrän­kung des Kla­ge­rechts von Umwelt­ver­bänden? / Dis­kus­sion um Moschee­steuer / Mehr Geld für Asyl­be­werber

28.12.2018

Justizminister fordern Einschränkung der Klagerechte von Umweltverbänden. Außerdem in der Presseschau: Vor- und Nachteile einer Moscheesteuer werden diskutiert, das SG Stade moniert veraltete Regelsätze für Asylbewerber.

Thema des Tages

Klagerecht von Umweltverbänden: Laut einem jetzt bekannt gewordenen Beschluss der Justizministerkonferenz aus dem November, soll die Möglichkeit der Verbandsklage im Umweltbereich stark eingeschränkt werden. So soll zum einen die Position der klagenden Umweltverbände durch die Einführung der Präklusion im Prozess geschwächt werden, zum anderen sollen Organisationen nur noch Prozesse führen dürfen, wenn direkt Umweltbelange betroffen sind, wie die taz (Bernhard Pötter) berichtet. Beide Regelungen, gegen die sich der Beschluss richtet, sind erst in den letzten Jahren aufgrund der völkerrechtlichen Aarhus-Konvention und des sie umsetzenden EU-Rechts eingeführt worden. Die Länder wollen, dass sich Deutschland für eine Änderung der Vorgaben einsetzt. Der Vorstoß der Länder wird nun im Bundesumweltministerium geprüft.

Bernhard Pötter (taz) meint, dass dieser Beschluss lediglich "davon ablenken [soll], dass Bund und Länder echte Lösungen, etwa bei der dreckigen Luft, verweigern."

Rechtspolitik

Moscheesteuer: Da in Deutschland viele muslimische Religionsgemeinschaften von der finanziellen Unterstützung aus dem Ausland abhängig sind, wie unter anderem die SZ (Georg Mascolo/Ronen Steinke) berichtet, wird derzeit die Einführung einer sogenannten Moscheesteuer als Äquivalent zur Kirchensteuer  von Politikern vieler Parteien vorgeschlagen. Die Religionsgemeinschaften müssten sich dafür aber als Körperschaften des öffentlichen Rechts registrieren lassen. Art. 140 GG i.V.m. Art. 137 Weimarer Reichsverfassung (WRV) sieht für eine solche Zuerkennung jedoch zunächst vor, dass die Gemeinschaft "durch ihre Verfassung und die Zahl ihrer Mitglieder die Gewähr der Dauer bieten". Ob diese Voraussetzungen vorliegen könnten, welche rechtlichen Vorgaben zudem zu beachten sind und weshalb eine Zuerkennung dennoch aufgrund der Strukturen des Islam nicht möglich sein könnte, wird auf lto.de (Hasso Suliak) und in der FAZ (Helene Bubrowski) erläutert.

EU-Sammelklage: Ein ausführlicher Beitrag auf deutschlandfunk.de (Peggy Fiebig) befasst sich unter anderem mit dem Richtlinienentwurf für ein Sammelklageverfahren, das von der EU-Kommission vorgeschlagen wurde. Es werden Unterschiede zum deutschen Musterfeststellungsverfahren, sowie Vorzüge und Kritik am geplanten europäischen Modell aufgezeigt, wobei unter anderem Roland Stuhr von der vzbv, Ursula Pachl, stellvertretende Generaldirektorin der BEUC, der europäischen Verbraucherschutzorganisation in Brüssel, und Stefan Wernicke von der Deutschen Industrie- und Handelskammer zu Wort kommen.

Ausländer bei der Bundeswehr: Wie die FAZ (Helene Bubrowski) und zeit.de berichten, bemüht sich die Bundeswehr um die Rekrutierung von ausländischen Fachkräften wie IT-Spezialisten und Ärzten. Ein entsprechendes Weißbuch hatte das Bundeskabinett schon 2016 beschlossen. Die meisten Staaten, vor allem aus Osteuropa, die von der Bundesregierung bisher in dieser Sache konsultiert worden sind, reagierten jedoch eher zurückhaltend. 

Justiz

SG Stade zu Asylbewerberleistungsgesetz: Wie die SZ (Jan Bielicki) berichtet, hat das Sozialgericht Stade entschieden, dass ein Asylbewerber aus Afrika einen monatlich um 6 Euro höheren Regelsatzanspruch hat, als von der Behörde festgesetzt. Der Mann hatte gegen die Höhe des Regelsatzes geklagt, die sich nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bemisst. Dieser sollte normalerweise wie die Hartz IV Regelsätze jährlich an die steigenden Preise angepasst werden, wurde aber "in Ermangelung einer gesetzlichen Neufestsetzung" seit 2016 nicht mehr angehoben. Eine gesetzliche Neuregelung scheiterte bisher an der Uneinigkeit von Bund und Ländern.

BVerwG zu islamischem Religionsunterricht: lto.de (Hasso Suliak) berichtet über ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts von letzter Woche. Das Oberverwaltungsgericht Münster muss erneut prüfen, ob der Zentralrat der Muslime (ZMD) und der Islamrat als Religionsgemeinschaften anzuerkennen sind, die Religionsunterricht nach ihren Grundsätzen erteilen können. Das OVG hatte dies verneint, Das BVerwG weist nun aber darauf hin, dass die Eigenschaft als Religionsgemeinschaft nicht von einem verbindlichen Lehramt in religiösen Fragen abhängig sei. In Nordrhein-Westfalen wird aufgrund einer Übergangsregelung seit 2012 an (nur) rund 250 Schulen islamischer Religionsunterricht angeboten. ZMD und Islamrat sind (nur) über einen Beirat beteiligt.

LG München II  Miesbach-Affäre: Derzeit läuft am Landgericht München II der Prozess gegen den ehemaligen Landrat von Miesbach, Jakob Kreidl, und den ehemaligen Direktor der Sparkasse Miesbach-Tegernsee, Georg Bromme. Ihnen werden mehrere Dutzend Fälle der Untreue, der Vorteilsnahme und Vorteilsgewährung vorgeworfen. Der Fall hatte bundesweit für Aufsehen gesorgt. Eine Verurteilung zu einer Gefängnisstrafe ist jedoch unwahrscheinlich, hat das Gericht angedeutet. Die taz (Dominik Baur) berichtet über die Einzelheiten.  

OLG Braunschweig  MFK gegen VW: In einem Interview im lto.de-Podcast (Peggy Fiebig) berichtet Rechtsanwalt Ralph Sauer, der den vzbv bei seiner Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG vertritt, von den Herausforderungen mit dem neuen Klageinstrument und welche Vorteile ihm in diesem Verfahren aber bisherige Erfahrungen mit Dieselklägern bringen. Die Musterfeststellungsklage gegen VW vor dem Oberlandesgericht Braunschweig ist das erste Verfahren dieser Art seit der Einführung der Klageart im November.

Auch die FAZ (Marcus Jung) berichtet zur aktuellen Situation von VW. So seien die hohe Klagebeteiligung und die große Menge an Individualklagen darauf zurück zu führen, dass Volkswagen es versäumt hat, selbst auf die betroffenen Kunden zuzugehen. Dies wäre eventuell sogar günstiger für VW gewesen, wie Studierende der Bucerius Lawschool errechnet haben.

Recht in der Welt

Japan – Todesstrafe: Zwei 1988 zum Tode verurteilte Mörder wurden in Japan gehängt. Damit wurden allein in diesem Jahr 15 Menschen hingerichtet, so viele wie seit 2008 nicht mehr. Kritisiert wird vor allem, dass Verurteilte nicht wissen, wann sie hingerichtet werden und davor teilweise mehrere Jahrzehnte in Haft verbringen. Für die Abschaffung der Todesstrafe hat sich neben Menschenrechtsaktivisten auch Japans Verband der Anwaltskammern ausgesprochen, wie spiegel.de (Benjamin Schulz) und die taz (Martin Fritz) berichten.

China – Prozess gegen Anwalt: Wie taz.de (Felix Lee) berichtet, hat an einem Volksgericht in der nordchinesischen Stadt Tianjin am Mittwoch unter Ausschluss der Öffentlichkeit der Prozess gegen den Anwalt und Bürgerrechtler Wang Quanzhang begonnen. Diesem wird "Untergrabung der Staatsgewalt" vorgeworfen, wofür in China lebenslange Haft droht. Bis zu seiner Festnahme vor drei Jahren hat Wang als Anwalt unter anderem Bürgerrechtsaktivisten und Opfer von Landenteignungen verteidigt.

Frankreich – Flugzeugabsturz in Ruanda: Die 1998 begonnenen Ermittlungen wegen des Flugzeugabsturzes, bei dem am 6. April 1994 Ruandas damaliger Hutu-Präsident Juvénal Habyarimana umkam, wurde letzte Woche aus Mangel an Beweisen eingestellt. Der Absturz der Maschine war unter anderem Auslöser für den Genozid an den Tutsi. Die französischen Ermittlungen haben sich 20 Jahre gegen die Tutsi-Regierung von Ruanda gerichtet, weshalb diese das Ende der Ermittlungen nun sehr begrüßt. Mit weiteren Hintergründen berichtet die taz (François Misser).

Russland – Russischer Blogger verurteilt: Wie die taz (Barbara Oertel) berichtet, wurde am Mittwoch der Chefredakteur des Internetportals "BlogSotschi" Alexander Walow von einem Gericht in der südrussischen Stadt Sotschi wegen angeblicher Erpressung zu sechs Jahren Haft in einer Strafkolonie und einer Geldstrafe von umgerechnet 9.000 Euro verurteilt. Der Blogger hatte zuvor unter anderem über korruptes Verhalten des Duma-Abgeordneten Juri Napso berichtet. Da das Urteil besonders hart sei, wird Walows Anwalt Alexander Popkow in Berufung gehen.

China – Verurteilung des Vizechefs der Staatssicherheit: Der ehemalige Vizechef der chinesischen Staatssicherheit Ma Jiang wurde von einem Volksgericht in der nordöstlichen Provinz Liaoning wegen Korruption zu lebenslanger Haft verurteilt. Zwischen 2009 und 2014 soll Ma Bestechungsgelder in Höhe von umgerechnet 14 Millionen Euro angenommen haben, wie die taz meldet.

Juristische Ausbildung

Verbeamtete Referendare: Seit dem Einstellungstermin im Dezember diesen Jahres werden Referendare in Mecklenburg-Vorpommern wieder auf Widerruf verbeamtet, berichtet lto.de. Das Ziel der Neuregelung, juristischen Nachwuchs anzuwerben, scheint aufzugehen, da die Zahl der Referendare bereits auf 38 gestiegen ist und sich damit verdoppelt hat.

Sonstiges

Bankautomatensprengungen: Wie das Bundeskriminalamt mitteilt, rechnet es für 2018 mit einem Höchststand von 350 Fällen erfolgreicher oder versuchter Bankautomatensprengungen. Im Jahr 2008 waren es nur 33 solcher Fälle. Die starke Zunahme wird auf die Professionalisierung und bandenmäßige Organisation der Täter zurückgeführt. Es berichten faz.net und sz.de.

Älter werdende Häftlinge: In einem Interview mit der SZ (Alexander Krützfeld) spricht Martin Oberfeld, Leiter der Pflegeabteilung der Justizvollzugsanstalt Hövelhof in Nordrhein-Westfalen, über immer mehr ältere Menschen in Haftanstalten, was dies für neue Herausforderungen mit sich bringt, und benennt mögliche Gründe für diese Zunahme.

 

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Am Montag erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/ali

(Hinweis für Journalisten) 

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 28. Dezember 2018: Einschränkung des Klagerechts von Umweltverbänden? / Diskussion um Moscheesteuer / Mehr Geld für Asylbewerber . In: Legal Tribune Online, 28.12.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/32933/ (abgerufen am: 19.04.2024 )

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