Die juristische Presseschau vom 7. Dezember 2018: EU-weiter elek­tro­ni­scher Beweis / Ein­be­zie­hung von Libyen in Frontex-Regime / Rechts­mittel gegen Fahr­ver­bote

07.12.2018

Der EU-Justizministerrat stimmt über die grenzüberschreitende E-Evidence ab. Außerdem in der Presseschau: Die Frontex-Verordnung soll ausgeweitet werden und Rechtsmittel gegen die Verhängung von Fahrverboten werden geprüft.

Thema des Tages

E-Evidence: Der EU-Justizministerrat wird heute über die sogenannte E-Evidence-Verordnung zum grenzüberschreitenden Zugriff auf elektronische Beweismittel abstimmen. Durch die Verordnung soll die grenzüberschreitende Strafverfolgung erleichtert und beschleunigt werden. Vorgesehen ist, dass künftig Staatsanwaltschaften und Untersuchungsrichter Service-Provider aus anderen EU-Staaten direkt verpflichten können, ihnen Zugangs-, Verkehrs- und Inhaltsdaten herauszugeben bzw. diese zu sichern. Dies soll unabhängig davon zulässig sein, ob die verfolgte Tat in dem Land des Providers, aus dem die Daten angefordert werden, strafbar ist. Die Verweigerung der Herausgabe soll mit Geldbußen in Höhe von bis zu zwei Prozent des Unternehmens-Jahresumsatzes belegt werden. Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) hat bereits angekündigt, seitens Deutschlands gegen den Verordnungs-Entwurf zu stimmen, weil sie die rechtsstaatlichen Grundsätze nicht in allen EU-Staaten als gleich gesichert sieht. Die Bundesbeauftragte für Datenschutz, Andrea Voßhoff (CDU), begrüßte diese Ankündigung. Es berichten u.a. lto.de (Hasso Suliak), taz (Christian Rath), deutschlandfunk.de (Gudula Geuther) und Hbl (Moritz Koch).

Rechtspolitik

Frontex: Libyen soll laut lto.de (Markus Sehl) an das Drohnen- und Satelliten-gestützte Grenzüberwachungsnetz der EU-Staaten im Mittelmeer angeschlossen werden, was bisher durch die Frontex-Verordnung nicht möglich war, da der Schutz sensibler Daten dem entgegenstand. Der Anschlussplan ergebe sich aus einer Antwort des Auswärtigen Amtes auf eine Kleine Anfrage des europapolitischen Sprechers der Linken-Fraktion im Bundestag Andrej Hunko. Er sieht darin einen Verstoß gegen Unionsrecht, da das Grenzüberwachungsnetz EUROSUR auf einer Verordnung beruhe, die ausschließlich die Beteiligung von EU-Mitgliedstaaten vorgebe. Die Option, Drittstaaten einzubinden, solle nun aber in die Frontex-Verordnung integriert werden.

Propagandavideos: Die Innen- und Justizminister der Europäischen Union haben sich geeinigt, Anbieter wie Youtube oder Facebook verpflichten zu wollen, auf ihre Plattformen hochgeladene, als terroristisch qualifizierte Inhalte wie Propagandavideos nach Anordnung der zuständigen Behörden innerhalb von einer Stunde von ihren Seiten zu entfernen. Bürgerrechtler sehen eine Parallele zu den sogenannten Upload-Filtern und befürchten eine Verschiebung der Verantwortung, die dazu führen könnte, dass Beiträge zu Unrecht gelöscht werden, so die SZ (Karoline Meta Beisel).

Digitalpakt: Es berichten erneut SZ (Paul Munzinger) und taz (Anna Lehmann) über die Ablehnung der Grundgesetzänderung im Rahmen des sogenannten Digitalpakts durch die Kultusministerkonferenz und die Regierungschefs der Bundesländer. Heike Schmoll (FAZ) kommentiert: "Angesichts dieser Gemengelage haben die Kultusminister zu Recht darauf verzichtet, die Vereinbarung über den Digitalpakt zu unterzeichnen. Schließlich ist dessen verfassungsrechtliche Grundlage weiterhin ungeklärt."

Ausweisungen: Der baden-württembergische Innenminister Thomas Strobl (CDU) will laut FAZ (Rüdiger Soldt) ausländische Straftäter, die Polizisten, Vollstreckungsbeamte, Feuerwehrleute oder Rettungskräfte angegriffen haben, in Zukunft zügiger ausweisen. Zu diesem Zweck solle insbesondere § 54 Aufenthaltsgesetz geändert werden. Strobl will seinen Vorschlag auf dem nun anstehenden CDU-Bundesparteitag einbringen.

Psychotherapie: Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) beabsichtigt, durch seinen Entwurf zum Versorgungsgesetz die Maßgabe einzuführen, dass psychisch Erkrankte, die eine Therapie beginnen wollen, künftig zunächst bestimmte Ärzte oder Therapeuten konsultieren müssen. Diese sollen dann entscheiden, ob der Patient Zugang zu einem Psychotherapeuten erhält. Gegner des Entwurfs haben eine Petition gestartet und auch der Bundesrat lehnte in seiner Stellungnahme zum Gesetzentwurf den Vorschlag ab. Es berichtet die SZ (Kristiana Ludwig).

Polizeigesetz NRW: Nächsten Mittwoch wird der nordrhein-westfälische Landtag über den entschärften Entwurf zum Landespolizeigesetz abstimmen. Aus ihm sei gegenüber dem ursprünglichen Vorschlag der Begriff der "drohenden Gefahr" gestrichen worden, nach wie vor sollen aber immer noch bis zu zwei Wochen Unterbindungsgewahrsam zur Verhinderung einer Straftat möglich sein. Die Grünen im Landtag erklärten bereits, das Gesetz verfassungsrechtlich überprüfen lassen zu wollen, gegebenenfalls vor dem Verfassungsgerichtshof NRW. Es berichten taz (Andreas Wyputta) und lto.de.

Medizinstudium: Die Kultusminister haben den Entwurf eines neuen Staatsvertrags zur Hochschulzulassung zu den Studiengängen Medizin, Zahnmedizin, Tiermedizin und Pharmazie vorgestellt, der einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts folge. Es solle künftig einerseits die Bedeutung der Abiturnote gestärkt werden und 30 statt 20 Prozent der Plätze über die Note vergeben werden. Andererseits solle einschlägige Berufserfahrung, etwa in der Pflege, maßgeblich sein. Wartesemester würden abgeschafft, so SZ (Paul Munzinger) und spiegel.de.

Mietpreisbremse: Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) hat die Länder zur Anpassung der Rechtslage an die verschärfte sogenannte Mietpreisbremse ermahnt, berichtet die FAZ (Henrik Wieduwilt). In Bayern, Hessen, Berlin, Baden-Württemberg und Brandenburg erachteten Gerichte die maßgeblichen auf der nationalen Gesetzgebung beruhenden Rechtsverordnungen wegen Formfehlern für unwirksam, weshalb die Mietpreisbremse dort vor Gericht nicht greife. Anwälte des Portals wenigermiete.de bereiteten, so der Bericht, wegen der fehlenden Umsetzung eine Staatshaftungsklage gegen Baden-Württemberg vor.

Schwangerschaftsabbruch: Im Interview mit der Welt (Tobias Heimbach) äußert sich Katharina Andres, die stellvertretende Bundesvorsitzende der Jungsozialisten in der SPD (Jusos), zu einem auf dem Juso-Bundeskongress beschlossenen Antrag zur Streichung der §§ 218, 219 Strafgesetzbuch (StGB). Schwangerschaftsabbrüche sollten gänzlich legalisiert und das Selbstbestimmungsrecht der Frau damit gestärkt werden.

Vorratsdatenspeicherung: netzpolitik.org (Andre Meister) befasst sich mit dem Versuch der Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung auf europäischer Ebene und sieht darin eine Missachtung der Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) aus den Jahren 2014 und 2016, die eine anlasslose Speicherung sämtlicher Verbindungsdaten als grund- und menschenrechtswidrig eingestuft hatten. Dass sich die Justizministerien erneut damit befassten, gehe aus einem internen Papier der österreichischen EU-Ratspräsidentschaft hervor, das am Freitag im Rat für Justiz und Inneres in Brüssel diskutiert werde.

Justiz

EuGH zu Universitätsabschlüssen: Laut lto.de muss im Fall eines italienischen Staatsangehörigen, der in Österreich im Teilzeitstudium parallel Abschlüsse in Zahn- und Humanmedizin erworben hatte, sein Heimatland beide Abschlüsse anerkennen. Die Richtlinie über die Anerkennung von Berufsqualifikationen sehe in Bezug auf die Berufe des Arztes und des Zahnarztes ein System der automatischen Anerkennung der Ausbildungsnachweise vor, sofern gewährleistet ist, dass das Teilzeitmodell qualitativ nicht hinter das Vollzeitstudium zurückfalle.

EuGH – Kopftuchverbot: Im Fall einer Erzieherin aus Hamburg, der es verboten worden war, während der Arbeit Kopftuch zu tragen, wurde dem Europäischen Gerichtshof laut taz (Kaija Kutter) das Verfahren des Arbeitsgerichts Hamburg nun zur Vorabentscheidung vorgelegt. Die Erzieherin war beim privaten Träger Wabe e.V. beschäftigt, der sich auf eine gerade erlassene "Neutralitätsanordnung" beruft, der er sich als sozialer und Bildungsträger verpflichtet sieht. Im März 2017 hatte der Gerichtshof in einem Fall aus Belgien entschieden, dass das Kopftuchverbot eines privaten Arbeitgebers zulässig sei, wenn es auf einer unternehmensinternen Regel basierte, die politische, philosophische oder religiöse Zeichen unterschiedslos verbiete.

BGH – Kinderehen: Wie nun auch focus.de berichtet, ist vor dem Bundesgerichtshof der Fall eines minderjährigen Paares aus Syrien anhängig, das nach syrischem Recht verheiratet ist. Das Mädchen soll bei Eheschließung erst 14 Jahre alt gewesen sein. Das seit 2017 geltende Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen sieht vor, dass Ehen mit Kindern unter 16 Jahren grundsätzlich für unwirksam erklärt werden. Das zuvor befasste Oberlandesgericht Bamberg hatte noch nach alter Rechtslage zu entscheiden und hielt die Ehe aufrecht, weil keine Anhaltspunkte für eine Zwangsehe vorlagen. Es scheine möglich, dass der BGH hier nun Artikel 6 Grundgesetz (GG) durch das Eheverbot betroffen sehe und das Bundesverfassungsgericht anrufe.

OVG Rheinland Pfalz zu Beförderungsentgelten: lto.de berichtet, dass die Stadt Neuwied nicht verpflichtet wurde, die Taxentarife zu erhöhen, weil ein Taxiunternehmen geltend machte, nicht mehr kostendeckend arbeiten zu können. Nach § 51 Absatz 1 Personenbeförderungsgesetz ist die Festlegung der Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen grundsätzlich Ländersache, die ihre Kompetenz auf die Städte übertragen können. Taxifahrer sind verpflichtet, sich an die Tarife zu halten. Im vorliegenden Fall befanden die Richter, der Taxentarif sei im Vergleich zu benachbarten Städten schon im oberen Bereich und überdies bereits 2015 wegen der Einführung des Mindestlohns angepasst worden.

VW-Dieselskandal: Im Streit um Fahrverbote zur Einhaltung der Luftreinhaltepläne in Köln und Bonn hat das Land Nordrhein-Westfalen Rechtsmittel gegen einschlägige Urteile eingelegt, meldet lto.de.

Vor dem Landgericht Stuttgart hat die Dachgesellschaft Porsche SE, die gut die Hälfte der Stimmrechte an Volkswagen hält, einen Befangenheitsantrag gegen den zuständigen Richter gestellt, berichtet spiegel.de. Der Vorwurf lautet, der Richter entscheide stets allein und nicht mit einer vollständigen Kammer über die Fälle.

In Frankfurt am Main könnten durch eine von der Landesregierung beantragte Berufung die durch das Verwaltungsgericht Wiesbaden verhängten Fahrverbote abgewendet werden. Über die Zulassung der Berufung müsse zunächst am 19. Dezember 2018 der Verwaltungsgerichtshof Hessen entscheiden, so die FAZ (Martin Gropp).

Der Musterfeststellungsklage gegen VW haben sich laut SZ inzwischen mehr als 81.000 Autokäufer angeschlossen.

StA Hamburg – Befangenheit: Wie die taz (Stefan Buchen) berichtet, hat das Oberlandesgericht Hamburg einen vom Landgericht Hamburg aufgehobenen Haftbefehl gegen G-20-Gegner wieder in Vollzug gesetzt. Die 17. Strafkammer des Landgerichts hatte zwei von fünf Angeklagten am 9. November unter strengen Meldeauflagen freigelassen und den Vollzug der Untersuchungshaft ausgesetzt. Die Richter hielten die 22 und 24 Jahre alten Männer zwar des schweren Landfriedensbruchs für dringend verdächtig,eine Mittäterschaft an Einzeldelikten sei ihnen allerdings nicht nachzuweisen. Im gleichen Zusammenhang wird, berichtet, dass die Staatsanwaltschaft Hamburg wegen politischer Voreingenommenheit einen Befangenheitsantrag gegen die drei Richter der 17. Strafkammer eingereicht habe.

OLG Düsseldorf – Taliban: Wie die FAZ (Marco Seliger) berichtet, steht der Konvertit Thomas K. aus Worms, der sich als Mitglied der Taliban unter dem Namen Muhajir in Afghanistan aufgehalten hatte, nun vor Gericht. Die Bundesanwaltschaft wirft ihm vor, mehr als fünf Jahre lang Mitglied in der terroristischen Vereinigung Taliban gewesen zu sein und gemeinschaftlichen versuchten Mord begangen zu haben. Zu Prozessbeginn vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf sagte der Angeklagte aus, die Anschuldigungen der Bundesanwaltschaft seien teilweise falsch, insbesondere habe er keine Menschen getötet, sondern lediglich Propagandavideos gedreht.

LG Passau – Schlägerei: SZ (Hans Holzhaider) und spiegel.de berichten von dem Verfahren um eine organisierte Schlägerei unter jungen Männern in Passau, in deren Folge der 15-jährige Maurice K. seinen Verletzungen erlegen war. Das Verfahren gegen einen 18-jährigen Angeklagten wurde nun eingestellt mit dem Hinweis der Gerichts, er hätte moralisch komplett versagt.

ArbG Lübeck – beA: Das Arbeitsgericht Lübeck hat in einer Mitteilung darauf hingewiesen, dass eine Klage, die mit einer einfachen Signatur über das besondere elektronische Anwaltspostfach an das Gericht übermittelt wird, über das beA des unterzeichnenden Rechtsanwalts verschickt werden oder qualifiziert signiert sein muss. Im Fall der Übermittlung der Klage durch den beA-Zugang eines anderen Rechtsanwalts mit einfacher Signatur, sei sie nicht wirksam bei Gericht eingegangen, berichtet lto.de.

Recht in der Welt

Kuba – Kunstfreiheit: Die SZ meldet, dass Kuba ein neues Gesetz, das eine Kontrolle des Kulturbetriebs vorsah, nach Protesten nun wieder lockert. Das Dekret 349 erlaubte es weiterhin, Kulturveranstaltungen abzubrechen, wenn diese den Werten der sozialistischen Revolution zuwiderlaufen. Betroffen waren zunächst auch Veranstaltungen in privaten Räumlichkeiten.

Juristische Ausbildung

Verlorene Examensklausuren: Am Landgericht Münster sind 25 Klausuren des Ersten Staatsexamens auf dem Weg von der Poststelle zu dem als Zweitkorrektor tätigen Richter verloren gegangen, meldet lto.de. Die Betroffenen können die Note des Erstkorrektors akzeptieren oder die Klausur wiederholen.

Sonstiges

Nord Stream 2: Die FAZ (Helene Bubrowski/Hendrik Kafsack) stellt klar, dass Deutschland entgegen der politischen Diskussion rechtlich keine Handhabe hat, die Zustimmung zum Bau der Pipeline Nord Stream 2 zu widerrufen. Insbesondere gebe es keine Anhaltspunkte, dass der Verwaltungsakt rechtswidrig erteilt wurde, so sei es etwa keine rechtliche Voraussetzung für die Erteilung der Bau- und Betriebsgenehmigungen gewesen, dass Russland sich an das Völkerrecht hält. Allenfalls könnte angeführt werden, dass der Widerruf erforderlich sei, um schwere Nachteile für das Gemeinwohl zu verhüten oder zu beseitigen, etwa um eine weitere Destabilisierung der Ukraine zu verhindern, die sich auch nachteilig auf die europäische und deutsche Sicherheitslage auswirken könnte.

Chatbots und Haftung: Auf dem Expertenforum Arbeitsrecht erläutert der Anwalt Marc André Gimmy, inwiefern Chatbots, also autonome Systeme mit der Fähigkeit, menschliche Entscheidungen zu ersetzen, im Bereich der Mitarbeitergewinnung genutzt werden können und welche Haftungsfragen dies aufwirft.

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels.

Am Montag erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/cc

(Hinweis für Journalisten)

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 7. Dezember 2018: EU-weiter elektronischer Beweis / Einbeziehung von Libyen in Frontex-Regime / Rechtsmittel gegen Fahrverbote . In: Legal Tribune Online, 07.12.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/32591/ (abgerufen am: 25.04.2024 )

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