Die juristische Presseschau vom 28. November 2018: BVerfG ver­han­delt zur Ban­ken­union / Eini­gung zum Mie­ter­schutz­recht / Urteil im BVB-Pro­zess

28.11.2018

Das Bundesverfassungsgericht prüft die Einrichtung der Bankenunion. Außerdem in der Presseschau: Die Regierungsparteien haben eine Einigung zum Mieterschutzrecht erzielt und der BVB-Attentäter wurde verurteilt.

Thema des Tages

BVerfG – Bankenunion: Vor dem Zweiten Senat des Bundesverfassungsgerichts hat die mündliche Verhandlung zur Verfassungsmäßigkeit von Verordnungen und Zustimmungsgesetzen zur EU-Bankenunion begonnen. Die Verfassungsbeschwerden richten sich im Kern gegen die Verordnung zur Neuregelung der Bankenaufsicht (SSM-VO) und die Verordnung für einen einheitlichen Abwicklungsmechanismus (SRM-VO). Bankenaufsicht und Abwicklungsmechanismus sollen den Euroraum langfristig krisenfest machen. So werden seit 2014 die 118 größten Banken der EU von der Europäischen Zentralbank (EZB) kontrolliert. Für den Abwicklungsmechanismus müssen die Banken bis zum Jahr 2024 in einen gemeinsamen Fonds 55 Milliarden Euro zahlen. Der Fonds soll  im Krisenfall notleidende Banken stützen. Nach Ansicht der Beschwerdeführer fehlte aber für die Übertragung der Bankenaufsicht auf die EZB, wie auch für die Schaffung des Abwicklungsmechanismus, eine entsprechende Ermächtigungsgrundlage. Eine Entscheidung ist erst in einigen Monaten zu erwarten. Vorher könnten die Richter das Verfahren aber auch aussetzen und dem Europäischen Gerichtshof zur Entscheidung vorlegen. Es berichten lto.de (Anja Hall), FAZ (Hendrik Wieduwilt), SZ (Wolfgang Janisch) und swr.de (Giggi Deppe/Klaus Hempel).

Rechtspolitik

Mieterschutz: Nach Bericht von deutschlandfunk.de (Gudula Geuther) und SZ (Jan Bielicki) hat sich die Große Koalition auf neue Regelungen zum Mieterschutz verständigt. Nach der Einigung dürfen Hausbesitzer künftig nur noch acht Prozent der Renovierungskosten im Jahr auf die Miete umlegen, pro Quadratmeter dürfen es künftig höchstens drei Euro mehr sein als zuvor. Zudem soll der Mieter einfacher erfahren, wie viel der Vormieter zahlen musste, was die Durchsetzung der Mietpreisbremse erleichtern soll.

Benedikt Müller (SZ) rechnet nicht damit, dass sich auf diesem Weg der Mietanstieg bekämpfen lässt. Wichtiger sei es, Leerstand zu bestrafen, Baulücken zu schließen, den kommunalen Wohnungsbau zu stärken und das Umland besser anzubinden. Für ein falsches Signal an Investoren hält Michael Psotta (FAZ) die neuen Regelungen. Zum schnellen Bau neuer Wohnungen sollten preistreibende Bauvorschriften geändert und Genehmigungsverfahren beschleunigt werden.

Positionspapier Migrationspakt: Nach Meldung von zeit.de haben sich die Bundestagsabgeordneten von Union und SPD innerhalb ihrer Fraktionen mir großer Mehrheit für das Positionspapier zum UN-Migrationspakt ausgesprochen, das am morgigen Donnerstag im Bundestag beschlossen werden soll. Die FAZ (Andreas Ross) erläutert die Hintergründe zur Entstehung des Abkommens.

Nikolas Busse (FAZ) begrüßt die Erklärung der Koalitionäre, hält die deutsche Position aber weiterhin für widersprüchlich. Denn einerseits werde betont, dass der Pakt keine "rechtsändernde oder rechtssetzende" Wirkung habe, andererseits sollten sich andere Staaten daran halten. In seiner Kolumne im FAZ-Einspruch ist Arbeitsrechtsprofessor Volker Rieble nicht von der Unverbindlichkeit des Pakts überzeugt. So begründe der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte seine Urteile immer wieder auch mit solchen Absichtserklärungen und mache sie damit zu verbindlichen Rechtstexten.

Islamkonferenz: Rechtsprofessor Hans Michael Heinig blickt in einem Beitrag für verfassungsblog.de kritisch auf die Neuauflage der Islamkonferenz. Diese sei bisher keine Erfolgsgeschichte gewesen. Ihr weiterer Erfolg hänge davon ab, die Themen der Religionspolitik, der Herausforderungen bei der Integration Zugewanderter und der Sicherheit hinreichend voneinander zu trennen. Hinsichtlich der Stellung der Islamverbände schlägt er ein Statusklärungsverfahren in Form eines Verwaltungsverfahrens vor. Eine mangelnde Abstimmung zwischen den Ländern könnte durch eine Ministerkonferenz für Religionsfragen überwunden werden.

Zuwanderung: Mit dem Referentenentwurf zum Fachkräfteeinwanderungsgesetz befassen sich im FAZ-Einspruch der Akademische Rat Roman Lehner und Holger Kolb. Sie äußern sich erleichtert, dass es keinen "großen Wurf" gebe und dass die Pläne ein grundsätzlich gut funktionierendes System der Einwanderungssteuerung nicht um der Reform willen in Frage stellten, sondern es nur punktuell ergänzten. Nun erhalte Deutschland endlich ein Einwanderungsgesetz, das es unbemerkt schon habe.

Verfassungsrichterwahl: Reinhard Müller (FAZ) begrüßt die Wahl des Anwalts und Politikers Stephan Harbarth (CDU) zum Vizepräsidenten des Bundesverfassungsgerichts. Das gute Verhältnis zu Angela Merkel könne man ihm ebenso wenig vorwerfen wie seine vorherige Tätigkeit als Anwalt. Es sei sein Beruf, sich ganz in den Dienst seines Mandanten, des Rechtsstaats, zu stellen.

Kleine Sicherungshaft: Wie die FAZ (Rüdiger Soldt/Helene Bubrowski) berichtet, will der baden-württembergische Innenminister Thomas Strobl (CDU) auf der am heutigen Mittwoch beginnenden Innenministerkonferenz vorschlagen, die "kleine Sicherungshaft" wieder einzuführen. Diese war 2015 durch den Ausreisegewahrsam ersetzt worden. Für den Tag der Abschiebung soll zudem ein "Kurzzeitgewahrsam" eingeführt werden. Die Maßnahmen sollen die Abschiebung von abgelehnten Asylbewerbern sicherstellen.

BGH-Erweiterung: Der Rechtsprofessor Gerhard Wagner erläutert im FAZ-Einspruch seine Bedenken zu der beschlossenen Erweiterung des Bundesgerichtshofs um zwei Senate. Immer mehr Richter führten zu immer mehr Konflikten und einer Spezialisierung, die die Rechtsprechung unnötig verkompliziere. Wichtiger als viele Verfahren zu erledigen sei, dass der Bundesgerichtshof durch qualitativ hochwertige Urteile seiner Rolle für Wirtschaft und Gesellschaft gerecht werde.

Arbeitsbedingungen von Häftlingen: Häftlinge in deutschen Gefängnissen unterliegen einem Arbeitszwang, ohne dass sie für ihre Arbeit den gesetzlichen Mindestlohn erhalten, Beiträge in die Rentenversicherung eingezahlt werden oder sie sich auf die Koalitionsfreiheit berufen könnten. Seit bald fünf Jahren arbeitet eine Gefangenengewerkschaft dafür, diese Bedingungen zu verbessern. Der FAZ-Einspruch (Alexander Rupflin) stellt die Initiative und die der Problematik zugrunde liegenden Rechtsfragen vor.

Interne Untersuchungen: Mit den Plänen des Bundesjustizministeriums zu einer gesetzlichen Regelung interner Untersuchungen in Unternehmen befasst sich Rechtsprofessor Michael Kubiciel im FAZ-Einspruch. Für problematisch hält er die bisherige Praxis der Strafverfolgungsbehörden, die Ergebnisse interner Untersuchungen in den beteiligten Rechtsanwaltskanzleien zu beschlagnahmen. Er spricht sich letztlich für einen Mittelweg aus, der dem Ziel einer effektiven Strafverfolgung gerecht werde, ohne den Rechtsschutz von Unternehmen und Anwälten zu verkürzen.

Justiz

BGH zu Befangenheit: lto.de (Maximilian Amos) greift einen Fall vor dem Bundesgerichtshof auf, bei dem drei Richter erfolgreich wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt wurden. Die drei Richter hatten in einer Festschrift zu Ehren der in dem Verfahren beklagten Partei publiziert, einer hatte sich im Geleitwort besonders positiv über das Wirken des Beklagen geäußert. Die in den Beiträgen ausgedrückte "insolvenzrechtliche Treffsicherheit" begründe Zweifel an der Unvoreingenommenheit der Richter, besonders weil das Verfahren die Tätigkeit des Beklagten als Insolvenzverwalter betraf, so die über die Befangenheit entscheidenden Richter.

BVerwG zu A 20: Das Bundesverwaltungsgericht hat den Planfeststellungsbeschluss zu einem ca. 20 km langen Teilstück der geplanten Bundesautobahn 20 für rechtswidrig erklärt. Geklagt hatten die Umweltverbände Nabu und BUND. Die Auswirkungen für Fischfauna und Fledermäuse in den vom Autobahnbau betroffenen Gebieten seien nicht ausreichend bewertet worden berichten taz.de und spiegel.de.

OLG Braunschweig – VW-Musterklage: Wie SZ (Christina Müller) und Welt berichten, können sich vom Abgasskandal betroffene VW-Dieselfahrer nun in das Klageregister für die Musterfeststellungsklage vor dem Oberlandesgericht Braunschweig eintragen lassen. Das Bundesamt für Justiz veröffentlichte dazu auf seiner Internetseite Anmeldeformulare. Der klagende Bundesverband der Verbraucherzentralen (VZBV) bietet zudem einen "Klage-Check" an, mit dem Betroffene prüfen können, ob sich eine Eintragung lohnt.

LAG Berlin zu Kopftuch: Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass eine muslimische Bewerberin Anspruch auf Entschädigung hat, weil sie aufgrund ihres Kopftuches keine Anstellung an einer Berufsschule erhielt. Im Bewerbungsgespräch ging es vorrangig um das Textil, daher sei die Bewerberin im Sinne des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes benachteiligt worden und erhalte jetzt eineinhalb Monatsgehälter als Entschädigung. Es berichten lto.de und spiegel.de.

Für Jost Müller-Neuhof (Tsp) ist das Kopftuchverbot ein Berufsverbot, das überwiegend Frauen treffe, die nur ihren Job machen wollten und denen das gleiche Vertrauen zustehe, wie es der Staat anderen qualifizierten Männern und Frauen entgegenbringe.

LG Dortmund zu BVB-Anschlag: Der Attentäter, der im April 2017 einen Anschlag auf den vollbesetzten Mannschaftsbus von Borussia Dortmund verübte, wurde vom Landgericht Dortmund zu einer 14-jährigen Freiheitsstrafe wegen versuchten Mordes, der Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion und gefährlicher Körperverletzung verurteilt. Bei der Explosion von drei Sprengsätzen war ein Spieler schwer am Arm verletzt worden. Der Angeklagte hatte auf einen fallenden Börsenkurs der BVB-Aktie gewettet und erhoffte diesen durch den Anschlag provozieren zu können. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass der Angeklagte mit der Möglichkeit gerechnet hatte, dass Menschen zu Tode kommen. Es berichten SZ (Annette Rammelsberger), FAZ (Reiner Burger), spiegel.de (Christian Parth) und lto.de.

LG Dortmund – Fabrikbrand in Pakistan: Vor dem Landgericht Dortmund beginnt am morgigen Donnerstag der Prozess um den Brand in der pakistanischen Textilfabrik Ali Enterprises in Karatschi, in der auch der deutsche Textilkonzern Kik produzieren ließ. Bei dem Brand 2012 starben 249 Textilarbeiter, Angehörige wollen nun Schmerzensgeld von Kik einklagen. Über den Prozessbeginn und die Entwicklungen seit dem Unglück berichtet die taz (Hannes Koch). In einem separaten Interview mit der taz (Hannes Koch) erklärt der Kik-Chef Patrick Zahn, dass bereits auf freiwilliger Basis sechs Millionen Dollar Entschädigung gezahlt worden seien.

LG Gießen zu Würth-Entführung: Das Landgericht Gießen hat den Angeklagten in dem Verfahren zur Entführung des Sohnes von Milliardär Reinhold Würth freigesprochen. Dieser war 2015 entführt worden, die Übergabe von drei Millionen Euro Lösegeld scheiterte jedoch, der Entführte wurde unversehrt aufgefunden. Ein aufwendig angefertigtes Stimmgutachten, das den Angeklagten belasten sollte, hielten die Richter nicht für tragfähig. Es berichten FAZ (Julian Staib) und focus.de.

Recht in der Welt

EuGH – Brexit: Der Europäische Gerichtshof hat über die Frage verhandelt, ob Großbritannien einen Austritt aus der Europäischen Union von sich aus wieder rückgängig machen könnte. Denn Artikel 50 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) regelt nur den Austritt eines Mitgliedstaates, nicht jedoch, ob eine solche Erklärung auch wieder zurückgenommen werden kann. Während Brexit-Gegner auf diese Möglichkeit setzten, lehnten die Vertreter von Rat und Kommission einen solchen Rückzug vom Austritt ab. Es berichtet swr.de (Jan Henrich).

EGMR – Russland: Ein weiteres Mal hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte Russland verurteilt, weil es Rechte von LGBTIQ-Aktivisten verletzt hat. Eine Gruppe von Aktivisten hatte zwischen 2009 und 2014 immer wieder versucht, Kundgebungen anzumelden, die Behörden erlaubten diese jedoch nicht. Die Straßburger Richter sahen darin nun eine Verletzung der Versammlungsfreiheit und des Diskriminierungsverbots. Mit der Entscheidung befassen sich taz (Christian Rath) und lto.de.

Malaysia – ICERD: In englischer Sprache befasst sich die Doktorandin Pin Lean Lau (Budapest) auf verfassungsblog.de mit den Gründen für die Ablehnung der Ratifizierung des Internationalen Übereinkommens zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung (ICERD) durch die Regierung Malaysias.

Juristische Ausbildung

Examen am Computer: In einem Interview mit dem FAZ-Einspruch (Marlene Grunert) erläutert der Präsident des Landesjustizprüfungsamts Sachsen-Anhalt, Ralf Burgdorf, die Einführung der computerbasierten Examensklausur in seinem Bundesland. Dabei stellt er das Verfahren und die Sicherheitsfunktionen des neuen Prüfungssystems vor, das zunächst nur als Option angeboten wird. Vorteilhaft sei die Einführung, weil immer wieder Examenskandidaten an Sehnenscheidenentzündungen litten und eine Diskriminierung aufgrund der Handschrift in Zukunft ausgeschlossen sein werde.

Sonstiges

Finanzhilfen für AfD: Wie die FAZ (Marlene Grunert) berichtet, strebt die AfD gemeinsam mit ihrer Stiftung ein Organstreitverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht an. Sie möchten dagegen vorgehen, dass der AfD-nahen Desiderius-Erasmus-Stiftung bisher Mittel für politische Stiftungen verwehrt wurden.  Bisher ist es üblich, dass Parteien erst ab der zweiten Wahlperiode Mittel erhalten, eine klare Gesetzeslage bestehe aber nicht.

Amri-Untersuchungsauschuss: Aus einer nichtöffentlichen Sitzung des Amri-Untersuchungsausschusses des Berliner Abgeordnetenhauses wurde publik, dass ein V-Mann des Landeskriminalamts Berlin von den Anschlagsplänen gewusst haben soll. Dieser habe die Information aber erst nach dem Anschlag weitergegeben. Es berichten FAZ (Markus Wehner) und zeit.de.

Boris Palmer: lto.de (Markus Sehl) geht der Frage nach, ob der Tübinger Oberbürgermeister Boris Palmer (Grüne) "als Leiter der Ordnungspolizei" von einem Studenten die Personalien verlangen durfte, nachdem er angeblich von diesem beschimpft worden war. Palmer sah in der Auseinandersetzung auch eine Verletzung der Nachtruhe. Während von einer Zuständigkeit Palmers noch ausgegangen werden könne, sei die Verhältnismäßigkeit seines Vorgehens fraglich.

Grundgesetz als Magazin: Die Welt (Leonie Bartsch) berichtet über einen aufwendig produzierten Druck des Grundgesetzes, "das Grundgesetz als Magazin". Zum 70. Jubiläum seines Inkrafttretens im nächsten Jahr wurden die 146 Artikel mit Infografiken auf 124 Seiten eines Magazins wiedergegeben, das mit einer Auflage von 100.000 Stück ab nächstem Dienstag im Zeitschriftenhandel erhältlich sein wird.

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels.

Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/kk

(Hinweis für Journalisten) 

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 28. November 2018: BVerfG verhandelt zur Bankenunion / Einigung zum Mieterschutzrecht / Urteil im BVB-Prozess . In: Legal Tribune Online, 28.11.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/32363/ (abgerufen am: 27.03.2024 )

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