Die juristische Presseschau vom 22. November 2018: Keine Rück­ho­lung von Sami A. / Dis­kus­sion um UN-Mig­ra­ti­ons­pakt / Polen lenkt bei Rich­ter­pen­sio­nie­rungen ein

22.11.2018

Der rechtswidrig abgeschobene Gefährder Sami A. muss doch nicht aus Tunesien zurückgeholt werden. Außerdem in der Presseschau: Der UN-Migrationspakt bleibt in der Kritik und Polen macht die Zwangspensionierung von Richtern rückgängig.

Thema des Tages

VG Gelsenkirchen zu Sami A.: Die Stadt Bochum muss den rechtswidrig abgeschobenen Sami A. nicht aus Tunesien zurückholen. Dies hat das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen entschieden, wie u. a. lto.de und FAZ (Reiner Burger) berichten. Hintergrund sei eine Verbalnote der tunesischen Regierung, in der diese zusichere, dass Sami A. keine Folter drohe. Diese Zusicherung sei "hinreichend verlässlich", auch vor dem Hintergrund der medialen Aufmerksamkeit und der politischen Brisanz des Falls. Der von Sicherheitsbehörden als Gefährder eingestufte Mann war vor vier Monaten trotz eines Abschiebeverbots nach Tunesien abgeschoben worden. Die Entscheidung im Hauptsacheverfahren steht indes noch aus. 

Für Georg Mascolo (SZ) wurde durch das Beharren auf einer Verbalnote "Rechtsstaatlichkeit nachgeholt". Auch Feinde des Rechtsstaats wie Sami A. müssten vor Willkürmaßnahmen geschützt werden, erst dies mache den Rechtsstaat zu einem solchen.

Rechtspolitik

UN-Migrationspakt: In einem Gastbeitrag für lto.de widmet sich Rechtsprofessor Daniel Thym der am UN-Migrationspakt laut werdenden Kritik. Anders als mancherorts behauptet schaffe er keine Aufnahmepflicht für Opfer des Klimawandels. Er sei zudem nicht rechtlich verbindlich, wenn auch seine missverständliche Wortwahl es Kritikern leicht mache, eine solche Verbindlichkeit zu unterstellen. Zudem sei unwahrscheinlich, dass sich die Regeln des Paktes zu Völkergewohnheitsrecht entwickeln würden, da es an der hierfür erforderlichen wiederkehrenden Staatenpraxis fehle. Auch Heinrich Wefing verteidigt den Pakt im Leitartikel der Zeit. Er sei ein Ausdruck der internationalen Zusammenarbeit, weil kein Staat der Welt alleine die Probleme bewältigen könne, die sich aus der globalen Migration ergäben. Der Pakt betone ausdrücklich die Souveränität der Staaten und den Vorrang der nationalen Gesetze, könne aber gleichzeitig politische Kraft entfalten.  

Für Jan Bielicki (SZ) ist es paradox, dass gerade einige westliche Regierungen dem Pakt nun ihre Zustimmung verweigern wollen. Gerade ihren Interessen werde schließlich am ehesten entsprochen. So drücke der Pakt die Absicht aus, irreguläre Migration zu verhindern und rückkehrende Staatsbürger wieder in den Heimatländern aufzunehmen. Im Interview mit dem Hbl (Dietmar Neuerer) nennt Joachim Krause, Direktor des Kieler Instituts für Sicherheitspolitik, den Pakt eine offene "Zielvereinbarung", deren Sprache allerdings stellenweise "reichlich ideologisch" klinge. Der Vizehochkommissar der UN für Flüchtlinge, Volker Türk, stellt gegenüber der Welt (Ricarda Breyton) u. a. klar, dass der Pakt nicht auf Klimaflüchtlinge abziele. Die Zeit (Mohamed Amjahid) gibt einen Überblick über die internationalen Positionen zu dem Pakt, die von Ablehnung zu Euphorie reichten. 

Gewaltschutzgesetz: Nach Meldung von lto.de (Hasso Suliak) haben die Justizminister der Länder das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) gebeten, eine Verschärfung des Gewaltschutzgesetzes (GewSchG) anzugehen. Künftig solle ein Antrag auf gerichtliche Schutzmaßnahmen auch bei einer vorangegangenen Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung möglich sein. Bisher umfasse § 1 GewSchG nur Verletzungen von Körper, Gesundheit oder Freiheit. Eine Mehrheit der Justizminister sprach sich darüber hinaus dafür aus, das Mindeststrafmaß für Verstöße gegen gerichtliche Auflagen nach § 4 GewSchG von einem auf zwei Jahre anzuheben. Auch solle die Zustellung gerichtlicher Gewaltschutzbeschlüsse erleichtert werden, indem auch die Polizei hierfür zuständig erklärt werde. Bisher ist die Zustellung gemäß § 214 Abs. 2 S. 2 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) allein dem Gerichtsvollzieher anvertraut. 

Hessen – Todesstrafe: In der hessischen Volksabstimmung Ende Oktober haben 83 Prozent aller Wahlberechtigten dafür gestimmt, die Todesstrafe aus der Landesverfassung zu streichen. Wegen Pannen bei der Auszählung mussten zwei Stimmbezirke nachgezählt werden, meldet u. a. zeit.de. Durch das Grundgesetz ist die Todesstrafe bundesweit ohnehin seit 1949 abgeschafft. 

Justiz

BAG zu Streik auf Betriebsgelände: Arbeitgeber müssen ausnahmsweise dulden, dass Streikmaßnahmen auf ihrem Betriebsgelände durchgeführt werden. Diese kürzlich ergangene Entscheidung des Bundesarbeitsgerichtes erläutern Robert von Steinau-Steinrück und Nils Jöris in einem Gastbeitrag für lto.de. Im konkreten Fall hatte die Vereinigte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) auf dem Firmenparkplatz eines Logistikzentrums von Amazon einen Stand aufgebaut und dort ankommende Arbeiter für den Streik mobilisiert. Nach der bisherigen Rechtsprechung des BAG müsse ein Arbeitgeber derartige Beeinträchtigungen seines Eigentums grundsätzlich nicht dulden. Er sei nicht verpflichtet, an Arbeitskämpfen gegen sich selbst mitzuwirken. Hier habe das BAG diesen Grundsatz aber eingeschränkt, weil die konkreten örtlichen Gegebenheiten der Gewerkschaft keine anderen Mobilisierungsmöglichkeiten gelassen hätten. Auch sei die Beeinträchtigung für den Arbeitgeber "kurzzeitig" und "situativ" geblieben. Ausnahmsweise überwiege daher das Streikrecht aus Artikel 9 Abs. 3 Grundgesetz (GG) gegenüber dem Eigentums- und Besitzrecht des Arbeitgebers. Rechtsanwältin Bettina Scharff fordert auf efarbeitsrecht.de eine Klarstellung innerhalb der Urteilsgründe, welche Fälle das Gericht demgegenüber nicht mehr als kurzzeitige und situative Beeinträchtigung ansehe.

VG Wiesbaden – Fahrverbote: Vor dem Verwaltungsgericht Wiesbaden ist die Verhandlung um den Luftreinhalteplan für Darmstadt am Mittwoch ohne Urteil zu Ende gegangen. Dies berichtet u. a. die FAZ. Stattdessen wollten die hessische Landesregierung und die Kläger, die Deutsche Umwelthilfe und der Verkehrsclub Deutschland, einen Vergleich aushandeln. Sollten diese Verhandlungen scheitern, werde ein Urteil am 19. Dezember verkündet. Die FAZ (Michael Ashelm/Klaus Max Smolka/Marcus Jung/Martin Gropp/Constantin van Lijnden) berichtet überdies über Vorstöße innerhalb der CDU, wonach der Deutschen Umwelthilfe der Status der Gemeinnützigkeit entzogen werden solle. Die entsprechende Entscheidung obliege indes dem Finanzamt.    

FG Hamburg – Kfz-Steuer: Das Finanzgericht Hamburg hat den Antrag eines Diesel-Kfz-Halters abgelehnt, der aufgrund von Fahrverboten die Herabsetzung der Kraftfahrzeugsteuer beantragt hatte. Dies berichtet lto.de. Das Gericht habe ausgeführt, dass es auf die tatsächliche Nutzung des Fahrzeuges nach der gesetzlichen Ausgestaltung nicht ankomme. 

EuGH zu Sozialhilfe: Anerkannte Flüchtlinge dürfen nicht weniger Sozialhilfe erhalten als Einheimische. Dies hat der Europäische Gerichtshof entschieden, wie die FAZ meldet. Dies gelte unabhängig davon, ob das Aufenthaltsrecht nur befristet sei. Im konkreten Fall ging es um eine Regelung aus Oberösterreich, nach der alleinstehende Flüchtlinge maximal 520 Euro im Monat erhalten sollten, statt 921 Euro wie österreichische Alleinstehende. Das Gericht befand nun, dass diese Ungleichbehandlung nicht mit der EU-Richtlinie zur Anerkennung von Drittstaatenangehörigen vereinbar sei.    

LG Oldenburg – Nils Högel: Vor dem Landgericht Oldenburg hat der ehemalige Krankenpfleger Nils Högel ausgesagt, dem die Tötung von mindestens 100 Patienten zur Last gelegt wird. Hierüber berichten u. a. SZ (Peter Burghardt), taz (Marthe Ruddat) und spiegel.de (Wiebke Ramm). Eine Vielzahl der Taten räumte er ein, an andere habe er keine Erinnerung. Opfer seien stets Patienten gewesen, bei denen plötzliche lebensbedrohliche Situationen kein Misstrauen auslösen mochten. Er habe ihnen tödliche Medikamente verabreicht, um sie anschließend reanimieren zu können und so Lob und Anerkennung zu erhalten. Er könne sich nicht erklären, weshalb er so empathielos gewesen sei. Bereits 2015 war Högel wegen sechs ähnlicher Fälle zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt worden.

LG München I zu Mietpreisbremse: Der Freistaat Bayern haftet nicht wegen Erlass einer unwirksamen Verordnung zur sogenannten Mietpreisbremse. Dies hat das Landgericht München I entschieden, wie lto.de berichtet. In dem Fall ging es um ein Ehepaar, das aufgrund der fehlerhaften Verordnung deutlich zu viel Miete gezahlt hatte, diese jedoch nicht mehr vom Vermieter zurückerlangen konnte. Eine Haftung des Staates scheide jedoch aus, da dieser bei der Gesetzgebung regelmäßig Aufgaben gegenüber der Allgemeinheit wahrnehme, nicht gegenüber dem einzelnen Betroffenen. 

Recht in der Welt   

Polen – Zwangspensionierung: Die polnische Regierungspartei PiS hat ein Gesetzesvorhaben auf den Weg gebracht um die umstrittene Zwangspensionierung der Richter an Polens Oberstem Gericht sowie dem Obersten Verwaltungsgericht zu stoppen. Dies berichten u. a. lto.de und spiegel.de. Hiermit kommt die Regierung einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs nach, der die Frühpensionierung im Oktober durch eine einstweilige Anordnung im Eilverfahren gestoppt hatte. Bei Nichtbefolgung hätten hohe Zwangsgelder gedroht.  

Frankreich – Fake News: Die französische Nationalversammlung hat ein Gesetz gegen Falschmeldungen im Internet verabschiedet. Dies berichten u. a. taz (Rudolf Balmer), SZ (Nadia Pantel) und FAZ (Michaela Wiegel).  Künftig soll es möglich sein, in den drei Monaten vor einer landesweiten Wahl im Eilverfahren einen richterlichen Beschluss zu erlangen, um die Verbreitung von wahrheitswidrigen Meldungen zu verhindern. Die Entscheidung muss innerhalb von 48 Stunden nach der Beschwerde durch den Geschädigten erfolgen. Die Opposition und die meisten französischen Journalistenvereinigungen kritisieren das Gesetz. Sie halten die Frist für zu kurz und warnen vor richterlichen Fehlentscheidungen und Beeinträchtigungen der Meinungs- und Pressefreiheit. Auch wird eine unzureichende Definition des Begriffs der Falschinformation kritisiert. Das Gesetz ging auf den Wunsch von Staatspräsident Macron zurück, der im Wahlkampf 2017 selbst Gegenstand von Falschinformationen geworden war.

Tanja Ricario (taz) hält das Vorhaben angesichts der Gefahren von Falschmeldungen zwar grundsätzlich für richtig, mahnt aber gleichzeitig die Überprüfung und Kontrolle von Löschentscheidung an, damit Willkür vermieden werde. 

USA – U.S. Supreme Court: In einem Gastbeitrag für die FAZ erläutern Michael Greve und Ashley C. Parrish die Bedeutung der Ernennung Brett Kavanaughs für die künftige Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs der Vereinigten Staaten. Kavanaugh setze sich für eine starke Gewaltenteilung ein. Er sei insbesondere ein Gegner der sogenannten "Chevron-Doktrin", nach der administrative Beschlüsse oder Verordnungen erst dann rechtswidrig seien, wenn sie gegen geltendes Recht verstießen oder einer faktischen Grundlage entbehrten. Generell genieße die Exekutive in den USA erhebliche Entscheidungsfreiheit. So gebe es weder ein Wesentlichkeits- noch ein Verhältnismäßigkeitsprinzip. Kavanaugh bestehe demgegenüber darauf, dass die verbindliche Rechtsauslegung den Gerichten obliege, nicht der Verwaltung. Seine Ernennung könne dazu führen, innerhalb einer überparteilichen Richterkoalition den Grundprinzipien von Gewaltenteilung und Rechtmäßigkeit zu neuer Kraft zu verhelfen.  

USA – Glyphosat: Die amerikanische Bayer-Tochtergesellschaft Monsanto hat vor dem California Court of Appeal gegen das Urteil im Prozess um ein Glyphosat-haltiges Unkrautvernichtsmittel Berufung eingelegt. Dies meldet die FAZ. In erster Instanz war Monsanto zu einer Schadensersatzzahlung von 78 Millionen Dollar an den an Krebs erkrankten Hausmeister Dewayne Johnson verurteilt worden. Die Geschworenen hatten sogar eine Zahlung von insgesamt 200 Millionen Dollar gefordert, die von der zuständigen Richterin gekürzt wurde.   

Schweiz – Völkerrecht: In der Schweiz wird am Sonntag in einer Volksabstimmung darüber abgestimmt, ob nationales Recht künftig dem Völkerrecht vorgehen soll. Hierüber berichten SZ (Charlotte Theile) und Die Zeit (Matthias Daum). Die Initiative wurde von der nationalkonservativen Schweizer Volkspartei (SVP) eingereicht. Hintergrund ist eine Reihe von Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR), in denen die die Schweizer Abschiebepraxis gerügt wurde. 

Sonstiges 

Wehrverfassung: In einem FAZ-Gastbeitrag fordert Dieter Weingärtner, ehemaliger Leiter der Rechtsabteilung des Bundesverteidigungsministeriums, eine Weiterentwicklung der Wehrverfassung. Grundsätzlich dürfe die Bundeswehr nach Artikel 87a Grundgesetz (GG) nur "zur Verteidigung" eingesetzt werden. Das Bundesverfassungsgericht habe darüber hinaus aus Artikel 24 Abs. 2 GG die Ermächtigung abgeleitet, auch militärische Maßnahmen innerhalb von internationalen Systemen gegenseitiger kollektiver Sicherheit zu ergreifen. Zu diesen gehörten die Vereinten Nationen, die Nato und die Europäische Union. Die Beteiligung an einem Militäreinsatz in Syrien, wie ihn amerikanische, französische und britische Streitkräfte im April 2018 durchgeführt hätten, sei hiervon indes nicht umfasst. Hierfür seien Verfassungsänderungen oder eine "Neuinterpretation der Verfassung" nötig. Dies erfordere indes eine "ehrliche, transparente politische Debatte".  

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels. 

Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau. 

lto/mps

(Hinweis für Journalisten)   

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 22. November 2018: Keine Rückholung von Sami A. / Diskussion um UN-Migrationspakt / Polen lenkt bei Richterpensionierungen ein . In: Legal Tribune Online, 22.11.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/32255/ (abgerufen am: 28.03.2024 )

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