Die juristische Presseschau vom 16. November 2018: Ent­schä­di­gung für Kreml-Kri­ti­ker / Fahrver­bot auf Auto­bahn A 40 / Ver­gif­te­te Pau­sen­brote

16.11.2018

Der EGMR verurteilt Russland wegen Verhaftungen des Regierungskritikers Nawalny. Außerdem in der Presseschau: Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen verhängt Fahrverbot für Teil der A 40 und Mordversuch durch vergiftete Pausenbrote. 

Thema des Tages

EGMR zu Nawalny: Russland muss dem Kremlkritiker Alexej Nawalny wegen mehrfacher Verhaftungen knapp 64.000 Euro Entschädigung zahlen. Dies hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entschieden, wie lto.de, taz.de (Christian Rath), FAZ (Marlene Grunert/Marie Katharina Wagner) und SZ (Julian Hans/Wolfgang Janisch) berichten. Der Aktivist war wegen der Teilnahme an regierungskritischen Kundgebungen insgesamt sieben Mal für mehrere Stunden in Gewahrsam genommen und zu Geld- oder kurzen Freiheitsstrafen verurteilt worden. Dies habe Nawalny im Recht auf Sicherheit nach Artikel 5 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK), seinem Recht auf ein faires Verfahren (Art. 6 EMRK) und in seiner Versammlungsfreiheit (Art. 11 EMRK) verletzt. Die Große Kammer befand zudem ausdrücklich, dass das behördliche Vorgehen zumindest in zwei Fällen politisch motiviert gewesen sei. Die Kleine Kammer des EGMR hatte eine derartige Prüfung auf eine Verletzung von Art. 18 EMRK in erster Instanz noch vermieden. Russland stellte nach dem Urteil die Legitimität des Gerichts in Frage. Bereits seit Mitte 2017 leistet Russland keine Beitragszahlungen mehr an den Europarat, zu dem der EGMR gehört, weil dem Land aufgrund der Annexion der Krim die Stimmrechte in der Parlamentarischen Versammlung des Europarates entzogen worden waren.

Für Reinhard Veser (FAZ) steigt mit dem Urteil die Wahrscheinlichkeit, dass Russland den Europarat endgültig verlassen wird. Dies sei zwar bedauerlich, gleichzeitig sei es aber auch "ein Akt der Ehrlichkeit, wenn Moskau die Organisation der europäischen Demokratien verließe".  

Rechtspolitik

Jumiko – Richterstellen: Auf der Justizministerkonferenz (Jumiko) haben die Justizminister der Länder einhellig die mangelnde Umsetzung des von der Großen Koalition versprochenen "Pakts für den Rechtsstaat" kritisiert. Dies berichten lto.de (Hasso Suliak) und FAZ (Helene Bubrowski). Im Rahmen des Pakts sollten 2.000 neue Richterstellen geschaffen werden, ein Konzept zur Finanzierung liege indes noch immer nicht vor. Die von Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) mündlich vorgeschlagene Finanzspritze von 170 bis 220 Millionen Euro wurde abgelehnt, weil sie als zweckgebunden für Asylverfahren und auf nur ein Jahr begrenzt konzipiert war. Nicht einigen konnten sich die Justizminister auf ein gemeinsames Bekenntnis für mehr Akzeptanz von Gerichtsurteilen. Ein solches wäre mit Blick auf die Vorgänge im europäischen Ausland ein falsches Signal gewesen, so Hessens Justizministerin Eva Kühne-Hörmann (CDU). 

EU – Fahrgastrechte: Das Europäische Parlament hat für eine Stärkung der Fahrgastrechte im Zugverkehr gestimmt, melden FAZ (Hendrik Kafsack) und SZ. Ab 2020 sollen Fahrgäste bei einer Verspätung von mehr als einer Stunde die Hälfte des Fahrpreises zurückerhalten, ab anderthalb Stunden drei Viertel und nach mehr als zwei Stunden den gesamten Fahrpreis. Ein Haftungsausschluss bei "außergewöhnlichen Umständen" wurde abgelehnt. 

Justiz

VG Gelsenkirchen zu Fahrverboten: Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat erstmals in Deutschland ein Fahrverbot für ältere Dieselfahrzeuge auf einer Autobahn verhängt, wie taz (Malte Kreutzfeldt) und FAZ (Kerstin Schwenn) berichten. In der betroffenen Zone in Essen, zu der auch eine Teilstrecke der A 40 gehört, dürfen ab Juli 2019 nur noch Fahrzeuge der Schadstoffklasse Euro 5 oder höher fahren, ab September nur noch solche der Klasse Euro 6. Grund sei, dass an verschiedenen Messstationen der von der EU vorgeschriebene Höchstwert von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft überschritten werde, mit einem höchsten Wert von 49 Mikrogramm. Das Kabinett beschloss am Donnerstag eine Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, wonach künftig Fahrverbote bei Messwerten von bis zu 50 Mikrogramm in der Regel als unverhältnismäßig einzustufen sein sollen.

LG Bielefeld – Vergiftete Pausenbrote: Vor dem Landgericht Bielefeld muss sich seit Donnerstag ein Mann verantworten, der versucht haben soll, mit vergifteten Pausenbroten einige seiner Kollegen ums Leben zu bringen. Die Opfer erlitten etwa Quecksilbervergiftungen und Nierenversagen, überlebten die Anschläge jedoch. Der Mann war durch Videoaufnahmen entdeckt worden, nachdem ein Kollege misstrauisch geworden war. Es berichten FAZ (Reiner Burger)SZ (Jana Stegemann) und spiegel.de (Christian Parth).  

EuGH zu Preisangaben: Fluglinien dürfen frei entscheiden, in welcher Währung sie ihre Flüge auf ihren Buchungsportalen anbieten. Dies hat der Europäische Gerichtshof entschieden, wie lto.de meldet. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hatte gegen Germanwings geklagt, weil die Gesellschaft ihre Flüge von London nach Stuttgart nur in Pfund Sterling angab. Die Zentrale sah darin eine Gefahr für den effektiven Preisvergleich und damit einen Verstoß gegen die europäische Verordnung über Luftverkehrsdienste. Der Gerichtshof ließ es demgegenüber ausreichen, dass die gewählte Währung mit dem angebotenen Dienst "objektiv in Verbindung" steht.  

EuGH – Pkw-Maut: Die erste mündliche Verhandlung im Verfahren gegen die geplante deutsche Pkw-Maut ist für den 11. Dezember terminiert. Dies meldet SZ (Markus Balser). Österreich und die Niederlande sehen in dem Vorhaben eine Diskriminierung von Ausländern, da die Maut nur für diese Zusatzkosten bedeute. Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) hatte angekündigt, die Maut noch in der laufenden Wahlperiode einzuführen.

LG Frankfurt/M. zu Dieselskandal: Das Landgericht Frankfurt/M. hat Volkswagen im Fall eines vom Abgasskandal betroffenen Fahrzeugs zur Zahlung von 19.300 Euro Schadensersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung, § 826 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), verurteilt, wie lto.de berichtet. VW habe zwar zwei Jahre nach dem Kauf ein Software-Update durchgeführt, dies stehe der Annahme eines Schadens aber nicht entgegen. Auch könne sich VW nicht darauf berufen, dass die Entscheidung, die Motorsteuerungssoftware zu verändern, möglicherweise von Mitarbeitern unterhalb der Führungsebene getroffen worden sei. Deren Verhalten müsse sich VW gemäß § 31 BGB zurechnen lassen.    

LG Münster: spiegel.de (Wiebke Ramm) berichtet über das Verfahren vor dem Landgericht Münster gegen einen 94-jährigen ehemaligen Wächter im KZ Stutthof. Ihm wird Beihilfe zum Mord in mehreren Hundert Fällen vorgeworfen. Der Angeklagte sagte aus, er habe von Vergasungen der Häftlinge im Lager nichts mitbekommen. Zwar habe er eine Vielzahl von Toten bemerkt, dies habe er aber vor allem auf Krankheiten und Seuchen zurückgeführt. 

ICSID – Atomausstieg: Im Verfahren um möglichen Schadensersatz wegen des Atomausstieges 2011 vor einem internationalen Schiedsgericht der Weltbankgruppe (ICSID) hat das Bundeswirtschaftsministerium die Absetzung der Schiedsrichter gefordert. Dies berichtet FAZ (Marcus Jung). Die späte Übermittlung eines Fragenkatalogs zwei Jahre nach der Hauptverhandlung sowie der Inhalt der darin enthaltenen Fragen ließen Zweifel an der Unvoreingenommenheit der Schiedsrichter aufkommen. In dem Verfahren fordert der Energiekonzern Vattenfall mehr als 4,4 Milliarden Euro Schadensersatz wegen nutzloser Investitionen in die Atomkraftwerke Brunsbüttel und Krümmel. Über den Antrag muss nun der Präsident der Weltbank, Jim Yong Kim, entscheiden. 

In einem separaten Kommentar wirft Marcus Jung (FAZ) der Bundesregierung vor, "auf Zeit" zu spielen. Deutschland habe an der Zusammensetzung des Schiedsgerichtes vor fünf Jahren mitgewirkt und stelle seinen Antrag erst zu einem Zeitpunkt, an dem die Anzeichen auf eine Niederlage hindeuteten.   

OVG RP zu erkennungsdienstlichen Maßnahmen: Die Strafverfolgungsbehörden dürfen auch dann noch Lichtbilder und Fingerabdrücke von ehemaligen Beschuldigten aufnehmen, wenn deren Verfahren mangels hinreichenden Tatverdachts bereits eingestellt ist. Notwendig ist lediglich ein weiterhin bestehender Restverdacht, wie das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz entschieden hat. Im vorliegenden Fall sah das Gericht in der Einstellung eines Verfahrens wegen einer Sexualstraftat den Tatverdacht nicht vollständig ausgeräumt. Für erkennungsdienstliche Maßnahmen reiche aus, dass der Betroffene nach kriminalistischer Erfahrung künftig in den Kreis potenzieller Verdächtiger einer noch aufzuklärenden Tat einbezogen werden könnte. Dies sei beim Vorwurf einer Sexualstraftat wegen der hohen Rückfallgefahr von Sexualstraftätern durchaus der Fall. Es berichten lto.de und lawblog.de.

LG München I – Falsche Polizisten: Die FAZ (Karin Truscheit) berichtet ausführlich über ein Verfahren vor dem Landgericht München I, in dem mehreren Angeklagten bandenmäßiger Betrug zulasten älterer Menschen vorgeworfen wird. Die Männer hätten sich am Telefon als Polizisten ausgegeben und die Opfer vor vermeintlichen Einbrecherbanden gewarnt, um sie dazu zu bewegen, ihre Wertsachen zu ihrem Schutz den vermeintlichen Polizisten zu übergeben. Die Hintermänner der Betrugsserie befänden sich jedoch in der Türkei und seien dort kaum ausfindig zu machen.   

Jens Spahn – Sterbehilfe: Die Schweizer Sterbehilfe-Vereinigung "Dignitas" hat Strafanzeige gegen Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) wegen Rechtsbeugung und Meineid erstattet. Dies berichtet der Tsp (Jost Müller-Neuhof)Hintergrund sei die Weigerung Spahns, ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur Sterbehilfe vom März 2017 umzusetzen. Das Gericht hatte das dem Bundesgesundheitsministerium unterstellte Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) verpflichtet, unheilbar und schwer leidenden Kranken tödlich wirkende Betäubungsmittel zur Verfügung zu stellen. Dennoch sei das BfArM angewiesen worden, entsprechende Anträge abzuweisen. Einen Meineid sieht "Dignitas" im Amtseid Spahns, in dem dieser sich zur Wahrung des Grundgesetzes verpflichtet habe. 

Recht in der Welt

Kambodscha – Rote Khmer: In Kambodscha wird am Freitag das Urteil gegen zwei ehemalige Führungspersönlichkeiten der Roten Khmer, Nuon Chea und Khieu Samphan, verkündet. Vor den "Außerordentlichen Kammern an den Gerichten von Kambodscha", einem von den Vereinten Nationen unterstützten Tribunal, müssen sie sich u. a. wegen Zwangsarbeit, Folter, Zwangsheiraten und außergerichtlichen Tötungen in der Zeit von 1975 und 1979 verantworten. Bis zu zwei Millionen Menschen waren unter der Herrschaft der Roten Khmer gestorben. In einem ersten Verfahren waren die Angeklagten wegen Zwangsumsiedlungen und Hinrichtungen bereits 2014 zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Gericht hatte die Anklage angesichts ihres hohen Alters aufgeteilt, um zumindest einen Teil der Vorwürfe noch zu Lebzeiten der Angeklagten aburteilen zu können. Auf lto.de erläutert Malte Stedtnitz die Hintergründe des Verfahrens und die Arbeitsweise des Tribunals. 

Saudi-Arabien – Khashoggi: Der saudi-arabische Generalstaatsanwalt hat wegen der Tötung des Journalisten Jamal Khashoggi die Todesstrafte für fünf mutmaßliche Tatbeteiligte gefordert. Dies berichten u. a. SZ (Moritz Baumstieger), spiegel.de (Matthias Gebauer/Christoph Sydow) und lto.de. Nur zwei von ihnen wurden bisher öffentlich identifiziert. Hauptdrahtzieher sei der ehemalige Vize-Chef des Geheimdienstes, Ahmed al-Asiri, der die Tat ohne Wissen des saudi-arabischen Kronprinzen Mohammed bin Salman geplant habe, wird die offizielle Version wiedergegeben. Westliche Diplomaten bezweifeln dies.  

Moritz Baumstieger (SZ) sieht in den Beschuldigten ein "Bauernopfer". Saudi-Arabien versuche den Prinzen zu schützen und spiele eine Aufklärung der Tötung Khashoggis nur vor. 

Sonstiges

beA: Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) plant offenbar, den Vertrag mit dem französischen IT-Unternehmen Atos auslaufen zu lassen, von dem das besondere elektronische Anwaltsfach (beA) entwickelt wurde. Dies berichtet lto.de (Pia Lorenz). Eine Klage gegen das Unternehmen sei jedoch momentan noch nicht geplant, wie der Präsident der BRAK, Ulrich Wessels, bei einer Kammerveranstaltung in Köln zu verstehen gegeben habe. Die Kölner Rechtsanwaltskammer habe auch den sogenannten Transparenzantrag beschlossen, nach dem sich die Kammer u. a. für eine sichere Verschlüsselung einsetzen solle.   

Di Fabio – Weimarer Republik: In der FAZ bespricht Rechtsprofessor Christoph Möllers ein vom ehemaligen Verfassungsrichter Udo Di Fabio vorgelegtes Buch über die Weimarer Republik. Die vom Autor entwickelten Thesen, beispielsweise dass Weimar an seiner Verfassung gescheitert sei, hätten ihre "ihre beste Zeit hinter sich". Di Fabio entwickle zwar ein großes Verständnis für die Beteiligten, hierdurch entstehe jedoch der Eindruck, dass die Entwicklung der Weimarer Republik eine "quasi unwiderstehliche Notwendigkeit" gewesen sei. Insbesondere die Rolle der Nationalkonservativen werde nur unzureichend beleuchtet. 

Polizeigewalt: Im Interview mit spiegel.de (Jean-Pierre Ziegler) stellt der Kriminologe Tobias Singelnstein eine von ihm geplante Studie zu Polizeigewalt vor. Etwa 90 Prozent aller Ermittlungsverfahren gegen Polizisten würden eingestellt. Dies liege etwa darin begründet, dass Polizisten von der Justiz oft als besonders glaubwürdig eingestuft und sie überdies fast nie gegeneinander aussagen würden. Ziel der Studie sei es insbesondere, das Ausmaß des Dunkelfeldes sowie diejenigen Personengruppen zu ermitteln, die besonders häufig von Polizeigewalt betroffen sind. 

AGB im Gewerbemietrecht: In einem Gastbeitrag für die FAZ sprechen sich die Rechtsanwälte Roland Bomhard, Johannes Conradi und Cornelia Thaler gegen die Anwendbarkeit von AGB-Kontrollen im Gewerbemietrecht aus. Dort stünden sich regelmäßig zwei wirtschaftlich gleichwertige Partner gegenüber, in deren Privatautonomie nicht eingegriffen werden sollte. So seien umfangreiche Instandhaltungs- und -setzungspflichten für gewerbliche Mieter aufgrund der im Mietrecht entwickelten AGB-Voraussetzungen kaum durchsetzbar, auch wenn beide Parteien dies wollten. Vorzugswürdig sei der Ausschluss der Anwendbarkeit von AGB-Kontrollen, beispielsweise ab einer Netto-Jahresmiete von 100.000 Euro oder ab dem Abschluss des dritten Mietvertrages. Dies lasse auf eine gewisse Erfahrung des gewerblichen Mieters schließen, der daher nicht mehr durch AGB-Kontrollen besonders geschützt werden müsse.   

Abgeordnetenimmunität: Angesichts der Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Konstanz gegen Alice Weidel (AfD) erläutert spiegel.de die Funktionsweise der Abgeordnetenimmunität. Diese schütze nicht vor bloßen Ermittlungen, weil der Bundestag solche in seiner Geschäftsordnung pauschal zu Beginn jeder Wahlperiode genehmige. Einzige Voraussetzung sei, dass die Ermittlungsbehörden den Bundestagspräsidenten und den betroffenen Abgeordneten im Vorhinein informieren und daraufhin eine Frist von 48 Stunden einhalten. Die Anklage gegen einen Abgeordneten werde jedoch nicht pauschal genehmigt, hierfür müsste der Bundestag die Immunität tatsächlich im Einzelfall aufheben.  

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels. 

Am Montag erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/mps

(Hinweis für Journalisten) 

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 16. November 2018: Entschädigung für Kreml-Kritiker / Fahrverbot auf Autobahn A 40 / Vergiftete Pausenbrote . In: Legal Tribune Online, 16.11.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/32139/ (abgerufen am: 24.04.2024 )

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