Die juristische Presseschau vom 9. November 2018: Miss­hand­lung von Asyl­be­wer­bern / UN-Mig­ra­ti­ons­pakt im Bun­destag / US-Inte­rims-Jus­tiz­mi­nister

09.11.2018

Vor dem Landgericht Siegen hat der Prozess wegen der Misshandlung von Asylbewerbern durch Wachleute begonnen. Außerdem in der Presseschau: Bundestagsdebatte um UN-Migrationspakt und Interims-Justizminister in den USA berufen.

Thema des Tages

LG Siegen – Burbach-Prozess: 30 Personen, vertreten durch 45 Verteidiger, müssen sich wegen der möglicherweise systematischen Misshandlung von Bewohnern eines Asylbewerberheims im nordrhein-westfälischen Burbach, namentlich wegen Freiheitsberaubung, Nötigung, Diebstahl und Körperverletzung verantworten. Bei den Angeklagten handelt es sich um Angestellte eines privaten Wachdienstes, Mitarbeiter der Leitung der Flüchtlingsunterkunft sowie Bedienstete der für die Flüchtlingsunterbringung zuständigen Bezirksregierung Arnsberg. Laut Anklageschrift sollen sie zwischen Dezember 2013 und September 2014 insgesamt 54 Fälle von Freiheitsberaubung, Nötigung, Diebstahl und Körperverletzung begangen haben. Unter anderem wurden sogenannte "Problemzimmer" eingerichtet, in die Asylbewerber über Stunden bis Tage eingesperrt wurden. Laut der Vorsitzenden Richterin Elfriede Dreisbach wurden einigen Angeklagten Verständigungen in Aussicht gestellt, zwei Angeklagte wollen das Angebot der Geld- bzw. Bewährungsstrafe gegen Geständnis eingehen. Wegen der großen Zahl der Angeklagten und Verteidiger sowie des großen öffentlichen Interesses an dem Prozess findet die Hauptverhandlung vor der 1. Großen Strafkammer des Landgerichts Siegen in einem Tagungsraum der Siegerlandhalle statt. Für einen Angeklagten wurde eine Aussetzung des Verfahrens erreicht. Acht weitere Beschuldigte, u. a. der Heimleiter, müssen sich im kommenden Jahr in einem weiteren Prozess verantworten. Es berichten taz (Andreas Wyputta), FAZ (Reiner Burger) und spiegel.de (Wiebke Ramm).

Rechtspolitik

UN-Migrationspakt: Mit dem UN-Migrationspakt und der dazu geführten Bundestagsdebatte befassen sich nun auch SZ (Daniel Brössler), FAZ und deutschlandfunk.de (Gudula Geuther). Der "Globale Pakt für eine sichere, geordnete und reguläre Migration" soll die internationale Zusammenarbeit in der Migrationspolitik stärken. Die rechtlich unverbindliche Übereinkunft wird von etwa 180 Staaten gestützt, allerdings haben die USA und Australien sowie Ungarn, Österreich, Tschechien und Polen eine Unterzeichnung abgelehnt. In der von einem Antrag der AfD angeregten Debatte im Bundestag ging es darum, wie die politischen Interessen durch den Pakt beeinflusst werden, dabei argumentierten die Mitglieder der Unionsfraktion gegen die AfD mit dem Argument, dass die Bundesrepublik die Anforderungen des Paktes bereits erfülle, was die Bekämpfung von Schleuserkriminalität und Fluchtursachen sowie die Rechte auf Mindest- und Gesundheitsversorgung betreffe.

Auf verfassungsblog.de schildert Rechtswissenschaftlerin Dana Schmalz den Entstehungsprozess des Paktes und zeigt auf, warum der Antrag der AfD neben der bekannten Ablehnung von Migration deren Völkerrechtsverständnis offenbare, hier erkennt Schmalz "eine ethno-nationalistische und anti-demokratische Verdrehung der Idee demokratischer Selbstbestimmung sowie die Sehnsucht nach einer verbündeten internationalen Rechten".

Asylrecht: Der Bundestag hat eine Änderung des Asylgesetzes beschlossen, das neue Mitwirkungspflichten vorsieht, berichtet zeit.de. Die Mitwirkungspflichten sind nun auch im Widerrufs- und Rücknahmeverfahren vorgesehen und können mit Zwangsgeldern durchgesetzt werden. Dies soll laut Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge ermöglichen, seine ursprünglichen Asylentscheidungen gründlich zu überprüfen.

Laut Bericht der FAZ (Eckart Lohse/Jasper von Altenbockum) hat sich die CDU-Generalsekretärin Annegret Kramp-Karrenbauer dafür ausgesprochen, dass gegen straffällig gewordene Asylbewerber ein lebenslang geltendes Einreiseverbot in den Schengenraum verhängt werden solle. Die gegenwärtigen Sanktionsmöglichkeiten, etwa im Fall der mutmaßlich an der Gruppenvergewaltigung in Freiburg beteiligten Asylbewerber aus Syrien, reichten nicht aus.

Außerdem befasste sich der Bundestag in erster Lesung mit einem Gesetzentwurf, der Algerien, Marokko, Tunesien und Georgien als sichere Herkunftsstaaten einstufen soll. Dies wird von der Grünen-Fraktion weiterhin abgelehnt. Es berichtet die FAZ (Helene Bubrowski).

BGH – Neue Senate: Über die geplante Erweiterung des Bundesgerichtshofs um zwei Senate berichtet nun auch die SZ (Wolfgang Janisch). So sollte der Haushaltsausschuss in der Nacht zum Freitag über die Mittel für einen Zivilsenat in Karlsruhe und einen Strafsenat in Leipzig beschließen. SWR aktuell (Gigi Deppe) berichtet im Zusammenhang mit der Erweiterung, dass die Zahl der Anträge vor dem BGH durch eine Wertgrenze vor einigen Jahren einzudämmen versucht wurde. Nur wer einen finanziellen Nachteil von über 20.000 Euro hat, darf vor den BGH ziehen. Diese Regelung laufe 2019 aus. Die eigentliche Sorge der Richterinnen und Richter sei es aber, in großen Rechtsfragen die einheitliche Linie zu wahren.

Mindestlohn: Wie die FAZ (Dietrich Creutzburg) meldet, hat Bundesbildungsministerin Anja Karliczek (CDU) Gesetzespläne vorgestellt, wonach ein am Schüler-BAföG orientierter Mindestlohn für Auszubildende eingeführt werden soll. Diese trügen zur Wertschöpfung bei, ihre Leistung solle anerkannt werden.

Völkerrecht im Netz: Auf juwiss.de berichtet die Rechtswissenschaftlerin Amélie Heldt über einen Entwurf der Nichtregierungsorganisation Reporters Sans Frontières zu einem internationalen Abkommen über das Internet als Raum des Gemeinwohls. Die "Internationale Erklärung über Informationen und Demokratie" soll den Schutz von Menschenrechten im Internet und den Erhalt des gesellschaftlichen Zusammenhalts stärken. Zur Kommission zählt u. a. die iranische Juristin und Friedensnobelpreisträgerin Shirin Ebadi.

Internationale Unternehmenshaftung: Auf grundundmenschenrechtsblog.de (in englischer Sprache) beleuchtet Isabel Daum die Verhandlungen der UN-Mitgliedstaaten über eine internationale Konvention zur Verantwortlichkeit von Unternehmen für Menschenrechtsverletzungen. Der vom 15. bis 19. Oktober diskutierte Entwurf formulierte, sollte eine Konvention daraus entstehen, das erste rechtlich bindende Instrument, das transnational tätige Unternehmen für Menschenrechtsverletzungen, in die sie verwickelt sind, haftbar machen könnte.

Justiz

VG Köln zu Fahrverboten: Das Verwaltungsgericht Köln hat entschieden, dass die Städte Köln und Bonn wegen unzureichender Luftreinhaltepläne ab April 2019 Fahrverbote für ältere Dieselautos einführen müssen. Ab September 2019 soll die Einschränkung auch für Euro-5-Diesel gelten. In Bonn muss nach der Entscheidung des Verwaltungsgerichts die städtische Busflotte mit Filtern nachgerüstet werden. Zitiert wird der Vorsitzende Richter Huschens, dem der neue Entwurf des Luftreinhalteplans der Bezirksregierung Köln zu vage erschien. In Köln ist fast die gesamte Innenstadt betroffen, in Bonn nur zwei Straßen. Es berichten SZ (Benedikt Müller) und lto.de.

VG Berlin – 9. November: Dem Verwaltungsgericht Berlin liegt seit Donnerstagvormittag ein Eilantrag des rechtspopulistischen Bündnisses "Wir für Deutschland" gegen das Verbot einer Demonstration am 9. November in der Hauptstadt vor. Die Demonstration war von Innensenator Andreas Geisel (SPD) und der Polizei angesichts des Gedenkens an die anti-jüdischen Pogrome des Jahres 1938 verboten worden, meldet die taz-berlin.

EuG zu Staubsauger-Tests: Das Europäische Gericht hat einer Klage des Staubsaugerherstellers Dyson stattgegeben, der – selbst Hersteller beutelloser Staubsauger – dargelegt hatte, die Tests über den Energieverbrauch mit leerem Behälter entsprächen nicht den tatsächlichen Bedingungen während des Gebrauchs von Geräten, die Beutel benötigen. Damit sei die Kennzeichnung irreführend. Die Richter erklärten die entsprechende EU-Verordnung über die Energieverbrauchskennzeichnung von Staubsaugern für nichtig. Es berichten lto.de und FAZ (Hendrik Wieduwilt).

EuG zu Markenrecht: Im Jahr 2012 hatte die tschechische Gesellschaft Aerospinning Master Franchising beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) beantragt, die Rechte der Inhaberin an der Marke SPINNING für verfallen zu erklären, da "Spinning" zur gebräuchlichen Bezeichnung für die betreffenden Fitnessgeräte und Dienstleistungen im Fitnessbereich geworden sei. Diesem Anliegen folgten das Amt und nun auch das Europäische Gericht. Dies gelte außerdem nicht nur in Tschechien, sondern in ganz Europa, und nicht nur für Endverbraucher, wie vom Amt angenommen, sondern auch für professionelle Kunden. Es berichtet lto.de.

OLG München zu Parship: Das Oberlandesgericht München hat einer Unterlassungsklage des Konkurrenten der Partnervermittlung Parship, Lovescout24, stattgegeben. Parship darf sich nicht länger als "Deutschlands größte Partnervermittlung" bezeichnen, dies stelle einen Verstoß gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) dar. Da beide Portale jeweils mehr als zehn Millionen Mitglieder hätten, sei der Größenunterschied der beiden Partnervermittlungen nicht sonderlich groß, so die Richter. Es berichtet lto.de.

Recht in der Welt

USA – Interims-Justizminister: US-Präsident Donald Trump hat Matthew Whitaker, den bisherigen Stabschef des zurückgetretenen Justizministers Jeff Sessions, zum Interims-Justizminister berufen. Er kann für theoretisch maximal 210 Tage im Amt bleiben. Aus früheren Aussagen geht hervor, dass er die Russlandermittlungen von Robert Mueller beenden bzw. finanziell behindern will. Whitaker möchte sich zu diesen Äußerungen aktuell nicht erklären. Von Richtern erwarte er eine religiöse Haltung. Es berichten die taz (Dorothea Hahn) und SZ (Alan Cassidy). Majid Sattar (FAZ) fragt, ob nun ein gewollter Verfassungskonflikt über Verfahrensfragen drohe. Dass Trump eine Verfassungskrise riskiert, befürchtet auch das Hbl (Annett Meiritz).

Pakistan – Fall Bibi: In Pakistan wurde die Christin Asia Bibi, die acht Jahre lang mit der Todesstrafe bedroht war, aus dem Gefängnis entlassen. Ihr wurde vorgeworfen, wegen Beleidigung des Propheten Mohammed gegen das Blasphemiegesetz verstoßen zu haben. Vor einer Woche hatte das Oberste Gericht Pakistans entschieden, dass die Beweislage ein Todesurteil nicht zulasse, woraufhin Straßenproteste von Seiten muslimisch-religiöser Hardliner ausbrachen, die zu der Vereinbarung führten, dass Bibi zunächst im Gefängnis verbleiben und keine Aussicht auf eine Ausreise haben sollte. Außerdem sagte die Regierung zu, sie werde eine Petition an das Oberste Gericht, die eine Art Berufung des Verfahrens bezweckte, nicht blockieren. Das Ziel der religiösen Demonstrationen geht dahin, dass das vom Gericht aufgehobene Todesurteil wieder Gültigkeit bekommt. Wann sich die obersten Richter mit diesem Antrag beschäftigen werden, ist unklar. Über den Fall berichtet die SZ (Arne Perras) und stellt fest, dass beide Seiten mit ihrer Vereinbarung die Fundamente der Justiz stark beschädigt hätten, da sie zeigten, dass nicht das Oberste Gericht über das Recht im Staat entscheide, dieses vielmehr fallweise politisch verhandelbar sei.

Schweiz – Infantino: Die Staatsanwaltschaft im Kanton Wallis untersucht durch einen außerordentlichen Staatsanwalt die strafrechtliche Relevanz der Beziehungen zwischen Fifa-Chef Gianni Infantino und dem Oberstaatsanwalt Rinaldo Arnold. Arnold hat von Infantino möglicherweise exklusive Einladungen angenommen, unter anderem zur WM 2018 in Russland und zum Fifa-Kongress 2016 in Mexiko. Für ihn gelte aber weiter die Unschuldsvermutung, betont die Staatsanwaltschaft des Kantons, so die FAZ.

Sonstiges

Kohleausstieg: Die Welt (Daniel Wetzel) berichtet über ein Rechtsgutachten der Kanzlei Redeker Sellner Dahs, das einen vorgezogenen Kohleausstieg auf mehreren Ebenen als verfassungswidrig einstuft. Das 117-seitige Gutachten wurde im Auftrag des Deutschen Braunkohlen-Industrievereins (Debriv) erstellt und wird gegenwärtig den Mitgliedern der Kohleausstiegskommission der Bundesregierung zugestellt. Ein vorzeitiger Ausstieg sei nicht verhältnismäßig. Anders als beim Atomausstieg sei ein enteignungsgleicher Eingriff damit nicht vom Grundgesetz gedeckt, es bestehe keine Vergleichbarkeit mit der Kernkraft-Problematik, weil mit der Kohlewirtschaft kein entsprechendes Schadensrisiko verbunden sei. Sollte man zu dem Schluss kommen, dass ein vorzeitiger Ausstieg verfassungsgemäß sei, seien Übergangsfristen von 30 Jahren angemessen.

Häftlings-Verwechslung: Nachdem im nordrhein-westfälischen Kleve ein zu Unrecht inhaftierter Syrer bei einem Feuer in seiner Zelle zu Tode gekommen war, sind drei weitere Fälle von unrechtmäßiger Inhaftierung durch Verwechslung bekannt geworden. Landesjustizminister Peter Biesenbach (CDU) kündigte im Rechtsausschuss des Landtags die Einrichtung einer Expertenkommission an, die solche Fälle in Zukunft verhindern soll. Insbesondere solle künftig die Identität nicht mehr durch die Polizei, sondern durch die Gefängnisse überprüft werden. Die Opposition verlangt einen Sonderermittler, die Grünen im Landtag erwägen, einen Untersuchungsausschuss zu beantragen. Es berichtet zeit.de.

Strafverteidigervereinigung: Die Vereinigung der Strafverteidiger Sachsen/Sachsen-Anhalt hat nach einem Beschluss des Vorstands den Anwalt und "Pro Chemnitz"-Chef Martin Kohlmann ausgeschlossen. Sein Handeln laufe dem Vereinszweck zuwider. Kohlmann habe nach dem Tod eines Deutschen in Chemnitz, der Anlass zu rechten Demonstrationen gab, den gegen einen Verdächtigen ergangenen Haftbefehl veröffentlicht und damit dessen Verfahrensrechte verletzt, meldet lto.de.

Justiz und Wirtschaft: Im Hbl-Leitartikel befasst sich Thomas Sigmund angesichts der Ermittlungen gegen und Durchsuchungen beim Vermögensverwalter Blackrock mit dem Verhältnis von Justiz und Wirtschaft. Besondere Aufmerksamkeit erhält der Fall aktuell durch die Kandidatur des Blackrock-Aufsichtsrats Friedrich Merz für den Vorsitz der CDU. Es gelte zwar die Unschuldsvermutung, die Reputation von Topmanagern sei aber schnell verloren. Dabei sei auch die Justiz nicht von Populismus frei. Im VW-Dieselskandal sei der Feuereifer der Staatsanwaltschaft aber zu vermissen. Der Justiz fehle es oft an Maß und Mitte.

Frauenwahlrecht: Die taz (Andrew Donson) erinnert an die Einführung des Frauenwahlrechts in Deutschland am 12. November vor 100 Jahren und daran, dass dies damals keine Selbstverständlichkeit gewesen sei.

Das letzte zum Schluss

OVG Niedersachsen zu Zirkus-Affen: Das Oberverwaltungsgericht Niedersachsen hat im Fall des Schimpansen Robby entschieden. Dieser darf seine letzten Lebensjahre in gewohnter Umgebung bei Zirkusdirektor Klaus Köhler verbringen. Eine Anordnung des Veterinäramtes, den Affen auf seine alten Tage mit Artgenossen zu resozialisieren, sei ermessensfehlerhaft und damit rechtswidrig gewesen. Es berichten lto.de, SZ (Peter Burghardt) und FAZ (Reinhard Bingener).

 

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels.

Am Montag erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/cc

(Hinweis für Journalisten)

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.

Sie können die tägliche lto-Presseschau im Volltext auch kostenlos als Newsletter abonnieren.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 9. November 2018: Misshandlung von Asylbewerbern / UN-Migrationspakt im Bundestag / US-Interims-Justizminister . In: Legal Tribune Online, 09.11.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/31973/ (abgerufen am: 19.04.2024 )

Infos zum Zitiervorschlag
Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen