Die juristische Presseschau vom 2. November 2018: Maas und Barley zu EGMR / Erste Mus­ter­fest­stel­lungs­klage ein­ge­legt / Nie­der­lage für "Flie­gendes Spag­hetti­monster"

02.11.2018

Heiko Maas und Katarina Barley schreiben über ihre Bedenken und Visionen zum EGMR. Außerdem in der Presseschau: Die erste Musterfeststellungsklage wurde beim OLG Braunschweig eingereicht und die "Pastafarians" verlieren beim BVerfG.

Themen des Tages

Maas und Barley zu EGMR: In einem Gastbeitrag in der FAZ würdigen Außenminister Heiko Maas und Justizministerin Katarina Barley (SPD) die herausragende Bedeutung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte für den Schutz der Rechte und Freiheiten der Einwohner Europas. Im Hinblick auf die derzeitige Entwicklung in manchen Mitgliedstaaten äußern sie sich jedoch besorgt. Urteile des EGMR würden teilweise gar nicht oder nur schleppend erfüllt und der Zugang zum Gerichtshof erschwert. Kernanliegen von Deutschland, das ab 2020 den Vorsitz im Ministerkomitee des Europarats übernehmen wird, solle es deshalb sein, die Vollstreckung der Urteile in den Mitgliedstaaten besser zu überwachen. Den Mitgliedstaaten müsse zudem deutlich gemacht werden, "welchen Mehrwert es bringt, Teil eines gemeinsamen europäischen Rechtsraums zu sein".

OLG Braunschweig – vzbv gegen VW: Wie u. a. lto.de (Hasso Suliak) und welt.de berichten, reichte der Verbraucherzentrale  Bundesverband (vzbv), stellvertretend für tausende Dieselfahrer, am Donnerstag, mithin zum frühestmöglichen Zeitpunkt, die erste Musterfeststellungsklage gegen den Volkswagen-Konzern ein. Ziel der Klage sei es, gerichtlich feststellen zu lassen, dass VW durch die Installation der Manipulationssoftware unlauter gehandelt hat und verpflichtet ist, Schadensersatz an die Geschädigten zu leisten. Allerdings sehe der Anwalt des vzbv einen Vergleich mit VW für unwahrscheinlich an, hält Suliak fest. Geschädigte Autofahrer müssten dann selbst prozessieren und unter Umständen sehr lange auf einen möglichen Schadensersatz warten. Unbekannt ist, wie häufig bisher Vergleiche zwischen VW und privaten Klägern getroffen wurden und wie hoch die von VW hierbei geleisteten Zahlungen sind.

Rechtspolitik

PolG Niedersachsen: Über das von CDU und SPD auf den Weg gebrachte neue Polizeigesetz berät seit Donnerstag der niedersächsische Landtag in mehreren Sondersitzungen. Nach einer ersten wissenschaftlichen Einschätzung der Juristen des Landtags ist der Gesetzesentwurf an vielen Stellen jedoch verfassungsrechtlich bedenklich, wie die taz-nord (Jean-Philipp Baeck) berichtet. Sowohl die CDU als auch die SPD signalisierten aber bereits Verhandlungsbereitschaft bezüglich einiger Änderungsvorschläge.

Europäischer Währungsfonds: Laut einem aktuellen Gutachten des Bundesrechnungshofs birgt der geplante Europäische Währungsfonds (EWF) erhebliche Risiken für den deutschen Bundeshaushalt, meldet die FAZ (Manfred Schäfers). Insbesondere könnte Deutschland durch die mögliche Änderung des Beschlussverfahrens sein Vetorecht verlieren.

UN-Migrationspakt: Wie welt.de berichtet, verkündete neben den USA und Österreich nun auch der tschechische Regierungschef Andrej Babis, dass er Vorbehalte gegen den Migrationspakt habe. Der von der UNO initiierte weltweite Pakt umfasst einige rechtlich nicht bindende Leitlinien und Maßnahmen für "sichere, geordnete und regulierte Migration". So geht es insbesondere um Standards im Umgang mit Flüchtlingen. Der Pakt soll im Dezember offiziell angenommen werden.

Mehrere Vornamen: spiegel.de meldet, dass ab sofort Menschen mit mehreren Vornamen deren Reihenfolge beim Standesamt ändern lassen können. Voraussetzung sei jedoch, dass diese nicht mit einem Bindestrich verbunden sind.

Transparenzregister: Wie aus der Antwort auf eine Kleine Anfrage der Grünen-Fraktion im Bundestag hervorgeht, wird das neue Transparenzregister zur Aufklärung von Geldwäsche, Steuerbetrug und Terrorfinanzierung bisher kaum genutzt. Eingeführt wurde es 2017 zur Unterstützung von Ermittlern im Kampf gegen Wirtschaftskriminalität. spiegel.de berichtet.

Verfassungsänderung in Hessen: taz.de und spiegel.de berichten von der Reform der hessischen Landesverfassung, die nach dem vorläufigen amtlichen Ergebnis von den Wählern angenommen wurde. 15 Änderungen waren insgesamt vorgesehen, wozu unter anderem ein Bekenntnis zu Europa sowie die Förderung von Infrastruktur und Nachhaltigkeit gehören. Außerdem wird nun die Todesstrafe aus der Verfassung gestrichen. Diese Regelung hatte zwar aufgrund des Vorrangs des Grundgesetzes, das die Todesstrafe bereits 1949 abgeschafft hatte, keine Gültigkeit, wird nun aber auch in Hessen formal beseitigt. Knapp 17 Prozent der Abstimmenden hatten gegen die Abschaffung der Todesstrafe gestimmt.

Justiz

EuGH – Architektenhonorar: In einem Gastbeitrag in der FAZ berichtet der Anwalt Friedrich-Karl Scholtissek, dass der Europäische Gerichtshof am 7. November über die Frage verhandeln wird, ob die deutsche Honorarordnung  für Architekten mit der europäischen Dienstleistungsrichtlinie vereinbar ist. Die EU-Kommission hatte ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland angestrengt. Dagegen waren die Mindestsatzregelungen des Honorarrechts bisher vom Bundesgerichtshof und vom Bundesverfassungsgericht u. a. mit dem Argument gestützt worden, sie dienten dazu, einen ruinösen Preiswettbewerb zu vermeiden.

BVerfG zu Spaghettimonsterkirche: Laut lto.de wurde die Verfassungsbeschwerde der "Kirche des fliegenden Spaghettimonsters" vom Bundesverfassungsgericht nicht zur Entscheidung angenommen. Der Verein hatte sich gegen ein Urteil des Oberlandesgerichts Brandenburg gerichtet, das die sogenannten "Pastafarians" 2017 nicht als Weltanschauungsgemeinschaft anerkannt hatte.

LG Berlin zu Wikipedia: Mit einem im August ergangenen Urteil des Landgerichts Berlin und dessen Hintergründen setzt sich ein Beitrag auf lto.de (Maximilian Amos) auseinander. Laut Gericht muss sich Wikipedia "wie ein journalistisches Medium behandeln lassen". Für Wikipedia gelten demnach die gleichen von der Rechtsprechung entwickelten Sorgfaltsanforderungen wie für Presseberichte. Dass die Inhalte nicht von der Wikipedia-Betreiberin selbst erstellt werden und deshalb eine Kontrolle nur schwer möglich ist, liege an der selbst gewählten Organisationsstruktur der Betreiberin und gehe somit zu ihren Lasten.

LG Frankfurt/M. zu IS-Propaganda: Die Staatsschutzkammer des Landgerichts Frankfurt am Main hat einen Mann zu einer viermonatigen Bewährungsstrafe verurteilt, wie t-online.de meldet. Dieser hatte in einer TV-Sendung die Flagge des Islamischen Staates hinter sich hängen, was nun vom Gericht als unerlaubte Propaganda für die Terrororganisation IS verurteilt wurde.

LG Heilbronn zu Messerattacke auf Flüchtlinge: Weil ein Rentner im Februar drei Flüchtlinge mit einem Messer attackierte und diese zum Teil schwer verletzte, wurde er jetzt vom Landgericht Heilbronn wegen versuchten Mordes zu fünf Jahren Haft verurteilt, meldet t-online.de. Nach seiner Verhaftung hatte der Mann gesagt, er habe ein Zeichen gegen die deutsche Flüchtlingspolitik setzen wollen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

LG Köln zu unterschlagenem Erbe: Eine Haushälterin und ein Fahrer hatten nach dem Tod ihres Arbeitgebers Gegenstände im Wert von über 500.000 Euro für sich behalten. Vor Gericht begründete die Haushälterin dies damit, dass ihr die Sachen vom Verstorbenen zuvor geschenkt worden seien. Laut Gericht verschenke man jedoch keine Vermögenswerte im sechstelligen Bereich "einfach so". Laut lto.de müssen die beiden Ex-Angestellten eine halbe Million Euro Schadensersatz leisten.

Recht in der Welt

Großbritannien  Ermittlung gegen Brexit-Unterstützer: Laut zeit.de und FAZ wurden gegen den Hauptsponsor der Brexit-Kampagne von 2016, Arron Banks, von der britischen Ermittlungsbehörde für organisierte Kriminalität Ermittlungen aufgenommen. Es bestehe der Verdacht, dass ein Kredit in Höhe von acht Millionen Pfund, den Banks an Befürworter des Brexit vergeben hatte, nicht von ihm, sondern aus einer anderen Quelle stammt. Die ermittelnde Wahlkommission nimmt an, dass ein Unternehmen von der Isle of Man, die als Steuerparadies gilt, in die Vergabe der Darlehen verwickelt ist. Vorwürfe, das Geld stamme aus Russland, wies Banks bisher zurück.

USA – Glyphosat-Klage: Der Kläger im Verfahren gegen Bayer um angebliche Krebsrisiken des Unkrautvernichtungsmittels Glyphosat hat die in zweiter Instanz von 289 auf 78 Millionen Dollar abgesenkte Schadensersatzsumme akzeptiert, schreibt focus.de. Die zuständige Richterin hatte dem Antrag Bayers auf einen neuen Prozess nicht stattgegeben und die Verurteilung dem Grunde nach bestehen lassen.

Sonstiges

Hartz-IV-Betrug: Laut zeit.de berichtet die Bundesagentur für Arbeit, dass im Jahr 2017 Kriminelle durch Falschangaben beim Jobcenter circa 50 Millionen Euro erschlichen haben sollen. Mittels einer Umfrage unter den Jobcentern fand die Arbeitsagentur heraus, dass es sich aller Wahrscheinlichkeit nach um bandenmäßigem Leistungsmissbrauch handelt.

Kindgerechte Justiz: In einem Beitrag auf grundundmenschenrechtsblog.de wird über eine Veranstaltung zu einer kindgerechten Justiz, die im September stattfand, berichtet. Ziel der Veranstaltung war unter anderem zu eruieren, "wie die Justiz in Deutschland in den Bereichen des Familien-, Straf- und Öffentlichen Rechts kinderfreundlicher gestaltet werden kann". Hintergrund ist eine Studie, die besagt, dass der Umgang mit Kindern in Verfahren in Deutschland nicht den internationalen Vorgaben zum Kinderschutz entspricht.

"Ehe für alle": Seit Donnerstag können schwule oder lesbische Ehepaare nun auch im Eheregister richtig erfasst werden, berichtet spiegel.de. Der Eintrag lautet jetzt für beide Ehepartner "Ehegatte", statt wie zuvor "Ehemann" und "Ehefrau". Die bisherige Regelung führte dazu, dass für einen der beiden Ehepartner immer eine falsche Bezeichnung eingetragen werden musste.

Tablets im Gefängnis: In einer dreimonatigen Testphase haben 70 Insassen der Justizvollzugsanstalt Heidering bei Berlin Tablets mit einem eingeschränkten Internetzugang erhalten, so der Tsp (Felix Hackenbruch). In einem Interview mit der taz-Berlin (Plutonia Plarre) berichtet der Berliner Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne), dass der erste Versuch des Projekts "Resozialisierung durch Digitalisierung" sehr gut verlaufen sei, weshalb das Projekt nun ausgeweitet werde. 

Juristische Ausbildung

11 Tipps fürs neue Semester: Auf lto.de wurden elf Tipps für Studienanfänger zusammengetragen. Diese stammen aus dem E-Book "100 Tipps, die euch das Leben leichter machen".

 

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Am Montag erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/ali

(Hinweis für Journalisten) 

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 2. November 2018: Maas und Barley zu EGMR / Erste Musterfeststellungsklage eingelegt / Niederlage für "Fliegendes Spaghettimonster" . In: Legal Tribune Online, 02.11.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/31837/ (abgerufen am: 18.04.2024 )

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