Die juristische Presseschau vom 1. November 2018: Gesetz zur Mus­ter­fest­stel­lungs­klage in Kraft / OLG Frank­furt zur Berech­nung von Schmer­zens­geld / Ver­öf­f­ent­li­chung gemein­frei­er Kunst­werke

01.11.2018

Ab heute sind Musterfeststellungsklagen möglich und auf dem Weg. Außerdem in der Presseschau: Das OLG Frankfurt/M. wendet neue Methode zur Berechnung von Schmerzensgeld an und der BGH verhandelt zur Veröffentlichung gemeinfreier Kunstwerke.

Thema des Tages

Musterfeststellungsklage: Am heutigen Donnerstag tritt das Gesetz zur Musterfeststellungsklage in Kraft. Die Zeit (Marcus Rohwetter) analysiert dessen Stärken und Schwächen, wobei sie zum Vergleich insbesondere die US-amerikanische Sammelklage heranzieht. Während die Musterfeststellungsklage lediglich die Frage der Verantwortlichkeit eines Unternehmens gegenüber den Konsumenten beantworte, werde der individuelle Schaden, anders als bei der "class action" in den USA, nicht direkt geklärt. Dafür sind vielmehr Folgeverfahren im Anschluss an die erfolgreiche Feststellungsklage in Form von Einzelklagen erforderlich. Weniger effizient sei die Musterfeststellungsklage zudem, weil sie anders als die "class action" nicht die Fälle aller Betroffenen umfasse, die ihr nicht gleich zu Beginn ausdrücklich widersprechen, sondern man sich ihr bewusst anschließen müsse. Eine Widerspruchslösung dürfte jedoch gegen die Rechtsweggarantie des Grundgesetzes verstoßen. Auch die FAZ (Hendrik Wieduwilt) widmet sich ausführlich der Funktionsweise der Klage. Sie weist dabei auf den Nachteil der Musterklage hin, dass es möglicherweise sehr lange dauern könne, bis es schließlich zu einer Schadensersatzzahlung komme.

Die taz (Christian Rath) stellt dar, dass die VW-Klage zwar ein untypischer Fall für eine Musterfeststellungsklage ist, aber dennoch als erste Klage sinnvoll sei, weil nur der Diesel-Skandal den Beschluss des Gesetzes ermöglichte. Die taz schildert zudem, welche Verbände klagen können und welchen dies verwehrt bleibt.

OLG Braunschweig  vzbv/ADAC gegen VW: Die FAZ (Marcus Jung/Carsten Germis) und spiegel.de (Simon Hage) berichten, dass an diesem Donnerstag der Bundesverband Verbrauchzentralen und der Automobilclub ADAC bereits von dem neuen Gesetz Gebrauch machen und im Interesse getäuschter Volkswagen-Kunden Klage beim Oberlandesgericht Braunschweig einreichen werden. Sollte die Klage – "der Testlauf für alle nachfolgenden Musterfeststellungsklagen" – abgewiesen werden, hätte dies gravierende Folgen für VW-Kunden, die sich aufgrund der auch negativ wirkenden Bindungswirkung nicht noch einmal klageweise gegen VW wenden dürften.

LG Ingolstadt – Myright gegen Audi: Wie die FAZ und focus.de (Sebastian Viehmann) melden, hat der Rechtsdienstleister Myright im Audi-Abgasskandal für etwa 3.000 betroffene Kunden die erste Massenklage gegen Audi mit einem Streitwert von 77,5 Millionen Euro eingereicht. Im Vorfeld hatten die Audi-Kunden ihre Ansprüche an die Financialright GmbH abgetreten. Myright plant eine Klageserie gegen den VW-Konzern, die sich in den kommenden Wochen an weiteren Gerichten fortsetzen soll, und tritt mit ihren "echten Zahlungsklagen" somit in Konkurrenz zur Musterfeststellungklage. Im Erfolgsfall erhält Myright eine Provision.

Rechtspolitik

Mindestlohnerhöhung: Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) plant bis 2020 die Entwicklung eines neuen Verfahrens zur Festsetzung des Mindestlohns, um die "Zielmarke von 12 Euro" zu erreichen, so die FAZ (Dietrich Creutzburg). Heil bezieht sich mit seinen Änderungsplänen auf das Mindestlohngesetz von 2015, wonach eine Evaluation des Gesetzes für 2020 vorgesehen sei. Derzeit wird der Mindestlohn gemäß der allgemeinen Lohnentwicklung von der Mindestlohnkommission, bestehend  aus Arbeitgeber- und Gewerkschaftsvertretern, festgesetzt. So hat das Bundeskabinett unlängst den Beschluss der Mindestlohnkommission zur Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns von 8,84 Euro auf 9,19 Euro zum 1. Januar 2019 bestätigt.

Transplantationsgesetz: Wie die FAZ (Andreas Mihm) berichtet, hat das Bundeskabinett dem Gesetzentwurf von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) zugestimmt, mit dem die Zusammenarbeit und die Strukturen bei der Organspende verbessert werden sollen, um die Zahl der Organspenden in Deutschland zu erhöhen. Eine der Neuerungen betrifft die Aufwertung der Rolle von Transplantationsbeauftragten in den Kliniken.

Justiz

OLG Koblenz zu Hunden ohne Leine: lto.de berichtet über den Beschluss des Oberlandesgerichts Koblenz, wonach gegen fremde Hunde, die unkontrolliert und nicht angeleint auf einen Spaziergänger zulaufen, effektive Abwehrmaßnahmen ergriffen werden dürfen. Eine vorherige Analyse der Gefährlichkeit des herannahenden Hundes sei dabei nicht erforderlich. Konkret ging es um den Fall eines Joggers, der bei dem Versuch, einen Hund von sich fernzuhalten, ausrutschte und sich einen Muskelriss zuzog. Wie das OLG Koblenz nun entschied, besteht auch dann, wenn der Hund tatsächlich keine Gefahr darstellte, kein Mitverschulden. Vielmehr hafte der Hundehalter für Schäden uneingeschränkt.

OLG Frankfurt/M. zur Berechnung von Schadensersatz: Das Oberlandesgericht Frankfurt/M. hat für die Berechnung von Schmerzensgeld eine neue taggenaue Methode angewendet, wie lto.de meldet. Mit der am konkreten Einzelfall orientierten Berechnung verabschiedete sich das Gericht davon, die Höhe des Schmerzensgelds mithilfe von bereits ausgeurteilten ähnlichen Fällen anhand von Tabellen zu bestimmen. Dem Zeitmoment komme dadurch eine größere Bedeutung zu. Zudem ermittelte das Gericht auch den Haushaltsführungsschaden nicht mehr anhand veralteter Tabellen, sondern legte – angesichts der veränderten, modernen Haushalte – das verfügbare Nettoeinkommen sowie den gesetzlichen Mindestlohn zugrunde.

VG Düsseldorf zur Rückgabe von Büchern: Eine Professorin, die wegen einer Leihfristüberschreitung von mehr als 30 Tagen bei 50 aus der Bibliothek der Hochschule Niederrhein ausgeliehenen Büchern einen Gebührenbescheid in Höhe von 2.250 Euro erhielt, unterlag in ihrer Klage vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf. Wie lto.de berichtet, hatte sich die Professorin auch auf ihr Grundrecht auf Freiheit von Forschung und Lehre aus Artikel 5 Abs. 3 Satz 1 Grundgesetz (GG) berufen. Eine Befreiung von der Bindung an Leihfristen folge daraus jedoch nicht, so das Gericht. Auch die Höhe der Gebühren sei durchaus angemessen.

BGH – Veröffentlichung von gemeinfreien Kunstwerken: Auf lto.de weisen die Anwälte Niklas Conrad und Lena Hocke vorab auf eine am Mittwoch durchgeführte Verhandlung des Bundesgerichtshofs hin. Der BGH befasste sich mit dem Fall eines Museumsbesuchers, der auf der Foto-Plattform Wikimedia Commons Bilder von Gemälden aus dem Reiss-Engelhorn-Museum in Mannheim hochgeladen hatte. Die Stadt Mannheim verklagte den Kunstfreund daraufhin auf Unterlassung der Veröffentlichung der Bilder und bekam vom OLG Stuttgart als Vorinstanz in fast allen Punkten Recht.

EuGH zur Befristung im Kulturbereich: community.beck.de (Christian Rolfs) widmet sich einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 25.10.2018, in dem dieser entschied, dass Arbeitnehmer der Stiftungen für Oper und Orchester nicht vom Schutz gegen den Missbrauch befristeter Arbeitsverträge ausgeschlossen werden dürfen. So gelte die Befristungs-Richtlinie 1999/70/EG auch im Kulturbereich. Geklagt hatte eine bei der Stiftung Operhaus Rom als Balletttänzerin Beschäftigte, die die Unwirksamkeit der Befristung ihres Arbeitsverhältnisses aufgrund mehrerer befristeter Arbeitsverträge geltend gemacht und eine unbefristete Beschäftigung gefordert hatte.

BGH – Nachvergütung für Chefkameramann: Der Südwestrundfunk (SWR) hat gegen das Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart, das dem Chefkameramann des Kinofilms "Das Boot" im September 315.000 Euro plus Umsatzsteuer als Nachvergütung für die Ausstrahlung des Films in öffentlich-rechtlichen Sendern zugesprochen hatte, fristgerecht Revision beim Bundesgerichtshof eingelegt. Das OLG Stuttgart wandte in seinem Urteil den Fairnessparagraphen im Urheberrecht an, der eine Vergütung für die Einräumung des Nutzungsrechts vorsieht. Es berichtet die FAZ.

OLG Frankfurt/M.  DFB und Steuerhinterziehung: Im Steuerverfahren um die Organisation der Fußball-Weltmeisterschaft 2006 wirft der ehemalige DFB-Präsident Theo Zwanziger der Steuerfahnung sowie der Staatsanwaltschaft Frankfurt/Main Voreingenommenheit im Sinne von "Respektlosigkeit und Hinterlist bei ihren Ermittlungen" vor, so die FAZ (Michael Ashelm). Das Landgericht Frankfurt/M. hatte die Eröffnung des Verfahrens gegen DFB-Funktionäre abgelehnt, jetzt prüft das Oberlandesgericht Frankfurt/M.

BGH – ruandische FDLR-Miliz: Der Bundesgerichtshof verhandelte über das Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart aus dem Jahr 2015 gegen zwei Führer der im Kongo kämpfenden ruandischen Hutu-Miliz wegen Rädelsführerschaft einer ausländischen terroristischen Vereinigung im Ausland sowie, im Falle des höherrangigen Führers, wegen Beihilfe zu Kriegsverbrechen. Die Verurteilten wie auch die Bundesanwaltschaft haben Revision eingelegt. Es berichten die taz (Dominic Johnson) und lto.de (Christian Rath)Das Urteil wird am 20. Dezember 2018 verkündet.

AG Hamburg-Harburg – Befangenheit: Ein Anti-Atomkraft-Aktivist hat in seiner Prozessakte eine "stichpunktartige Urteilsbegründung, versehen mit dem Vermerk 'Bitte vor Akteneinsicht alle Unterlagen dringend entfernen'" gefunden und daraufhin einen Befangenheitsantrag gegen den Richter gestellt, wie die taz-nord (Gernot Knödler) berichtet. Mit der Begründung, die Dokumente hätten lediglich der Vorbereitung der Hauptverhandlung gedient, sowie einem Verweis auf eine ähnlich gelagerte Entscheidung des Bundesgerichtshofs wurde dieser abgelehnt.

Recht in der Welt

Pakistan – Gotteslästerung: Die nach dem Blasphemiegesetz zum Tode verurteilte Christin Asia Bibi wurde vom Obersten Gericht Pakistans freigesprochen. Das Revisionsgericht begründete seine Entscheidung damit, dass der Vorwurf der Beleidigung des Propheten Mohammed nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden könne. Es berichten die FAZ (Christian Meier) und taz (Sven Hansen).

USA – Bayer und Monsanto: Neben den Schadensersatzklagen gegen Bayer wegen des Unkrautvernichters Glyphosat drohen dem Konzern in den USA nach der Übernahme von Monsanto weitere "geerbte" Rechtsstreitigkeiten, wie zeit.de (Heike Buchter/Jens Tönnesmann) meldet. So sind bereits 35 Klagen im Zusammenhang mit dem Wirkstoff Dicamba sowie eine Klage wegen Verstoßes gegen das Kartellrecht gegen Bayer anhängig.

Ungarn  Rechtsstaatlichkeit: Die ungarische Professorin Renáta Uitz befasst sich in dem zweiten Teil ihres Beitrags zur Rechtsstaatlichkeit in Ungarn auf verfassungsblog.de (in englischer Sprache) kritisch mit der Reaktion der Europäischen Union auf Verletzungen der Rechtsstaatlichkeit durch Ungarn.

Ungarn  Kriminalisierung von Obdachlosen: Der ungarische Doktorand Viktor Z. Kazai befasst sich auf verfassungsblog.de (in englischer Sprache) mit der neuen Rechtslage in Ungarn, wonach Obdachlosigkeit strafbar ist. Er wertet dies als Ausdruck eines "Wiederauflebens von strafrechtlichem Populismus" und berichtet von ersten Anwendungsfällen.

Ungarn – Kamerafrau: Der Oberste Gerichtshof in Ungarn hat eine Kamerafrau freigesprochen, die 2015 nach davonlaufenden Flüchtlingen getreten hatte, wie die taz berichtet. Als Begründung führte das Revisionsgericht an, dass der Tatbestand des Landfriedensbruchs nicht erfüllt sei, da es nicht zu einer erforderlichen Störung der öffentlichen Ruhe und Ordnung gekommen sei. 

Sonstiges

Völkerstrafrecht: In der Zeit widmet sich Wolfgang Kaleck, Rechtsanwalt und Generalsekretär des European Center for Constitutional and Human Rights (ECCR), aus Anlass der Verhaftung des chilenischen Ex-Diktators Augusto Pinochet in London vor 20 Jahren der Geschichte der Menschenrechtsbewegung und der Strafverfolgung von Völkerstraftaten. Trotz aller berechtigten Kritik an der Umsetzung der internationalen Strafverfolgung heute, zieht er eine positive Bilanz für die juristische Aufarbeitung von Staatsverbrechen.

PWB Rechtsanwälte: Die Zeit (Christian Fuchs/Nico Schmidt u. a.) berichtet von einem undurchsichtigen Geschäftsmodell von PWB Rechtsanwälte, einem Geflecht aus über 20 Vereinen, Aktiengesellschaften und GmbHs des Anwalts Philipp Wolfgang Beyer, mit dem dieser nun im neurechten Milieu Geld verdiene.

Berufskrankheit: Die Zeit (Anja Störiko) setzt sich mit den strengen Bedingungen für die Anerkennung einer Berufskrankheit auseinander. Dazu gehöre insbesondere, dass die Beweislast beim Patienten liege.

 

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lto/lj

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 1. November 2018: Gesetz zur Musterfeststellungsklage in Kraft / OLG Frankfurt zur Berechnung von Schmerzensgeld / Veröffentlichung gemeinfreier Kunstwerke . In: Legal Tribune Online, 01.11.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/31829/ (abgerufen am: 24.04.2024 )

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