Die juristische Presseschau vom 25. Oktober 2018: BGH zu Nach­er­fül­lungs­an­spruch / Scha­dens­er­satz für Por­sche­an­leger / "Knast-Youtuber"

25.10.2018

Der BGH konkretisiert seine Rechtsprechung zu Fahrzeugmängeln und dem Wahlrecht des Käufers. Außerdem in der Presseschau: Porsche-Anleger bekommen Schadensersatz zugesprochen und Schwerverbrecher berichtet auf Youtube über Haftbedingungen.

Thema des Tages

BGH zu Fahrzeugmängeln: Der Bundesgerichtshof entwickelt seine Rechtsprechung zum Sachmängelgewährleistungsrecht weiter. Demnach begründet auch eine falsche Warnmeldung bei einem Neufahrzeug einen Sachmangel. Geklagt hatte ein Mann, in dessen Neuwagen eine angezeigte Warnmeldung auch nach mehreren Werkstattbesuchen nicht verschwand. Der Fehler, dass "die Kuppelung überhitzt" sei, war ein reiner Softwarefehler. Dies reiche jedoch, um einen Sachmangel zu begründen. Außerdem stärkt das Gericht die Wahlfreiheit des Käufers: Die Wahlfreiheit des Käufers, ein Ersatzfahrzeug zu fordern, bleibe auch bestehen, wenn der Mangel ohne Einverständnis des Käufers bei einem späteren Software-Update in der Werkstatt beseitigt werde. Es berichten lto.de (Roland Schimmel/Pia Lorenz), tagesschau.de (Philipp Barlet) und die FAZ.

Rechtspolitik

Landesverfassung Hessen: Hessen stimmt am kommenden Sonntag nicht nur über einen neuen Landtag ab, sondern auch, ob die Todesstrafe weiterhin in der hessischen Verfassung stehen soll, wie die FAZ (Reinhard Müller) schreibt. Außerdem können die hessischen Wähler abstimmen, ob Kinderrechte, Gleichberechtigung und Datenschutz in der Verfassung verankert werden sollen.

Autonomes Fahren: Der Anwalt Malte Grützmacher erörtert auf lto.de die Forderung des Verkehrsgerichtstags 2018 und der Versicherungswirtschaft, den Datenzugriff bei autonom fahrenden Autos zu erleichtern, um Unfallursachen besser aufklären zu können. Demnach sollen die Daten beim autonomen Fahren bei einem neutralen Dritten treuhänderisch gespeichert werden. Dies bereite jedoch sowohl technische, als auch rechtliche Probleme, da eine Massenspeicherung von Daten vor dem Hintergrund des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung und der Datenschutzgrundverordnung unverhältnismäßig wäre. 

Integrationspolitik: Um die Integration von Geflüchteten und Zuwanderern zu erhöhen, schlagen Experten in einer von der Mercator-Stiftung finanzierten Studie vor, bestehende Programme effektiver zu verwalten, schreibt lto.de (Christian Rath). So solle die Verantwortung für Sprach- und Integrationskurse vom BAMF dezentral auf die Länder und Kommunen verlagert werden. Außerdem plädieren die Autoren für eine Ausweitung der Rechtsmittel im Asylrecht, um die Überlastung der Verwaltungsgerichte zu reduzieren. Für Flüchtlinge solle eine Identifikationsnummer eingeführt werden. Der Bund könne die Länder gesetzlich zur Einführung von Anker-Zentren verpflichten.

Palandt: Die SPD-Fraktion im Rechtsausschuss des Bundestages schlägt einen Beschluss vor, in dem der Beck-Verlag zur Umbenennung des Palandt aufgefordert wird, so lto.de (Manuel Göken). Die CDU-Fraktion begrüßt zwar eine mögliche Umbenennung durch den Verlag, hält den Rechtsausschuss jedoch für nicht zuständig. Die Entscheidung liege beim Verlag.

Föderalismus: Der Rechtsprofessor Johannes Hellermann setzt sich auf verfassungsblog.de mit dem Vorhaben der Bundesregierung auseinander, die Kompetenzen des Bundes im Bereich Bildungs- und Wohnungsbauinvestitionen auszuweiten. Zusammen mit der im letzten Jahr beschlossenen Grundgesetzänderung zur Neuregelung der föderalen Finanzbeziehungen sei darin eine dritte, stille Föderalismusreform zu sehen, die im bundesstaatlichen Gefüge des Grundgesetzes einen Zentralisierungsschub bedeute.

Justiz

EGMR  "Cum-Ex": Der Steueranwalt Hanno Berger hat im Rahmen der gegen ihn geführten Cum-Ex-Steuerermittlungen den Europäischen Menschenrechtsgerichtshof angerufen, meldet die FAZ und bloomberg.com (Karin Matussek). Mit seiner Beschwerde greift er Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschlüsse im Frankfurter Ermittlungsverfahren an. Das Bundesverfassungsgericht hatte seine Verfassungsbeschwerde im vergangenen Jahr nicht zur Entscheidung angenommen.

BVerwG zu Klassenfahrt-Kosten: Auch lto.de berichtet nun über das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, wonach die Anfrage bei Lehrern, ob sie auf die Reisekostenerstattung für Klassenfahrten verzichten würden, rechtswidrig sei.

LG Stuttgart zu Schadensersatz für Porsche-Anleger: Erstmals hat ein deutsches Gericht Anlegern im Diesel-Skandal Schadensersatz zugesprochen. Das Landgericht Stuttgart stellte fest, die Dachgesellschaft Porsche Automobil Holding SE habe gegen kapitalmarktrechtliche Publizitätspflichten verstoßen. Der frühere VW-Vorstandsvorsitzende Martin Winterkorn habe seine Pflichten mindestens grob fahrlässig verletzt. Die Anleger sollen deswegen insgesamt 47 Millionen Euro Schadensersatz erhalten. Porsche SE kündigte Berufung zum Oberlandesgericht Stuttgart an. Es berichten SZ (Stefan Mayr), FAZ (Susanne Preuss/Marcus Jung/Carsten Germis), das Hbl (Rene Bender/Martin Buchenau) sowie spiegel.de.

LG Hamburg zu Cold Case: Das Landgericht Hamburg hat einen Mann freigesprochen, dem der versuchte Mord an einer 16-Jährigen im Jahr 1980 vorgeworfen worden war. Das Opfer, der Angeklagte und auch der wichtigste Zeuge seien von den Ermittlern "höchst suggestiv" befragt und "gegebenenfalls sogar getäuscht" worden, argumentierte das Gericht. spiegel.de (Wiebke Ramm) berichtet von dem Verfahren und zeigt ausführlich die Schwierigkeiten auf, die Ermittler in sogenannten "cold cases" haben.

LG Neuruppin zu Mord: Die Zeit (Simon Kerbusk) widmet sich in einer ausführlichen Reportage dem Fall einer 1997 verschwundenen 17-Jährigen. Siebzehn Jahre nach dem Verschwinden werden der Ex-Freund und die Mutter vom Landgericht Neuruppin wegen Mordes verurteilt. Der BGH, das BVerfG und der EGMR erhoben keine Einwände, die Verurteilten hoffen inzwischen auf Wiederaufnahme des Verfahrens. Der Beitrag stellt dabei die Frage, wie sicher ein Gericht sein muss, damit es in einem Indizienprozess lebenslange Haftstrafen verhängen darf. Besonderheit: Auch der inzwischen pensionierte Richter sprach mit dem Autor über sein Urteil.

LG Bamberg zu Hasskommentaren: Beiträge, welche auf die "Gemeinsame Erklärung 2018" hinweisen, dürfen von Facebook nicht als "Hassrede" gelöscht werden. Dies entschied das Landgericht Bamberg laut FAZ. Die Erklärung war im März dieses Jahres von einer Gruppe von Journalisten, Künstlern und Intellektuellen als Kritik an der Flüchtlingspolitik der Bundesregierung verbreitet worden.

VG Mainz zu Fahrverbot: Auch in Mainz drohen Fahrverbote für ältere Dieselfahrzeuge. Dies ergibt sich aus einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Mainz, wonach der örtliche Plan zur Luftreinhaltung bis zum 1. April nächsten Jahres um Maßnahmen ergänzt werden muss, damit die Belastung mit Stickstoffdioxid im Stadtgebiet sinke. Außerdem müsse der Plan ein Konzept für Verkehrsverbote für Dieselautos enthalten, berichten SZ (Markus Balser/Robert Roßmann/Jan Willmroth), spiegel.de, lto.de und FAZ. Das Verfahren wurde von der Deutschen Umwelthilfe angestrengt und ist bereits das achte erfolgreiche Verfahren gegen deutsche Städte mit problematischer Luftqualität.

Recht in der Welt

Tunesien – Bewegungsfreiheit: spiegel.de berichtet von der Kritik Amnesty Internationals an tunesischen Sicherheitsbehörden. Diese würden im Namen der nationalen Sicherheit tausende Menschen in ihrer Bewegungsfreiheit einschränken. Seit 2015 gilt in Tunesien der Ausnahmezustand, weshalb das Land in Deutschland bislang auch noch nicht als sogenanntes sicheres Herkunftsland eingestuft worden ist.

Brasilien – Präsidentschaftswahl: Die Rechtsprofessoren Diego Arguelhes und Thomaz Pereira analysieren auf verfassungsblog.de (in englischer Sprache) die möglichen Implikationen für das brasilianische Recht, sollte der als stark rechts geltende Präsidentschaftskandidat Jair Bolsonaro die Wahl gewinnen.

Spanien – Haftstrafe für Ex-IWF-Chef: Der wegen Unterschlagung in Spanien zu viereinhalb Jahren Haft verurteilte frühere Generaldirektor des Internationalen Währungsfonds, Rodrigo Rato, muss seine Gefängnisstrafe antreten. Der Nationale Staatsgerichtshof in Madrid wies einen Antrag Ratos zurück, den Haftantritt bis zu einer Entscheidung des Verfassungsgerichts zu verschieben, dies melden sz.de (Thomas Urban), spiegel.de und FAZ.

Lateinamerika  Konstitutionalismus: In einem Gastbeitrag für die FAZ zeichnet Rechtsprofessor Armin von Bogdandy die Entwicklung des Verfassungsrechts in Lateinamerika nach. So sei die 1978 in Kraft getretene "Amerikanische Konvention zum Schutz der Menschenrechte" ein Eckstein des lateinamerikanischen transformativen Konstitutionalismus. Dies bedeute, Normen verfassungsrechtlicher Natur so zu interpretieren und anzuwenden, dass sie tiefgreifenden sozialen Wandel im Lichte verfassungsrechtlicher Ziele fördern. Der Beitrag kommt zu dem Ergebnis, dass politische Diskurse und große Auseinandersetzungen in der Region heute auch in der Sprache der Menschenrechte geführt und dadurch geprägt werden.

Juristische Ausbildung

Staatsexamen: Im April 2019 sollen Referendare ihr Examen in Halle am Laptop schreiben können, berichtet lto.de (Maximilian Amos). Zurzeit befände man sich noch in einer Testphase, perspektivisch solle das digitale Examen aber verpflichtend eingeführt werden. Eine Rechtsgrundlage für die Einführung digitaler Examensklausuren sei nicht zwingend notwendig.

Sonstiges

Youtube aus dem Strafvollzug: Die Zeit (Alexander Barbian/Paul Schwenn) schildert ausführlich den Fall eines sich wegen mehrerer Banküberfälle im Strafvollzug befindenden Häftlings in der JVA Tegel, der auf der Video-Plattform Youtube in einem Vlog von seinem Gefängnisalltag und den Haftbedingungen berichtet. Die Gefängnisleitung versucht, dies zu unterbinden, jedoch sei es schwer den Handyschmuggel innerhalb der Anstalten vollständig zu beseitigen. Dem Häftling gehe es dabei nach eigener Aussage auch darum, Jugendlichen die zum Teil romantisierte Vorstellung vom Gefängnis zu nehmen und ihnen einen authentischen Einblick in das Leben hinter Gittern zu geben.

DSGVO  Klingelschilder: Der Rechtsstudent Florian Zumkeller-Quast geht auf juwiss.de der Frage nach, ob Namen auf Klingelschildern gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verstoßen und kommt zu dem Ergebnis, dass Klingelschildernamen unter die DSGVO fallen, der Vermieter sich häufig jedoch auf ein berechtigtes Interesse berufen kann, etwa das schnelle Auffinden durch Rettungsdienste oder die Zustellung postalischer Sendungen.

Künstliche Intelligenz: In einem Gastbeitrag für die FAZ reflektiert der Rechtsprofessor Rolf Schwartmann den Begriff Künstliche Intelligenz und das Verhältnis zum Recht. Das Recht müsse im Sinne des Gemeinwohls ethisch vertretbare Erfolge der Digitalisierung fördern. In Zeiten Künstlicher Intelligenz dürfe es nicht darum gehen, Maschinen die Verantwortung für ihre Entscheidungen zu übertragen, da unser Recht nur Verantwortung des Menschen für ihm zurechenbares Verhalten kenne.

Legal Tech: Die FAZ (Marcus Jung) portraitiert den Briten und Gründer von "DoNotPay" Joshua Browder. DoNotPay soll klassische Anwaltstätigkeiten ersetzen. Die Software ist eine Kombination aus regelbasierten Textabfragen und Künstlicher Intelligenz und soll Verbrauchern helfen Alltagssorgen und Ärger mit Behörden zu bewältigen, indem über ein Frage-Antwort-System automatisch Schriftsätze generiert und an die Behörden verschickt werden.

Das Letzte zum Schluss

Schlafender Anwalt: Auch beim Verlesen langer Anklageschriften darf ein Anwalt die Zeit nicht mit einem Nickerchen verbringen. lawblog.de (Udo Vetter) berichtet von einem Fall, in dem genau das passiert sei und verweist darauf, dass ein Angeklagter als nicht verteidigt gilt, wenn dessen Verteidiger in einem Verfahren vor dem Landgericht schläft. In dem beschriebenen Fall wurde vom Gericht angeordnet, alles, was der Anwalt verpasst haben könnte, noch mal vorzulesen, um einem Revisionsgrund zu entgehen.

 

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lto/rr

(Hinweis für Journalisten)

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 25. Oktober 2018: BGH zu Nacherfüllungsanspruch / Schadensersatz für Porscheanleger / "Knast-Youtuber" . In: Legal Tribune Online, 25.10.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/31689/ (abgerufen am: 16.04.2024 )

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