Die juristische Presseschau vom 26. September 2018: 72. Deut­scher Juris­tentag / Keine Beför­de­rung für Israeli / Klage gegen Face­book

26.09.2018

In Leipzig beginnt der 72. Deutsche Juristentag. Außerdem in der Presseschau: Das Oberlandesgericht Frankfurt/M. lehnt einen Beförderungsanspruch eines Israelis durch Kuwait Airlines ab und eine Facebook-Content-Moderatorin klagt.

Thema des Tages

DJT: Am heutigen Mittwoch beginnt in Leipzig der 72. Deutsche Juristentag (DJT). Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) wird die Eröffnungsrede halten und darin laut dem lto.de (Tanja Podolski) vorab vorliegenden Manuskript ein klares Bekenntnis zum Rechtsstaat aussprechen. Überdies warne sie vor den Auswirkungen verbaler Angriffe aus der Politik: "Wenn Rechtsmittel gegen Behördenentscheidungen nur lange genug diffamiert werden, dann kann das durchaus Einfluss darauf bekommen, wie unser Instanzenzug politisch gestaltet wird."

Die FAZ (Reinhard Müller) stellt die Themen vor. Ein Schwerpunkt befasse sich mit "Kindern im Recht", hierzu werde im Fachprogramm auch die elterliche Sorge und das Kindeswohl behandelt. Im Weiteren umreißt der Beitrag die Themen der Bereiche Zivilrecht und Strafrecht sowie Migration. Der FAZ-Einspruch (Helene Bubrowski/Alexander Haneke) stellt die von den Rechtsprofessoren Winfried Kluth und Richard Giesen für den DJT erstellten Gutachten zur Reformbedürftigkeit von Asyl- und Ausländerrecht vor. In seinem Geschäftsbereich Verfahrensrecht werde sich der DJT auch mit der Notwendigkeit neuer Instrumente des kollektiven Rechtsschutzes befassen. Der FAZ-Einspruch (Marcus Jung) stellt das hierzu von Rechtsprofessorin Caroline Meller-Hannich erstellte Gutachten sowie Thesen weiterer Referenten vor. 

Ebenso Thema ist laut FAZ-Einspruch (Constantin van Lijnden) eine mögliche Reform des Strafzumessungsrechts. Der Beitrag stellt zu diesem Zweck die sogenannten sentencing guidelines aus den USA vor. Demgegenüber plädiere ein von Rechtsprofessor Johannes Kaspar für den DJT erstelltes Gutachten für eine Verengung von Strafrahmen und hier vor allem eine Absenkung der Höchststrafen sowie einen Katalog von "Strafempfehlungen". Ein weiterer Beitrag des FAZ-Einspruchs (Constantin van Lijnden) zum Thema berichtet über eine von Rechtsprofessorin Elisa Hoven erstellte Studie. Bei dieser wurden Studenten verschiedener Fachrichtungen Medienberichte über reale Straffälle vorgelegt und im Anschluss nach angemessenen Strafen gefragt. Mit Ausnahme eines Falls von Wirtschaftskriminalität hätten die Antworten im Durchschnitt erheblich von den realen Strafen abgewichen. In einem Gastkommentar für lto.de befasst sich Rechtsanwalt Jochen Vetter mit notwendigen Änderungen im aktienrechtlichen Beschlussmängelrecht. Fraglich sei etwa, ob jeder Beschlussmangel gleich zur Nichtigkeit des Beschlusses führen solle. Ziel sei es, einen angemessenen Ausgleich zwischen den Interessen von Minderheitsgesellschaftern an effektivem Rechtschutz und dem Interesse der Mehrheit am zeitnahen Vollzug mit Mehrheit gefasster Beschlüsse zu finden.

Rechtspolitik 

Alt-Bundespräsidenten: Der Bundesrechnungshof rügt die seit Jahrzehnten gepflegte Praxis, früheren Bundespräsidenten nicht nur einen Ehrensold in Höhe der Bezüge des Amtsinhabers zu gewähren, sondern darüber hinaus auch noch üppige Unterstützungen für Büroführung und Reisekosten. Während erstere Regelung auf Bestimmungen des Gesetzes über die Ruhebezüge des Bundespräsidenten beruht, seien die zusätzlichen Leistungen nach einer erstmaligen Entscheidung des Bundestags-Haushaltsausschusses im Jahr 1969 zur Gewohnheit geworden, schreibt die SZ (Stefan Braun).

Impfstoffe: Durch einen neuen Passus des aller Voraussicht nach heute vom Kabinett zu beschließenden Terminservice- und Versorgungsgesetzes sollen Engpässe bei der Impfstoffversorgung vermieden werden. Wie die FAZ (Andreas Mihm) schreibt, sollen nach der Neuregelung Impfstoffe grundsätzlich nicht mehr ausgeschrieben werden und Ärzte stattdessen Präparate aller Hersteller verordnen dürfen.  

Justiz

OLG Frankfurt/M. zu Kuwait Airways: Das Oberlandesgericht Frankfurt/M. hat die Klage eines Israelis abgewiesen, der von der Fluggesellschaft Kuwait Airlines eine Entschädigung für eine verweigerte Beförderung erstreiten wollte. Dies melden SZ (Susanne Höll) und lto.de. Der Mann hatte über ein Online-Portal einen Flug von Frankfurt/M. nach Bangkok mit Zwischenstopp in Kuwait City gebucht. Kuwait erkennt das Existenzrecht Israels nicht an und verbietet kuwaitischen Unternehmen, Verträge mit israelischen Staatsbürgern zu schließen, weshalb die Fluglinie die Beförderung verweigerte. Das Gericht befand zwar, dass das kuwaitische Gesetz in Deutschland keine Rechtswirkung entfalte, da es nach hiesigem Verständnis "inhaltlich inakzeptabel" sei. Daher könne sich Kuwait Airways nicht auf eine rechtliche Unmöglichkeit nach § 275 BGB berufen. Allerdings sei in tatsächlicher Hinsicht zu erwarten, dass dem Mann bei dem Zwischenstopp in Kuwait City aufgrund der dortigen Rechtslage die Ein- und Weiterreise von den dortigen Behörden verweigert würde. Insofern sei eine faktische Unmöglichkeit hinsichtlich der Durchführung des gesamten Fluges gegeben.  

LG Nürnberg-Fürth – Ryanair: Die Fluglinie Ryanair hat ihre Berufung gegen ein erstinstanzliches Urteil des Amtsgerichts Nürnberg zurückgenommen, nach dem ein Abtretungsverbot von Entschädigungsansprüchen in AGB unwirksam ist. Dies meldet lto.de. Das Landgericht Nürnberg-Fürth habe zuvor in einem Hinweisbeschluss erkennen lassen, dass es die AGB ebenfalls für unwirksam halte. Geklagt hatte die Plattform EUflight.de, welche regelmäßig mögliche Entschädigungsansprüche von Passagieren ankauft und dann auf eigene Rechnung durchsetzt.  

ThürVerfGH zu Wahlalter: Vor dem Thüringer Verfassungsgerichtshof ist die AfD-Landtagsfraktion mit einer Klage gegen die vor zwei Jahren beschlossene Absenkung des Wahlalters für Kommunalwahlen gescheitert. Dies melden lto.de und FAZ (Stefan Locke).  Die Klägerin habe gegen das aktive Wahlrecht ab 16 Jahren mit einem "vielfach fehlenden Reifegrad" junger Menschen argumentiert. Nach Ansicht des Gerichts lasse sich die politische Einsichtsfähigkeit 16- und 17-Jähriger aber "nicht offenkundig verneinen". 

VG Magdeburg zu Polizei-Anwärter: Ein Polizeianwärter darf nicht ohne gesetzliche Grundlage wegen einer Tätowierung abgelehnt werden. Dies hat das Verwaltungsgericht Magdeburg entschieden und ist dabei der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts gefolgt, wie lto.de meldet. Der bloße Verweis auf eine beamtenrechtliche Treuepflicht sei nicht ausreichend, wenn eine Gesamtwürdigung des Bewerbers nicht den Schluss nahelege, dass dieser sich gegen den freiheitlich demokratischen Rechtsstaat richte.  

VGH Hessen – Fahrverbote: Die schwarz-grüne Landesregierung hat gegen das Urteil des Amtsgerichts Wiesbaden zu Fahrverboten Berufung zum Verwaltungsgerichtshof Hessen eingelegt. Dies meldet lto.de. Das angegriffene Urteil sieht ab kommendem Jahr großflächige Fahrverbote vor, um eine Überschreitung von Stickoxidgrenzwerten zu verhindern. 

ArbG Nürnberg – Hitzepausen: Rechtsanwalt Alexander von Chrzanowski befasst sich im Handelsblatt-Rechtsboard mit den Fürsorgepflichten von Arbeitgebern bei starker Hitze. Hintergrund war der Aufruf von Mitgliedern des Betriebsrates des Playmobil-Herstellers Geobra Brandstätter an die Arbeitnehmer, zehnminütige Arbeitspausen ("Entwärmungsphasen") einzulegen. Das Unternehmen sah hierin eine grobe Pflichtverletzung und entfernte die Mitarbeiter aus dem Betriebsrat. Ausschlaggebend ist nach Ansicht des Autors, welche Schutzmaßnahmen das Unternehmen selbst eingeleitet habe und ob diese bereits ausreichend gewesen seien. Der nächste Verhandlungstermin der Streitigkeit vor dem Arbeitsgericht Nürnberg ist für Januar 2019 terminiert. 

EuG zu MdEP-Pauschalen: Das Europäische Parlament muss nicht offenlegen, wie die Mitglieder des Europäischen Parlaments (MdEP) die ihnen überlassene "allgemeine Kostenvergütung" verwenden. Das Gericht der Europäischen Union wies eine entsprechende Klage von Journalisten ab, wie FAZ (Michael Stabenow) und lto.de berichten. Die angeforderten Dokumente enthielten personenbezogene Daten und den Klägern sei es nicht gelungen, eine Offenlegungspflicht nachzuweisen. Auch eine Schwärzung der Dokumente als milderes Mittel käme nicht in Betracht: Ziel der Journalisten sei es gewesen, Ausgaben der Mitglieder des Parlaments individuell nachzuvollziehen – geschwärzte Dokumente seien in diesem Fall nutzlos gewesen.

BVerwG zu Suizidhilfe: Sozialrichter Carsten Schütz und Thomas Sitte, Vorstandsvorsitzender der Deutschen PalliativStiftung, verteidigen in einem Gastbeitrag für den FAZ-Einspruch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) sowie das Bundesgesundheitsministerium als Aufsichtsbehörde gegen den Vorwurf der Missachtung des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom März 2017 zur Suizidhilfe. Diese Kritik beruhe auf einer Fehlinterpretation des Urteils, das schlicht die "etablierte Grundrechtsdogmatik" angewendet habe. Weiter seien "die Kompetenzen der Palliativmedizin des Jahres 2018" beachtlich, durch die es "faktisch ausgeschlossen" sei, dass palliativmedizinische Begleitung für einen Todkranken unzumutbar ist. 

OLG München – Rupert Stadler: Die SZ (Klaus Ott u.a.) widmet Rupert Stadler, dem gegenwärtig beurlaubten Audi-Vorstandschef, eine Seite-Drei-Reportage. Stadler befindet sich wegen mutmaßlicher Beteiligung am Diesel-Skandal nach wie vor in Untersuchungshaft. Nachdem das Landgericht München I seine Haftbeschwerde verworfen hat, entscheidet das Oberlandesgericht München demnächst über die vom Manager hiergegen erhobene Beschwerde.  

OLG Düsseldorf zu Colonia Dignidad-Arzt: Die mutmaßlich rechte Hand des Colonia Dignidad-Gründers Paul Schäfer muss nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf keine Haftstrafe befürchten. Das Gericht hat die Vollstreckung eines chilenischen Strafurteils abgelehnt, weil dem Urteil nicht entnommen werden könne, dass der vor einigen Jahren nach Deutschland geflohene Arzt die von Schäfer vorgenommenen Misshandlungen physisch oder psychisch unterstützt habe. Es berichten FAZ (Constantin van Lijnden), SZ (Peter Burghardt), lto.de und Welt.

LG Regensburg – Verfahren gegen OB: Am zweiten Tag des Verfahrens gegen den suspendierten Regensburger Oberbürgermeister Joachim Wolbergs (SPD) vor dem örtlichen Landgericht hat der Angeklagte eine mehrstündige Erklärung abgegeben. Über die "wütende Tirade" berichtet die SZ (Andreas Glas/Annette Ramelsberger).

AG Kitzingen – Horrorhaus: Vor dem Amtsgericht Kitzingen muss sich der Betreiber eines Freizeitparks wegen Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener verantworten. Der Angeklagte habe eine Attraktion "Horrorhaus" mit echten Grabsteinen ausgestattet. Über den Fall berichtet die FAZ (Karin Truscheit).

Recht in der Welt

USA – Facebook: Eine in den USA für Facebook tätige Content-Moderatorin hat ihren Arbeitgeber auf Schadensersatz verklagt. Dies berichten die SZlto.de und taz (Tanja Tricarico). Aufgrund der ständigen Konfrontation mit schockierenden Inhalten, etwa Bildmaterial von Enthauptungen oder Vergewaltigungen, für deren Löschung sie zuständig sei, leide sie an einem posttraumatischen Belastungssyndrom. Sie mache geltend, dass Facebook Standards zur Arbeitsplatzsicherheit nicht eingehalten habe.

Italien – Asylrecht: Über das vom italienischen Innenminister Matteo Salvini vorgestellte Gesetzesdekret zur "Sicherheit und Immigration" berichten u.a. die SZ (Oliver Meiler) und die taz (Michael Braun). Eine Bestimmung sehe vor, dass Asylverfahren abgebrochen werden oder ein zuerkanntes Asyl wieder aberkannt werde, wenn Betroffene erstinstanzlich wegen bestimmter Delikte wie etwa Drogenhandel verurteilt werden. Weil dies mit dem in der Verfassung beschriebenen dreistufigen Gerichtsaufbau kollidiere, sei eine vom Staatspräsidenten anzuregende Korrektur wahrscheinlich. Im Übrigen trete das Dekret sofort in Kraft, müsse aber innerhalb von 60 Tagen vom Parlament als Gesetz verabschiedet werden.

Türkei – Deniz Yücel: Ein Istanbuler Gericht hat die Klage des Journalisten Deniz Yücel abgewiesen, mit der dieser eine Haftentschädigung für seine einjährigen U-Haft erstreiten wollte. Dies melden lto.de und zeit.de. Yücel wolle sein Anliegen notfalls bis zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte weiterverfolgen. 

USA – Bill Cosby: Der US-Entertainer Bill Cosby ist wegen schwerer sexueller Nötigung in drei Fällen zu mindestens drei Jahren Haft verurteilt worden. Dies melden spiegel.de und zeit.de. Bereits im April hatte eine Jury den 81-Jährigen für schuldig befunden, über das Strafmaß wurde nun gesondert entschieden. Etwa 60 Frauen haben Cosby in den letzten Jahren sexuellen Missbrauch vorgeworfen, die meisten dieser Fälle sind jedoch verjährt. 

Sonstiges

Amicus Curiae: In einem Gastbeitrag für lto.de setzt sich Ulrich Kühne mit der Praxis sogenannter Amicus-Curiae-Stellungnahmen auseinander. Hierbei handele es sich um Äußerungen von Personen, die sich in einen laufenden Prozess einbringen, ohne selbst Partei des Rechtsstreits zu sein. Teilweise seien diese objektiv, teils wollten die Gruppen das Verfahren in ihrem Sinne beeinflussen. Vor dem US-Supreme-Court gingen häufig eine hohe Anzahl solcher Stellungnahmen ein, wobei jedoch kein Richter alle vollständig lesen würde. Auch in Deutschland seien Amicus-Curiae-Schriftsätze zulässig. Das Gericht könne frei entscheiden, wie es sich Informationen zur Rechtsfindung beschaffe, solange dabei die richterliche Unabhängigkeit gewahrt werde. Aus Gründen der Rechtssicherheit sei eine gesetzliche Regelung jedoch sinnvoll.

Meinungsfreiheit: Rechtsprofessor Volker Rieble beklagt in einer Kolumne für den FAZ-Einspruch eine "Doppelmoral im Meinungskampf". Mitunter sei die "Mitgliedschaft bei der AfD" schon Grund für Boykottaufrufe. Demgegenüber verstehe "die gesellschaftliche Linksmitte" keinen Spaß bei Provokationen wie jener der AfD, die dazu aufruft, Lehrer bekannt zu machen, die ihre Neutralitätspflicht verletzten. Dabei sei die Rechtsordnung unteilbar.  

NetzDG: Die FAZ (Hendrik Wieduwilt) macht darauf aufmerksam, dass die Frist für die Einlegung einer Verfassungsbeschwerde gegen das Netzwerkdurchsetzungsgesetz mit Beginn des Oktobers ablaufe. Beim Bundesverfassungsgericht sei bislang keine Beschwerde der betroffenen Internetkonzerne eingegangen, insbesondere Google fürchte diesbezügliche "negative Nebenwirkungen". Ein Gutachen der Rechtsprofessoren Karl Heinz Ladeur und Tobias Gostomzyk habe "erhebliche" Verstöße gegen "die grundgesetzlichen Garantien der Berufsfreiheit, des Eigentums, der Meinungs- und Pressefreiheit sowie des allgemeinen Persönlichkeitsrechts" durch das NetzDG festgestellt. 

Missbrauchsfall Staufen: Die baden-württembergische Landesregierung will durch eine Kommission die politische Konsequenzen aus dem Staufener Missbrauchsfall klären lassen. Einzelheiten berichtet die FAZ (Rüdiger Soldt).

Kritische Justiz: Die FAZ (Alexandra Kemmerer) würdigt die Zeitschrift "Kritische Justiz" (KJ) anlässlich des 50. Jahrestages ihrer Ersterscheinung. Die "KJ" sei "nicht ohne die politisch-intellektuelle Gemengelage des 'roten Hessens' des damaligen Ministerpräsidenten Georg August Zinn zu denken" und innerhalb der deutschsprachigen rechtswissenschaftlichen Publikationen "bis heute ein Erinnerungsort der sechziger Jahre". 

Hambacher Forst: Auf juwiss.de befasst sich Sué González Hauck mit der Frage, ob die Errichtung von Baumhäusern im Hambacher Forst zur Verhinderung von dessen Rodung von der Versammlungsfreiheit aus Artikel 8 Grundgesetz geschützt ist. Das Oberverwaltungsgericht Münster hatte dies verneint, da es die Infrastruktur der Baumhäuser nicht als für die Meinungskundgabe notwendig erachtete und zudem eine Vielzahl an Straftaten der Aktivisten beklagte. Dem stellt die Autorin die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum G20-Gipfel in Hamburg gegenüber, wonach auch ein Protestcamp den Schutz der Versammlungsfreiheit genieße. Überdies könne trotz einzelner Straftaten nicht von einer "kollektiven Unfriedlichkeit" des Protests im Hambacher Forst ausgegangen werden.

Das Letzte zum Schluss

Unerwünscht: Der russische Multimilliardär Roman Abramowitsch kann sich dem Vernehmen nach recht viele Wünsche erfüllen, ein Aufenthaltsrecht aber offenbar nicht. Wie die SZ (Charlotte Theile) berichtet, lehnte das Bundesamt für Polizei vor zwei Jahren ein entsprechendes Gesuch wegen einer möglichen Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und einem Reputationsrisiko für die Schweiz ab. 

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der heutigen Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels. 

Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau. 

lto/mpi/mps

(Hinweis für Journalisten) 

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 26. September 2018: 72. Deutscher Juristentag / Keine Beförderung für Israeli / Klage gegen Facebook . In: Legal Tribune Online, 26.09.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/31141/ (abgerufen am: 29.03.2024 )

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