Die juristische Presseschau vom 19. September 2018: Maaßen wech­selt ins BMI / Pre­mier May zum Brexit / Kar­tell­ver­fahren gegen Auto­her­steller

19.09.2018

Die Koalition einigt sich auf Wechsel des Verfassungsschutzpräsidenten ins Innenministerium. Außerdem in der Presseschau: Theresa May bekräftigt Forderungen zum Brexit und die EU eröffnet ein Kartellverfahren gegen deutsche Autohersteller.

Thema des Tages

Hans-Georg Maaßen: Der wegen seiner Stellungnahmen zu den Ausschreitungen in Chemnitz in die Kritik geratene Präsident des Bundesamts für Verfassungsschutz, Hans-Georg Maaßen, erhält eine neue berufliche Aufgabe. Die Regierungskoalition hat sich darauf verständigt, Maaßen zum Staatssekretär im Bundesinnenministerium zu befördern. Hier solle er aber nicht für die Aufsicht über den Verfassungsschutz zuständig sein. Durch das neue Amt rückt Maaßen um zwei Besoldungsstufen auf. Es berichten SZ (Ronen Steinke u.a.), taz.de (Anja Maier) und lto.de.

Der vormalige Verfassungsschutzpräsident sei "zu einer Symbolfigur im Grundsatzstreit um Merkels Flüchtlingspolitik" geworden und habe auch selbst dazu beigetragen, schreibt Berthold Kohler (FAZ) im Leitartikel. Seine jetzige Beförderung habe er "ausschließlich Seehofer zu verdanken". Dies unterstreiche den "morschen" Zustand der Regierungskoalition. Ferdinand Otto (zeit.de) hält es für "blanken Hohn", dass Maaßen für seine irritierenden Äußerungen nun belohnt werde. Für einen anderen Umgang mit solchen Skandalen plädiert Jost Müller-Neuhof (Tsp). Parlamentarische Ausschüsse sollten bei der Vorladung von Vertretern der Exekutive, wie im Grundgesetz vorgesehen, öffentlich tagen.

In einem Gastbeitrag für den FAZ-Einspruch legt Rechtsprofessor Ralf Poscher dar, dass Nachrichtendienste infolge der NSA- und NSU-Skandale auf eine verstärkte Öffentlichkeitsarbeit setzten, um Gesellschaft und Politik den Wert dieser Behörden zu vermitteln. "Unsicherheiten hinsichtlich des Aufgabenverständnisses" des Verfassungsschutzes zeigten sich indes "bereits historisch" wie der Autor ausführlich darlegt. Durch die vom Grundgesetz zugewiesene Beschränkung auf die Sammlung von Informationen solle verhindert werden, "dass der Verfassungsschutz selbst gestaltend in politische Prozesse eingreift".

Rechtspolitik

Mütterrente: Das Vorhaben der Bundesregierung, die sogenannte Mütterente in kleinen Schritten zu erhöhen, "ist einsichtig und überzeugt". Dies stellt der ehemalige Verfassungsrichter Paul Kirchhof in einer Kolumne für den FAZ-Einspruch fest, die im Weiteren die Grundzüge des rentenrechtlichen Generationvertrags erläutert.

Einwanderungsgesetz: Gut drei Viertel der Bundesbürger möchten ein Gesetz, "das die Einwanderung nach Deutschland regelt". Diese und andere Erkenntnisse stellt die Meinungsforscherin Renate Köcher in einem Gastbeitrag für die FAZ dar.

Sperrklausel: Der wissenschaftliche Mitarbeiter Sebastian Roßner spricht sich in einem Gastbeitrag für das Feuilleton der FAZ gegen die von "weiten Teilen der deutschen Politik" offenbar geplante Wiedereinführung einer Sperrklausel für Europawahlen aus. Die gegenläufigen Urteile des Bundesverfassungsgerichts aus den Jahren 2011 und 2014 seien "Resultat eines prinzipiell ergebnisoffenen, tatsachenorientierten Prüfprogramms" gewesen, das auch die Funktionsweise des Europäischen Parlaments ins Auge genommen habe. Auch hätten sich Befürchtungen, das Parlament verliere ohne Sperrklausel seine Arbeitsfähigkeit, nicht bewahrheitet.

Terror-Propaganda: Der wissenschaftliche Mitarbeiter Nima Mafi-Gudarzi bewertet in einem Gastbeitrag auf lto.de die Entwürfe der EU-Kommission zur Eindämmung von Terror-Propaganda in sozialen Medien. Mit ihrem Entwurf habe die Kommission regulatorisches Neuland betreten, Änderungen seien jedoch geboten, um die Online-Wirtschaft nicht unverhältnismäßig zu belasten und einem Anreiz zum Overblocking und einer tendenziellen Abkühlung der Meinungsfreiheit vorzubeugen.

"Rasse": In einem Gastbeitrag für den FAZ-Einspruch spricht sich der Ethnologe Cengiz Barskanmaz gegen den Vorschlag aus, den Begriff "Rasse" aus dem Grundgesetz zu streichen. Einerseits sei die Aufnahme des Begriffs ein direktes Ergebnis der "Erfahrung des Holocaust". Andererseits werde er auf internationaler Ebene scheinbar ohne große Widerstände weiterverwendet, wie etwa der Rahmenbeschluss der Europäischen Union zur Bekämpfung von Hasskriminalität oder die sogenannte "Rasse-Richtlinie" aus dem Jahr 2000 belegten. Schließlich habe "das Konzept Rasse" eine "Umdeutung" erlebt und müsse keineswegs rassistisch sein.

Justiz

BAG zu Ausschlussklauseln: Eine Ausschlussklausel in einem Arbeitsvertrag ist ungültig, wenn sie nicht zwischen den verschiedenen Ansprüchen differenziert und so auch den Mindestlohn erfassen könnte. Dann liegt ein Verstoß gegen § 3 Satz 1 Mindestlohngesetz vor. Ausschlussklauseln bestimmen, dass nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis nur in einer bestimmten Frist geltend gemacht werden können. lto.de berichtet über diese Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts.

BGH zu Notarberatungspflichten: Ein Notar muss nicht vor der Gefahr warnen, dass ein Bauträger während der Bauzeit insolvent wird und das Haus dann unvollendet bleibt. Dies gilt nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs von Ende August 2018 auch dann, wenn der Notar Informationen über eine in der Vergangenheit verminderte Leistungsfähigkeit des Vertragspartners habe, die zum damaligen Zeitpunkt relevant gewesen wäre. Es berichtet lto.de.

EGMR zu Kopftuch: Laut zeit.de und lto.de hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entschieden, dass eine Verletzung der Religionsfreiheit nach Artikel 9 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) vorliegt, wenn einer Nebenklägerin der Zutritt zu Gericht verwehrt wird, weil sie ein Kopftuch trägt. Anders als die zuvor mit der Sache befassten belgischen Gerichte sah der EGMR im Tragen eines Kopftuches vor Gericht keinen Akt der Respektlosigkeit und auch keinen Verstoß gegen die öffentliche Ordnung.

EGMR zur Massenüberwachung: Mit der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte aus der vergangenen Woche, nach der Teile des Überwachungsprogramms des britischen Geheimdienstes GCHQ gegen die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) verstoßen, beschäftigen sich nun auch der Jurist und Politiker Patrick Breyer (Piraten) auf netzpolitik.org und die Dozentin Maria Tzanou (in englischer Sprache) auf verfassungsblog.de. Breyer fordert, die EMRK auf den Stand der digitalen Revolution zu bringen und die Massenüberwachung international zu ächten.

EuGH zu kirchlichem Arbeitsrecht: Mit der in der vergangenen Woche ergangenen Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs, nach der eine Diskriminierung vorliegen kann, wenn eine kirchliche Einrichtung einem bei ihr beschäftigten Chefarzt kündigt, weil dieser sich zum zweiten Mal verheiratet hat, beschäftigt sich nun auch der SWR-Radio Report Recht (Gigi Deppe/Klaus Hempel).

LG Bonn – Siegaue: Nach Entscheidung des Bundesgerichtshofs verhandelt das Landgericht Bonn erneut zu einer Vergewaltigung im April 2017. Eric X. wurde wegen der Tat zu einer langjährigen Haftstrafe verurteilt. Hierbei sei nach Ansicht des BGH seine uneingeschränkte Schuldfähigkeit nicht rechtsfehlerfrei festgestellt worden. Dies müsse nun nachgeholt werden. Über den erneuten Prozessauftakt berichtet die SZ (Jana Stegemann). 

OLG München zu Facebook: Der Verwaltungsrichter Malte Engeler stellt in einem Gastbeitrag auf netzpolitik.org klar, dass ein Anfang September ergangenes Urteil über die Rechtswidrigkeit der Löschung eines Beitrags von Facebook nicht auf einer Drittwirkung der Meinungsfreiheit beruht habe, sondern auf widersprüchlichen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des sozialen Netzwerks. Anders als etwa Süddeutsche und Frankfurter Allgemeine Zeitung berichteten, habe sich Facebook bei der Löschung AGB-widrig, aber nicht grundrechtswidrig verhalten.

AG Chemnitz – Daniel H.: Yousif A., einer der beiden bislang Tatverdächtigen in der Tötungssache Daniel H., ist vom Amtsgericht Chemnitz aus der Untersuchungshaft entlassen worden. Auch die Staatsanwaltschaft sehe keinen dringenden Tatverdacht mehr gegen A., berichtet die SZ (Markus Grill/Ralf Wiegand), der Haftbefehl wurde dementsprechend aufgehoben. Alaa S. hingegen, der zweite Tatverdächtige, sei weiterhin des gemeinschaftlichen Totschlags dringend tatverdächtig, zitiert der Bericht die Staatsanwaltschaft. Nach einem dritten Mann werde international gefahndet. In einem Kommentar erinnert Reinhard Müller (FAZ) daran, dass die Ermittlungen der Anklagebehörde noch nicht abgeschlossen seien. Unabhängig hiervon könne die Tat keine "Rechtfertigung dafür sein, Ausländer zu bedrohen, noch dazu im öffentlichen Raum und in Gruppen". Grund der Ermittlungen gegen Chemnitzer "Demonstranten und Gegendemonstranten" sei die Missachtung des öffentlichen Friedens und des staatlichen Gewaltmonopols.

Richterdienstgericht zu AfD-Abgeordnetem: Der Freiburger Staatsanwalt und AfD-Bundestagsabgeordnete Thomas Seitz soll nach einer Entscheidung des baden-württembergischen Richterdienstgerichts seinen Beamtenstatus verlieren. Wie die BadZ (Christian Rath) berichtet, hatte das Landesjustizministerium Seitz vorgeworfen, seine Pflicht zur Verfassungstreue verletzt zu haben, indem er den deutschen Staat als "Unterdrückungsinstrument" bezeichnete.

Joachim Steinhöfel: Der FAZ-Einspruch (Constantin van Lijnden) interviewt den Anwalt Joachim Steinhöfel. Der Wettbewerbsrechtsexperte ist vor allem durch seine Aktivitäten gegen Facebook bekannt geworden. Er schätze das Netzwerk als "Forum Romanum unserer Zeit" und ärgere sich, wenn dort Teilnehmer nach "arbiträren" Grundsätzen gesperrt würden. Im Gespräch äußert sich Steinhöfel zum Nutzen des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes, der üblichen Taktik von Facebook gegenüber Anliegen und der von ihm ausgemachten Gefahr für die Meinungsfreiheit.

Recht in der Welt

Spanien – Whistleblower: Der frühere Banker und Whistleblower Herve Falciani wird nach der Entscheidung eines spanischen Gerichts nicht an die Schweiz ausgeliefert, meldet die SZ. In der Schweiz war der mutmaßliche Urheber der sogenannten Swiss-Leaks wegen Diebstahls von Bankkunden-Daten zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt worden.

Portugal – Benfica Lissabon: Der portugiesische Fußball-Rekordmeister Benfica Lissabon wird wegen Korruption angeklagt. Die Fußball-AG des Vereins soll nach Angaben der Staatsanwaltschaft Justizbeamte erfolgreich bestochen haben, um so über laufende Ermittlungsverfahren, etwa wegen Schiedsrichterbeeinflussung, informiert zu werden. Die FAZ (Tilo Wagner) berichtet in ihrem Sport-Teil.

Polen/Ungarn – Rechtsstaatlichkeit: Die Rechtsprofessorin Petra Bárd (Ungarn) und der Rechtsprofessor Dimitry Kochenov (Polen) bezeichnen in einem englischsprachigen Beitrag auf verfassungsblog.de die Regierungen Polens und Ungarns als autokratische Regimes. Dabei identifizieren sie vier Strategieaspekte, unter denen die Führungen beider Staaten die jeweilige nationale Verfassung für ihre Vorhaben vereinnahmten und europäische Werte angriffen.

Ungarn – Rechtsstaatsverfahren: Ungarn will sich nach Meldung von spiegel.de gegen den in der vergangenen Woche im EU-Parlament ergangenen Beschluss zur Einleitung eines Rechtsstaatsverfahrens nach Artikel 7 Vertrag über die Europäische Union (EUV) wehren. Es habe für den Antrag nicht die notwendige Zweidrittelmehrheit vorgelegen, weil 48 Enthaltungen nicht mitgezählt worden seien. Der Rechtsdienst des Parlaments wendet dagegen ein, dass in der Geschäftsordnung des Parlaments bestimmt sei, dass es nur auf die Ja- und Neinstimmen ankomme.

EU/Großbritannien – Brexit: Die britische Premierministerin Theresa May bekräftigt in einem Gastbeitrag in der Welt ihre Forderungen für einen geordneten Austritt Großbritanniens aus der Europäischen Union. Zentrales Anliegen bleibe die Respektierung des Karfreitagsabkommens an der Grenze zu Nordirland und die Schaffung einer neuen Freihandelszone zwischen Großbritannien und der EU.

Juristische Ausbildung

Wikipedia als Quellenangabe: Der Rechtsprofessor Roland Schimmel stellt in einem Gastbeitrag für lto.de die Hürden für Studierende dar, in Hausarbeiten die Internet-Enzyklopädie Wikipedia als Quelle zu nutzen. Anhand eines Urteils des Verwaltungsgerichts Schleswig-Holstein erläutert er die dabei zu beachtenden Punkte.

Sonstiges

Auto-Kartell? Die EU-Kommission hat ein Kartellverfahren gegen die Autohersteller VW, Audi, Porsche, Daimler und BMW eröffnet. Untersucht werden solle nun, ob sich die Firmen bei der Entwicklung von Technologien zur Schadstoffreduzierung illegal abgesprochen haben. Es berichten FAZ (Werner Mussler/Susanne Preuß), SZ (Klaus u.a.) und lto.de.

In einem Kommentar bezeichnet Werner Mussler (FAZ) die Mitteilung der Kommission als "ungewöhnlich differenziert". Der größere Teil des Kartellverdachts, einschließlich Preisabsprachen, sei ausgeräumt worden. Demgegenüber sei es aber richtig, dass der Verdacht untersucht werde, Absprachen hätten zur "Verhinderung von Innovationswettbewerb" geführt. Olaf Gersemann (Welt) analysiert, dass Deutschland aus Brüssel keine Rücksicht erwarten könne, angesichts der "fortwährenden Klagen über die vermeintliche deutsche Übermacht im Exportgeschäft".

Legal Tech: In einem Gastbeitrag für den FAZ-Einspruch setzt sich Rechtsanwalt Daniel Halmer, Gründer des Anbieters "wenigermiete.de", mit den im "unerfreulichen Streit" um die Zulässigkeit dieses Legal-Tech-Angebots von der Rechtsanwaltskammer Berlin vorgebrachten Argumenten auseinander. Die Bedenken seien unbegründet und belegten im Kern auch nur eine "Fortschrittsangst", die sich im Unbehagen gegenüber der Digitalisierung ausdrücke. Tatsächlich könnten Legal-Tech-Angebote in weitaus stärkerem Maße als bislang Verbraucherrechte durchsetzen. Sie würden hierdurch den Rechtsstaat bewahren.

Kollektive Sicherheit: Für den FAZ-Einspruch setzt sich die Bundestagsabgeordnete Katja Keul (Grüne), rechtspolitische Sprecherin ihrer Fraktion, mit dem in Artikel 24 Grundgesetz verwendeten Begriff des Systems kollektiver Sicherheit auseinander.

Praedicat: Die SZ (Herbert Fromme) stellt das US-amerikanische Start-up-Unternehmen Praedicat vor. Dessen Geschäftsmodell besteht in der durch Künstliche Intelligenz unterstützten Analyse der Gefährlichkeit von Chemikalien und Werkstoffen. Diese sollten wieder versicherbar gemacht werden, indem das Risiko milliardenschwerer Sammelklagen wegen Gesundheitsschäden bestimmt werde.

Entziehung des Doktorgrades: In einem Gastbeitrag für den Forschung-und-Lehre-Teil der FAZ macht Rechtsprofessor Rolf Schwartmann auf datenschutzrechtliche Probleme bei der Veröffentlichung von Entscheidungen zur Entziehung von Doktorgraden infolge aufgedeckter Plagiate aufmerksam. Der Leiter der Forschungsstelle für Medienrecht an der Technischen Hochschule Köln hält Entzugsvermerke in Online-Bibliothekskatalogen für grundsätzlich auch vom neuen Datenschutzrecht gedeckt.

Das Letzte zum Schluss

Freie Fahrt: Ein rätselhafter und unverständlicher Diebstahl beschäftigt den niedersächsischen Kreis Nienburg. Wie die SZ meldet, wurden auf einer Landstraße 17 Verkehrsschilder entwendet, durch die die zulässige Höchstgeschwindigkeit wegen Straßenbauarbeiten auf Tempo 40 verringert wurde.

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der heutigen Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels.

Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/mpi/kk

(Hinweis für Journalisten)

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 19. September 2018: Maaßen wechselt ins BMI / Premier May zum Brexit / Kartellverfahren gegen Autohersteller . In: Legal Tribune Online, 19.09.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/31005/ (abgerufen am: 25.04.2024 )

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