Die juristische Presseschau vom 6. September 2018: Mög­liche Fahr­ver­bote in Frank­furt / Mieter­schutz­ge­setz pas­siert Kabi­nett / Mei­nungs­f­rei­heit auch bei Face­book

06.09.2018

Ab Februar drohen in Frankfurt am Main Fahrverbote für ältere Fahrzeuge. Außerdem in der Presseschau: Das Bundeskabinett billigt den Entwurf zum Mietschutzgesetz und Facebook darf nicht willkürlich Kommentare löschen.

Thema des Tages

VG Wiesbaden zu Fahrverboten in Frankfurt: Die hessische Landesregierung muss den Luftreinhalteplan für die Stadt Frankfurt am Main um ein Fahrverbot für bestimmte Fahrzeuge ergänzen. Dies entschied das Verwaltungsgericht Wiesbaden nach Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH). Das Gericht hält ein solches Verbot für notwendig, weil alle übrigen vom Land Hessen in Betracht gezogenen Maßnahmen für bessere Luft in "angemessener Zeit" kaum Effekte hätten. Das Verbot wird ab dem Februar 2019 Dieselfahrzeuge der Abgasnorm 4 und älter betreffen sowie Benzinfahrzeuge der Euronorm 1 und 2. Im Februar hatte das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass solche Fahrverbote für bestimmte Fahrzeugklassen zulässig sind, sofern sie verhältnismäßig bleiben. In Hamburg wurde bereits ein Durchfahrverbot für einen Straßenabschnitt eingeführt, Stuttgart und Aachen bereiten Fahrverbote vor. Es berichten SZ (Susanne Höll/Markus Basler/Jan Schwenkenbecher), FAZ (Martin Gropp) und lto.de.

Anlässlich der Entscheidung stellt focus.de (Marco Rogert) die Erfolgsaussichten von VW-Fahrern dar, die ihr Fahrzeug an VW zurückgeben wollen.

Rechtspolitik

Mietpreisbremse: Das Bundeskabinett hat den in den vergangenen Tagen diskutierten Entwurf zum Mieterschutzgesetz nun beschlossen. Der Entwurf sieht eine Verschärfung der Mietpreisbremse vor, Vermieter müssen nun unaufgefordert die möglichen Ausnahmen der Mietpreisbremse begründen. Begrenzt wird zudem die Umlage von Renovierungskosten. Es berichten FAZ (Julia Löhr), taz (Martin Reeh) und lto.de, spiegel.de (Michael Kröger) stellen die einzelnen neuen Regelungen vor.

Nach Ansicht von Michael Fabricius (Welt) sind Wohnungen kein normales Wirtschaftsgut. Die Mietpreisbremse sei daher ein legitimes Mittel, um vorübergehende Übertreibungen am Wohnungsmarkt zu unterbinden, bis der extreme Nachfrageüberhang beseitigt sei. Vermieter könnten darüber froh sein, dass die Verschärfungen nicht umfangreicher ausgefallen seien.

Organspende: Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) erklärt in einem Gastbeitrag für die FAZ seine Pläne zur Widerspruchslösung bei Organspenden. Sie würden "einen nicht geringen Eingriff des Staates in die Freiheit des Einzelnen" bedeuten und müssten daher gesellschaftlich und parlamentarisch breit diskutiert werden. Konkret spricht sich Spahn für eine doppelte Widerspruchslösung aus, bei der Angehörige nach dem Tod einer Spende der Organe widersprechen könnten.

Umsatzsteuerbetrug: Nach Bericht der FAZ (Hendrik Wieduwilt) kommt der Rechtsprofessor Ulrich Hufeld in einem Gutachten zu dem Ergebnis, dass die Pläne der Bundesregierung, Internetkonzerne für Umsatzsteuerbetrügereien auf ihren Plattformen mithaften zu lassen, gegen das Grundgesetz verstoßen. Es würden das Grundrecht der Berufsfreiheit und die Vertragsfreiheit der Online-Händler unzulässig eingeschränkt.

Digitalsteuer: Die Pläne der EU-Kommission zur Besteuerung digitaler Konzerne werden wohl nicht weiter von deutscher Seite unterstützt. Dies gehe aus einem internen Papier des Bundesfinanzministeriums hervor, das vor einer "Dämonisierung der großen Digitalunternehmen" warne. Auch drohe eine "Revanche-Steuer" aus den USA. Stattdessen solle man sich auf Maßnahmen gegen Gewinnverlagerung zur Steuervermeidung konzentrieren. Es berichten Welt (Benedikt Fuest), SZ (Cerstin Gammelin) und taz (Tanja Tricarico).

Cerstin Gammelin (SZ) befürchtet in einem gesonderten Beitrag, dass die Steuer Deutschland wirtschaftlich schaden könne. Denn die exportorientierten deutschen Konzerne würden ihre Gewinne aus dem Ausland auch nicht am Ort des Absatzes versteuern, sondern in Deutschland. Setze sich Deutschland also für die Steuer ein, könnte danach verlangt werden, dass diese Gewinne auch in den Absatzländern zu versteuern sind.

Kündigungsschutz für Banker: Der Kündigungsschutz für Bankmitarbeiter, die jährlich mehr als 234.000 Euro verdienen, soll nach Bericht der FAZ (Markus Frühauf/Dietrich Creutzburg) und spiegel.de gelockert werden. Dies habe Bundeskanzlerin Angela Merkel am Mittwoch in Frankfurt/Main zur Stärkung des Finanzstandortes angekündigt.

Justiz

OLG München zu Meinungsfreiheit bei Facebook: Das Oberlandesgericht München hat einem Bericht der FAZ (Constantin van Lijnden) zufolge die Möglichkeit für das Internetunternehmen Facebook begrenzt, Kommentare von Nutzern auf der Plattform zu löschen. Facebook dürfe seinen Nutzern keine engeren Grenzen in der Meinungsfreiheit setzen, als dies staatliche Stellen tun könnten. Insoweit sei Facebook von der Drittwirkung des Grundrechts auf Meinungsfreiheit betroffen.

ICSID – Atomausstieg: Das Internationale Zentrum zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten (International Centre for Settlement of Investment Disputes, ICSID) lehnte in dem von Vattenfall gegen Deutschland geführten Verfahren wegen Entschädigungen für den Atomausstieg den Einwand der Bundesregierung ab, es sei nicht zuständig. Die Bundesregierung hatte sich auf das Achmea-Urteil des Europäischen Gerichtshofs aus dem März 2018 berufen, das generell bilaterale Investitionsschutzabkommen zwischen EU-Staaten beanstandete. Der Einwand der Unzuständigkeit sei aber nun sechs Jahre nach Verfahrensbeginn zu spät gekommen. Über die Entwicklung des Verfahrens und die Hintergründe berichtet taz.de (Christian Rath).

BGH zu Entschädigung bei Flugstreik: Zur Entscheidung des Bundesgerichtshofs, dass Fluggesellschaften bei Flugausfällen wegen Streiks im Sicherheitsbereich Entschädigungen nach der Fluggastrechteverordnung zu zahlen haben, äußert sich nun auch Jens Koenen (Hbl). Zwar sei das Urteil im konkreten Fall nachvollziehbar, die Regelungen zu Fluggast- und Fahrgastrechten seien jedoch insgesamt zu komplex. Er plädiert daher für eine "einfache, pauschale und zugleich maßvolle Entschädigungsregelung für Massenverkehrsmittel".

EuGH – Urlaubsgeld nach Kurzarbeit: lto.de berichtet über die Schlussanträge des Generalanwalts vor dem Europäischen Gerichtshof, in welchen dieser es für rechtmäßig erachtet, dass Verdienstkürzungen infolge von Kurzarbeitszeiten bei der Berechnung der Höhe des Vergütungsanspruchs während des Urlaubs berücksichtigt werden. Den Fall hatte das Arbeitsgericht Verden zur Entscheidung vorgelegt. Die Schlussanträge sind für das Gericht nicht bindend.

BVerfG – Bankenunion: Das Bundesverfassungsgericht wird am 27. November 2018 über die Verfassungsmäßigkeit der Bankenunion verhandeln, meldet die FAZ (Manfred Schäfers). Die Beschwerdeführer sehen ihr Grundrecht auf Eigentum verletzt und wenden sich gegen die Verordnung und das ergänzende Zustimmungsgesetz, in deren Folge die Bankenaufsicht gegenüber "systemrelevanten Banken" in den Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebietes auf die Europäische Zentralbank übertragen wurde.

Klagen von VW-Anlegern: Nun berichtet auch die Zeit (Claas Tatje) ausführlich über die Klagen der VW-Anleger, die ab dem 10. September vor dem Landgericht Braunschweig verhandelt werden.

LAG Berlin-Brandenburg zu Standzeiten von Taxis: Mit der Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg, der zufolge Standzeiten von Taxis vergütungspflichtige Bereitschaftszeiten sind, befasst sich nun auch Rechtsprofessor Markus Stoffels auf community.beck.de.   

StA Dresden  Haftbefehl von Chemnitz: Laut lto.de und zeit.de hat die Staatsanwaltschaft Dresden die Ermittlungen wegen der Verletzung von Dienstgeheimnissen auf weitere Bedienstete der sächsischen Justiz ausgeweitet. Eventuelle Mitwisser könnten sich strafbar gemacht haben. Der Mitarbeiter, der den Haftbefehl gegen einen der Tatverdächtigen zum gewaltsamen Tod eines 35-Jährigen in Chemnitz weitergereicht haben soll, ist bereits vom Dienst suspendiert worden.

LG Landau zu Mordfall Kandel: Die Staatsanwaltschaft hat im Mordfall von Kandel Revision gegen das Urteil des Landgerichts Landau eingelegt, melden zeit.de und focus.de. Am Montag war in dem Verfahren wegen der Tötung der 15-jährigen Mia V. in Kandel der mutmaßlich aus Afghanistan stammende Angeklagte zu einer Jugendfreiheitsstrafe von achteinhalb Jahren verurteilt worden.

Heinrich Wefing (Zeit) kritisiert, dass das Gericht nicht ausreichend kommuniziert habe, weshalb hier nicht die Höchststrafe von zehn Jahren verhängt wurde. Zwar blieben bei Jugendsachen die Urteilsbegründungen komplett unter Verschluss, eine ausreichende Legitimierung anscheinend zu milder Urteile sei aber notwendig.

LG Paderborn – Höxter: Die Staatsanwaltschaft hat im sogenannten "Höxter-Prozess" vor dem Landgericht Paderborn auf eine lebenslange Haftstrafe für die beiden Angeklagten plädiert, denen vorgeworfen wird, mehrere Person missbraucht und qualvoll getötet zu haben. Festzustellen sei auch die besondere Schwere der Schuld, zudem forderte die Staatsanwaltschaft die Unterbringung des Hauptangeklagten in der Psychiatrie. Es berichten SZ (Hans Holzhaider), zeit.de und focus.de.

Recht in der Welt

USA – Richterernennung Supreme Court: taz (Dorothea Hahn) und zeit.de beschreiben die Anhörung des Kandidaten für den Supreme Court der USA, Brett Kavanaugh, vor dem Justizausschuss des US-Senats. Die Anhörung wurde immer wieder von Protesten im Saal gestört. Kavanaugh, der als stark konservativ gilt, habe sich bisher moderat gegeben, sei jedoch Fragen danach ausgewichen, ob er eine strafrechtliche Verfolgung des amtierenden Präsidenten für möglich halte.

USA  Sonderermittler Mueller: Die Zeit (Kerstin Kohlenberg) widmet Robert Mueller ein umfangreiches Porträt. Mueller ist Sonderermittler des US-Justizministeriums für die Vorwürfe gegen Donald Trumps Wahlkampfteam. Er soll untersuchen, ob es Absprachen des Teams mit russischen Behörden gegeben hat. Dabei wird auf biografische Aspekte und aktuelle Ermittlungsstände eingegangen.

Bulgarien/Türkei – Festnahme eines Deutschen: Nach Berichten der taz und spiegel.de ist ein deutscher Staatsbürger auf Geheiß türkischer Behörden im bulgarischen Sofia festgenommen und unter Hausarrest gestellt worden. Dem 44-Jährigen, der auch die türkische Staatsbürgerschaft besitzt, werden Tätigkeiten für die verbotene Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) vorgeworfen.

Türkei – Pressefreiheit: Die SZ (Munzinger u.a.) berichtet ausführlich über das Gerichtsverfahren gegen die türkische Investigativjournalistin Pelin Ünker. Diese hatte 2017 über zweifelhafte Geschäfte der Söhne des seinerzeitigen Premierministers Binali Yıldırım berichtet und war von diesem wegen der Verletzung von Persönlichkeitsrechten verklagt worden.

Sonstiges

Kirchenasyl: Die Diplom-Juristin Marion Sendker befasst sich in einem Gastbeitrag für lto.de mit der Problematik des Kirchenasyls. Dieses stehe juristisch auf "wackligen Beinen" und führe immer häufiger zu Konflikten zwischen Kirchengemeinden, Gerichten und Behörden.

Frauenförderung in Kanzleien: Die Trainerin Diana Manz gibt in einem Gastbeitrag für lto.de Frauen Hinweise zur Förderung der eigenen Karriere in Kanzleien. Wichtig sei dabei, dass Frauen zu jedem Zeitpunkt ihrer Karriere aktiv für sich selbst einstünden und so die Verantwortung für ihre Karriere übernähmen.

Rückgabe von Kulturgütern: Die Frage nach rechtlichen Pflichten zur Rückgabe kolonialzeitlicher Kulturgüter beleuchtet der wissenschaftliche Mitarbeiter Richard Dören in einem Gastbeitrag in der FAZ. In den allermeisten Fällen bestehe nach geltender Rechtslage kein Anspruch auf Rückführung. Dören schlägt eine gesetzliche Regelung vor, die festlegt, in welchen Fällen und auf welche Weise Objekte restituiert werden sollen.

Recht auf Gastfreundschaft: Der französische Philosophieprofessor Étienne Balibar skizziert in einem Gastbeitrag für die Zeit eine Neuinterpretation der Menschenrechte. Anlässlich aktueller Flucht- und Migrationsbewegungen möchte er allen "Umherirrenden" ein Recht auf Gastfreundschaft einräumen, das sie gegenüber jedem Nationalstaat geltend machen könnten. Das Recht soll Mindeststandards für Umherirrende schaffen, die von den Nationalstaaten zu gewährleisten seien.

 

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lto/kk

(Hinweis für Journalisten)

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 6. September 2018: Mögliche Fahrverbote in Frankfurt / Mieterschutzgesetz passiert Kabinett / Meinungsfreiheit auch bei Facebook . In: Legal Tribune Online, 06.09.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/30775/ (abgerufen am: 19.04.2024 )

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