Die juristische Presseschau vom 4. September 2018: Urteil im Mord­fall Kandel / AfD noch nicht be­ob­achtet / beA neu gestartet

04.09.2018

Der afghanische Flüchtling, der in Kandel seine Ex-Freundin tötete, wurde wegen Mordes verurteilt. Außerdem in der Presseschau: Kann die AfD vom Verfassungsschutz beobachtet werden? Wie geht es dem besonderen elektronischen Anwaltspostfach?

Thema des Tages

Landgericht Landau verurteilt Mias Mörder: Das Landgericht Landau hat den afghanischen Flüchtling Abdul D. wegen Mordes an seiner 15-jährigen Ex-Freundin Mia zu einer Jugendstrafe von achteinhalb Jahren verurteilt. Er habe sie heimtückisch und aus niederen Beweggründen getötet, weil sie sich von ihm getrennt hatte. Das tatsächliche Alter des D. blieb umstritten. Das Gericht ging zu seinen Gunsten davon aus, dass er zum Tatzeitpunkt siebzehneinhalb Jahre alt war. Wie im Jugendstrafrecht üblich fand die Urteilsverkündung unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt, wie schon der Prozess. Es berichten u.a. die SZ (Susanne Höll) und die FAZ (Constantin van Lijnden).

"Ob die Höchststrafen im Jugendstrafrecht angehoben werden sollten und ob Gerichte auch in solchen Fällen zumindest die Begründung ihrer Urteile veröffentlichen sollten – darüber lässt sich streiten", kommentiert Constantin van Lijnden (FAZ)Mathias Drobinski (SZ) lobt das Gericht. Es habe sich als "Ort des Rechts, nicht der Rache" gezeigt. Gisela Friedrichsen (Welt) kritisiert dagegen: "Wieder einmal wurde der Strafrahmen nicht ausgeschöpft." Für sie zeigt der Fall exemplarisch, "wie schwierig und zum Teil unmöglich es ist, junge Menschen aus völlig anderen Kulturen in unsere Gesellschaft einzugliedern". Auch Daniel Cremer (Bild) ist empört: "Wo die Richter bei Abdul D. mildernde Umstände entdeckten, werden wir nie erfahren. Vielleicht ist das besser so. Verstehen würde es ohnehin niemand mehr."

Die BadZ (Christian Rath) zeigt, dass Flüchtlinge bei schweren Verbrechen in der Kriminalstatistik stark überrepräsentiert sind. In einem weiteren Beitrag zeigt die BadZ (Christian Rath)wie die Politik auf den mutmaßlichen Anstieg tödlicher Messerangriffe reagiert. Unter anderem sollen in der Kriminalstatistik künftig Fälle mit dem "Tatmittel Messer" gesondert gezählt werden.

Rechtspolitik

Organspende: Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hat eine Diskussion über die sogenannte Widerspruchslösung gefordert. Jeder, der einer Organspende nicht widersprochen hat, wäre demnach potenzieller Organspender. Heribert Prantl (SZ) kritisiert: "Zur Entscheidungsfreiheit, die das Grundgesetz schützt, gehört auch die Freiheit eines Menschen, sich mit seinem Tod nicht zu einem vom Gesetzgeber vorgegebenen Zeitpunkt befassen zu müssen." Jost Müller-Neuhof (Tsp) hält Spahns Vorstoß dagegen für diskutabel. "Es kommt auf die Ausgestaltung an. Werden die Bürger ausreichend klar und eindringlich mit dem gesetzlichen Anliegen konfrontiert, bleibt ihr Selbstbestimmungsrecht gewahrt." Oliver Tolmein (FAZ) meint, dass es besser wäre, die Glaubwürdigkeitskrise des Organtransplantations-Systems zu verbessern, insbesondere durch Schaffung von Rechtsschutzmöglichkeiten für Kranke, die sich benachteiligt fühlen.

Mietpreisbremse: An diesem Mittwoch will das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf zur Verschärfung der sogenannten Mietpreisbremse beschließen Er soll die Pflicht des Eigentümers beinhalten, bei der Vermietung einer Wohnung Interessenten bereits vor Vertragsabschluss die Höhe der Vormiete mitzuteilen. Benedikt Müller (SZ) bezweifelt im Wirtschafts-Leitartikel, dass das Mietern viel nützt. "Wer garantiert, dass alle Vermieter stets korrekt angeben, wie viel der Vormieter zahlte? Und: Welcher Mieter geht, nachdem er endlich eine neue Wohnung gefunden hat, einen Rechtsstreit mit seinem Vermieter ein, der das Verhältnis womöglich auf Jahre belastet?"

Sanktionen für Unternehmen: Bis November soll ein Gesetzentwurf des Justizministeriums zum Sanktionenrecht für Unternehmen vorliegen, berichtet das Hbl (Heike Anger). Bei mehr als 100 Millionen Euro Umsatz eines Unternehmens soll die Höchstgrenze für Sanktionen bei zehn Prozent des Jahresumsatzes liegen. Der Bundesverband der Unternehmensjuristen (BUJ) und der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) fordern die "bußgeldmildernde Berücksichtigung von Compliancemaßnahmen".

Veröffentlichung von Justizdokumenten: Jost Müller-Neuhof (Tsp) kritisiert § 353d Strafgesetzbuch, der zu weit gehe: "Gerade hat das Berliner Landgericht die Richter im Prozess gegen die Ku’damm-Raser für befangen erklärt. Wer den Beschluss ins Netz stellt oder im Wortlaut in die Zeitung schreibt, macht sich ebenfalls strafbar. Doch warum? Zeugen werden keine beeinflusst, die Angeklagten sind nur ein Randaspekt. Dagegen gibt es ein erhebliches öffentliches Interesse."

Justiz

Gerichtsorganisation und sexueller Kindesmissbrauch: Nun berichtet auch spiegel.de über die Vorschläge der Unabhängigen Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs. Unter anderem sollen sich spezialisierte Richter und Staatsanwälte in "Kompetenzzentren" mit Jugendschutzverfahren befassen.

BGH zu Mord an chinesischer Studentin: Der Bundesgerichtshof hat die Revision des Haupttäters gegen die lebenslange Freiheitsstrafe mit Feststellung der besonderen Schwere der Schuld inzwischen verworfen, meldet die MZ. Am Donnerstag will der BGH verkünden, wie er über die Revisionen zum relativ milden Urteil gegen die Ex-Freundin und Mittäterin urteilt.

BVerwG zu Geld für kommunale NPD-Fraktion: Die hessische Stadt Büdingen darf die NPD-Fraktion im Kommunalparlament nicht von städtischen Geldern ausschließen. Zu dieser Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom Juni wurde jetzt die schriftliche Begründung veröffentlicht, die lto.de vorstellt. Die Entscheidung des Grundgesetzes für die wehrhafte Demokratie sei kein sachlicher Grund für eine Ungleichbehandlung von Fraktionen.

LAG Berlin-Brandenburg zu Standzeiten von Taxis: Ein Taxiunternehmen kann von Fahrern nicht verlangen, während des Wartens auf Fahrgäste alle drei Minuten eine Signaltaste zu drücken, um die Arbeitsbereitschaft zu dokumentieren. Das hat laut lto.de das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg entschieden.Es handle sich auch ohne Knopfdruck um vergütungspflichtige Bereitschaftszeiten.

LG Berlin  Mord an Rocker: Ein interner LKA-Ermittler hat vor dem Landgericht Berlin ausgesagt, wie spiegel.de (Wiebke Ramm) referiert. Das Vorgehen der Polizei gegen die Berliner Hells Angels sei ungeordnet und unprofessionell gewesen. Das spätere Mordopfer Tahir Özbek hätte unbedingt gewarnt werden müssen. Aber: "Dass damit der Zweck verfolgt wurde, Tahir Özbek töten zu lassen, um besser an die Rocker ranzukommen, diesen Eindruck habe ich zu keinem Zeitpunkt gewonnen."

LG Stuttgart  illegaler Export von Gewehren: Im Strafprozess gegen Mitarbeiter des Rüstungsunternehmens Heckler & Koch hat ein Kronzeuge und ehemaliger Whistleblower ausgesagt, berichtet die taz (Wolf-Dieter Vogel)Den Mitarbeitern sei bekannt gewesen, dass G 3-Gewehre in Regionen Mexikos exportiert wurden, für die keine Exportgenehmigung vorlag.

VG Wiesbaden  Luftreinhalteplan: Auf Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) wird das Verwaltungsgericht Wiesbaden an diesem Mittwoch über die Fortschreibung des Luftreinhalteplans für Frankfurt/M. verhandeln. Entscheidende Frage ist dabei, so lto.de, ob nur Diesel-Fahrverbote geeignet sind, die Stickoxid-Grenzewerte einzuhalten.

Klagen gegen VW: Nun stellt auch lto.de das Modell vor, mit dem es durch den Dieselskandal geschädigten Aktionären ermöglicht werden soll, risikolos gegen VW zu klagen. Dazu haben sich die Aktionärsschutz-Vereinigung DSW, zwei Anwaltskanzleien sowie das Legal-Tech-Unternehmen Myright und der Prozessfinanzierer Fortress zusammengetan. Außerdem gibt der Artikel einen Überblick über den Stand der Verfahren von geschädigten VW-Kunden. Bisher gebe es rund 6.000 Urteile. Bei elf OLG-Entscheidungen hätten immer VW bzw. seine Händler obsiegt. Zwei Verfahren seien beim BGH anhängig, der aber erst 2019 entscheiden wolle.

Interview mit BVerwG-Präsident Rennert: Die FAZ (Helene Bubrowski) spricht mit Klaus Rennert, dem Präsidenten des Bundesverwaltungsgerichts, über eine Erosion des Rechtsstaats, die Erläuterung von Urteilen, den Fall Sami A., die Belastung der Verwaltungsgerichte, Rechtsmittel in Asylsachen und das Verhältnis zum Bundesverfassungsgericht.

Recht in der Welt

GB  Justizzusammenarbeit: In einem Gastbeitrag für lto.de schreibt der britische Justizminister David Gauke über den deutsch-britischen Erfahrungsaustausch bei der Modernisierung von Gefängnissen und der Deradikalisierung von Gefangenen. Auch nach dem Brexit wünsche er sich eine enge Zusammenarbeit mit der EU bei der Inneren Sicherheit, in Straf- und Ziviljustiz.

Belgien  CAS: Die FAZ (Evi Simeoni) berichtet über das Urteil eines belgischen Appellationsgerichts, wonach der Sportgerichtshof CAS nicht unabhängig sei. Der Court of Arbitration for Sport werde von den Sportverbänden finanziert, die Auswahl der Richter könne manipuliert werden, der Generalsekretär zu viel Einfluss nehmen. Deshalb sei die Verpflichtung rechtswidrig, Streitigkeiten zwischen Spielern, Vereinen und Verbänden vor dem CAS zu regeln, so das Brüsseler Gericht in einer Auseinandersetzung zwischen dem belgischen Fußballklub RFC Seraing und dem Fußball-Weltverband.

Sonstiges

AfD und Verfassungsschutz: Mit Blick auf die politische Diskussion, ob die AfD vom Verfassungsschutz beobachtet werden sollte, stellt die SZ (Ronen Steinke) klar: "Es ist keine politisch freihändig zu entscheidende Frage, ob eine Partei wie die AfD vom Inlandsgeheimdienst ins Visier genommen werden darf." Diese sei vielmehr "an strenge gesetzliche Voraussetzungen gekoppelt". Es sei aber denkbar, dass einzelne vorpreschende Länder den Bund zu einer politischen Neubewertung bewegten. Die taz (Christian Rath) sieht die Hauptwirkung einer VS-Beobachtung in der staatlichen Verrufserklärung. Die FAZ (Reinhard Müller) erinnert an die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, nach der die Beobachtung des damaligen Links-Abgeordneten Bodo Ramelow unverhältnismäßig war.

beA: lto.de (Pia Lorenz) berichtet ausführlich über den erneuten Start des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs. Noch sei die Beteiligung der Anwälte sehr zurückhaltend. Bei zwischenzeitlichen Veränderungen in der Kanzlei sollte die Rechteverwaltung angepasst werden. Anwälte müssen nicht befürchten, dass die Justiz ab Montag ihre komplette Korrespondenz elektronisch führen wird. Experten befürchteten, dass die Kapazitäten des beA mittelfristig nicht ausreichen könnten. Klagende Anwälte rufen dazu auf, das beA nicht zu nutzen.

Das Letzte zum Schluss

Der Stöpsel ist weg: Einbrecher drangen am Sonntag in eine Wohnung in Kempen (NRW) ein, die aber leer stand. Die Einbrecher nahmen zwei Türscharniere mit und die Abdeckungen der Lichtschalter – sowie den Stöpsel der Badewanne, meldet die SZ.

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lto/chr

(Hinweis für Journalisten)

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 4. September 2018: Urteil im Mordfall Kandel / AfD noch nicht beobachtet / beA neu gestartet . In: Legal Tribune Online, 04.09.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/30721/ (abgerufen am: 19.04.2024 )

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