Die juristische Presseschau vom 28. August 2018: Erzwin­gungs­haft für Poli­tiker? / "Lex Rya­nair" / Völ­ker­mord in Myanmar?

28.08.2018

Münchner VGH prüft, ob Politiker wegen fehlender Fahrverbote in Haft gehen können. Außerdem in der Presseschau: "Lex Ryanair" soll Fluggastrechte stärken, Prozessbeginn im Fall Werbung mit Abtreibung und Völkermord an Rohingya in Myanmar?

Thema des Tages

VGH München – Fahrverbote in München: Der bayrische Verwaltungsgerichtshof erwägt, vom Europäischen Gerichtshof prüfen zu lassen, ob eine Erzwingungshaft gegenüber Mandatsträgern wegen der unterlassenen Fahrverbote in München europarechtlich möglich wäre. Dies erfolgt im Rahmen eines Beschwerdeverfahrens der Deutschen Umwelthilfe. Treffen könnte die Erzwingungshaft die Verantwortlichen in der oberbayrischen Regierung, den Umweltminister Marcel Huber (CSU) und auch den CSU-Ministerpräsidenten Markus Söder. lto.de (Hasso Suliak) kennt die Rechtsansicht des DUH-Prozessvertreters, des NJW-Mitherausgebers Ulrich Karpenstein und der bayrischen Staatsregierung. Die taz (Christian Rath) erläutert auch die strittige deutsche Rechtslage. Auch die FAZ (Alexander Haneke) berichtet.

Malte Kreutzfeldt (taz) erklärt unter dem Titel "Der Staat als Rechtsbrecher" das Vorgehen des VGH für mehr als angemessen. Die Abschreckungswirkung von Ordnungsgeldern sei gleich null. Es erstaune ihn vielmehr, dass die Justiz es bislang toleriert habe, dass die öffentliche Verwaltung sich nicht an ihre Entscheidung hält. Er spekuliert, dass bereits die Diskussion um die Erzwingungshaft reichen könnte, um die Landesregierung zum Handeln zu bewegen. Diese Spekulation teilt Markus Balser (SZ). Er sieht hier eine Gratwanderung der Gerichte, da das Grundgesetz hohe Hürden vorsehe, wenn die Justiz in die Politik eingreifen will. Eine Entscheidung des EuGH sei schwer vorherzusagen. Nikolas Busse (FAZ) meint, das Gericht solle sich "nicht so detailliert in die Angelegenheiten der Verwaltung einmischen". Zudem sei nicht gesagt, dass ein Beugehaft die gewünschten Fahrverbote brächte. Die Justiz sei gut beraten, "penibel auf die Gewaltenteilung zu achten".

Der wissenschaftliche Assistent Walther Michl erläutert auf verfassungsblog.de ausführlich, woraus sich im deutschen Recht mit Berücksichtigung des EU-Rechts eine Rechtsgrundlage für die Erzwingungshaft gegenüber Amtsträgern ableiten lasse und welche Politiker aus rechtlicher Sicht dafür in Frage kämen. Er hält es für gut möglich, "dass die Verwaltungsgerichte das Instrument der Zwangshaft für künftige Verfahren in ihren Werkzeugkasten gelegt bekommen".

Rechtspolitik

Abtretungsverbot bei Flugverspätungen: Die große Koalition will zügig Fluggastrechte stärken, indem sie AGB-Klauseln, die eine Abtretung von Forderungen verbietet, ihrerseits untersagen. Fluggesellschaften wie Ryanair etwa nähmen durch diese Klauseln ihren Fluggästen ein effektives Mittel, um ihre Rechte einzufordern, etwa wenn Flüge sich verspäteten, so die CDU-Rechtspolitikerin Elisabeth Winkelmeier-Becker. Das Hbl (Dietmar Neuerer) berichtet über die "Lex Ryanair".

Einwanderungsgesetz: Der Professor für öffentliches Recht Winfried Kluth setzt sich für lto.de unter dem Titel "Kein Spurwechsel und auch sonst nicht viel Mut" ausführlich mit dem vorgelegten Eckpunktepapier zur Einwanderung aus dem Bundesinnenministerium auseinander. Er erklärt, warum er die vorgebrachten Gesetzgebungsvorschläge für "allesamt nicht revolutionär" hält. Die Welt (Marcel Leubecher) zeichnet ausführlich die Entwicklungen in der Zuwanderungspolitik von den 90er-Jahren bis heute nach und betont, die Möglichkeit eines "Spurwechsels" für Asylbewerber gebe es bereits seit 2005.

Bundeskartellamt gegen Marktmonopole: Um der Marktmacht von Internetriesen wie Google, Facebook und Amazon in der digitalen Wirtschaft Einhalt gebieten zu können, fordert das Bundeskartellamt mehr Befugnisse im Verbraucherschutz, schreibt die taz (Tanja Tricarico). Lina Ehrig vom Verbraucherzentrale Bundesverband und Tabea Rößner, Sprecherin für Netzpolitik und Verbraucherschutz der Grünen im Bundestag, teilen mit der taz ihre Ideen für mehr Daten- und Verbraucherschutz in der Digitalwirtschaft.

Wohnungspolitik: Heike Göbel (FAZ) findet die Reaktion der SPD auf das Gutachten des wissenschaftlichen Beirats zur sozialen Wohnungspolitik "zu billig"; sie zeige, dass die Ökonomen einen wunden Punkt getroffen haben. Die SPD müsse stattdessen Antworten auf berechtigte Fragen geben, etwa wie sie Sozialwohnungen, die von nicht mehr bedürftigen Menschen bewohnt werden, wieder für Bedürftige freimacht.

Justiz

Verbot der Werbung mit Schwangerschaftsabbrüchen: Am morgigen Mittwoch beginnt der Prozess gegen die beiden Kasseler Ärztinnen Nora Szász und Natascha Nicklaus wegen des Vorwurfs der Werbung mit Schwangerschaftsabbrüchen. Sie fordern ihren Freispruch. Dies nimmt die taz (Dinah Riese) zum Anlass, um über den politischen Stillstand bei der Reform des § 219a Strafgesetzbuch, ein Projekt an der Berliner Charité zur Weitergabe des ärztlichen Fachwissens über Abtreibungen und über das Verfahren gegen Kristina Hänel zu informieren. Die Gießener Ärztin wartet auf den Beginn ihres Berufungsverfahrens und plant, bis zum Bundesverfassungsgericht zu klagen.

Dinah Riese (taz) kann es nachvollziehen, dass Kristina Hänel auf das Bundesverfassungsgericht statt auf die Politik setzt, nachdem die große Koalition nicht erkennen lasse, dass sie sich auf die Abschaffung von § 219a Strafgesetzbuch einigen werde. Riese meint, es wäre "eine klare und endgültige Entscheidung aus Karlsruhe im Zweifel zielführender als ein Irgendwie-Kompromiss aus Berlin."

AG Chemnitz – Messerattacke: Das Amtsgericht Chemnitz hat wegen der Messerattacke auf einem dortigen Stadtfest am vergangenen Sonntag Haftbefehl gegen einen Syrer und einen Iraker erlassen. Es wirft ihnen gemeinschaftlichen Totschlag vor, weil sie am Sonntagmorgen nach einer verbalen Auseinandersetzung auf einen 35-Jährigen eingestochen haben sollen, der im Krankenhaus später verstarb, meldet spiegel.de. Nach dessen Tod veranstalteten die AfD und Rechtsextreme Kundgebungen in Chemnitz, aus denen heraus fremdenfeindliche Parolen skandiert und ausländisch aussehende Menschen angegriffen wurden. Wie spiegel.de weiter meldet, hat die Sondereinheit Zentralstelle Extremismus Sachsen der Generalstaatsanwaltschaft in Dresden die Ermittlungen um die Auseinandersetzung am Stadtfest übernommen.

"Wo Hetzjagden möglich sind, hat der Rechtsstaat abgedankt.", moniert Reinhard Müller (FAZ). Die Demonstranten, die die Wut über den Tod des 35-Jährigen in Lynchjustiz ummünzten, müssten selbst als Straftäter verfolgt werden. Der Rechtsstaat müsse "konsequent alle vor Straftaten bewahren, Hass und Gewalt konsequent verfolgen – und den öffentlichen Raum schützen". Torsten Krauel (Die Welt) hält fest, dass der Rechtsstaat und die Polizei in Chemnitz jetzt mit einer Bewährungsprobe konfrontiert seien: "Es geht hier nicht darum, Rechtsstaatsjustiz statt Selbstjustiz walten zu lassen. Es geht um Hassausbrüche. Es geht um Menschenjagden, die in ein Pogrom münden können."

VG Potsdam – Rückmeldegebühr für Studenten: Eine Studentin der Universität Potsdam klagt vor dem dortigen Verwaltungsgericht gegen das Land Brandenburg, weil es sich weiterhin weigert, ehemaligen Studenten die zu viel gezahlten Rückmeldegebühren für die Jahre 2001 bis 2008 zurück zu gewähren. Das Bundesverfassungsgericht hatte im Januar 2017 die Rückmeldegebühr von 51 Euro pro Semester für rechtswidrig erklärt, weil sie über den tatsächlich anfallenden Verwaltungsgebühren für die Universität in Höhe von 20 Euro liege. Das brandenburgische Wissenschaftsministerium beruft sich darauf, die Ansprüche seien verjährt. lto.de schildert die verschiedenen Rechtsansichten. Es sollen weitere Klagen folgen.

Verfassungsbeschwerde gegen Staatstrojaner: Die ehemalige Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger erklärt im Hbl, warum die FDP Verfassungsbeschwerde gegen den Staatstrojaner eingelegt hat. Die nun erlaubte "Live-Überwachung" etwa ermögliche es dem Staat, dem Bürger permanent über die Schulter zu schauen, weshalb Leutheusser-Schnarrenberger betont, der Kernbereich privater Lebensführung dürfe vom Staat nicht angefasst werden. Grundrechte gälten auch in der digitalen Informationsgesellschaft.

LG Heilbronn – schwerer Kindesmissbrauch: Vor dem Landgericht Heilbronn hat der Prozess gegen einen ehemaligen Leiter eines Kindergartens wegen des Vorwurfs des schweren sexuellen Missbrauchs eines Schuljungen und der Kinderpornografie begonnen. Sein Verteidiger kündigte an, der Angeklagte wolle gestehen. Das Gericht lehnte einen Antrag der Nebenklage ab, bereits bei der Anklageverlesung die Öffentlichkeit auszuschließen. Das LG hat sechs Verhandlungstage bis zum 28. September angesetzt. spiegel.de fasst die Vorwürfe zusammen.

Vergleich um German Wings-Absturz: Fünf Familien von Menschen, die beim Absturz der Germanwings-Maschine im Jahr 2015 umkamen, haben sich mit der Lufthansa über ihr Schmerzensgeld geeinigt. Wie ihr Anwalt mitteilt, sei es höher als das ursprüngliche Angebot – genaue Zahlen nannte er nicht. Die Familien zogen ihre Klagen zurück, meldet spiegel.de. Vor den Landgerichten in Essen und Düsseldorf laufen noch Verfahren von Angehörigen gegen die Lufthansa.

Sami A.: Der nordrhein-westfälische Justizminister Peter Biesenbach (CDU) hat in einer Sondersitzung des Rechtsausschusses des Düsseldorfer Landtags betont, Sami A.'s Abschiebung habe keine Krise des Rechtsstaats ausgelöst. Die "engagierte Kontroverse" zeige eher, dass der Rechtsstaat funktioniere. Die Welt (Kristian Frigelj) erinnert auch an den Beschluss des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen und die darauf folgenden Reaktionen aus der Politik.

Recht in der Welt

Myanmar – Völkermord: UN-Ermittler fordern, den Oberbefehlshaber des myanmarischen Militärs Min Aung Hlaing und fünf ranghohe Militärkommandeure wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen vor den Internationalen Strafgerichtshof oder ein Sondertribunal zu stellen. Sie schildern in ihrem Bericht über die gewaltsame Verteibung Hunderttausender muslimischer Rohingya aus Myanmar, die Militärs seien unter anderem verantwortlich für Morde, Massenvergewaltigungen, Folter und Versklavung, schreiben spiegel.de (Vanessa Steinmetz) und die FAZ (Till Fähnders).

"Straflosigkeit ist ein sträfliches Versäumnis, das einlädt zu neuer Gewalt.", betont Arne Perras (SZ). Er erklärt, dass die Anklage durch einige Faktoren erschwert sei, etwa dadurch, dass die Ermittler nicht an den Tatort gelangen konnten. Zudem brauche es einen Beschluss des UN-Sicherheitsrats, der aufgrund des Handelskriegs zwischen China und den USA fraglich sei.

Iran/IGH – Aufhebung der US-Sanktionen: Der Iran hat bei der Anhörung vor dem Internationalen Gerichtshof gefordert, die US-Sanktionen vorläufig aufzuheben. Diese zielten darauf ab, die iranische Wirtschaft zu schädigen. Im Juli diesen Jahres hatte der Iran gegen die USA Klage vor dem IGH eingereicht, weil die USA den Ausstieg aus dem internationalen Atom-Abkommen und schärfere Sanktionen gegen den Iran beschlossen hatte, schreibt spiegel.de.

Saudi-Arabien – Todesstrafe für Aktivistin: Die schiitische Menschenrechtsaktivistin Israa al-Ghomgham soll in Saudi-Arabien als erste Aktivistin zum Tode verurteilt werden. Dies fordert die Staatsanwaltschaft, die dem König unterstellt ist. Sie soll unter anderem zu Demonstrationen angestachelt und Parolen gegen das Regime skandiert haben. Die Direktorin von Human Rights Watch Sarah Leah Whitson betont, das Verfahren sei "monströs", die Angeklagte habe nur an friedlichen Protesten teilgenommen. Auch vier weiteren Aktivisten drohe die Todesstrafe. Die SZ (Dunja Ramadan) berichtet auch über den "politischen Sprengstoff" der drohenden Hinrichtung.

Sonstiges

Skandal um BAMF: "War also die Aufregung umsonst?", fragt die FAZ (Reinhard Bingener/Helene Bubrowski) angesichts der internen Sonderprüfung im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), die lediglich in 165 Fällen ein "grobes Hinwegsetzen über Vorgaben" ergab. Der Bericht geht eher davon aus, dass die eine Übertreibung durch die andere abgelöst werde. Die Ergebnisse aus den behördeninternen Untersuchungen müssten teils als vorläufig betrachtet werden und hätten jeweils einen anderen Fokus. Die FAZ erklärt ausführlich die drei Stränge der Untersuchungen im BAMF und die Hintergründe des Skandals.

Verbraucherschutz im Bundeskartellamt: Die FAZ (Constantin van Lijnden) befasst sich mit der "Tendenz" des Bundeskartellamts "in Richtung einer umfassenden Verbraucherschutzbehörde". Seine verbraucherschutzrechtlich starke Seite zeige es etwa bei den im vergangenen Jahr eingeführten Sektoruntersuchungen bei gravierenden Verbraucherschutzverstößen, im Verfahren gegen Facebook und im Bereich der Fusionskontrollen.

Verfassungsschutz und Anis Amri: Warum wurde der V-Mann des Verfassungsschutzes, der sich in derselben Berliner Moschee wie Anis Amri bewegte, nicht auf ihn angesetzt? Kannte der V-Mann Amris Plan wirklich nicht? Die "bemerkenswert bedeutungslose Rolle" des Verfassungsschutzes im Fall Amri werfe viele Fragen auf, betont Die Welt (Florian Flade) und setzt sich ausführlich mit diesen auseinander.

Googles Standortspeicherung: Das Bundesjustizministerium hat über den Staatssekretär Gerd Billen einen Brief an den Google-Geschäftsführer Sundar Pichai gesendet, in welchem es Klarstellung bezüglich der Speicherung von Standortdaten durch Google fordert. Anlass für den Brief war ein Bericht darüber, dass Google den Standort speichere, obwohl die Smartphone-Nutzer dies explizit nicht wünschten. spiegel.de (Patrick Beuth), dem der Brief vorliegt, erklärt die angeblich irreführenden Angaben Googles zur Speicherung der Standortdaten.

Amnesty International gegen Killerroboter: Amnesty International hat zu Beginn der Uno-Konferenz zu "tödlichen autonomen Waffen" gefordert, solche Systeme vollständig zu verbieten. spiegel.de skizziert die Argumente der Menschenrechtsorganisation.

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lto/vb

(Hinweis für Journalisten)

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 28. August 2018: Erzwingungshaft für Politiker? / "Lex Ryanair" / Völkermord in Myanmar? . In: Legal Tribune Online, 28.08.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/30593/ (abgerufen am: 19.04.2024 )

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