Die juristische Presseschau vom 23. August 2018: BGH zu Schön­heits­re­pa­ra­turen / Trump-Ver­traute vor Gericht / Aktua­lität des Grund­ge­setzes

23.08.2018

Der BGH entschied über die Nichtigkeit einer Schönheitsreparatur-Klausel. Außerdem in der Presseschau: Prozesse gegen Trump-Vertraute und 70 Jahre nach Herrenchiemsee-Konvent wird die Frage nach der Aktualität des Grundgesetzes gestellt.

Thema des Tages

BGH zu Schönheitsreparaturen: Gestern entschied der Bundesgerichtshof über die Unwirksamkeit einer Schönheitsreparaturklausel. Der Mieter hatte die Wohnung unrenoviert vom Vormieter übernommen und sich mit diesem auf die Ausführung der Renovierungsarbeiten als Gegenleistung für vom Vormieter übernommene Gegenstände geeinigt. Entsprechend seiner bisherigen Rechtsprechungslinie urteilte der BGH nun, dass Schönheitsreparaturklauseln bei unrenoviert übernommenen Wohnungen nichtig sind. Daran könne auch die Renovierungsvereinbarung zwischen Vor- und Nachmieter nichts ändern, aus ihr ließen sich keine Rechte für den Vermieter als dritter Partei ableiten. Hierfür wäre eine dreiseitige Vereinbarung erforderlich. Es berichten unter anderem SZ (Valentin Dornis), FAZ (Marcus Jung) und lto.de (Dominik Schüller) sowie das Handelsblatt (Matthias Streit), das noch einmal die bisherige Rechtsprechung zu Schönheitsreparaturen darstellt.

Matthias Streit (Handelsblatt) lobt das Urteil als Beitrag, um Mieter im Angesicht angespannter Wohnungsmärkte vor für sie nachteiligen Vereinbarungen zu bewahren. Die Erhaltung der Mietsache obliege zu Recht dem Vermieter, der dafür schließlich den Mietzins erhalte. Marcus Jung (FAZ) kritisiert das Urteil als nur vorgeblich mieterfreundlich. Die bisher vom Vermieter geduldeten Renovierungsabsprachen seien in erster Linie den Mietern zugutegekommen und würden in Zukunft vermutlich stärker durch den Vermieter reglementiert.

Rechtspolitik 

Spurwechsel: In einem Gastbeitrag für die SZ befürwortet der Wirtschaftswissenschaftler Michael Hüther die Pläne, einen sogenannten Spurwechsel von einem Asylverfahren hin zu einer regulären Einwanderung für Fachkräfte zu ermöglichen. Er spricht sich dabei für eine Stichtagsregelung aus, um keine Anreize für die Zukunft zu schaffen, aber den Personen, die aufgrund der überlangen Verfahren bereits seit Jahren in Deutschland sind, eine Perspektive zu geben.

Hamburger Wohnraumschutzgesetz: Die Stadt Hamburg hat ihr Wohnraumschutzgesetz zu Anfang 2019 verändert. Fortan sollen Bußgelder von bis zu 500.000 Euro für Personen verhängt werden können, die ihre Wohnungen ohne die erforderliche Registrierung untervermieten. Das Onlineportal Airbnb kritisierte die Pläne als unverhältnismäßig, meldet spiegel.de.

Justiz 

OVG Hamburg – Verlängerung des Baustopps für Bahnhofsverlegung: Wie unter anderem SZ und taz (Gernot Knoedler) berichten, hat das Oberverwaltungsgericht Hamburg den Baustopp für die geplante Verlegung des Hamburger Fernbahnhofs verlängert, weil bisher ungeklärt ist, wo eine neue Verladeeinrichtung für Autoreisezüge gebaut werden soll. Geklagt hatte unter anderem der Verkehrsclub Deutschland, der befürchtet, dass die Verlegung verkehrliche Nachteile und nachteilige Umweltauswirkungen nach sich ziehen wird.

VG Darmstadt – Schreibweise von Ortsnamen im Reisepass: Vor dem Verwaltungsgericht Darmstadt, hatte ein Mann aus Roßdorf geklagt, dem 1979 der Grenzübertritt von Afghanistan nach Pakistan verweigert wurde, weil die Grenzbeamten das Eszett nicht kannten und daher "RoBdorf" lasen, was bei ihnen den Verdacht der Urkundenfälschung weckte. Dem Kläger wurde der Antrag auf einen Reisepass mit der Schreibweise "Rossdorf" 2012 verwehrt. Er argumentiert, er sei bisher aus Angst vor einem weiteren derartigen Vorfall nicht mehr in Länder wie Pakistan eingereist und daher in seiner Reisefreiheit beeinträchtigt. Wie lto.de berichtet, nahm er seine Klage zurück, nachdem das Gericht auf die staatliche Pflicht zur Ausgabe einheitlicher Pässe hinwies. 

LG Limburg – Aussage im Elysium-Prozess: Am zweiten Prozesstag vor dem Landgericht Limburg hat einer der wegen Betreibens der kinderpornographischen Plattform "Elysium" Angeklagten eine Erklärung abgegeben. Er äußerte, die Plattform nur eingerichtet zu haben, um Daten zu sammeln und diese anschließend der Polizei zu übergeben, wie spiegel.de und SZ (Jan Willmroth) berichten. Constantin von Lijnden (FAZ) wundert sich über das ungewöhnliche Aussageverhalten, zu dem der Anwalt des Angeklagten scheinbar trotz der erdrückenden Beweislage riet.

BVerwG zu Abschiebung eines Gefährders. Das Bundesverwaltungsgericht hat die Klage eines Gefährders gegen dessen Abschiebung in die Türkei zurückgewiesen. Die nach § 58a Aufenthaltsgesetz (AufenthG) erforderliche Bedrohungslage könne aufgrund der Zugehörigkeit des Mannes zur radikal-islamistischen Szene und seiner offenen Sympathie mit dem "Islamischen Staat" bejaht werden. Es berichtet lto.de.

Recht in der Welt

USA – Verfahren gegen Trump-Vertraute: Am Dienstag erging Urteil gegen den ehemaligen Leiter von US-Präsident Trumps Wahlkampfteam, Paul Manafort, während Trumps ehemaliger Anwalt Michael Cohen ein Schuldbekenntnis ablegte. Cohen gab zu, Schweigegeld an zwei Frauen bezahlt zu haben, um deren Affären mit Trump zu vertuschen und diese Beträge später aus der Wahlkampfkasse erstattet erhalten zu haben. Er bekannte sich damit der unrechtmäßigen Wahlkampffinanzierung schuldig und bezichtigte US-Präsident Trump der Mittäterschaft. Gleichentags erging Urteil gegen Paul Manafort wegen verschiedener Finanzvergehen. Manafort kündigte an, umfassend über die Beteiligung Trumps aussagen zu wollen. Es berichten unter anderem SZ (Hubert Wetzel), FAZ (Andreas Ross) und taz (Dorothea Hahn). Trump selbst gab an, von Cohens Zahlungen erst im Nachhinein erfahren zu haben, berichtet spiegel.de. Die Verurteilung Manaforts bezeichnete er als "sehr traurig". 

Ob es infolge dieser Anschuldigungen zu einem Impeachment-Verfahren kommen wird, bleibt weiter offen. In ihren Kommentaren gehen Christian Zaschke (SZ) und Klaus-Dieter Frankenberger (FAZ) davon aus, dass die anstehenden Kongresswahlen hierfür entscheidend sein werden. Andreas Ross (FAZ) spekuliert, dass Trump noch immer die Möglichkeit einer Begnadigung hat und so Aussagen der beiden verhindern könnte. 

zeit.de (Thorsten Schröder) analysiert, inwiefern eine strafrechtliche Verurteilung Trumps auch ohne Amtsenthebungsverfahren möglich sein könnte. 

Ungarn – keine Nahrung in der Transitzone: Aufgrund einer Verschärfung der ungarischen Asylgesetzgebung erhalten Personen in der Transitzone, deren Asylantrag abgelehnt wurde, keine Nahrung mehr. Dies soll Antragsteller daran hindern, juristisch gegen ihre Abschiebung vorzugehen. In zwei Fällen hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte geurteilt, dass den Betroffenen die Nahrung nicht verweigert werden darf. Die ungarischen Behörden teilten mit, dass sie ihre Praxis aufgrund dieser Urteile nicht ändern werden, sondern jeder Betroffene dieses Recht individuell erstreiten müsse. Es berichten taz (Gergely Márton)  und spiegel.de

Italien  Jugendrichter appellieren an Salvini: Nachdem sich mehrere Jugendrichter an Italiens Innenminister wandten und in Aussicht stellten, dass es zu juristischen Verfahren zum Schutz Minderjähriger kommen könnte, gab Matteo Salvini (Lega Nord) bekannt, dass alle Minderjährigen das Schiff verlassen dürfen. Die weiteren Passagiere müssen an Bord bleiben, bis sich andere EU-Staaten zur Aufnahme bereit erklären, wie SZ (Andrea Bachstein) und zeit.de melden. Unterdessen wird der Prozess gegen den Kapitän der "Liefeline" in Malta wegen vermeintlich fehlerhafter Registrierung fortgesetzt, weiß die Welt.

Mexiko – strafprozessuale Wahrheitsfindung: In einem Gastbeitrag für lto.de untersucht die Doktorandin Anne Schneiderhan die Defizite des Strafverfahrens in Mexiko. Die Justiz sei dort stark überlastet und verlasse sich in der Regel auf die Aussagen der Polizeibeamten, die jedoch wegen mangelnder Ausbildung nur in den wenigsten Fällen eine Beweisaufnahme durchführten und Geständnisse oftmals durch Folter erzwingen würden. Die Position der Angeklagten werde weiterhin dadurch geschwächt, dass die Rolle des Strafverteidigers im mexikanischen Strafverfahren noch relativ neu sei und es nicht viele entsprechend ausgebildete Juristen gebe, weswegen es an den Angeklagten selbst sei, ihre Unschuld zu beweisen. Der Grundsatz "in dubio pro reo" und ein Beweisverwertungsverbot für unter Folter erlangte Geständnisse stünden nur auf dem Papier. 

Saudi-Arabien – Todesstrafe für Aktivistin: In einem Prozess gegen eine schiitische Aktivistin fordert die Anklage die Todesstrafe. Wie spiegel.de (Christoph Sydow) und focus.de berichten, werden ihr die Teilnahme an Demonstrationen, das Rufen von Parolen gegen des Königshaus und das Filmen von Protesten vorgeworfen.

USA/Deutschland – Abschiebung KZ-Aufseher: Über die Abschiebung des ehemaligen SS-Hilfswilligen Jakiv Palij nach Deutschland berichtet nun auch lto.de. focus.de (Armin Fuhrer) beschreibt näher, welche Rolle die Trawniki, die als sogenannte Hilfswillige angeworben wurden, im Zweiten Weltkrieg spielten.

Sonstiges

Grundgesetz-Jubiläum: Anlässlich des 70. Jubiläums der Beratungen zum Grundgesetz unterhält sich das Handelsblatt (Heike Anger) mit den beiden Staatsrechtlern Joachim Wieland und Gertrude Lübbe-Wolff über dessen Aktualität. Wieland bemängelt, die Digitalisierung spiegle sich nicht in der Verfassung wider. Zudem hält er die Einführung von Nachhaltigkeit als Staatsziel für sinnvoll. Lübbe-Wolff erwägt, ob ein heutiger Verfassunggeber stärkere direktdemokratische Elemente vorsehen würde. Trotz seines Alters halten beide das Grundgesetz aber noch für zeitgemäß was laut Wieland nicht zuletzt daran liegt, dass das Bundesverfassungsgericht "den Gehalt der Verfassung immer wieder der Entwicklung der Gesellschaft angepasst" hat.

Söder macht's: Pia Lorenz (lto.de) untersucht, ob die CSU rechtliche Schritte gegen die Bayern-SPD einleiten könnte, die sich die Domain mit dem Wahlkampfslogan der CSU "Söder macht's" gesichert hat und nun auf dieser Seite Kritik an den politischen Entscheidungen des bayerischen Ministerpräsidenten verbreitet. Der Artikel vergleicht die Situation mit einem unlängst ergangenen Urteil des Oberlandgerichts Köln gegen einen Blogger, der sich die Domain "wir-sind-afd.de" gesichert hatte. Lorenz fragt insbesondere nach den Grenzen der Meinungsfreiheit von Parteien während des Wahlkampfes und wirft die Frage auf, inwiefern die Meinungsfreiheit auch das Recht umfasst, seine Meinungen in einem besonderen Kontext zu verbreiten.

Abschiebung Sami A.: Die Bundessregierung bemüht sich zur Zeit um eine Zusicherung Tunesiens, dass Sami A. nicht gefoltert werde. Eine solche Zusicherung könnte die Rückführung des Gefährders nach Deutschland entbehrlich machen. Bisher hat Tunesien aber keine entsprechende Erklärung abgegeben, wie lto.de meldet.

Christian Wernicke (SZ) kommentiert das Verhalten des nordrhein-westfälischen Ministerpräsidenten Armin Laschet (CDU) und sieht einen leichtfertigen Umgang mit rechtlichen Vorgaben. Reinhard Müller (FAZ) legt dar, wie sich ein "Urteil im Namen des Volkes" von einem, das "gesundem Volksempfinden" entspricht, unterscheidet und warum in einem Rechtsstaat die Rückholung von Sami A. geboten ist.

Finanzhilfen für Landwirtschaft: Bundesagrarministerin Julia Klöckner (CDU) sagte den von Dürreschäden betroffenen Landwirten Finanzhilfen von bis zu 340 Millionen Euro zu. Warum sie damit nicht gegen die Zuständigkeit der Länder für Finanzhilfen bei außergewöhnlichen Naturereignissen verstößt, erläutert lto.de.

Das Letzte zum Schluss

Dynastie-Probleme: Der Sohn des Kaffeeunternehmers Albert Darboven hat Einspruch gegen die Adoption von Andreas Jacobs aus der Jacobs-Kaffeedynastie durch seinen Vater eingelegt. Darboven Junior vermutet, es gehe hierbei nur darum, ihn um sein Erbe zu bringen. Die Adoption sei unzulässig, weil ihr das "überwiegende Interesse der Kinder entgegenstehe". Es berichtet unter anderem die SZ.

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lto/asp

(Hinweis für Journalisten) 

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 23. August 2018: BGH zu Schönheitsreparaturen / Trump-Vertraute vor Gericht / Aktualität des Grundgesetzes . In: Legal Tribune Online, 23.08.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/30511/ (abgerufen am: 29.03.2024 )

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