Die juristische Presseschau vom 16. August 2018: Geset­zent­wurf drittes Gesch­lecht / OVG NRW: Sami A. muss zurück­ge­holt werden / Gei­sel­drama von Glad­beck vor 30 Jahren

16.08.2018

Kabinett beschließt Gesetzentwurf zum dritten Geschlecht. Außerdem in der Presseschau: Stimmen in der CDU für Zuwanderungsgesetz, OVG NRW: Abschiebung von Sami A. muss rückgängig gemacht werden und das Geiseldrama von Gladbeck jährt sich.

Thema des Tages

Drittes Geschlecht: Das Bundeskabinett hat gestern einen Gesetzentwurf zur Änderung des Personenstandsgesetzes beschlossen, nach dem neben den Eintragungen "männlich" und "weiblich" künftig auch die Geschlechtsoption "divers" möglich sein soll. Das Bundesverfassungsgericht hatte die bestehende Regelung 2017 für gleichheitswidrig erklärt. Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) kündigte ein weiteres Gesetz zur Modernisierung der Rechte transsexueller Personen an. Teile der Opposition kritisierten, dass der Gesetzesentwurf die Rechte intersexueller Menschen nur unzureichend schütze. Es berichten lto.de, spiegel.de und BZ.

Reinhard Müller (FAZ) plädiert dafür, die Ordnungsfunktion des Rechts und auch die Existenz einer natürlichen Ordnung, nach der es Männer und Frauen gibt und diese unterschiedlich sind, nicht leichtfertig aufzugeben. Caroline Ausserer und Josch Hones (taz) bemängeln an dem Gesetzesentwurf, dass er die Kritik des Bundesverfassungsgerichtsurteils an der bestehenden Rechtslage nur unzureichend umsetze. Indem er die Möglichkeit des Geschlechtseintrags "divers" an eine ärztliche Bescheinigung knüpfe, hebe er die Diskriminierung trans- und intersexueller Menschen nicht auf. Clara Ott (Welt) bezeichnet den Gesetzentwurf als ein "gesellschaftlich wichtiges Signal, damit Intersexuelle endlich nicht mehr diskriminiert werden", fordert aber auch ein konsequentes Vorgehen gegen vorschnelle Genitaloperationen an Kleinkindern mit uneindeutigen Geschlechtsmerkmalen.

Rechtspolitik 

Spurwechsel durch Zuwanderungsgesetz: Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) hat die Debatte um ein Zuwanderungsgesetz wieder angestoßen, indem er forderte, dass es für gut integrierte Personen nach Ablehnung ihres Asylantrags die Möglichkeit eines Bleiberechts über einen "Spurwechsel" in ein reguläres Zuwanderungsverfahren geben sollte. So würden Fachkräfte dem deutschen Arbeitsmarkt erhalten bleiben. SPD und FDP begrüßten den Vorschlag, während aus den Reihen der CDU kritisiert wird, es könnten auf diese Weise falsche Anreize gesetzt werden. Es berichten FAZ (Helene Bubrwoski), taz (Ulrich Schulte), spiegel.de, FR (Kordula Doerfler) und zeit.de (Naomi Bader).

Jasper von Altenbockum (FAZ) sieht in der Frage, ob ein abgelehnter Asylbewerber mit abgeschlossener Ausbildung abgeschoben werden soll ein Dilemma, das einzig durch zügige Asylverfahren und Abschiebungen gelöst werden könne. Ulrich Schulte (taz) hält den Vorschlag für einen wichtigen Beitrag, um Integrationsbemühungen zu belohnen und den demografischen Wandel abzufedern, glaubt aber nicht, dass sich Günther damit in der Union wird durchsetzen können. Moritz Koch (Handelsblatt) begrüßt den Vorschlag als wichtigen Ansatz, um das Verschleudern von "Humankapital" zu beenden. Nico Fried (SZ) hält den utilitaristischen Ansatz der CDU hingegen für zynisch.

Obergrenze für Steuern: In einem Kommentar für die FAZ spricht sich der Verfassungsrichter a.D. Paul Kirchhof gegen eine zu starke Steuerbelastung der Bürger aus. Er sieht dabei insbesondere die Gefahr einer zu starken Belastung durch eine unüberschaubare Anzahl an sich kumulierenden Einzelsteuern und plädiert daher für eine steuerliche "Gesamtobergrenze".

Bestellerprinzip: Über das Vorhaben von Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD), das sogenannte Bestellerprinzip auch auf Maklergebühren beim Immobilienkauf auszuweiten, berichten nun auch zeit.de (Zacharias Zacharakis) und SZ.

Justiz 

OVG NRW zu Sami A.: Als letztinstanzliches Gericht im Eilrechtsschutzverfahren bestätigte das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen, wonach die Abschiebung des mutmaßlichen islamistischen Gefährders Sami A. wegen offensichtlicher Rechtswidrigkeit rückgängig gemacht werden muss. Eine Einreisesperre stehe der Rückführung nicht entgegen, es müsse aber das Ende der tunesischen Ermittlungen abgewartet werden, wie unter anderem SZ (Christian Wernicke), FR (Axel Spilcker) und lto.de (Markus Sehl) berichten. 

Reiner Burger (FAZ) stellt noch einmal den bisherigen Verfahrensgang dar und bezeichnet den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts als Blamage für den nordrhein-westfälischen Integrationsminister Joachim Stamp (FDP), der maßgeblich für die Abschiebung verantwortlich war. 

LG Frankfurt a.M. – Schadensersatzansprüche gegen Ryanair wegen Streik: Das Fluggastrechteportal Flightright hat vor dem Landgericht Frankfurt am Main Schadensersatzansprüche gegen Ryanair geltend gemacht. Die Fluggesellschaft habe durch ihre Lohnpolitik und die fehlende Kooperation mit den Gewerkschaften den Streik heraufbeschworen und müsse daher für den Flugausfall aufkommen. Bisher werden Streiks als außergewöhnliche Umstände eingestuft, was eine Geltendmachung von Fahrgastrechten ausschließt. Es berichten FAZ (Marcus Jung/Timo Kotowski) und spiegel.de.

Jens Koen (Handelsblatt) warnt, dass die Klage, sofern sie Erfolg haben sollte, die Waffengleichheit im Arbeitskampf gefährden würde. 

BVerfG zu Verfassungsbeschwerde gegen Prostituiertenschutzgesetz: Das Bundesverfassungsgericht hat eine Verfassungsbeschwerde mehrerer Sexarbeiterinnen, Bordellbetreiber und Freier nicht zur Entscheidung angenommen. Die Beschwerdeführenden hatten neben einer Beeinträchtigung ihrer Berufsfreiheit insbesondere einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Unverletzlichkeit der Wohnung gerügt. Das Gericht wies die Verfassungsbeschwerde mangels hinreichender Substantiierung ab, wies aber ausdrücklich darauf hin, dass die Verfassungskonformität der Regelung weiterhin in Frage stehe, wie die taz (Christian Rath) berichtet.

BVerfG zu Sozialversicherungsbeiträgen: In einem Gastbeitrag für die FAZ analysiert der Rechtsprofessor und Richter am Bundessozialgericht Rainer Schlegel einen Anfang August veröffentlichten Beschluss des Bundesverfassungsgerichts, mit dem mehrere Verfassungsbeschwerden gegen die Bemessung von Sozialversicherungsbeiträgen abgewiesen wurden. Das Gericht konkretisierte darin, wofür Sozialversicherungsbeiträge verwendet werden dürfen und stellte klar, dass sie nicht zur allgemeinen Deckung des Finanzierungsbedarfs des Bundes eingesetzt werden dürften. Stattdessen müssten sie der Finanzierung des gerade dem Versicherten zukommenden Versicherungsschutzes dienen. 

LAG Erfurt zur Observation von Arbeitnehmern: Wie FAZ und Welt melden, stellte das Thüringer Landesarbeitsgericht in einer Verhandlung am Mittwoch fest, dass eine längerfristige Observation eines Mitarbeiters durch einen vom Arbeitgeber engagierten Privatdetektiv einen schwerwiegenden Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht darstellt, der nur zur Abwehr schwerer Gefahren zulässig sei und nicht etwa, um, wie im vorliegenden Fall, zu untersuchen, ob der Mitarbeiter eine Krankschreibung zur Vornahme von Umbauarbeiten an seinem Haus nutzt. Die Parteien einigten sich in einem Vergleich.

Recht in der Welt 

Österreich – Homosexualität als Fluchtgrund: Über den ablehnenden Asylbescheid einer österreichischen Behörde, die die Homosexualität des Antragstellers aufgrund seiner Art zu gehen, seines Konfliktverhaltens und fehlender Geselligkeit als nicht erwiesen ansah, berichten nun auch SZ (Peter Münch) und taz (Ralf Leonhard)

Frederik Schindler (taz) kritisiert die Entscheidung als vorurteilsbeladen und schwulenfeindlich. Für spiegel.de untersucht Alexander Sarovic, wie das deutsche Bundesamt für Migration und Flüchtlinge feststellt, ob Homosexualität als Fluchtgrund vorliegt.

Niederlande – religiöse Rechte für Pastafaris: Wie lto.de und spiegel.de melden, entschied das höchste Gericht der Niederlande am Mittwoch, dass sich eine Angehörige der Satire-Religionsgemeinschaft der Pastafaris, die das "Fliegende Spaghettimonster" verehrt, nicht mit einem Nudelsieb auf dem Kopf auf offiziellen Ausweispapieren abbilden lassen darf. Damit folgte das niederländische Gericht einer vergleichbaren Rechtsprechungslinie wie das Oberlandesgericht Brandenburg, das urteilte, dass die pastafarische Kirchenkritik "kein umfassendes Gedankensystem im Sinne einer Weltanschauung" darstelle und daher nicht unter den Schutz von Artikel 4 Grundgesetz falle.

Polen – Rechtsstaatlichkeit: Laut lto.de hat die EU-Kommission im Vertragsverletzungsverfahren wegen der polnischen Justizreform eine Monatsfrist gesetzt, bevor sie den Europäischen Gerichtshof anruft. Zuvor konnten in einer Stellungnahme der polnischen Regierung die Bedenken der EU-Kommission gegen die vorzeitige Pensionierung von Richtern am obersten Gericht Polens nicht ausgeräumt werden.

Äthiopien – Innerföderale Konflikte: Auf verfassungsblog.de schildert Yonatan Fessah, Professor für öffentliches Recht, (in englischer Sprache) den aktuellen Konflikt zwischen föderalen Kräften und sezessionistischen Bestrebungen in Äthiopien. Er bewertet dabei die Verfassungsmäßigkeit des Eingreifens von Regierungstruppen im Bundesstaat Somali und vergleicht die äthiopische Situation mit der spanischen.

Sonstiges

Geiseldrama von Gladbeck: In einem Beitrag für die SZ erinnert Heribert Prantl an den Bankraub in Gladbeck, der vor 30 Jahren zu einer Geiselnahme führte, in deren Folge zwei Geiseln und ein Polizist starben. Er beschreibt, welche Fehler Polizei und Medien damals im Umgang mit den Entführern machten und welche Konsequenzen aus diesen gezogen wurden. 

Auf spiegel.de fassen Lena Heising und Pia Stenner ein Interview zusammen, das sie mit Rudolf Esders geführt haben, der als Vorsitzender Richter am Verfahren gegen die Geiselnehmer mitwirkte.

Abschiebehaft und Kinder: Hendrik Wieduwilt (FAZ) zeigt auf, dass Trennungen von Eltern und Kindern im Zuge von Abschiebungen nicht nur in den USA, sondern auch in Deutschland vorkommen können. Er appelliert daher an Behördenmitarbeiter, nicht blind einem Gesetzeswortlaut zu folgen, der zu "juristisch vertretbaren, aber lebensfremden Lösungen" führe. Zudem müssten Haftkapazitäten geschaffen werden, sodass Mütter in der Abschiebehaft nicht von ihren Kleinkindern und Säuglingen getrennt werden.

AfD-Parteispenden: spiegel.de (Sven Röbel) untersucht, inwiefern die Spenden, die die AfD von einer schweizerischen Firma annahm, gegen das Parteiengesetz verstoßen haben könnten, weil die dahinter stehenden Spender nicht identifizierbar sind.

Familiengeld in Bayern: Wie lto.de meldet, hat das bayrische Sozialministerium die für die Auszahlung des Familiengelds zuständigen Landesbehörden angewiesen, die Rechtsmeinung des Bundes zu ignorieren, wonach das Familiengeld auf Hartz-IV-Leistungen angerechnet werden muss. Laut Bundessozialministerium drohen den Begünstigten im Falle ungekürzter Auszahlungen später Rückforderungen.

FIFA schafft "Korruption" ab: Mit einem Kind, das sich die Hände vors Gesicht hält, um sich zu verstecken, vergleicht Hanna Voss (taz) das Vorgehen der Fédération Internationale de Football Association (FIFA), die den Begriff "Korruption" aus dem überarbeiteten Ethik-Codex gestrichen hat. Zudem wurden neue Verjährungsfristen für Bestechung, Veruntreuung und Manipulation eingeführt und "verleumderische Aussagen gegenüber der FIFA und/oder anderen diesem Reglement unterstellten Personen" sollen fortan im Verband sanktionierbar sein, wie die SZ berichtet.

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels. 

Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/asp

(Hinweis für Journalisten) 

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 16. August 2018: Gesetzentwurf drittes Geschlecht / OVG NRW: Sami A. muss zurückgeholt werden / Geiseldrama von Gladbeck vor 30 Jahren . In: Legal Tribune Online, 16.08.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/30359/ (abgerufen am: 24.04.2024 )

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