Die juristische Presseschau vom 14. August 2018: "Daten für alle" / Stadler bleibt in U-Haft / Staats­an­walt vor Rich­ter­di­enst­ge­richt

14.08.2018

Die SPD-Vorsitzende Andrea Nahles möchte Internetkonzerne dazu verpflichten, ihre Datensätze zu teilen. Außerdem in der Presseschau: Rupert Stadler bleibt in Untersuchungshaft und einem AfD-Staatsanwalt droht der Verlust des Beamtenstatus.

Thema des Tages

"Daten für alle": Die SPD-Vorsitzende Andrea Nahles fordert ein Gesetz, das Digitalunternehmen ab einem bestimmten Marktanteil dazu verpflichten soll, "einen anonymisierten und repräsentativen Teil seines Datenschatzes öffentlich zu teilen". Hierdurch sollen ein Missbrauch von Monopolstellungen verhindert werden und kleinere Unternehmen die Möglichkeit erhalten, mithilfe dieser Daten eigene Ideen und Produkte zu entwickeln. Es berichten u.a. die FAZ (Hendrik Wieduwilt), zeit.de und Hbl (Dietmar Neuerer/Klaus Stratmann).

Der Ökonom Justus Haucap begrüßt den Vorschlag grundsätzlich gegenüber der Welt. Es gebe im Internet "erhebliche Konzentrations- und Monopolisierungstendenzen", denen es etwas entgegenzusetzen gelte. Hendrik Wieduwilt (FAZ) lobt den Vorschlag als "verwegen und charmant". Zwar würden mit jeder Datenkopie die datenschutzrechtlichen Risiken steigen, kartellrechtlich sei der Schritt hingegen zu begrüßen.

Rechtspolitik

Polizei und Social Media: In einem Gastbeitrag für lto.de befasst sich der Wissenschaftliche Mitarbeiter Sebastian Golla mit der automatischen Auswertung von sozialen Medien durch die Polizei anhand neuer technischer Hilfsmittel ("Data Mining"). Durch einschlägige Programme könnten etwa rechtswidrige Inhalte anhand von Schlagworten aufgefunden werden. Ebenso könnten die Beziehungen zwischen Nutzern visuell aufbereitet und Personen erkannt werden, die durch ihr Kommunikationsverhalten und ihre Profile bestimmte Merkmale erfüllen. Die polizeilichen Generalklauseln reichten indes aufgrund der Intensität des Eingriffes durch "Data Mining" nicht aus, weshalb eine spezifische Befugnis mit genauer Zweckbestimmung geschaffen werden müsse.  

Bildungsföderalismus: Die Bundestagsfraktionen der Grünen und der FDP arbeiten nach eigener Aussage an einem gemeinsamen Antrag zur Änderung des Grundgesetzes, um dem Bund mehr Kompetenzen in der Bildungspolitik zu geben. Dies meldet die Welt (Ricarda Breyton). Der Bund solle Mitspracherechte insbesondere bei der Festlegung und Durchsetzung von einheitlichen Qualitätsstandards haben. Die Kultusminister von CDU und SPD lehnten eine derartige Zentralisierung ab.  

Polizeigesetz Brandenburg: Das geplante Polizeigesetz für Brandenburg soll entschärft werden. Dies kündigte der brandenburgische Innenminister Karl-Heinz Schröter (SPD) an, wie BerlZ und SZ melden. Insbesondere die Voraussetzungen der Schleierfahndung sollen präzisiert werden, indem die Durchgangs- und Transitstraßen sowie Raststätten, an denen die Identitätsfeststellungen und Durchsuchungen in diesem Rahmen möglich sein sollen, genau benannt werden. Das ursprüngliche Gesetz war vom Koalitionspartner Die Linke scharf kritisiert worden. Trotz der Änderung solle es jedoch weiterhin die Möglichkeit geben, künftig die Inhalte von Messenger-Diensten auszuwerten.  

Justiz

Richterdienstgericht BW – AfD-Staatsanwalt: Vor dem Richterdienstgericht Baden-Württemberg wurde am Montag über die mögliche Entlassung von Thomas Seitz, Staatsanwalt und inzwischen Mitglied des Deutschen Bundestages (AfD), aus dem Staatsdienst verhandelt. Hierüber berichten taz (Christian Rath) und FAZ (Rüdiger Soldt). Das CDU-geführte Landesjustizministerium wirft ihm vor, sich mehrfach in "nicht hinnehmbarer Weise" über Muslime und Flüchtlinge geäußert zu haben. In sozialen Medien hatte Seitz unter anderem den früheren US-Präsidenten Barack Obama als "Quotenneger" bezeichnet, von "Gesinnungsjustiz" an deutschen Gerichten gesprochen und ein Bild geteilt, auf dem eine Koranausgabe in der Toilette runtergespült wurde. Überdies habe er zwischen der Teilnahme am politischen Meinungskampf und der Ausübung seines Amtes nicht genügend getrennt, da er etwa auf einem Foto mit AfD-Sticker und Robe über dem Arm zu sehen war. Seitz hingegen führte aus, seine Äußerungen seien von der Meinungsfreiheit gedeckt. Ein freiwilliges Ausscheiden aus dem Beamtenverhältnis lehnte er ab.

LG München I – Rupert Stadler: Das Landgericht München I hat eine Haftbeschwerde des langjährigen Audi-Chefs Rupert Stadler abgelehnt. Dies melden tazWelt (Philipp Vetter) und Hbl (René Bender). Stadler habe den Verkauf von Dieselautos mit falschen Abgaswerten zugelassen undl dabei von den Manipulationen gewusst oder sie zumindest bewusst ignoriert. Daher sei er des Betruges dringend verdächtig. Überdies bestehe weiterhin Verdunkelungsgefahr. Stadler soll versucht haben, Zeugen und Mitbeschuldigte in dem Abgas-Skandal zu beeinflussen. Gegen die Entscheidung kann Stadler noch das Oberlandesgericht München anrufen.  

BGH zu Anwaltswerbung: Ein Schreiben, in dem ein Anwalt einen potenziellen Kunden kontaktiert, von dessen Beratungsbedarf er weiß, muss keinen Verstoß gegen das Verbot der Einzelfallwerbung darstellen. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden, wie lto.de (Maximilian Amos) berichtet. In dem Fall hatte ein auf Insolvenzrecht spezialisierter Anwalt in einem Schreiben an den Geschäftsführer eines insolventen Unternehmens auf einige Haftungs- und Strafbarkeitsrisiken im Rahmen einer Insolvenz hingewiesen und dafür die eigene Hilfe angeboten. Der Anwaltsgerichtshof hatte hierin eine nach § 43b  Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) verbotene Einzelfallwerbung gesehen. Der BGH hingegen sah in dem Schreiben eine zutreffende Schilderung der Rechtslage, welche die Entscheidungsfreiheit des Adressaten nicht beeinträchtigt habe. Ein Werbeverbot sei im Wege der verfassungskonformen Auslegung des § 43b BRAO nur durch "ausreichende Gründe des Gemeinwohls" zu rechtfertigen und müsse außerdem dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz genügen. Damit verbleibe "kein wesentlicher Anwendungsbereichs des Verbots der Einzelfallwerbung", so Akademischer Rat Christian Deckenbrock gegenüber LTO.

BSG zu Mietrückstand bei Hartz IV: Wer eine Wohnung an Hartz-IV-Empfänger vermietet, kann Mietrückstände nicht direkt vom Jobcenter einklagen. Dies hat das Bundessozialgericht entschieden, wie Martin Kellner, Richter am Sozialgericht Freiburg, in einem Gastbeitrag für lto.de darlegt. In dem Fall hatte ein Ehepaar, das Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) II erhielt, seine wohnungsbezogenen Sozialleistungen mietvertraglich direkt an den Vermieter abgetreten. Dies sei jedoch nur möglich, wenn der Leistungsträger vorab gemäß § 52 II Nr. 2 SBG I durch Verwaltungsakt festgestellt habe, dass eine solche Übertragung im wohlverstandenen Interesse des Berechtigten liege. Dies habe hier nicht stattgefunden. Auch entschieden die Richter, dass weder ein Anspruch auf Direktauszahlung bestehe noch das Jobcenter eine Schuldübernahme erklärt habe.  

LG Berlin – Ku'damm-Raser: Vor dem Landgericht Berlin beginnt am Dienstag der neue Prozess um die sogenannten Ku'damm-Raser. Dies melden lto.de und taz.  Bei dem Rennen hatten zwei Männer mit bis zu 170 Kilometern pro Stunde auf dem Kurfürstendamm in Berlin elf Kreuzungen überquert und mehrere rote Ampeln missachtet, bis sie den Wagen eines 69-jährigen Rentners rammten, der noch am Unfallort verstarb. Im ersten Prozess hatte das Landgericht die Männer im Februar 2017 zu lebenslanger Haft wegen Mordes verurteilt. Der Bundesgerichtshof hob dieses Urteil jedoch im März 2018 auf, da er den bedingten Vorsatz als nicht belegt sah. Für den neuen Prozess vor einer anderen Kammer des Landgerichts Berlins sind zunächst 19 Verhandlungstage terminiert. 

BVerfG – Staatstrojaner: Im Interview mit der taz (Meike Laaff) begründet der deutsche Sportjournalist Hajo Seppelt seine Unterstützung der Verfassungsbeschwerde gegen den Staatstrojaner. Er kritisiert dabei das Ausnutzen bestehender Sicherheitslücken durch den Staat und mahnt die strikte Prüfung der Verhältnismäßigkeit an, die am besten durch das Bundesverfassungsgericht erfolge.  

OVG NRW – Sami A.: Die alleinige Entscheidung über die Rückkehr des am 13. Juli entgegen einem gerichtlichen Beschluss abgeschobenen Sami A. verbleibt beim Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen. Dies stellten mehrere Sprecher von Gerichten und Behörden in Nordrhein-Westfalen klar, wie SZ (Christian Wernicke) und taz (Anett Selle) melden. Die am Montag bekanntgewordene Wiedereinreisesperre sei kein rechtliches Hindernis gegen eine Rückkehr des Tunesiers. Sofern die Abschiebung rechtswidrig gewesen sei, wäre auch die aus ihr folgende Wiedereinreisesperre nichtig. Eine Entscheidung des OVG NRW in der Sache wird noch für diese Woche erwartet. 

Die ehemalige Verfassungsrichterin Gertrude Lübbe-Wolff kritisiert im Hbl das Vorgehen der Behörde im Fall Sami A. als rechtsstaatswidrig. Überdies sei es "nicht nur falsch, sondern auch dumm" gewesen, da es die vertrauliche Zusammenarbeit zwischen Behörde und Gericht beschädigt habe. In der Praxis würden sich Behörden oft gegenüber Gerichten durch informelle Zusagen verpflichten, mit einer Abschiebung bis zu einer gerichtlichen Entscheidung zu warten ("Stillhaltezusagen"). Durch diese Zusage bleibe den Gerichten der Arbeitsaufwand erspart, förmliche Zwischenbeschlüsse zur vorläufigen Sicherung effektiven Rechtsschutzes verfassen zu müssen ("Hängebeschlüsse"). Enttäusche die Behörde jedoch das Vertrauen, müssten die Gerichte mit mehr Förmlichkeit reagieren, was auf einen höheren Arbeitsaufwand und längere Verfahren hinauslaufe. 

LG Dortmund – Kik/Fabrikbrand: Das Landgericht Dortmund hat den Beginn der Hauptverhandlung in dem Verfahren um einen schweren Fabrikbrand bei einem Zulieferer des Textil-Discounters Kik in Pakistan auf den 28. November 2018 terminiert. Dies berichtet SZ (Caspar Dohmen). Vier Betroffene haben den Konzern auf ein Schmerzensgeld von je 30.000 Euro verklagt. Sie sehen eine rechtliche Verantwortlichkeit von Kik für die Missstände beim Zulieferer begründet. In dem Verfahren wird pakistanisches Recht angewendet, wobei insbesondere die Frage der Verjährung entscheidend sein werde. Ein Rechtsgutachten lege nahe, dass eventuelle Ansprüche bereits verjährt seien, nenne andererseits jedoch auch zwei mögliche Ausnahmetatbestände, deren Vorliegen zu prüfen sei.    

BVerfG zu Fixierungen: Die FAZ (Oliver Tolmein) analysiert erneut das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu den verfassungsrechtlichen Voraussetzungen für Fixierungen in der Psychiatrie. Diese seien ein intensiver und traumatisierender Grundrechtseingriff, der vom Europäischen Ausschuss zur Verhütung von Folter im Jahr 2015 als Folter eingestuft wurde. Zwar sei das Verfassungsgericht dieser Einschätzung nicht gefolgt, es habe aber wichtige Voraussetzungen dafür geschaffen, eine gewaltfreie Behandlung zu ermöglichen. Es sei die Aufgabe der Gesellschaft, sich gegenüber den von psychischen Krankheiten Betroffenen inklusiv zu öffnen.  

Recht in der Welt

Polen – EU-Wahlrechtsreform: Der polnische Präsident Andrzej Duda beabsichtigt, die neue Wahlordnung für die Europawahlen in Polen nicht auszufertigen. Dies berichtet die FAZ (Gerhard Gnauck). Das Gesetz sieht vor, dass jedem der 13 Wahlbezirke eine feste Zahl von Abgeordneten zugeschrieben wird, was das Wahlsystem in Richtung Mehrheitswahlrecht verschieben würde. Die bisherige Fünfprozenthürde würde dadurch nach Einschätzung von Fachleuten faktisch auf etwa 15 Prozent nach oben verschoben. Präsident Duda kritisierte nun, die geplante Regelung würde "in der Praxis kleinere Kräfte eliminieren".  

Argentinien – Christina Kirchner: Die ehemalige argentinische Präsidentin Christina Kirchner ist in einem neuen Korruptionsskandal wegen der angeblichen Entgegennahme von Bestechungsgeldern in Millionenhöhe vor Gericht erschienen. In einer Stellungsnahme beklagte sie einen "parteiischen" Richter sowie "politische Verfolgung", wie spiegel.de meldet. Bei den Zahlungen soll es sich um Schmiergeld von Bauunternehmen an die Regierungen von Kirchner und ihres Ehemanns und Vorgängers Néstor Kirchner für die Vergabe öffentlicher Bauaufträge gehandelt haben.

Sonstiges

Handy im Strafvollzug: Im Interview mit der SZ (Ulrike Nimz) erläutert Sachsens Justizminister Sebastian Gemkow (CDU) sein Vorhaben, durch den verstärkten Gebrauch von Störsendern in Justizvollzugsanstalten das Hereinschmuggeln von Handys durch Häftlinge sinnlos zu machen. Insbesondere in der Untersuchungshaft bestehe die Gefahr, dass Häftlinge per Mobiltelefon Zeugen einschüchterten oder Beweismittel beiseite schaffen ließen. Auch würden sie zur Beschaffung von Drogen eingesetzt. Der Einsatz von Störsendern sei insbesondere den zeitintensiven Durchsuchungen von Hafträumen gegenüber vorzuziehen, da der Strafvollzug ohnehin unter Personalknappheit leide.

NS vor Gericht: Die FAZ (Alexander Haneke) widmet sich in einer Besprechung des von Frank Lüttig und Jens Lehmann herausgegebenen Sammelbandes "Die letzten NS-Verfahren" der strafrechtlichen Ahndung der NS-Verbrechen. Über Jahrzehnte seien Verfahren gegen NS-Täter mit dem Hinweis eingestellt worden, dass den Beschuldigten keine konkrete Einzeltat nachzuweisen sei. Erst im Revisionsurteil im Fall des ehemaligen Auschwitz-Wärters Oskar Gröning habe der Bundesgerichtshof dann rechtskräftig festgestellt, dass bereits die Tätigkeit im Vernichtungslager, mit der wissentlich die "industrielle Tötungsmaschinerie" unterstützt wurde, als Beihilfe zum Mord anzusehen sei.   

Fall Gurlitt: In mehreren Kleinen Anfragen haben die FDP-Bundestagsfraktion sowie die Freien Wähler und die SPD im Bayerischen Landtag Fragenkataloge bezüglich der Umstände der Wohnungsdurchsuchung beim Kunstsammler Cornelius Gurlitt eingereicht. Dies meldet lto.de. Die Staatsanwaltschaft Augsburg hatte 2012 etwa 1.400 Bilder im Wert von circa 50 Millionen Euro beschlagnahmt und sie im Nachhinein auf ihre Herkunft überprüfen lassen. Der Besitz von NS-Raubkunst sei indes nicht strafbar, so die FDP-Anfrage, weshalb der Verdacht naheliege, dass in dem Verfahren das Eigentumsrecht verletzt worden sei.

Das Letzte zum Schluss

Polizei begutachtet Schöneberger-Selfie: Ein aus dem Auto heraus aufgenommenes Selfie der Moderatorin Barbara Schöneberger hat die Münchener Polizei beschäftigt, meldet spiegel.de. Da es sich beim Benutzen des Handys am Steuer um eine Ordnungswidrigkeit handelte, habe der Instagram-Post das Social-Media-Team der Polizei auf den Plan gerufen. Dieses bemerkte zunächst eine ungewöhnliche Spiegelung in der Sonnenbrille, die nicht zum Hintergrund des Fotos passte. Es könne daher nicht ausgeschlossen werden, dass es sich bei dem Bild um eine Montage handelte. Da überdies Tatort und Tatzeit nicht ermittelt werden konnten, blieben Schöneberger juristische Konsequenzen erspart.   

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels. 

Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau. 

lto/mps

(Hinweis für Journalisten)  

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 14. August 2018: "Daten für alle" / Stadler bleibt in U-Haft / Staatsanwalt vor Richterdienstgericht . In: Legal Tribune Online, 14.08.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/30309/ (abgerufen am: 19.04.2024 )

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