Die juristische Presseschau vom 1. August 2018: Frei­spruch im Wehr­hahn-Pro­zess / BVerfG zu Nacht­flug­re­ge­lung / Fran­zö­si­sches Han­dy­verbot

01.08.2018

Das Landgericht Düsseldorf spricht den Angeklagten im Wehrhahn-Prozess frei. Außerdem in der Presseschau: Das Bundesverfassungsgericht billigt die Nachtflugregelung in Berlin und Frankreich verbietet Handys an Schulen. 

Thema des Tages 

LG Düsseldorf – Wehrhahn-Prozess: Das Landgericht Düsseldorf hat Ralf S., den Angeklagten im Prozess um den Bombenanschlag am S-Bahnhof Düsseldorf-Wehrhahn im Jahr 2000, freigesprochen. Es berichten u.a. spiegel.de (Christian Parth), SZ (Joachim Käppner), FAZ (Alexander Haneke) und taz (Anette Selle). Bei dem Anschlag waren zehn Menschen teils lebensgefährlich verletzt worden, eine werdende Mutter verlor ihr ungeborenes Kind. Da es sich bei den Opfern überwiegend um jüdische Sprachschüler handelte, waren die Ermittler von einem antisemitischen Hintergrund ausgegangen. Das Gericht befand nun die Aussagen der vier Hauptbelastungszeugen für nicht glaubhaft und führte aus, die Konstruktion des äußerst komplexen Sprengsatzes habe die intellektuellen Fähigkeiten des Mannes überstiegen. Seine angeblichen Prahlereien mit der Tat gegenüber ehemaligen Mithäftlingen seien nicht als glaubhaftes Geständnis zu werten, vielmehr weise er eine "Geltungssucht und Neigung zur Selbstinszenierung" auf.  Prozessbeobachter kritisierten, dass der Vorsitzende Richter festgelegt gewirkt habe, konsistenten Zeugenaussagen nicht dieselbe Aufmerksamkeit geschenkt habe wie widersprüchlichen und überdies bei den teilweise beleidigenden Pöbeleien des Angeklagten gegen den Staatsanwalt nicht ausreichend eingeschritten sei. Bereits im Mai hatte die Kammer den Angeklagten aus der Untersuchungshaft entlassen, da sie keinen dringenden Tatverdacht mehr sah. Die Staatsanwaltschaft kündigte Revision an.  

Im Interview mit der taz (Anett Selle) kritisiert das Düsseldorfer Stadtratsmitglied Frank Laubenburg eine schlampige Ermittlungsarbeit. So sei etwa nicht ausreichend nach Zeugen gesucht worden, überdies sei die Rolle von V-Leuten des Verfassungsschutzes im Umfeld des Angeklagten nicht ausreichend geklärt. spiegel.de beleuchtet in einer Chronik u.a., wie es zu der späten Anklageerhebung kam. Reinhard Müller (FAZ) sieht in dem Urteil das "Ende eines langen Ringens", das keinesfalls eine Ermutigung für Rechtsextremisten, sondern Ausdruck des Rechtsstaats sei. 

Rechtspolitik

Online-Umsatzsteuerbetrug: Online-Händler sollen künftig haften, wenn Händler auf ihren Plattformen Waren anbieten, ohne dafür Umsatzsteuer zu zahlen. Dies sieht ein Gesetzentwurf vor, den die Bundesregierung am heutigen Mittwoch beschließen will, wie u.a. jetzt auch taz (Malte Kreutzfeldt), Welt (Karsten Seibel) und FAZ melden. Das Gesetz soll Onlineplattformen zur Kooperation mit den Steuerbehörden verpflichten. Sie müssen künftig Anschriften und Steuernummern aller Händler zur Verfügung stellen, die auf ihrer Seite Waren verkaufen. Wenn diese keine Umsatzsteuer zahlen, müsse die Zusammenarbeit beendet werden, andernfalls sollen die Plattformen die hinterzogenen Steuern selbst tragen. Die Digitalwirtschaft warnt, die Finanzämter würden diese Registrierungsnachweise vermutlich nicht zeitnah erbringen können, weshalb in der Zwischenzeit Umsatzeinbußen drohten. 

Catrin Bialekt (Hbl) begrüßt die Maßnahme, da dem Staat momentan Steuereinnahmen in dreistelliger Millionenhöhe entgingen. Dennoch müsse noch viel getan werden, bis das Internet in ausreichendem Maß reguliert sei.

Familiennachzug: Am heutigen Mittwoch tritt der Familiennachzug für subsidiär Geschützte wieder in Kraft. Es gilt allerdings eine Begrenzung auf ein Kontingent von 1.000 Visa im Monat. spiegel.de (Florian Gathmann/Valerie Höhne) stellt die wichtigsten Fragen und Antworten zu der neuen gesetzlichen Regelung zusammen. taz (Simone Schmollack) berichtet über die emotionale Belastung, die mit der Trennung von ihren Familien für die Betroffenen einhergehe. In einem separaten Kommentar kritisiert Simone Schmollack (taz) die Begrenzung auf 1.000 Visa im Monat, die sich nicht logisch begründen lasse.  

Justiz

BVerfG zu Nachtflugregelung: Das Bundesverfassungsgericht hat drei Verfassungsbeschwerden gegen ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) nicht zur Entscheidung angenommen, in dem dieses die Nachtflugregelung für den künftigen Hauptstadtflughafen Berlin-Brandenburg (BER) gebilligt hatte. Dies meldet lto.de. Das BVerwG habe die Bedenken der Flughafengegner nicht übergangen, sondern lediglich anders gewürdigt, weshalb der Anspruch auf rechtliches Gehör aus Artikel 103 Grundgesetz nicht verletzt worden sei. Die Regelung ermöglicht es, Flugverkehr auch zwischen 0 und 5 Uhr ausnahmsweise zu erlauben, solange der Ausnahmecharakter erhalten bleibt.   

LG Dessau-Roßlau zu Gruppenvergewaltigung: Das Landgericht Dessau-Roßlau hat vier Männer wegen der gemeinsamen Vergewaltigung einer 56-jährigen Frau zu Gefängnisstrafen zwischen sechs und acht Jahren verurteilt. Dies melden u.a. spiegel.de und Welt (Christine Kensche). Die Männer hatten die Frau auf einem verlassenen Schulhof überfallen, als sie die Gruppe um deren leere Pfandflaschen bat. Zum Schutz der Frau war während des Prozesses mehrfach die Öffentlichkeit ausgeschlossen worden, sie selbst war per Videoschaltung vernommen worden, um den Tätern nicht gegenübertreten zu müssen. SZ (Hans Holzhaider) schildert in einer längeren Reportage detailliert die einzelnen Zeugenaussagen und berichtet auch über die persönlichen Hintergründe der Täter, die vor dem Militärdienst in Eritrea geflüchtet waren.  

LG Berlin zu AfD-Äußerung: Die AfD muss eine von ihr getätigte falsche Tatsachenäußerung richtigstellen, nach der die Bundesregierung den Präsidentschaftswahlkampf von Hillary Clinton 2016 finanziell unterstützt habe. Dies entschied das Landgericht Berlin, wie lto.de meldet. Die Bundesregierung habe zwar seit 2014 Umweltprojekte in Kenia und Äthiopien unterstützt, die auch von der Clinton-Foundation gefördert würden. Hierin könne aber keine direkte oder verdeckte Wahlkampfspende gesehen werden. 

VG Gelsenkirchen – Sami A.: FAZ-Einspruch (Corinna Budras) beleuchtet erneut die Chronologie der Ereignisse im Fall Sami A., der trotz eines gerichtlichen Verbots nach Tunesien abgeschoben worden war, und betont die Notwendigkeit einer vertrauensvollen Zusammenarbeit zwischen Behörden und Gerichten. Die Welt (Marcel Leubecher) stellt den Fall in den Kontext des erneuten Versuchs der Bundesregierung, Tunesien als sicheres Herkunftsland einzustufen. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hatte die Abschiebung von Sami A. abgelehnt, weil keine diplomatische Zusicherung vorgelegen hatte, dass weder Tod noch Folter drohten. Eine solche individuelle Zusicherung werde von sicheren Herkunftsstaaten nicht verlangt. Heribert Prantl (SZ) betont, es gehe nicht um persönliche Sympathie für Sami A., sondern darum, ob die Abschiebebehörden die Justiz missachtet hätten.

Facebook-Sperrung vor Gericht: taz (Christian Rath) berichtet über den Fall einer 59-jährigen Facebook-Nutzerin, die vor einem baden-württembergischen Amtsgericht gegen eine 30-tägige Sperrung ihres Accounts klagt. Die Frau hatte sich zu einem Artikel über eine Aktion von Anhängern der rechtsextremen Identitären Bewegung geäußert, die NGOs bei der Flüchtlingsrettung im Mittelmeer stören wollten. Nachdem ein anderer Nutzer dies gutgeheißen hatte, antwortete sie ihm "Vollpfosten bleibt Vollpfosten und basta". Facebook sah hierin einen Verstoß gegen die Gemeinschaftsstandards und sperrte den Account, worin die Frau einen Verstoß gegen die vertragliche Pflicht sah, ihr als Nutzerin "uneingeschränkten Zugang" zu ihrem Account zu gewähren. Nachdem eine gütliche Einigung scheiterte, ist eine neue Verhandlung für den 11. September terminiert. 

VGH Hessen zu Konkurrentenklage: FAZ-Einspruch (Helmut Schwan) berichtet über den fast sechsjährigen Rechtsstreit über die Neubesetzung der Stelle des Präsidenten des Landessozialgerichts Darmstadt. Beide Bewerber hatten in ihren dienstlichen Bewertungen jeweils Bestnoten erhalten. Nach Ansicht des Verwaltungsgerichtshofs Hessen war jedoch die Besoldungsgruppe ausschlaggebend, innerhalb derer diese Leistungen erzielt worden waren. Diese sei maßgeblicher Ausdruck der Wertigkeit des Amtes und der dort gestellten Anforderungen. Daher sei die Bestnote des Bewerbers der Besoldungsgruppe B6 höher zu bewerten als diejenige der Bewerberin der Besoldungsgruppe R3.

EuGH zu Gen-Schere: In einem Gastbeitrag in der FAZ kritisieren Sarah Schmidt und Wolf B. Frommer das Urteil des Europäischen Gerichtshofs, das neuartige Züchtungsverfahren wie die Genom-Editierung für Nutzpflanzen unter die Gentechnikverordnung stellt. Das Urteil entbehre aus naturwissenschaftlicher Sicht jeglicher Logik und habe überdies massive negative Konsequenzen. Neue Züchtungsmethoden seien insbesondere für Forscher in Afrika und Asien notwendig, um letztlich höhere Ernteerträge zu erzielen. Da die europäischen Regeln auch dort eine Ausstrahlungswirkung entfalteten, bestehe die Gefahr, dass durch das Urteil neuartige Forschungsmethoden auch dort "regulatorisch stranguliert" werden. 

BVerfG zu Rundfunkbeitrag: Im FAZ-Einspruch analysiert Hans-Günter Henneke das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Verfassungsmäßigkeit des Rundfunkbeitrages. Dabei erläutert er auch das Verfahren zur Ermittlung der Höhe des Beitrags und die finanzverfassungsrechtlichen Unterschiede zwischen Steuern, Gebühren und Beiträgen. Anders als Steuern seien Gebühren und Beiträge gegenleistungsbezogen, wobei Beiträge anders als Gebühren bereits für die potenzielle Inanspruchnahme einer öffentlichen Leistung erhoben werden dürften.

Geheimnisverrat bei Winterkorn? In einem Gastbeitrag für lto.de befasst sich Rechtsanwalt Martin W. Huff mit der Rechtmäßigkeit der Veröffentlichung von Informationen über ein Strafverfahren gegen den Ex-VW-Chef Martin Winterkorn. Die Staatsanwaltschaft Braunschweig hatte im Rahmen der Akteneinsicht im Ermittlungsverfahren zum Diesel-Abgasskandal Unterlagen an rund 40 Rechtsanwälte versandt, die teilweise an die Medien gelangt waren. Sollten die Informationen von Anwälten oder Mitarbeitern durchgestochen worden sein, läge hierin zwar ein Verstoß gegen § 203 Strafgesetzbuch. Allerdings sei es regelmäßig sehr schwierig, die undichte Stelle auszumachen, da die Medienvertreter hierzu nach § 53 Strafprozessordnung ein Zeugnisverweigerungsrecht hätten. Sie hätten indes die Grundsätze zur Verdachtsberichterstattung einzuhalten.

Sinkende Schutzquoten: Nach einer Meldung der FAZ üben verschiedene Asylrechtsanwälte Kritik an sinkenden Schutzquoten für Asylbewerber. Erhielten 2016 rund 71 Prozent aller Asylbewerber einen Schutzstatus, seien es im ersten Quartal 2018 nur noch 46 Prozent gewesen. Da ein derart schnelles Absinken nicht auf eine Verbesserung der Sicherheitslage in den Heimatländern zurückgeführt werden könne, liege der Verdacht nahe, dass die Veränderung "innenpolitisch motiviert" sei.

AG Berlin-Tiergarten zu zerschnittener Flagge: Ein 38-Jähriger ist vom Amtsgericht Berlin-Tiergarten zu einer Geldstrafe von 2.500 Euro verurteilt worden, weil er eine zerschnittene Bundesflagge an seinem Arbeitsplatz aufgehängt und Bilder hiervon ins Internet gestellt hatte. Dies melden Welt und taz (Erik Peter). Das Gericht sah es zwar nicht erwiesen an, dass der Mann die Flagge selbst zerschnitten habe, bereits das Posten des Bildes stelle jedoch eine Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole nach § 90a Strafgesetzbuch dar.

Recht in der Welt

Frankreich – Handyverbot: Das französische Parlament hat ein gesetzliches Handyverbot an Schulen beschlossen, berichtet u.a. SZ (Paul Munzinger). Das Verbot gilt für Vorschulen, Grundschulen und weiterführende Schulen und betrifft damit Kinder zwischen drei und 15 Jahren. 

Susanne Klein (SZ) sieht in der übermäßigen Handynutzung zwar Gefahren, plädiert aber dafür, den Schulen selbst die Regulierung des Handykonsum im Einvernehmen mit den Schülern zu ermöglichen. In gleicher Weise kritisiert Leonie Gubela (taz) den Versuch, durch das Verbot eine "schöne alte Welt" zu konstruieren, statt das Smartphone sinnvoll in den Unterricht einzubeziehen und einen verantwortungsvollen Umgang mit ihm zu trainieren. Auch Jörg Dräger von der Bertelsmann-Stiftung lehnt im Interview mit der Welt (Tobias Heimbach) ein absolutes Verbot ab und betont, das Handy könne etwa in den Naturwissenschaften und im Sprachunterricht auch als Lerninstrument verwendet werden. Ebenso führt Barbara Gillmann (Hbl) die vielfältigen Methoden aus, mittels derer das Smartphone den Unterricht sinnvoll ergänzen könne. Voraussetzung hierfür sei indes funktionierendes High-Speed-WLAN an den Schulen. Alfons Kaiser (FAZ) hingegen begrüßt das Verbot grundsätzlich, da das Handy bei jungen Kindern zu schlechterer Konzentration und weniger Bewegung führe.  

Israel – Nationalitätengesetz: In einem englischsprachigen Beitrag auf verfassungsblog.de analysiert Rechtsprofessor Alon Harel das unlängst beschlossene israelische Nationalitätengesetz. Darin werde Israel, anders als zuvor, explizit und ausschließlich als jüdischer Staat definiert. Das Gesetz sei zu unbestimmt und werde das Verhältnis zwischen jüdischen Israelis und Angehörigen verschiedener Minderheiten weiter belasten. 

USA – Waffen per 3D-Drucker: Ein US-Bundesgericht in Seattle hat einer Organisation per einstweiliger Verfügung die Internet-Veröffentlichung von Plänen für die Herstellung von Schusswaffen mittels 3D-Druckern untersagt. Dies meldet zeit.de. Der Generalstaatsanwalt des US-Bundesstaats Washington hatte die US-Regierung wegen der Erteilung der Erlaubnis verklagt. Hierdurch würden "Kriminelle und Terroristen Zugang zu herunterladbaren, nicht verfolgbaren und nicht aufspürbaren 3D-gedruckten Waffen" erhalten. Die Generalstaatsanwälte von 20 Bundesstaaten sowie des Hauptstadtdistrikts Washington schlossen sich einem Brandbrief an Justizminister Jeff Sessions und Außenminister Mike Pompeo an. 

USA – Manafort-Prozess: Der frühere Wahlkampfchef von US-Präsident Donald Trump, Paul Manafort, muss sich seit Dienstag im US-Bundesstaat Virginia wegen Steuer- und Bankbetrag vor Gericht verantworten. Dies meldet spiegel.de. Manafort soll den Behörden Einkünfte in Millionenhöhe verschwiegen haben, die er als politischer Berater in der Ukraine machte. Der Angeklagte ist eine zentrale Figur in den Russland-Ermittlungen des Sonderermittlers Robert Mueller um die Frage, ob es im Wahlkampf 2016 Absprachen des Trump-Lagers mit Russland gab.

Sonstiges 

Haftung von TOR-Providern? In einem Gastbeitrag auf lto.de befasst sich Rechtsprofessor Kai Cornelius mit der rechtlichen Bewertung von Anonymisierungsdiensten wie TOR. Durch die mit der Anonymisierung verbundene Erschwerung der Verfolgbarkeit sei es besonders für Kriminelle attraktiv, TOR-Server zu nutzen. Der Provider hafte dabei grundsätzlich nicht für auf seinen Servern begangene Straftaten. Es greife die Haftungsprivilegierung des § 8 Telemediengesetz, ähnlich wie bei Anbietern, die Nutzern einen Internetzugang über das WLAN zur Verfügung stellten. Nur bei einem aktiven Tun eines Providers, das über die bloße Bereitstellung hinausgehe, bestehe ein Strafbarkeitsrisiko. Dennoch würden Strafverfolgungsbehörden aus dem Bereitstellen von Servern oft einen Anfangsverdacht schöpfen und Ermittlungsmaßnahmen bis hin zu Hausdurchsuchungen und Beschlagnahmungen einleiten.  

Mietpreisbremse: In einem Gastbeitrag für die FAZ befasst sich Rechtsanwalt Joachim Wichert mit der Zulässigkeit von Mietpreisbegrenzungsverordnungen. Diese Verordnungen der Landesregierungen bestimmten, in welchen Gebieten die Mietpreisbremse gelte. Voraussetzung sei eine angespannte Wohnlage, wobei diese Bestimmung an strenge Begründungserfordernisse gebunden und gerichtlich vollumfänglich nachprüfbar sei. Bereits in drei Fällen hätten Gerichte in Hessen, Bayern und Hamburg die jeweilige Verordnung für unwirksam erklärt. Zwar gelte dies nur für die jeweiligen Vertragsparteien, nicht das gesamte Bundesland, jedoch sei zu erwarten, dass andere Gerichte desselben Bundeslandes ähnlich entscheiden würden.

Das Letzte zum Schluss 

Krawattenzwang vor Gericht? Ein Anwalt ist vor einer Düsseldorfer Zivilkammer von der Verhandlung ausgeschlossen worden, weil er bei Temperaturen von 35 °C im Schatten keine Krawatte unter der Robe trug. Dies meldet justillon.de (Jannina Schäffer) und beleuchtet dabei auch einige andere richterliche Entscheidungen zu der umstrittenen Krawattenpflicht. So hatte im Jahr 2006 ein Vorsitzender Richter des Oberlandesgerichts München zu einem Strafverteidiger gesagt: "Ohne Krawatte sind Sie nicht anwesend."  

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels.  

Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/mps

(Hinweis für Journalisten) 

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.

Sie können die tägliche LTO-Presseschau im Volltext auch kostenlos als Newsletter abonnieren.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 1. August 2018: Freispruch im Wehrhahn-Prozess / BVerfG zu Nachtflugregelung / Französisches Handyverbot . In: Legal Tribune Online, 01.08.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/30091/ (abgerufen am: 29.03.2024 )

Infos zum Zitiervorschlag
Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen