Die juristische Presseschau vom 24. Juli 2018: VG Wies­baden zu rechtem Beamten / Ver­fas­sungs­re­form in Kuba / Israe­li­sches Leih­müt­ter­ge­setz

24.07.2018

Das VG Wiesbaden billigt die Entlassung eines Beamten auf Probe wegen der Teilnahme an einer rechten Demonstration. Außerdem in der Presseschau: Kuba bekommt eine neue Verfassung und Proteste gegen israelisches Gesetz zur Leihmutterschaft.

Thema des Tages

VG Wiesbaden – Rechter Beamter: Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hat einen Eilantrag eines Beamten in der Probezeit abgelehnt, der aufgrund seiner Teilnahme an rechten Demonstrationen aus dem Beamtenverhältnis entfernt worden war. Dies meldet lto.de. Der Mann hatte bei einer Demonstration gegen die Asyl- und Flüchtlingspolitik der Bundesregierung ein Banner mit der Aufschrift "Asylbetrug macht uns arm" hochgehalten, das auch bei einer NPD-Kampagne aus dem Jahr 2015 verwendet worden war. Das Gericht führte nun aus, dass sich der Mann zwar grundsätzlich auf seine Meinungs- und Versammlungsfreiheit berufen könne, diese jedoch durch eine politische Treuepflicht begrenzt sei. Diese verlange, dass er sich von Gruppen und Bestrebungen distanziere, die den Staat und dessen Ordnung angreifen, bekämpfen oder diffamieren würden. 

Rechtspolitik 

Transplantationsgesetz: Angesichts der niedrigen Zahl von Organspenden in Deutschland plädiert Phillippe van Basshuysen in einem Gastbeitrag in der taz für eine Änderung des Transplantationsgesetzes. Momentan seien Lebendspenden nur für verwandte oder nahestehende Personen erlaubt. Dies sei unzureichend, da es häufig vorkomme, dass Organe aufgrund einer Inkompatibilität vom Körper der anderen Person nicht angenommen würden. Eine Erweiterung des Spenderkreislaufes könne dies überwinden, indem Organe auch "über Kreuz" getauscht werden könnten. Dies werde in den USA und den Niederlanden bereits praktiziert. Es handele sich dabei auch nicht um einen Organhandel, da keiner der Tauschenden Geld bezahle oder bekomme. 

Justiz 

BVerfG – eID-Gesetz: Die taz (Sebastian Kränzle) stellt eine von der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) unterstützte Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz zur Förderung des elektronischen Identitätsnachweises (eID-Gesetz) vor. Kernpunkt der Beschwerde ist der durch das eID-Gesetz eingeführte automatisierte Zugriff der Sicherheitsbehörden auf die zentrale Datenbank der Passbehörden. Das Gesetz verlange weder einen konkreten Verdacht noch eine spezielle Erlaubnis, damit etwa die Polizeibehörden oder der Verfassungsschutz die Informationen abrufen könnten. Damit sei es nach Ansicht der Beschwerdeführer unverhältnismäßig und daher verfassungswidrig. 

StA Berlin – "Anti-Abschiebe-Industrie": Die Staatsanwaltschaft Berlin hat das Verfahren gegen den CSU-Politiker Alexander Dobrindt wegen dessen Äußerung zu einer vermeintlichen "Anti-Abschiebe-Industrie" eingestellt. Dies meldet spiegel.de. Verschiedene Anwälte hatten danach Strafanzeige wegen Verleumdung, übler Nachrede und Beleidigung gestellt. Demgegenüber konnte die Staatsanwaltschaft in der Aussage keinen strafbaren Inhalt erkennen, wie ihr Sprecher mitteilte.  

Hans Dahs verstorben: Der bekannte deutsche Strafverteidiger Hans Dahs ist im Alter von 82 Jahren verstorben, wie lto.de meldet. Zu seinen bekanntesten Verfahren gehörten etwa die Vertretung von Bundeskanzler Helmut Kohl im Verfahren wegen Falschaussage in der Flick-Affäre und die Vertretung von Bundespräsident Johannes Rau während der Düsseldorfer Flugaffäre. Dahs war überdies Honorarprofessor an der Universität Bonn gewesen und von dieser 2005 anlässlich seines 70. Geburtstages als "Doyen der deutschen Strafverteidiger" mit einer Festschrift geehrt worden.  

EuG – Mobbing: Rechtsprofessor Markus Stoffels erläutert auf blog.beck.de zwei Urteile des Gerichtes der Europäischen Union zu Mobbing. Einer ehemaligen Parlamentarischen Assistentin einer Europaabgeordneten sowie einer ehemaligen Referentin der Europäischen Investitionsbank (EIB) wurde Schadensersatz in Höhe von jeweils 10.000 Euro zugesprochen. Das Gericht betonte, die Klassifizierung bestimmter Verhaltensweisen als Mobbing sei im Wege einer Gesamtbetrachtung zu ermitteln. Das Gericht bemängelte insbesondere die mangelnde Ahndung des Verhaltens des mobbenden Vorgesetzten durch die EIB, welche Disziplinarmaßnahmen nur bei einem wiederholtem Verstoß innerhalb von drei Jahren einleiten wollte. Dies sei angesichts der Schwere des Falles unzureichend. Überdies rügte das Gericht eine Schweigepflicht, welche der betreffenden Person von der EIB auferlegt worden war. 

Richter auf Zeit: Der Justizminister von Baden-Württemberg, Guido Wolf (CDU), hat sich laut lto.de für die Einstellung von Richtern auf Zeit ausgesprochen, um die hohen Zahlen insbesondere von Asylverfahren bewältigen zu können. Beamte mit Befähigung zum Richteramt könnten vorübergehend zu Richtern ernannt werden, ohne dass der Haushalt auf Dauer belastet werde. Das Bundesverfassungsgericht hatte diese 2015 eingeführte gesetzliche Möglichkeit kürzlich gebilligt.

Recht in der Welt

Israel – Leihmütter-Gesetz: Ein vom israelischen Parlament verabschiedetes Gesetz zur Leihmutterschaft hat zu erheblichen Protesten geführt, wie taz (Susanne Knaul) und FAZ berichten. Das Gesetz erlaubt lediglich heterosexuellen Paaren und alleinstehenden Frauen den Zugang zur Leihmutterschaft, nicht jedoch homosexuellen Paaren und alleinstehenden Männern. Diesen bleibt damit nur der Weg ins Ausland. Dies führt oft zu Problemen bei der Adoption, welche nach israelischem Recht nur möglich ist, wenn die Adoptiveltern dieselbe Religion wie die Kinder haben. Da ausländische Leihmütter häufig nicht jüdisch sind, und ihre Kinder damit auch nicht, kommt eine Adoption erst dann in Betracht, wenn das Kind zum Judentum konvertiert ist – diese Möglichkeit lehnt indes das orthodoxe Rabbinat bei gleichgeschlechtlichen Eltern ab. 80.000 Menschen demonstrierten nach Polizeiangaben in Tel Aviv gegen das Gesetz. 

Kuba – Verfassungsreform: Das kubanische Parlament hat eine neue Verfassung verabschiedet, nach welcher künftig das Privateigentum anerkannt und die gleichgeschlechtliche Ehe erlaubt werden soll. Dies melden u.a. zeit.de und SZ. Überdies verschwindet der Begriff "Kommunismus" aus dem Text, jedoch soll die Kommunistische Partei die einzige legale Partei bleiben. Der Entwurf soll nun in öffentlichen Foren von der Bevölkerung bis zum 15. November debattiert und dann in einem Referendum über ihn abgestimmt werden.

Die FAZ kritisiert, dass ungeachtet einer derartigen Verfassungsänderung der Bevölkerung weiter elementare Freiheitsrechte vorenthalten würden, da die Staatsführung den Verlust der politischen Kontrolle über die Bevölkerung fürchte. Winand von Petersdorff (FAZ) bemängelt in einem separaten Kommentar, dass Kuba privaten Unternehmern misstraue und ihre Aktivitäten bremse, obwohl es angesichts einer stagnierenden Wirtschaft und mangelnder Devisen auf diese angewiesen sei. 

USA – Supreme-Court-Richter: Im Leitartikel der FAZ porträtiert Patrick Bahners den von US-Präsident Trump vorgeschlagenen Kandidaten für den Obersten Gerichtshof der Vereinigten Staaten, Brett Kavanaugh. Dieser stehe für "das Ende richterlicher Zurückhaltung" und sei wie sein Vorbild Clarence Thomas Originalist, lege die Verfassung also nach dem Empfängerhorizont der Entstehungszeit aus. Das Grundsatzurteil "Roe v. Wade" aus dem Jahr 1973, in welchem der Supreme Court ein Recht auf Abtreibung anerkannt hatte, werde Kavanaugh voraussichtlich ablehnen.   

Polen – "Holocaust-Gesetz": In einem Beitrag auf verfassungsblog.de erläutert Jakub Jaraczewski (in englischer Sprache) die Vorgänge, welche zur Änderung des kontroversen polnischen "Holocaust-Gesetzes" führten. Das Gesetz hatte die Strafbarkeit von Äußerungen vorgesehen, welche dem polnischen Staat oder der polnischen Nation eine Mitschuld an den Verbrechen des Nationalsozialismus gaben. Nach massivem politischen Druck aus den USA und Israel wurden die Bestimmungen wieder aufgehoben, wobei zwischen Erster Lesung im Parlament und Unterzeichnung der Gesetzesänderung lediglich achteinhalb Stunden vergingen. Dies kam nach Ansicht des Autors einem "legislativen Blitzkrieg" gleich, welcher rechtsstaatliche Prinzipien missachtet habe.

Sonstiges

Gefährder-Abschiebung: Anlässlich der umstrittenen Abschiebung des angeblichen Bin-Laden-Leibwächters Sami A. befasst sich SZ (Georg Mascolo/Ronen Steinke) mit den Schwierigkeiten bei der Abschiebung sogenannter Gefährder in ihre Heimatstaaten. Deutschland befinde sich dabei in einer "doppelten Bittsteller-Rolle", da man bei oft ohnehin unwilligen Heimatstaaten nicht nur um Rücknahme der betreffenden Personen, sondern gleichzeitig auch um die Einhaltung menschenrechtlicher Standards bei deren Behandlung bitte. Es sei aber politisch heikel, auf detaillierte Zusicherungen zu bestehen, da dies bei den betreffenden Staaten als Ausdruck des Misstrauens wahrgenommen werden könnte.

Notarieller Nachwuchs: Im Interview mit lto.de (Hasso Suliak) spricht der Präsident der Bundesnotarkammer, Jens Bormann, u.a. über die fortschreitende Digitalisierung in der Tätigkeit in der Notarbranche und wirbt für Nachwuchs für den Beruf, der erhebliche Gestaltungsfreiheit und Abwechslung biete.

Legal Tech: Die SZ (Markus Zydra) berichtet über den wachsenden deutschen Markt für "Legal Tech", also die Digitalisierung und Automatisierung von Teilen der juristischen Arbeit. Da viele juristische Probleme trotz ihrer individuellen Unterschiede oft einen gemeinsamen Kern hätten, gebe es Bestrebungen, diese durch fortschreitende Automatisierung schneller und kostengünstiger zu lösen.  

DSGVO: Laut einer Untersuchung der europäischen Verbraucherschutzorganisation BEUC und der Universität Florenz sind 40 Prozent der Datenschutzbestimmungen großer Internetunternehmen wie Google und Airbnb nicht DSGVO-konform. Dies meldet die FAZ. Die Bestimmungen seien häufig etwa nicht vollständig oder präzise genug oder verstießen gegen das Koppelungsverbot, wonach ein Unternehmen es nicht zur Nutzungsbedingung machen dürfe, dass ein Nutzer den Datenschutzbestimmungen zustimme. 

Tarifrecht: Am Beispiel der Warenhauskette Real erläutert Hbl (Frank Specht) die tarifvertragliche "Nachwirkung". Real war mit dem Ziel der Senkung der Personalkosten aus dem Arbeitgeberverband HDE und damit aus einem als zu teuer empfundenen Flächentarifvertrag ausgetreten. Allerdings habe dies zunächst keine Auswirkung auf die Beschäftigten, da nach § 4 Abs. 5 des Tarifvertragsgesetzes die Rechtsnormen selbst eines ausgelaufenen Tarifvertrages solange weiter gelten, bis sie durch eine andere Abmachung ersetzt würden.

Das Letzte zum Schluss 

Anwaltlicher Lieferverkehr: Besonders eilig muss es ein Rechtsanwalt gehabt haben, der mit seinem Mercedes-Benz in der Fußgängerzone vorfuhr, um bei der örtlichen Postfiliale sein Fach mit Anwaltspost zu leeren. Das daraufhin verhängte Bußgeld von 30 Euro weigerte er sich zu zahlen mit dem Hinweis, in der Fußgängerzone sei das Schild "Lieferverkehr frei" angebracht. Wenig Mitgefühl erntete er in erster Instanz beim Amtsgericht Leverkusen und in zweiter und letzter Instanz beim Oberlandesgericht Köln: Der Begriff des Lieferverkehrs bezeichne in erster Linie den Transport von Waren und Gegenständen von und zum Kunden, nicht jedoch Allerweltsgeschäfte, die in gleicher Weise auch bei Privaten anfielen. Es berichtet justillon.de.  

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels.  

Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/mps

(Hinweis für Journalisten) 

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage

Sie können die tägliche LTO-Presseschau im Volltext auch kostenlos als Newsletter abonnieren.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 24. Juli 2018: VG Wiesbaden zu rechtem Beamten / Verfassungsreform in Kuba / Israelisches Leihmüttergesetz . In: Legal Tribune Online, 24.07.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/29923/ (abgerufen am: 29.03.2024 )

Infos zum Zitiervorschlag
Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen