Die juristische Presseschau vom 20. Juli 2018: Streit um Rechts­staat / Kein Eil­rechts­schutz gegen Pipe­line / Israe­li­sches Natio­na­li­tä­t­en­ge­setz

20.07.2018

Das Verhältnis von Rechtsstaatlichkeit und Abschiebungen bleibt umstritten. Außerdem in der Presseschau: BVerfG verweigert Eilrechtsschutz gegen Pipeline, Ausnahmezustand in der Türkei endet und Israel verabschiedet Nationalitätengesetz.

Thema des Tages

Abschiebedebatte: Die SZ (Constanze von Bullion/Ronen Steinke/Christian Wernicke) stellt die Chronologie der Ereignisse um die Abschiebung von Sami A. dar. Felix Banaszag (taz) kommentiert die sich an der Abschiebung entsponnene Rechtsstaatsdebatte und stellt einen Zusammenhang zur Anti-Terrorgesetzgebung und der Einschränkung von Grundrechten aus Sicherheitsinteressen her. Jan Fleischhauer (spiegel.de) hält die hier nach seinen Begriffen geübte Infragestellung gerichtlicher Urteile für kein den Rechtsstaat gefährdendes Problem und fragt sich, warum das deutsche Abschiebesystem "brave Flüchtlinge" systematisch benachteiligt. Nach den Umgestaltungsmöglichkeiten bei der Durchführung von Abschiebungen fragt Christian Rath (BadZ). Er untersucht den Sinn der Forderung nach einer verstärkten Zusammenarbeit von Bund und Ländern und stellt die Faktoren dar, die einer Abschiebung entgegenstehen können.

Im Interview mit der SZ (Jana Anzlinger) übt die CDU-Integrationspolitikerin Serap Güler scharfe Kritik an Seehofers Vorgehen. Der wissenschaftliche Mitarbeiter Alexander Hobusch untersucht in einem Gastbeitrag für lto.de, inwiefern es verfassungswidrig war, dass Seehofer den als "Masterplan Migration der CSU" vorgestellten Entwurf mit Mitteln des Bundesinnenministeriums verfassen ließ. 

Rechtspolitik

BVerfG  Richterwahl: focus.de (Margarete van Ackeren) porträtiert den CDU-Politiker Stephan Harbarth, der derzeit als möglicher Nachfolger Ferdinand Kirchhofs als Vorsitzender des Ersten Senats im Bundesverfassungsgericht gehandelt wird.

Geldleistungen an Fraktionen:  Wie die SZ (Robert Roßmann) meldet, sollen neben der Parteienfinanzierung auch die Geldleistungen an die Bundestagsfraktionen steigen. Der Anstieg um 30 Prozent wird in einen Bezug zur Vergrößerung des Bundestages und zur ausstehenden Wahlrechtsreform gesetzt.

Europäische Verbraucherverbandsklage: Auf zpoblog.de bewertet der Rechtsanwalt Christoph Just  den Entwurf für eine europäische Verbraucherverbandsklage.

Europäische Arbeitslosenversicherung: Die taz (Ursula Engelen-Kefer) beschreibt die Pläne von Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) zur Einführung einer europaweiten Arbeitslosenversicherung, die nach US-amerikanischem Vorbild einen Rückversicherungsfond für Arbeitsmarktkrisen neben den nationalen Arbeitslosenversicherungen bilden soll.

Justiz

BVerfG zu Ostseepipeline: Das Bundesverfassungsgericht lehnte gestern einen Antrag des Naturschutzbunds Deutschland (Nabu) auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zur Verhinderung des Baubeginns der Ostseepipeline ab. Es bestätigte damit einen Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Greifswald, wonach eine summarische Prüfung der Erfolgsaussichten angesichts der Komplexität des Sachverhalts nicht möglich sei. Die taz (Christian Rath/Malte Kreutzfeldt) und lto.de berichten.

EGMR zu Psychiatrieopfer: Die Klage einer Deutschen, die in den 1970er Jahren über sieben Jahre zu Unrecht in einer Psychiatrie eingesperrt war, scheiterte vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. In der Vergangenheit hatte der EGMR bereits festgestellt, dass die Klägerin in ihren Rechten aus Artikel 5 und 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention verletzt wurde und ihr einen Schadensersatzanspruch gegen den deutschen Staat zugesprochen. Der materielle Schaden konnte seinerzeit nicht ermittelt werden. Die erneute Klage wies der EGMR nun ab, weil sie keine neuen Rechtsfragen aufwerfe und für die Überwachung der nationalen Umsetzung das Ministerkomitee zuständig sei, wie taz (Kaija Kutter), FAZ und lto.de berichten.

BGH zur Haftung von Waschstraßenbetreibern: Wie der Bundesgerichtshof gestern entschied, müssen Betreiber von Waschstraßen keine Notstopp-Einrichtungen einbauen, um ihre Kunden vor schädigendem Verhalten anderer Kunden zu bewahren. Die Betreiber müssten im Rahmen ihrer Schutzpflicht nur die Maßnahmen treffen, die erforderlich und zumutbar sind, und nicht jede abstrakte Gefahr abwenden, meldet die SZ (Wolfgang Janisch). Die Belehrung der Kunden über die bei der Benutzung zu beachtenden Verhaltensregeln reiche aus, so lto.de.

BVerfG zu Rundfunkbeitrag: Im Nachgang zu der am Mittwoch ergangenen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Verfassungsmäßigkeit des Rundfunkbeitrags stellen der Rechtsprofessor Simon Kempny auf verfassungsblog.de und der wissenschaftliche Mitarbeiter Frederik Ferreau auf juwiss.de den Verfahrensgang und die zentralen rechtlichen Fragestellungen dar.

OLG München – NSU:  Wie der tagesspiegel (Frank Jansen)  meldet, haben inzwischen alle im NSU-Prozess verurteilten Angeklagten Revision eingelegt. Von den Nebenklägern werde voraussichtlich  niemand ein Rechtsmittel einlegen. 

EuGH – Bundesnetzagentur: Deutschland wurde gestern durch die EU-Kommission vor dem Europäischen Gerichtshof wegen Verstoß gegen Regelungen des Dritten Energiepakets der EU verklagt. Die Bundesnetzagentur sei nicht unabhängig genug. Zudem sei durch eine fehlende Entflechtung von Energieerzeugern und Stromnetzwerken der Wettbewerb beeinträchtigt, wie die FAZ und zeit.de berichten.

EuGH – Umsetzung Geldwäscherichtlinie:  Die EU-Kommission klagt vor dem Europäischen Gerichtshof gegen Griechenland, Irland und Rumänien wegen unzureichender Umsetzung der vierten Geldwäscherichtlinie von 2017. Die Praxis dieser Länder erleichtere die Terrorismusfinanzierung und habe daher negative Auswirkungen auf die ganze EU, so spiegel.de.

Recht in der Welt

Ungarn – Asylpolitik: Wie unter anderem lto.de und SZ melden, hat die EU-Kommission Ungarn vor dem Europäischen Gerichtshof wegen seiner Asylrechtspolitik verklagt und damit den letzten Schritt des Vertragsverletzungsverfahrens eingeleitet. Sowohl das Verfahren der Asylantragstellung als auch die Abschiebepraxis verstoßen nach Auffassung der Kommission gegen Unionsrecht.

Türkei – Ausnahmezustand: In der Türkei endete gestern der 2016 nach dem Putschversuch verhängte Ausnahmezustand, der unter anderem weitreichende Grundrechtseinschränkungen ermöglichte. Durch das Verfassungsreferendum von 2017 und das bald in Kraft tretende Anti-Terror-Gesetz bleiben die Machtfülle des Präsidenten und der Exekutive jedoch bestehen und Grundrechtseinschränkungen sowie Suspendierungen von Staatsbediensteten sind auch weiterhin möglich. Es berichten FR (Frank Nordhausen), zeit.de (Zia Weise)  und lto.de.

Israel – Nationalitätengesetz: Die Knesset hat gestern ein Gesetz verabschiedet, mit dem unter anderem Arabisch als Amtssprache abgeschafft wird. In ihrer Auslegung besonders umstritten ist eine Passage, die den Ausbau jüdischer Gemeinden zum nationalen Wert erklärt, wie SZ (Alexandra Föderl-Schmid) und taz (Susanne Knaul) melden. Kritisch kommentieren das Gesetz Jochen Stahnke (FAZ), Richard C. Schneider (zeit.de) und Susanne Knaul (taz). Laut Jacques Schuster (welt.de)  wird durch das Gesetz in erster Linie Israels Status als jüdischer Nationalstaat betont, der ohnehin feststehe, weshalb er die Aufregung über die Gesetzesnovelle für unbegründet hält.

Spanien – Auslieferung Puigdemont: Nachdem das Oberlandesgericht Schleswig in der vergangenen Woche der Auslieferung des katalanischen Politikers an Spanien lediglich wegen des Vorwurfs der Untreue und nicht wegen des Tatbestands der Rebellion stattgegeben hatte, hat die spanische Justiz den Europäischen Haftbefehl zurückgezogen. Es berichten unter anderem Welt (Annette Prosinger) , SZ (Sebastian Schoepp) und taz (Reiner Wandler). Nach Informationen von spiegel.de hat sich Puigedemont entschieden, nun nach Belgien auszureisen.

Sonstiges

EU-Kommission – Google: spiegel.de (Angela Gruber) erläutert, an wen die von der Europäischen Kommission gegen Google verhängte Geldbuße 2,42 Milliarden Euro zu zahlen sein wird. Die FAZ (Alexander Armbruster) setzt sich mit der Reaktion von Google-Konzernchef Pichai auf das Urteil auseinander. focus.de (Ludwig Obermeier) interviewt einen der Beschwerdeführer, den Juristen Thomas Höppner.

Demonstrationsverbot: Die CSU möchte Theatern verbieten, sich an einer für Sonntag in München angekündigten Demonstration gegen den Rechtsruck in der Gesellschaft zu beteiligen, die sich auch gegen die "Politik der Spaltung von Seehofer, Söder, Dobrindt und Co." richten soll. Die CSU-Ratsfraktion begründet dies mit der Neutralitätspflicht öffentlicher Einrichtungen und droht mit dienstaufsichtsrechtlichen Maßnahmen, meldet spiegel.de. Im Interview mit der Welt (Matthias Heine) äußert sich dazu der Intendant des Münchner Volkstheaters Christian Stückl.  

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels. 

Am Montag erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/asp

(Hinweis für Journalisten)  

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 20. Juli 2018: Streit um Rechtsstaat / Kein Eilrechtsschutz gegen Pipeline / Israelisches Nationalitätengesetz . In: Legal Tribune Online, 20.07.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/29883/ (abgerufen am: 29.03.2024 )

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