Die juristische Presseschau vom 19. Juli 2018: Rund­funk­bei­trag ver­fas­sungs­gemäß / Ralf Wohl­leben frei / Rekord­buße für Google

19.07.2018

Das BVerfG erklärt den Rundfunkbeitrag für größtenteils verfassungsgemäß. Außerdem in der Presseschau: NSU-Unterstützer kommt vorläufig frei, Bochum will Rückkehr von Sami A. verhindern und Google soll 4,3 Milliarden Euro Strafe zahlen.

Thema des Tages 

BVerfG – Rundfunkbeitrag: Die Erhebung des Rundfunkbeitrages ist verfassungsgemäß. Dies hat das Bundesverfassungsgericht am Mittwoch entschieden, wie u.a. taz (Christian Rath), SZ (Wolfgang Janisch), spiegel.de (Dietmar Hipp), FAZ (Malene Grunert), Welt (Michael Gassmann), Tsp (Ursula Knapp/Markus Ehrenberg/Kurt Sagatz) und tagesschau.de (Klaus Hempel) berichten. Der Rundfunkbeitrag wird seit 2013 pauschal in Höhe von zurzeit 17,50 Euro für jede Wohnung erhoben, unabhängig von der tatsächlichen Nutzung oder vom Besitz von Empfangsgeräten. Das Gericht führte aus, dass der Beitrag finanzverfassungsrechtlich nicht als Steuer einzustufen sei, weil mit ihm ein individueller Vorteil abgegolten werde. Dieser liege in der Möglichkeit, öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu sehen und zu hören, unabhängig davon, ob diese Möglichkeit auch tatsächlich genutzt werde. In der Tatsache, dass der Beitrag für Einpersonen- gleich hoch sei wie für Mehrpersonenhaushalte, sei keine verfassungswidrige Ungleichbehandlung zu sehen. Zwar würden Alleinlebende dadurch typischerweise stärker belastet, diese Ungleichbehandlung lasse sich jedoch sachlich rechtfertigen. In gemeinsamen Wohnungen lebten nämlich typischerweise Ehepaare, Familien und andere schützenswerte Gemeinschaften. Der Gesetzgeber habe bei der Ausgestaltung des Rundfunkbeitrags einen erheblichen Gestaltungsspielraum. Allerdings dürfe für eine Zweitwohnung kein zweiter Rundfunkbeitrag erhoben werden, da der Rundfunk von einer Person zur gleichen Zeit nur einmal genutzt werden könne. Tagessschau.de (Frank Bräutigam) stellt die wichtigsten Fragen und Antworten zum Urteil zusammen.

Wolfgang Janisch (SZ) betont die Aussage des Gerichtes, wonach die Aufgabe des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, sorgfältig recherchierte Informationen zu liefern sowie Fakten und Meinungen auseinanderzuhalten, im digitalen Zeitalter an Bedeutung zunehme. Laura Hertreiter (SZ) sieht in diesen Ausführungen des Gerichtes auch eine Aufforderung an die Sender, diesen Auftrag zu verwirklichen. 

Torsten Krauel (Welt) bemängelt, die öffentlich-rechtlichen Sender würden entgegen ihrem Auftrag kein ausreichend vielfältiges Meinungs- und Informationsbild gewährleisten. Auch Reinhard Müller (FAZ) kritisiert im Leitartikel, die öffentlich-rechtlichen Sender seien "auf vielen Feldern von den Privatsendern kaum noch zu unterscheiden". Michael Hanfeld (FAZ) nennt das Urteil einen Freibrief, mit dem das BVerfG "auch hinter jeder Fragwürdigkeit" einen Haken gemacht habe. Es sei zu bezweifeln, ob in der bloßen Nutzungsmöglichkeit des Rundfunks eine ausreichende Leistung zu sehen sei. 

Catrin Bialek (Hbl) kritisiert die Einstufung der Abgabe als Beitrag. Ehrlicher und gerechter wäre es, sie als Pro-Kopf-Steuer von allen zu erheben, statt die Menschen durch die Anknüpfung an die Wohnung ungleich zu belasten. Auch Barış Çalışkan kritisiert auf lto.de, das BVerfG schaffe durch die falsche Qualifizierung der Abgabe als Beitrag die Gefahr eines "Sondersteuerrechts", das die Vorgaben des Finanzverfassungsrechts unterlaufen könne. 

Rechtspolitik

Geschäftsgeheimnisse: Die Bundesregierung hat am Mittwoch einen Gesetzentwurf zum besseren Schutz von Geschäftsgeheimnissen beschlossen, meldet lto.de. Durch das neue Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen (GeschGehG) sollen Unternehmen bei einer unerlaubten Erlangung, Nutzung oder Offenbarung von Geschäftsgeheimnissen zivilrechtliche Ansprüche auf Unterlassung und Schadensersatz geltend machen können. Gleichzeitig sieht der Gesetzentwurf Rechtfertigungsgründe für sogenannte Whistleblower vor.

Sichere Herkunftsstaaten: Die Bundesregierung beabsichtigt, Tunesien, Algerien, Marokko und Georgien zu "sicheren Herkunftsstaaten" zu erklären, wie lto.de und Welt (Marcel Leubecher) berichten. Der Versuch, die Maghreb-Staaten zu sicheren Herkunftsländern zu erklären, war bereits 2017 im Bundesrat am Widerstand von Landesregierungen mit Beteiligung von Linken und Grünen gescheitert. Der Bundesvorsitzende der Grünen, Robert Habeck, sprach sich nun erneut gegen den Vorschlag aus, da in den Maghreb-Staaten weiterhin Verfolgung von Minderheiten und Journalisten drohe. Constanze von Bullion (SZ) nennt das Vorhaben einen "Hohn", denn auch die Urheber des Gesetzes wüssten, dass in den betreffenden Ländern Homosexuelle verfolgt und Grundrechte missachtet würden. 

Justiz 

OLG München – NSU/Ralf Wohlleben: Der im NSU-Prozess vom Oberlandesgericht München wegen Beihilfe zum Mord zu zehn Jahren Freiheitsstrafe verurteilte Ralf Wohlleben ist vorläufig aus der Haft entlassen worden, wie lto.de, spiegel.de, SZ (Annette Rammelsberger) und FAZ (Karin Truscheit) melden. Bei Anrechnung der bereits in Untersuchungshaft verbüßten sechs Jahre und acht Monate verbleibe eine Strafe von lediglich drei Jahren und vier Monaten. Diese sei nicht mehr derart hoch, dass sie einen erhöhten Fluchtanreiz darstellen würde, führte das Oberlandesgericht in seiner Entscheidung zur Aufhebung des Haftbefehls aus. Nach der Revisionsentscheidung des Bundesgerichtshofs könne eine Ladung zum Strafantritt folgen und Wohlleben hätte dann die Möglichkeit, einen Antrag auf vorzeitige Entlassung stellen. Das OLG München hatte Wohlleben wegen des Beschaffens der Tatwaffe, einer Pistole vom Typ "Ceska", verurteilt.

Die taz (Malene Gürgen) kritisiert aus diesem Anlass die gegen Wohlleben verhängte Freiheitsstrafe als zu kurz. Die Einschätzung, es habe sich beim Nationalsozialistischen Untergrund (NSU) um eine Organisation von lediglich drei Personen gehandelt, sei zweifelhaft, vielmehr könne Ralf Wohlleben selbst als Teil des NSU angesehen werden. Im Interview mit spiegel.de (Peter Maxwill) nennt Nebenklage-Anwältin Doris Dierbach die Entscheidung des Gerichtes zwar juristisch vertretbar, kritisiert jedoch das Urteil des Oberlandesgerichts im NSU-Verfahren als solches: Es sei der Öffentlichkeit kaum zu vermitteln dass die Angeklagten Wohlleben und André E. heute frei seien, obwohl sie keine Reue gezeigt hätten und noch immer bekennende Neonazis seien, der kooperative und reuige Angeklagte Carsten S. hingegen nicht. Im Interview mit deutschlandfunkkultur.de betont der frühere Bundesrichter Thomas Fischer hingegen, das Gericht habe mit der Aufhebung des Haftbefehls gerade nicht über Wohllebens Schuld geurteilt, sondern lediglich über die Fluchtgefahr angesichts eines noch nicht rechtskräftigen Urteils. 

OVG NRW  Sami A.: Die Stadt Bochum hat Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen in Münster gegen die Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts (VG) Gelsenkirchen eingelegt, der zufolge die umstrittene Abschiebung von Sami A. rückgängig gemacht werden müsse. Dies melden u.a. lto.de und spiegel.deA. war am Freitagmorgen in sein Heimatland Tunesien abgeschoben worden, obwohl das VG Gelsenkirchen dies am Abend zuvor untersagt hatte, da die Richter befürchteten, Sami A. sei in Tunesien von Folter bedroht. Das VG hatte die Abschiebung des mutmaßlichen Ex-Leibwächters des getöteten Al-Quaida-Anführers Osama bin Laden nach Tunesien daher als "grob rechtswidrig" bezeichnet und seine Rückführung auf Kosten der für die Abschiebung zuständigen Ausländerbehörde Bochum angeordnet. 

BGH  Sal. Oppenheim: Das jahrelange Verfahren um Untreue im Bankhaus Sal. Oppenheim ist vor dem Bundesgerichtshof mit einer Verschärfung des Schuldspruchs gegen einen Angeklagten zu Ende gegangen, wie lto.de berichtet. Der BGH ließ das Strafmaß von 90 Tagessätzen zu je 5.500 Euro, also insgesamt 495.000 Euro, zwar unberührt, änderte jedoch den Schuldspruch von fahrlässig auf vorsätzlich. Der Angeklagte hatte über ein Unternehmen Kredite bis zu 380 Millionen Euro ausgegeben, ohne über eine Genehmigung für Bankgeschäfte zu verfügen. Dass er davon ausging, eine solche nicht zu benötigen, stufte der BGH als vermeidbaren Verbotsirrtum ein, der den Vorsatz unberührt lasse. 

Recht in der Welt

Türkei – Anti-Terror-Gesetz: Trotz des Endes des Ausnahmezustandes am heutigen Donnerstag sollen die wichtigsten Befugnisse fortbestehen, die dieser dem türkischen Staatspräsidenten, der Polizei und den vom Präsidenten eingesetzten Provinzgouverneuren einräumt. Dies sieht ein am Mittwoch im türkischen Parlament diskutiertes "Anti-Terror-Gesetz" vor, wie taz (Wolf Wittenfeld), spiegel.de, zeit.de, Welt (Boris Kálnoky) und SZ (Christiane Schlötzer) berichten. Auch zukünftig sollen Verdächtige für 48 Stunden von der Polizei ohne richterlichen Beschluss festgehalten, Demonstrationen von den Provinzgouverneuren ohne richterlichen Beschluss verboten und Bürger "aus Sicherheitsgründen" daran gehindert werden können, bestimmte Orte zu betreten oder zu verlassen. Im Interview mit der taz (Tunca Ögreten) zieht der Verfassungsrechtler Murat Sevinç über die Referenden der letzten Jahre Bilanz und sieht den Übergang zum Ein-Mann-Regime vollzogen.

Spanien – Sexualstrafrecht: Spanien plant eine Verschärfung seines Sexualstrafrechts. Künftig solle der Grundsatz "Ja heißt Ja" gelten, wonach die Beteiligten bei sexuellen Kontakten vorher verbal oder durch ihre Körpersprache eindeutig zustimmen müssen. Dies berichtet zeit.de. Hintergrund der geplanten Änderung ist ein umstrittenes Urteil in einem Prozess um eine Gruppenvergewaltigung während der San-Fermin-Feste in Pamplona im Juli 2016. Es hatten fünf Männer eine 18-Jährige missbraucht und dabei gefilmt. Weil die Betroffene währenddessen passiv geblieben sein soll, waren die Männer lediglich wegen sexuellen Missbrauchs, nicht jedoch wegen Vergewaltigung verurteilt worden.  

USA – Las-Vegas-Attentat: Die Hotelkette MGM hat eine Feststellungsklage eingereicht, um sich vor eventuellen Entschädigungsansprüchen der Opfer des Las-Vegas-Massakers im Jahr 2017 zu schützen. Dies melden spiegel.de, FAZ und Welt (Michael Remke). Bei dem Anschlag hatte ein 64 Jahre alter Mann von einem Hotelzimmer aus 58 Menschen erschossen und Hunderte verletzt. Überlebende und Angehörige warfen dem Hotelbetreiber vor, keine ausreichenden Sicherheitsvorkehrungen getroffen zu haben und hatten im vergangenen November vor dem Obersten Bezirksgericht in Los Angeles Klage eingereicht. MGM führt demgegenüber an, man habe die notwendigen Sicherheitsvorschriften eingehalten und wehre sich mit der Klage nur gegen Forderungen von Personen, die ihrerseits die Hotelkette verklagt oder damit gedroht hätten. Anwälte der Geschädigten sehen in dem Vorgehen einen Einschüchterungsversuch.

Sonstiges

EU-Kommission – Google: Die Europäische Kommission hat eine Rekordbuße gegen Google in Höhe von 4,3 Milliarden Euro wegen Missbrauchs seiner Marktmacht beim Betriebssystem Android verhängt. Dies melden SZ (Alexander Mühlauer), Hbl (Eva Fischer/Ruth Berschens/Christof Kerkmann/Britta Weddeling), taz (Eric Bonse), zeit.de (Lisa Hegemann), netzpolitik.org (Alexander Fanta) und Welt (Hannelore Crolly/Benedikt Fuest). Google zwinge Smartphone-Hersteller dazu, den Google-Browser Chrome und die Google-Suchmaschine auf den Geräten vorzuinstallieren. Zudem erhielten die Hersteller finanzielle Vorteile, wenn sie ausschließlich Google-Apps vorinstallierten. Hierdurch seien Wettbewerber von Google in ihrer Konkurrenzfähigkeit beschränkt und den europäischen Verbrauchern die Vorteile eines wirksamen Wettbewerbs verwehrt worden. Google müsse die beanstandeten Praktiken nun binnen 90 Tagen abstellen, andernfalls drohten Zwangsgelder von bis zu 15 Millionen Euro pro Tag.

Hannelore Crolly (Welt) begrüßt die Verhängung des Bußgeldes, bemängelt jedoch den späten Zeitpunkt angesichts der Tatsache, dass es inzwischen aufgrund der Einflussnahme Googles längst außer Apples iOS kein anderes mobiles Betriebssystem mehr gebe. Ähnlich äußert sich Christof Kerkman (Hbl), dem zufolge die Entscheidung einmal mehr zeige, dass die Behörden gegenüber der Dynamik der Technologiewelt zu langsam seien. Achim Wambach (Welt) fordert Google auf, sich angesichts der Geldbuße künftig aktiv in die Diskussion einzubringen, wie die Regeln des fairen Umgangs im digitalen Zeitalter auszusehen haben, und das eigene Verhalten daran anzupassen. Alexander Mühlauer (SZ) betont den politischen Kontext der Strafe, die von US-Präsident Trump als Kampfansage der Europäischen Union gegen die Vereinigten Staaten verstanden werden könnte. Auch Werner Mussler (FAZ) bemerkt einen politischen Aspekt der Entscheidung angesichts ihrer Verkündung kurz vor einem Zusammentreffen von Trump mit EU-Kommissionspräsident Juncker. Dies ändere jedoch nichts daran, dass die Entscheidung inhaltlich richtig gewesen sei.  

Legal Privilege: Rechtsanwalt Niko Härting erläutert auf lto.de anlässlich der Beschlagnahmungen bei Jones Day das Konzept des "Legal Privilege" im angelsächsischen Prozessrecht. Dieses flankiere die weitreichende Vorlagepflicht von prozessrelevanten Unterlagen im Rahmen des "Discovery"-Verfahrens, indem es vertrauliche Korrespondenz zwischen der Prozesspartei und ihren Anwälten hiervon ausnehme. Da das deutsche Recht ein solches Verfahren nicht kenne, gebe es auch kein "Legal Privilege". Der Schutz vor Beschlagnahme und Durchsuchung im deutschen Recht, etwa durch § 97 Strafprozessordnung und Artikel 13 Grundgesetz, sei daher deutlich weniger stark ausgeprägt. 

DSGVO: Die Zeit (Jana Gioia Baurmann/Felix Rohrbeck) berichtet über einen Hamburger Entrümpler, der wegen eines vermeintlichen Verstoßes gegen die Datenschutz-Grundverordnung auf seiner Website abgemahnt wurde. Recherchen ergaben, dass es das Unternehmen, in dessen Namen der betreffende Anwalt abmahnte, tatsächlich wohl gar nicht gab. 

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels. 

Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/mps

(Hinweis für Journalisten) 

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 19. Juli 2018: Rundfunkbeitrag verfassungsgemäß / Ralf Wohlleben frei / Rekordbuße für Google . In: Legal Tribune Online, 19.07.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/29843/ (abgerufen am: 25.04.2024 )

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