Die juristische Presseschau vom 13. Juli 2018: BGH zu digi­talem Erb­recht / Aus­lie­fe­rung Puig­de­monts / Reak­tionen auf NSU Urteil

13.07.2018

Der BGH stellt die Anwendbarkeit der Gesamtrechtsnachfolge auf den digitalen Nachlass fest. Außerdem in der Presseschau: OLG Schleswig-Holstein zur Auslieferung Puigdemonts und Reaktionen auf das NSU Urteil.

Thema des Tages

BGH zu digitalem Nachlass: In seiner gestrigen Entscheidung bejahte der Bundesgerichtshof den Anspruch von Eltern gegenüber Facebook auf Zugang zum Nutzungsprofil ihrer verstorbenen Tochter. Der BGH stellte damit die Anwendbarkeit der erbrechtlichen Gesamtrechtsnachfolge auf den digitalen Nachlass fest. Providerverträge seien keine höchstpersönlichen Rechtsverhältnisse. Wie bei herkömmlichen Briefen müssten Nutzer mit dem "Einrücken der Erben" in die eigenen Kommunikationsvorgänge rechnen. Über das Urteil berichten SZ (Wolfgang Janisch), FAZ (Hendrik Wieduwilt), BadZ (Christian Rath) und in einem Gastbeitrag für lto.de der Rechtsanwalt Bastian Biermann.

Gigi Deppe (swr.de) begrüßt das Urteil mit Blick auf die Informations- und Regelungsbedürfnisse der Hinterbliebenen. Hendrik Wieduwilt (FAZ) versteht die Entscheidung auch als ein "memento mori", das Nutzer daran erinnert, dass ihre Erben potentiell mitlesen.

spiegel.de (Angela Gruber) interviewt die Bestattungsberaterin Juliane Mielau zur Verwaltung von Onlinenachlässen. Über deren rechtliche Abwicklung spricht die SZ (Moritz Geier) mit der Erbrechtsanwältin Stephanie Herzog.

Rechtspolitik

Abschwächung der Mietpreisbremse: Bundesjustizministerin Barley revidierte ihre Pläne zur Verschärfung der Mietpreisbremse. Die Beschränkung der Umlage von Modernisierungskosten auf die Mieter soll nun nur für Gebiete mit "besonders angespanntem Wohnungsmarkt" gelten, meldet die SZ (Thomas Öchsner). Die weiteren Änderungen fassen FAZ (Hendrik Wieduwilt) und Welt (Michael Fabricius) zusammen.

Embryonenschutzgesetz: Über neue biochemische Erkenntnisse, die bisherige Annahmen über den Beginn des Menschseins in Frage stellen, berichtet die FAZ (Joachim Müller-Jung). Danach erfolgt erst mehrere Stunden nach der Verschmelzung von Ei- und Samenzelle die Vermischung der elterlichen Chromosomen, was den rechtlichen Status des Embryos für dieses Zeitfenster in Frage stellt.

Schleierfahndung: Auf verfassungsblog.de bewertet der wissenschaftliche Mitarbeiter Fabian Michl das im Zuge des Asylkompromisses beschlossene Vorhaben, die Schleierfahndung in Deutschland auszuweiten. Er problematisiert dabei insbesondere dessen unionsrechtliche Zulässigkeit.

Baukindergeld: Hannah Wolf (taz) fasst die Kritik am neuen Baukindergeld zusammen und weist auf die sozialen und ökonomischen Auswirkungen des Förderungskonzepts hin.

Justiz

OLG München zu NSU: Im Anschluss an das gestern verkündete Urteil des Oberlandesgerichts München im NSU-Prozess berichten FAZ (Helene Bubrowski/Karin Truscheit), SZ (Annette Ramelsberger) und FR (Markus Decker) über das weitere juristische Vorgehen, das die Opfer des NSU planen. Die Erfolgsaussichten der von den Verteidigern geplanten Revision bewertet zeit.de (Tom Sundermann).

In einem Gastbeitrag für spiegel.de spricht sich Bundesjustizministerin Katarina Barley für mehr Wachsamkeit gegenüber rechter Gewalt aus. Im Interview mit der FAZ (Reinhard Müller) plädiert Generalbundesanwalt Peter Frank für eine weitergehende strafrechtliche Aufklärung des NSU-Komplexes.

spiegel.de (Julia Jüttner) interviewt den Strafrechtler und Nebenklagevertreter Sebastian Scharmer zu den Haftumständen, die auf Beate Zschäpe zukommen.

OLG Schleswig-Holstein zur Auslieferung Puigdemonts: Das Oberlandesgericht Schleswig-Holstein hat die Auslieferung des katalanischen Ex-Regionalpräsidenten Puigdemont wegen Veruntreuung öffentlicher Gelder für zulässig erklärt. Den Vorwurf der Rebellion indes lehnte es ab. Es berichten lto.de (Maximilian Amos), taz (Rainer Wandler) und FAZ (Helene Bubrowski/Hans-Christian Rößler). Wie spiegel.de meldet, erwägt das oberste Gericht Spaniens nun die Rücknahme des Haftbefehls.

Nach den Folgen des Urteils für den spanischen Separatismus fragen SZ (Thomas Urban /Robert Probst) und zeit.de (Julia Macher).

EuG zu Subventionen für Atomindustrie: In erster Instanz wies das Gericht der Europäischen Union eine Klage Österreichs gegen die Zahlung von Subventionen der britischen Regierung an ein Atomkraftwerk zurück. Die Beihilfen würden den gemeinsamen Interessen der Mitgliedstaaten nicht entgegenlaufen. Die Förderung von Atomenergie sei insbesondere im Euratom-Vertrag von 1957 als deren gemeinsames Ziel vorgesehen. Wie die taz (Christian Rath) meldet, erwägt Österreich die Einlegung von Rechtsmitteln.

EuGH – Verlust der EU-Staatsbürgerschaft: Nach der Auffassung des Generalanwalts Paolo Mengozzi können volljährige Unionsbürger, die auch eine Drittstaatsangehörigkeit haben, ihre EU-Staatsbürgerschaft verlieren, sofern sie über zehn Jahre ihren Aufenthalt außerhalb der EU hatten, vermeldet lto.de.

EuGH zum Aufenthaltsrecht Drittstaatsangehöriger: Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom Donnerstag sind Mitgliedstaaten verpflichtet, die Einreiseanträge von Partnern von EU-Staatsbürgern gegenüber anderen Drittstaatsangehörigen bevorzugt zu behandeln. Eine Verweigerung der Aufenthaltserlaubnis müsse gut begründet werden, wie lto.de berichtet.

BVerwG zu Asylverfahren: In einem Urteil vom Mittwoch bejaht das Bundesverwaltungsgericht  das Rechtsschutzbedürfnis in einer Untätigkeitsklage gegen das BAMF auf behördliche Entscheidung über einen Asylantrag. Es wendete sich damit gegen das Verwaltungsgericht Augsburg, das die Klage für unzulässig hielt, weil die Betroffene direkt Verpflichtungsklage hätte erheben müssen. Durch das Urteil betont das BVerwG die Relevanz des behördlichen Verfahrens, wie lto.de (Tanja Podolski) hervorhebt.

Entzug der Waffenerlaubnis: Eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Gießen, die die Entziehung der Waffenerlaubnis eines NPD-Kandidaten bestätigt, nimmt lto.de zum Anlass, einen Überblick über die aktuelle Rechtsprechungstendenz zu geben, die waffenrechtliche Zuverlässigkeit bei Unterstützern der NPD abzulehnen.

Recht in der Welt

Nevada – Ausgesetzte Vollstreckung eines Todesurteils: Der Hersteller eines Giftes verklagte erfolgreich die Strafvollzugsbehörde Nevadas, die die Substanz am Mittwoch bei einer Exekution verwenden wollte. Das Gericht gab dem Unternehmen Recht, das eine Schädigung seiner Reputation durch die Hinrichtung befürchtete, wie die FAZ berichtet.

Frankreich – Verfassungsänderung: Laut zeit.de hat die französische Nationalversammlung einstimmig beschlossen, das Merkmal "Rasse" aus der Verfassung zu streichen und die Unzulässigkeit der Unterscheidung wegen des Geschlechts neu in sie aufzunehmen.  

Polen – Rechtsstaatlichkeit: Im Interview mit der FR (Harald Biskup) wendet sich der nationalkonservative polnische Politiker Stanislaw Karczewski gegen die Auffassung, die Rechtsstaatlichkeit Polens sei in Gefahr.

Juristische Ausbildung

Promotionsentscheidung: In einem Gastbeitrag für lto.de informiert der wissenschaftliche Mitarbeiter Gunnar Schilling über die Voraussetzungen einer rechtswissenschaftlichen Promotion und die Gründe, die für eine solche sprechen.

Sonstiges

Vertragsgestaltung im Bauvertragsrecht: Die SZ greift eine Pressemitteilung des Verbands Privater Bauherren auf und untersucht, inwiefern die seit 1. Januar 2018 geltende Reform des Bauvertragsrechts einem verbesserten Verbraucherschutz gerecht wird.

Wirtschaftsrecht: In einer Sonderbeilage bewertet das Hbl Neuerungen in der Branche der Wirtschaftsanwälte. Christian Seelmann kritisiert darin einen Mangel an digitaler Innovation, Désirée Balthasar hinterfragt traditionelle Konzepte von Gewinnbeteiligungen in deutschen Kanzleien.

Das Letzte zum Schluss

Sächsische Camorra: In der Nähe von Bautzen wurde eine Wölfin durch Schüsse getötet und mit Betongewichten an den Füßen in einem See versenkt. Nun fahndet das Landeskriminalamt nach dem Täter und der Verein "Wolfsschutz-Deutschland" hat eine Belohnung von 7.000 Euro ausgesetzt, um den "Mitwissenden die Zunge zu lockern", wie spiegel.de berichtet.

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der heutigen Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels.

Am Montag erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/asp

(Hinweis für Journalisten)

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 13. Juli 2018: BGH zu digitalem Erbrecht / Auslieferung Puigdemonts / Reaktionen auf NSU Urteil . In: Legal Tribune Online, 13.07.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/29737/ (abgerufen am: 19.04.2024 )

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