Die juristische Presseschau vom 12. Juli 2018: Lebens­lang für Zschäpe / Kein Schutz vor Fra­ming / Buß­geld gegen Face­book

12.07.2018

Beate Zschäpe ist im NSU-Prozess als Mittäterin zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt worden. Außerdem in der Presseschau: KG Berlin verwehrt Schutz vor Framing durch Dritte und britische Datenschützer gehen gegen Facebook vor.

Thema des Tages

OLG München zu NSU: Das Oberlandesgericht München hat sein Urteil im NSU-Prozess gesprochen. Die Hauptangeklagte Zschäpe wurde wegen zehnfachen Mordes, mehrfachen versuchten Mordes, mehrfachen Raubes, schwerer Brandstiftung und Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung zu lebenslanger Haft verurteilt. Zugleich wurde die besondere Schwere der Schuld festgestellt. Sicherungsverwahrung wurde nicht angeordnet. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Zschäpe "wesentliche und unverzichtbare Tatbeiträge" geleistet habe und daher bei den Anschlägen als Mittäterin anzusehen sei. Die anderen Angeklagten wurden zu Haftstrafen zwischen zweieinhalb und zehn Jahren verurteilt. Der Angeklagte André E. wurde nur wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung verurteilt und vom Vorwurf der Beihilfe zum versuchten Mord freigesprochen, was anwesende Neonazis mit Jubel begrüßten und die Nebenklagevertreter scharf kritisierten. In Politik und Zivilgesellschaft stieß das Urteil weitgehend auf Zustimmung, jedoch wurde eine weitere Aufklärung der Taten und der Rolle staatlicher Institutionen angemahnt. Die Verteidiger von Zschäpe und Wohlleben kündigten an, in Revision zu gehen. Über das Ende des Mammutverfahrens berichten die SZ (Annette Ramelsberger/Wiebke Ramm), die FAZ (Karin Truscheit), die Welt (Gisela Friedrichsen), die taz (Konrad Litschko/Andreas Speit), tagesschau.de (Frank Bräutigam) und lto.de (Pia Lorenz). In einem gesonderten Beitrag auf lto.de untersucht Christian Rath die Begründung des Gerichts zur Mittäterschaft Zschäpes. Die SZ (Martin Bernstein u.a.) und die taz (Sabine am Orde) haben Reaktionen auf das Urteil zusammengetragen.

Heribert Prantl (SZ) hält es für "verständlich, aber unrealistisch", dass viele Nebenkläger mehr Aufklärung erwartet haben: "Ein Gericht ist ein Gericht, keine Wahrheitskommission für Zeitgeschichte." Ähnlich sieht das Helene Bubrowski (FAZ). Das Versagen der Sicherheitsbehörden sei nicht von einem Strafgericht, sondern von den Untersuchungsausschüssen aufzuklären. Das Münchener Gericht habe seinen Beitrag geleistet: "Es ist den gewalttätigen Extremisten mit den Waffen des Rechtsstaates begegnet." Konrad Litschko (taz) meint, dass der Prozess ein Symbol bleiben wird für "zwei beschämende Niederlagen dieses Staates": Die ungebremste Radikalisierung der rechtsextremen Szene nach der Wende und der Umgang mit Migranten in Deutschland. Das Urteil müsse der Auftakt einer umfassenden Aufklärung der NSU-Verbrechen sein. Tom Sundermann (zeit.de) wertet den Prozess als Erfolg. Der Staat habe mit "der ganzen Souveränität eines reifen demokratischen Rechtsstaates und ohne in eine Bestrafungshysterie zu verfallen" die überlebenden Täter bestraft.

Mit der angekündigten Revision und deren Erfolgsaussichten befassen sich vertiefend die SZ (Wolfgang Janisch), die FAZ (Marlene Grunert) und die taz (Christian Rath). Was das Urteil "lebenslang" bedeutet, erläutert zeit.de (Tom Sundermann). Im Interview mit tagesschau.de (Gerhard Leitner) erklärt Generalbundesanwalt Peter Frank, dass die Akte NSU nicht geschlossen wird. Die Bundesanwaltschaft werde offenen Fragen, etwa zu weiteren Unterstützern, nachgehen. spiegel.de (Jörg Diehl) weist auf eine Dokumentation über die Verteidiger von Beate Zschäpe hin, die gestern im Ersten ausgestrahlt wurde.

Rechtspolitik

Musterpolizeigesetz: Die FAZ (Alexander Haneke) befasst sich mit den Plänen, ein Musterpolizeigesetz zu entwerfen. Zunächst sollen die vom Bund und den Ländern entsendeten Vertreter auf Fachbereichsebene den Bedarf ermitteln, der anschließend in einen Gesetzestext gegossen werden soll. Da die Innenministerkonferenz diesen nur zur Kenntnis nehmen soll, werden dem Vorhaben Erfolgsaussichten zugeschrieben. Inwiefern der Musterentwurf praktische Wirkung entfaltet, ist fraglich, da in vielen Ländern schon jetzt größere Polizeirechtsreformen laufen.

Wahlrecht für Menschen mit Behinderung: Die Koalition aus SPD und Union plant, Menschen mit Behinderungen das Wählen zu ermöglichen. Bisher sind Personen vom Wahlrecht ausgeschlossen, denen wegen einer geistigen Beeinträchtigung ein Betreuer zur Seite gestellt ist. Kritiker sehen darin einen Verstoß gegen die UN-Behindertenrechtskonvention. Die Union hatte in der letzten Großen Koalition darauf beharrt, das Problem im Rahmen einer größeren Wahlrechtsreform anzugehen. Jetzt soll es getrennt behandelt werden. Das Innenministerium soll laut Hbl (Gregor Waschinski) eine Formulierungshilfe erstellen, damit der Gesetzentwurf im Herbst in den Bundestag eingebracht werden kann.

Masterplan Migration: Der Rechtswissenschaftler Constantin Hruschka analysiert auf lto.de den Masterplan Migration des Bundesinnenministeriums. Der Maßnahmenkatalog biete wenig neue Impulse, sondern erweise sich als ein "Kontroll- und Sanktionsplan, der angesichts der Komplexität der Migrationsphänomene und der vielfältigen Handlungsfelder wesentlich zu kurz greift".

Justiz

KG Berlin zu Framing: Die Verwertungsgesellschaft Bild-Kunst darf Erteilung von Nutzungsrechten an Vorschaubildern nicht davon abhängig machen darf, dass der Verwender der Bilder seine Website mit technischen Maßnahmen versieht, die es Dritten unmöglich machen, die Vorschaubilder per Frame in die eigene Website einzubinden. Das hat laut FAZ (Michael Hanfeld) und lto.de das Kammergericht in einem jetzt bekannt gewordenen Urteil vom 18. Juni entschieden. Die Verwertungsgesellschaft hatte argumentiert, dass die Einbindung per Frame wirtschaftlich betrachtet mit dem Kopieren vergleichbar sei. Die Deutsche Digitale Bibliothek berief sich hingegen darauf, dass die Verwertungsgesellschaft einem Lizenzierungszwang unterläge und nur angemessene Bedingungen an die Erteilung einer Lizenz knüpfen dürfe.

EuGH zu Datenschutz bei Zeugen Jehovas: Der Rechtsprofessor Thomas Hoeren analysiert auf verfassungsblog.de das Urteil des EuGH von Dienstag zur Geltung des EU-Datenschutzrechtes für die Zeugen Jehovas und dessen Auswirkungen auf die Situation in Deutschland nach der Datenschutzgrundverordnung. Sein Fazit: "Im Endergebnis zeigt sich, dass der EuGH vor staatskirchenrechtlichen Besonderheiten etwa in Deutschland nicht zurückzuckt, sondern im Zweifel für den Datenschutz in Europa auch zulasten der Kirchen entscheidet."

OVG NRW zu Mindestkörpergrößen bei der Polizei: Die Juristin Kirsten Wiese kritisiert auf verfassungsblog.de das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen vom 28. Juni, in dem eine Mindestkörpergröße bei der Polizei von 1,63 m für rechtmäßig erachtet wurde. Damit verletze das Land das Recht auf gleichen Zugang zum öffentlichen Dienst, weil die körperliche Eignung nicht zwingend mit einer Mindestkörpergröße verbunden sei. Viele Gefahrenabwehrsituationen würden mehr kommunikatives als körperliches Geschick erfordern.

StA Köln – Cum-Ex: Das Hbl (Sönke Iwersen/Volker Votsmeier) stellt die Kölner Staatsanwältin Anne Brorhilker vor, die Anklagen zum Cum-Ex-Skandal vorbereitet. Weil viele Beschuldigte hofften, unter die Kronzeugenregelung zu fallen, hätten sie gegenüber Brorhilker ausgesagt. Nachdem das LG Bonn dies ablehnte, müssen auch sie mit einer Anklage rechnen. Die ersten sollen Ende des Jahres erhoben werden.

LG München I – Thilo Sarrazin: Über den Rechtsstreit zwischen Thilo Sarrazin und seinem bisherigen Verlag Random House über Schadensersatz wegen einer abgelehnten Buchveröffentlichung berichtet jetzt auch die taz (Jens Uthoff).

Recht in der Welt

Großbritannien – Facebook: Die britische Datenschutzbehörde ICO will gegen Facebook wegen der illegalen Weitergabe von Daten an Cambridge Analytica eine Geldbuße über 500.000 Pfund verhängen. Das melden die FAZ (Hendrik Wieduwilt u.a.) und netzpolitik.org (Alexander Fanta). Das Bußgeld ist zwar für Facebook nicht hoch, jedoch erging es noch nach der alten Rechtslage. Mit Geltung der Datenschutzgrundverordnung drohen deutlich höhere Summen. Die SZ (Björn Finke) stellt die britische Datenschutzbeauftragte Elizabeth Dunhem vor.

Bulgarien – Unabhängigkeit der Justiz: Die Rechtswissenschaftlerin Radosveta Vassileva beschäftigt sich auf verfassungsblog.de (in englischer Sprache) mit Angriffen auf die Unabhängigkeit der Justiz in Bulgarien. Zuletzt habe sich der Präsident des Obersten Gerichts über den Machtmissbrauch des Generalstaatsanwalts beschwert, was jedoch von den EU-Institutionen nicht hinreichend zur Kenntnis genommen werde.

USA – Welfenschatz: Ein amerikanisches Bundesgericht zweiter Instanz hat die Klage von drei Erben jüdischer Kunsthändler gegen die Stiftung Preußischer Kulturbesitz zugelassen. Deutschland könne sich nicht auf die Staatenimmunität berufen, weil eine Ausnahmebestimmung von 1976 greife. Danach darf ein anderer Staat vor amerikanischen Gerichten verklagt werden, wenn ihm eine völkerrechtswidrige Enteignung zur Last gelegt wird. Dies sei nach dem Tatsachenvortrag der Fall, da die Verkaufsverhandlungen 1934/35 stattgefunden hätten und ein amerikanisches Wiedergutmachungsgesetz den Beginn des Holocausts auf den 30. Januar 1933 datiere. Über die Entscheidung schreibt die FAZ (Patrick Bahners).

USA – Mobilfunk-Standortdaten: Der Rechtswissenschaftler Quirin Weinzierl erläutert auf juwiss.de die Entscheidung des US Supreme Court im Fall Carpenter. Das Gericht hat darin für die Abfrage von Mobilfunk-Standortdaten einen richterlichen Beschluss gefordert. Damit weiche es von seiner bisherigen Rechtsprechung ab, wonach ein richterlicher Beschluss nur erforderlich sei, wenn "Reasonable Expectation of Privacy" bestehe, was nach der "Third Party Doctrine" nicht der Fall sei, wenn sich die Daten in den Händen Dritter befinden.

Carla Del Ponte: Die Zeit (Jens Tönnesmann) porträtiert die Schweizer Juristin Carla Del Ponte, die gerade ein Buch über das Scheitern der internationalen Politik im Syrien-Konflikt veröffentlicht hat. 2017 ist sie als Kommissarin der UN-Kommission zur Aufklärung von Menschenrechtsverletzungen im syrischen Bürgerkrieg zurückgetreten. Zuvor war die inzwischen 71-Jährige unter anderem Bundesanwältin der Schweiz und Chefanklägerin der Haager UN-Kriegsverbrechertribunale für Ex-Jugoslawien.

Sonstiges

Urheberrechtsverletzungen durch Axel Voss? Dem CDU-Politiker Axel Voss wird vorgeworfen, auf seiner Homepage durch die Verwendung von geschützten Bildern gegen das Urheberrecht verstoßen zu haben. Das meldet die FAZ (Hendrik Wieduwilt). Der Fall sorgt für Aufsehen, weil Voss als Europaabgeordneter für ein strenges Urheberrecht eintritt.

Domsyndikus: Das Hbl (Peter Brors) porträtiert den Rechtsanwalt Carsten Laschet, der neben seiner Tätigkeit als geschäftsführender Partner der Kanzlei Friedrich Graf von Westphalen zukünftig auch als Syndikus für das Kölner Domkapitel arbeitet, das den Erzbischof wählt und die Kathedrale verwaltet. Zu seinen Aufgabenschwerpunkten würden neben Fragen des Arbeits-, Sozial- und Steuerrechts auch das Versammlungsrecht zählen, weil vor dem Dom gerne Kundgebungen veranstaltet werden.

Das Letzte zum Schluss

Anzeige gegen Spiderman: Im Film jagd Spiderman Verbrecher, in Gera muss er sich bald vielleicht selbst vor der Justiz verantworten. Dort ist ein 18-Jähriger in einem Spiderman-Kostüm am Dienstag auf das Dach eines Hauses gestiegen. Er wurde von der Polizei eingesammelt und hat jetzt eine Anzeige wegen Hausfriedensbruchs, so spiegel.de.

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lto/dw

(Hinweis für Journalisten)

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 12. Juli 2018: Lebenslang für Zschäpe / Kein Schutz vor Framing / Bußgeld gegen Facebook . In: Legal Tribune Online, 12.07.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/29701/ (abgerufen am: 29.03.2024 )

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