Die juristische Presseschau vom 5. Juli 2018: Wider­stand pol­ni­scher Richter / Abstim­mung über Urhe­ber­rechts­re­form / Sich-Bereit-Erklären zum Mord

05.07.2018

Richter in Polen wehren sich gegen ihre Zwangspensionierung. Außerdem in der Presseschau: Das EU-Parlament stimmt heute über die umstrittene Urheberrechtsreform ab und der BGH hat über das Sich-Bereit-Erklären zum Mord geurteilt.

Thema des Tages

Polen – Richterpensionierung: Die Präsidentin des Obersten Gerichtshofs Polens, Małgorzata Gersdorf, leistet Widerstand gegen ihre Zwangspensionierung. Sie erschien am Mittwoch zur Arbeit, wo sie von rund 1.500 Demonstranten und zahlreichen Richtern des Obersten Gerichtshofs in Warschau empfangen wurde. Neben ihr erklärten noch weitere Richter, ihre Posten behalten zu wollen. Gersdorf kündigte an, dass sie ihre in Artikel 183 der Verfassung garantierte sechsjährige Amtszeit bis 2020 wahrnehmen und für die Verteidigung des Rechtsstaats einstehen werde. Mit der beschlossenen Herabsetzung des Rentenalters am Obersten Gericht von 70 auf 65 Jahre will die polnische Regierungspartei PiS ein Drittel der Richter am Obersten Gerichtshof ersetzen. Der Vizepräsident der EU-Kommission Valdis Dombrovskis warf der polnischen Regierung eine "systematische Bedrohung des Rechtsstaates" vor. Es berichten ausführlich FAZ (Reinhard Veser), SZ (Florian Hassel/Thomas Kirchner), spiegel.de (Thomas Dudek) und taz (Gabriele Lesser), die zusätzlich Małgorzata Gersdorf porträtiert.

Reinhard Veser (FAZ) warnt vor der Gefahr für die europäische Gemeinschaft durch eine skrupellose nationalistisch-populistische Regierung in Polen. Florian Hassel (SZ) fordert härtere Maßnahmen seitens der EU. Zudem sollten die Polen zu Hunderttausenden auf den Straßen sein, um ihren Rechtsstaat zu retten. Gabriele Lesser (taz) moniert, dass die "EU-Mühlen" zu langsam mahlten. Die Rettung aus Brüssel komme wahrscheinlich zu spät.

Rechtspolitik

EU-Urheberrechtsreform: Am heutigen Donnerstag wird das Europäische Parlament über die stark umstrittene Urheberrechtsreform abstimmen. Geplant sind u.a. ein Leistungsschutzrecht für Presseverleger sowie Upload-Filter, durch die Online-Plattformen künftig bereits beim Hochladen prüfen sollen, ob Bilder oder Videos urheberrechtlich geschützt sind. Es berichten FAZ (Hendrik Wieduwilt), SZ (Thomas Kirchner) und taz (Anne Fromm/Peter Weissenburger).

Der wissenschaftliche Mitarbeiter Fabian Rack setzt sich auf telemedicus.info ausführlich mit den geplanten Uploadfiltern auseinander. Während man gegen das Ziel, Urheber am Gewinn von Internetriesen fair zu beteiligen, kaum etwas einwenden könne, bleibe beim gegenwärtigen Entwurf doch viel zu viel Unsicherheit. Tanja Tricarico (taz) befürchtet, dass die Reform vor allem Anbieter negativ treffen werde, die im Netz für kritische Debatten sorgen, während große Konzerne profitieren könnten.

Asylpolitik: Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) hat den unionsinternen Kompromiss über die Einführung sogenannter Transitzentren gegenüber der SZ (Robert Roßmann) scharf als "mit europäischem Recht unvereinbar" kritisiert. Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) sagte u.a. laut FAZ (Markus Wehner), dass Asylbewerber nach dem Grundgesetz nicht länger als 48 Stunden in den Einrichtungen verbleiben könnten. Im Interview mit FAZ-Einspruch (Constantin van Lijnden) beantwortet der Asylrechtler Daniel Thym Fragen im Zusammenhang mit den geplanten Einrichtungen.

Zur vereinbarten "Fiktion der Nichteinreise" argumentiert die wissenschaftliche Mitarbeiterin Dana Schmalz auf verfassungsblog.de, dass in ein sogenanntes Transitzentrum eingereiste Personen territorial zum "Objekt der Ausübung von Hoheitsgewalt" würden. Wenn ihnen dann durch eine Fiktion der Rechtsschutz versagt werde, befinde man sich im "düstersten Gruselkabinett des rechtlichen Unrechts". Der Privatdozent Mathias Hong erläutert auf verfassungsblog.de, dass normative Fiktionen, die Rechte aushebeln sollen, als Grundrechtseingriffe zu werten seien. Verletzungen der Menschenwürde sowie des Völker- und Unionsrechts könnten nicht einfach "auf Tatsachenebene hinwegdefiniert" werden.

Parteienfinanzierung: Wie u.a. spiegel.de meldet, haben FDP, Grüne und Linke beschlossen, gegen das von der großen Koalition getragene Gesetz zur Erhöhung der Parteienfinanzierung mit einer Normenkontrollklage vor dem Bundesverfassungsgericht vorzugehen.

Sperrklausel: Die Abgeordneten des Europaparlaments haben mit absoluter Mehrheit für die geplante Einführung von Sperrklauseln bei den Europawahlen gestimmt. Die vorgesehene Hürde zwischen zwei und fünf Prozent muss nun durch die einzelnen Mitgliedstaaten ratifiziert werden, wobei mit einer Umsetzung bis 2024 gerechnet wird, so die FAZ (Michael Stabenow) und lto.de.

Bayerisches Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz: Heribert Prantl (SZ) kritisiert den überarbeiteten Entwurf des bayerischen Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetzes. Die Verbringung depressiver Menschen in die Psychiatrie dürfe nicht Regel, sondern müsse Ausnahme sein, denn die Freiheitsrechte des Grundgesetzes stünden nicht unter "allgemeinem Depressionsvorbehalt".

Justiz

EuGH zu Entschädigung bei Flugverspätung: Im Fall von Flugverspätungen haftet nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs auch bei der Überlassung von Flugzeug samt Crew und Wartung im Rahmen einer sogenannten "Wet-lease" stets die anbietende Airline. Sie sei "ausführendes Luftfahrtunternehmen" im Sinne der einschlägigen EU-Verordnung. Im zu entscheidenden Fall hatte laut Bericht von FAZ (Marcus Jung) und lto.de das britische Unternehmen Thomson Airways Flugzeug und Crew an den Anbieter Tuifly überlassen.

BGH zu Sich-Bereit-Erklären: Nachdem ein knapp 60-Jähriger bereits eine junge Frau im Internet zum Suizid überredet hatte, verabredete er mit einer 23-jährigen Leipzigerin, dass er sie erhängen würde. Bevor er unmittelbar zur Tat ansetzen konnte, kam es allerdings zur Festnahme. Wie spiegel.de (Dietmar Hipp) und lto.de (Pia Lorenz) berichten, muss er nun, weil er sich zum Mord bereit erklärt hatte, gemäß § 30 Abs. 2 Alt. 2 Strafgesetzbuch für sieben Jahre in Haft. Nach Auffassung des Bundesgerichtshofs umfassen Wortlaut und Zweck der Norm aufgrund der gefährlichen Bindungswirkung einer Absprache auch das Sich-Bereit-Erklären allein gegenüber dem potentiellen Opfer.

BSG zu Preisfindung für Arzneimittel: Das Bundessozialgericht hält nach Bericht der FAZ (Andreas Mihm) die gegenwärtige Preisbildung bei Arzneimitteln für rechtmäßig. Bei neuen Arzneimitteln dürfe weiterhin ein einheitlicher "Mischpreis" nach dem durchschnittlichen Nutzen gebildet werden, den das neue Medikament gegenüber einem herkömmlichen habe.

VerfGH Berlin zu Waffengleichheit: Nach einer Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs Berlin hat der Berliner Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne) mit seinen Wahlkampfäußerungen über AfD-Politiker nicht gegen das Recht der Parteien auf Chancengleichheit verstoßen, melden taz (Daniel Kretschmar) und lto.de. In einem Interview hatte er die Aussage eines damals leitenden Oberstaatsanwalts kritisiert, der Deutschland auf dem Weg in eine "islamische Republik" sah. Mit seiner Kritik bezog sich Behrendt nach Auffassung des Gerichts allerdings nicht auf die AfD als solche. Später wies er im Parlament u.a. auf das dienstrechtliche Gebot der Mäßigung und Zurückhaltung hin, dessen Einhaltung bei AfD-Bundestagskandidaten aus der Justiz zu überprüfen sei. Weil er zu diesem Zeitpunkt allerdings gerade AfD-Abgeordneten in einer Fragestunde Rede und Antwort stehen musste, sah das Gericht auch hier die Waffengleichheit gewahrt.

EuGH – Rundfunkbeitrag: swr.de (Gigi Deppe) berichtet über die Verhandlung zur Vereinbarkeit des deutschen Rundfunkbeitrages mit dem EU-Recht vor dem Europäischen Gerichtshof. Vertreter der Bundesregierung und der EU-Kommission hätten den Beitrag nicht als unzulässige staatliche Beihilfe eingestuft. Das Urteil wird im Herbst erwartet.

EuGH – CETA-Investitionsschutzgericht: Die wissenschaftliche Mitarbeiterin Gesa Kübek berichtet auf verfassungsblog.de (in englischer Sprache) ausführlich von der Verhandlung vor dem Europäischen Gerichtshof zur Vereinbarkeit des CETA-Investitionsgerichtssystems mit europäischem Recht. Sollte der EuGH in der Streitbeilegungsregelung des Abkommens zwischen Kanada und der EU einen Verstoß gegen europäisches Recht sehen, sei es für die EU insgesamt nur noch schwer möglich, sich an internationalen (Schieds-) Gerichten zu beteiligen. Rat, Kommission, sowie alle teilnehmenden Mitgliedstaaten unter Ausnahme von Slowenien hätten argumentiert, dass CETA eigene Standards setze und die Autonomie des EU-Rechts daher nicht beeinträchtige.

EuGH – ungarischer Haftbefehl: Aufgrund von Zweifeln an der Rechtmäßigkeit der Haftbedingungen wollte das Oberlandesgericht Bremen einen ungarischen Staatsbürger vorerst nicht ausliefern. Nun hat sich der EuGH-Generalanwalt Campos Sánchez-Bordona laut SZ (Wolfgang Janisch) und lto.de in seinen Schlussanträgen für mehr Vertrauen zwischen den Mitgliedstaaten ausgesprochen. Insbesondere habe Ungarn inzwischen Rechtsmittel zur Beschwerde gegen inhumane Haftbedingungen eingeführt.

LG Paderborn – Höxter: Im Strafverfahren wegen tödlicher Misshandlungen vor dem Landgericht Paderborn hat die psychiatrische Sachverständige laut FAZ (Katrin Hummel) nun auch das Gutachten über die Angeklagte Angelika W. vorgestellt, die "auffällige autistische Züge" aufweise und mit einem IQ von 119 überdurchschnittlich intelligent und gleichzeitig "völlig moral- und gefühllos" sei. Sowohl sie als auch ihr früherer Mann Wilfried W. seien "hochgradig beziehungsunfähig". Nur durch ihre gemeinsame Täterschaft hätten sie eine tragfähige Beziehung entwickeln können.

LG Köln – Einsturz des Stadtarchivs: Der Hauptsachverständige im Prozess um den Einsturz des Kölner Stadtarchivs hat laut FAZ (Reiner Burger) das zentrale Prozessgutachten vorgestellt. Ursache des Einsturzes war demnach ein fehlerhaft beim U-Bahn-Bau entstandenes unterirdisches Loch in der Baugrubenwand.

Europäisches Handelsgericht: In der FAZ spricht sich die Rechtsprofessorin Gisela Rühl für die Schaffung eines europäischen Handelsgerichts zur Beilegung internationaler Streitigkeiten zwischen Unternehmen aus. Der Wegfall des Justizstandorts London durch den Brexit sei durch nationale Alleingänge nur schwer zu kompensieren.

Recht in der Welt

Frankreich – Fake-News-Gesetz: Die französische Nationalversammlung hat nach Meldung der FAZ für ein Gesetzespaket gegen die gezielte Verbreitung von Falschinformationen in Wahlkampfzeiten gestimmt, für dessen Verabschiedung sich Präsident Emmanuel Macron Anfang des Jahres ausgesprochen hatte.

Malaysia – Anklage gegen Ex-Premier: Wie die SZ (Arne Perras) berichtet, ist Malaysias früherer Premier Najib Razak zwei Monate nach seinem Machtverlust wegen Amtsmissbrauchs und Untreue angeklagt worden. Er soll illegale Geldtransfers in Höhe von neun Millionen Euro auf sein Privatkonto vorgenommen haben.

Sonstiges

beA: Seit dem gestrigen Mittwoch ist die Erstregistrierung für das besondere elektronische Anwaltspostfach wieder möglich; die Client Security kann heruntergeladen und installiert werden. Für den 3. September ist dann die Freigabe der Postfächer geplant, womit ab diesem Zeitpunkt wieder eine passive Nutzungspflicht bestünde. Die Einzelheiten erläutert ausführlich lto.de (Hasso Suliak).

Auslieferungsrecht – Fall Ali B.: Der Rechtsprofessor Stefan Talmon begründet in der FAZ, warum er in der Auslieferung von Ali B. weder eine Souveränitätsverletzung noch einen Eingriff in die inneren Angelegenheiten des Irak sieht. Die irakischen Behörden hätten der Präsenz der Bundespolizei sowie der Übergabe von Ali B. zugestimmt, weshalb allenfalls eine unfreundliche "Einmischung" (interference) aber kein völkerrechtswidriger "Eingriff" (intervention) vorliege.

DSGVO: Die FAZ (Hendrik Wieduwilt) beleuchtet die viel diskutierte Rechtslage hinsichtlich einer notwendigen Einverständniserklärung beim Fotografieren von Kindern seit Geltung der Datenschutzgrundverordnung.

Legal Privilege: Der Anwalt Wolfang Spoerr setzt sich auf lto.de ausführlich mit der geschützten Sphäre bei der Arbeit von Anwälten für ihre Mandanten, dem sogenannten "Legal Privilege", auseinander und vergleicht die rechtlichen Rahmenbedingungen in Deutschland und den USA. Speziell geht er auf eine Entscheidung des Landgerichts Stuttgart von März 2018 im Dieselskandal ein, nach der Räume im Gebäude der Daimler AG nicht im Zuge der Anmietung durch eine Anwaltskanzlei zu Kanzleiräumen umfunktioniert werden konnten, um die darin gelagerten Dokumente gemäß § 97 Strafprozessordnung vor einer Beschlagnahme zu schützen.

 

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels. 

Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/lmr

(Hinweis für Journalisten) 

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 5. Juli 2018: Widerstand polnischer Richter / Abstimmung über Urheberrechtsreform / Sich-Bereit-Erklären zum Mord . In: Legal Tribune Online, 05.07.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/29565/ (abgerufen am: 28.03.2024 )

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