Die juristische Presseschau vom 3. Juli 2018: Mas­ter­plan Mig­ra­tion / Life­line-Kapitän vor Gericht / Ver­trags­ver­let­zungs­ver­fahren gegen Polen

03.07.2018

Horst Seehofer stellt seinen "Masterplan Migration" vor. Außerdem in der Presseschau: Der Kapitän der "Lifeline" steht in Malta vor Gericht und die Europäische Kommission strengt ein weiteres Vertragsverletzungsverfahren gegen Polen an.

 

 

Thema des Tages

"Masterplan Migration": Den von Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) vorgelegten "Masterplan Migration", der eine Reihe von Maßnahmen im Umgang mit Geflüchteten in Deutschland vorschlägt, analysieren SZ (Constanze von Bullion), Welt (Marcel Leubecher), FAZ-Einspruch (Heike Schmoll), taz (Christian Jakob/Sabine am Orde) und Hbl (Moritz Koch/Dietmar Neuerer). Zu den Forderungen gehören neben der kontrovers diskutierten Zurückweisung bereits Registrierter an der Grenze auch die Stärkung der Residenzpflicht und der Vorrang von Sach- vor Geldleistungen. Überdies solle die Schutzberechtigung bei Straftaten entfallen und die räumliche Trennung von Abschiebehäftlingen und gewöhnlichen Häftlingen befristet aufgehoben werden. 

In einem separaten Kommentar bemängelt Constanze von Bullion (SZ) an Seehofers Plan u.a. eine fehlende Differenzierung zwischen Bagatell- und schwerer Kriminalität und sieht in ihrer gemeinsamen Unterbringung mit Straftätern eine Kriminalisierung von Geflüchteten. 

Rechtspolitik

Uploadfilter: Der Europäische Rat fordert ein Gesetz zur Anwendung von Uploadfiltern auch gegen sogenannte Hassrede und terroristische Inhalte, wie netzpolitik.org (Markus Beckedahl) berichtet. Hierbei handelt es sich um Software-Systeme, die auf potentiell strafbare Inhalte filtern und gegebenenfalls eine Veröffentlichung verhindern sollen. Kritisiert wird die Fehleranfälligkeit dieser Filtersysteme, die häufig auch legale Inhalte löschen würden. Der Rechtsausschuss des Europäischen Parlamentes hatte im Juni bereits die Verwendung von Upload-Filtern gegen Urheberrechtsverletzungen beschlossen.

Presse und Parteitag: Angesichts der Entscheidung der Alternative für Deutschland (AfD), auf ihren Parteitagen künftig auf Beschluss der Mehrheit der Delegierten hin die Presse ausschließen zu können, befasst sich die taz (Peter Weissenburger) mit der Frage der Rechtmäßigkeit einer solchen Regelung. Zwar seien die Parteien nach Artikel 21 Grundgesetz verpflichtet, an der politischen Willensbildung des Volkes mitzuwirken. Indes seien sie als private Akteure durchaus zu einem derartigen Ausschluss berechtigt, solange dieser pauschal und nicht in diskriminierender Weise erfolge. Ein Rechtsanspruch der Presse auf Zugang würde eine Änderung des Parteiengesetzes erfordern.

Justiz

EuGH – Europäischer Haftbefehl: In einem englischsprachigen Beitrag auf verfassungsblog.de befassen sich Petra Bárd und Wouter van Ballegooij mit der Frage, ob polnische Beschuldigte, die aufgrund eines Europäischen Haftbefehls in einem anderen Mitgliedstaat festgenommen werden, trotz der Krise der polnischen Justiz dorthin überstellt werden müssen. Der Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof hatte dies grundsätzlich bejaht und hohe Hürden für eine Weigerung gefordert. Die Autoren führen dagegen an, dass ein allgemeines Absinken der rechtsstaatlichen Grundsätze in einem Land stets auch Einfluss auf die Wahrung der individuellen Verfahrensrechte habe. Das gegenseitige Vertrauen, das sich im Instrument des Europäischen Haftbefehls zeige, könne nicht aufrechterhalten werden, wenn in einem Staat keine rechtsstaatlichen Grundsätze mehr gelten würden.

Selbstverwaltung der Justiz: Im Interview mit lto.de (Markus Sehl) kritisiert der ehemalige Landgerichtspräsident Hans-Ernst Böttcher die fehlende Selbstverwaltung der deutschen Justiz. Zwar griffen die Justizminister nicht in den Kernbereich der Entscheidungen ein, jedoch könnten auch bloße Verwaltungsentscheidungen, etwa über Einstellungen, Beförderungen oder finanzielle Ausstattung, die Richter unterschwellig beeinflussen. Da die Verwaltung der Justiz nicht unabhängig von der Exekutive ausgeübt werde, befinde sich Deutschland im Widerspruch zu den Empfehlungen der Venedig-Kommission, die über die Einhaltung von Justizstandards in der EU wache.

OVG NRW zu Rezepte-Sammelbox: Eine Apothekerin darf keine Sammelbox für Rezepte in einem Supermarkt aufstellen und die entsprechenden Medikamente an Kunden ausliefern. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen in einem Fall aus Herne entschieden, wie lto.de meldet. Bei der Sammelstelle handele es sich weder um eine Präsenzapotheke noch um einen reinen Versandhandel. Da der Gesetzgeber aber keine anderen Abgabemöglichkeiten für medizinische Produkte vorsehe, sei das Betreiben der Sammelbox zu untersagen.

LG Freiburg – Missbrauchsfall Staufen: Das Landgericht Freiburg hat im Fall des jahrelangen Missbrauchs eines Kindes aus Staufen bei Freiburg einen 37 Jahre alten Mann zu neun Jahren Freiheitsstrafe mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt. Dies meldet u.a. faz.net. Der Mann hatte den heute neun Jahre alten Jungen drei Mal vergewaltigt und dafür Geld gezahlt. Die Mutter des Jungen und deren Lebensgefährte, die den Jungen im Darknet angeboten hatten, stehen seit Mitte Juni ebenfalls in Freiburg vor Gericht. 

Strafverteidiger Ziegler: Den kürzlich verstorbenen Strafverteidiger Wolfgang Ziegler, der u.a. Erich Honecker und den Kaufhauserpresser "Dagobert" vertrat, würdigt die Welt (Gisela Friedrichsen) mit einem Nachruf. Ziegler sei ein zurückhaltender, uneitler Rechtsbeistand gewesen, der sich nie auf Kosten seiner Mandanten profiliert habe.

Recht in der Welt 

Malta – Prozess gegen "Lifeline"-Kapitän: Der Kapitän des privaten Rettungsschiffs "Lifeline" ist am Montag in einer ersten Anhörung vor Gericht aufgetreten. Es berichten u.a. SZ (Oliver Meiler) und FAZ (Matthias Rüb). Ihm wird seitens der Behörden Maltas u.a. vorgeworfen, die "Lifeline" sei unter falscher Flagge gefahren, die Besatzung habe ihren Standort durch Abschalten des verpflichtenden Ortungssystems "Automatic Identification System" (AIS) verschleiert und sie habe sich der Anweisung der italienischen Behörden widersetzt, die bereits aufgenommenen Migranten an die libysche Küstenwache zu übergeben. Die Besatzung macht demgegenüber geltend, bei einer Übergabe an die libyschen Behörden hätte den Geflüchteten unmenschliche Behandlung gedroht, was einen Verstoß gegen das Refoulement-Verbot der Genfer Flüchtlingskonvention dargestellt hätte. Der Kapitän der "Lifeline" ist gegen eine Kaution von 10.000 Euro zwar auf freiem Fuß, darf Malta aber nicht verlassen.

Für die FAZ zeigt der Prozess das Dilemma der europäischen Migrationspolitik. Der Angeklagte sei auch dann moralischer Sieger, wenn ihm mögliche Verstöße gegen seerechtliche oder andere Bestimmungen nachgewiesen werden könnten, da er Leben gerettet habe. 

Polen – Justizreform: Die EU-Kommission hat wegen der anstehenden vorzeitigen Pensionierung der Richter des Obersten Gerichtes ein weiteres Vertragsverletzungsverfahren gegen Polen eingeleitet. Dies melden u.a. spiegel.de (Markus Becker/Thomas Dudek), FAZ (Michael Stabenow), SZ (Thomas Kirchner) und lto.de. Das Gesetz trifft 27 der 72 derzeit tätigen obersten Richter, die nun bereits mit 65 statt wie bisher mit 70 Jahren in Rente gehen müssten. Eine Verlängerung der eigenen Amtszeit würde nach der Regelung einen vorherigen Antrag bei Staatspräsident Andzrej Duda erfordern. Kritiker sehen in dem Gesetz einen weiteren Schritt zur Einschränkung der richterlichen Unabhängigkeit und der Gewaltenteilung. Es tritt am heutigen Dienstag in Kraft.

Bartosz T. Wieliński (Welt) sieht in der beschlossenen Frühverrentung den letzten Schritt eines Prozesses, an dessen Ende die Übernahme des Justizwesens durch die Regierungspartei stehe. Die EU dürfe dem nicht tatenlos zusehen. Für Florian Hassel (SZ) ist das Einschreiten der EU-Kommission zwar "erfreulich", es komme jedoch zu spät, da bereits die Neuordnung des Verfassungsgerichtes und des öffentlich-rechtlichen Fernsehens vor zweieinhalb Jahren ein Handeln erforderlich gemacht hätten. Die FAZ vergleicht den polnischen Kurs mit den Justizreformen in Ungarn und zweifelt, ob sich die polnische Regierung überhaupt noch an "europäische Spielregeln" halten wolle.

US-Supreme-Court: Im Interview mit lto.de (Maximilian Amos) äußert sich Rechtsprofessor Richard Epstein zum Verfahren der Richterwahl am Obersten Gerichtshof der Vereinigten Staaten nach dem Rücktritt von Anthony Kennedy. Es stehe zu erwarten, dass Präsident Trump einen Kandidaten nominiere, der anders als der gemäßigt konservative Kennedy von seinem eindeutig konservativen Profil nicht abweiche. Die Richterwahl im Senat sei inzwischen derart polarisiert, dass jeder potentielle Kandidat "40 Stimmen gegen sich" haben werde, noch ehe er "Guten Morgen" gesagt habe.

Rumänien – "Antirumänische Umtriebe": Der Gesetzentwurf einer breiten Mehrheit des rumänischen Parlamentes sieht künftig hohe Freiheitsstrafen für sogenannte "antirumänische Umtriebe" vor. Dies berichtet taz (William Totok). Hierunter sei eine Bewegung gegen die "rumänische Identität" und gegen "die legitime nationale Souveränität der rumänischen Nation" zu verstehen. Der Entwurf ist einem Gesetz nachgebildet, das Antisemitismus unter Strafe stellt. 

Frankreich – Gefängnisausbruch: Der spektakuläre Gefängnisausbruch des prominenten Gangsterbosses Rédoine Faïd hat Kritik an den französischen Strafvollzugsbehörden ausgelöst, wie FAZ (Michaela Wiegel) und SZ (Leo Klimm) berichten. Komplizen von außerhalb hatten einen Helikopterpiloten mit Waffengewalt gezwungen, im Innenhof des Gefängnisses von Réau zu landen. Dort sprangen sie heraus und liefen zum nahegelegenen Sprechstundenraum, in dem sich der Häftling gerade mit seinem Bruder traf, überwältigten die Sicherheitskräfte und nahmen den Insassen mit. Faïd war in der Vergangenheit schon mehrfach aus der Haft geflohen. Bereits vor einigen Monaten waren Beobachtungsdrohnen über der Haftanstalt in Réau gesehen worden, zudem habe es möglicherweise Fluchthelfer beim Wachpersonal gegeben.

Sonstiges

DSGVO  Abmahnwelle: Die nach Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) befürchtete Abmahnwelle ist bisher ausgeblieben, wie FAZ-Einspruch (Hendrik Wieduwilt) berichtet. Zwar seien einige Abmahnungen verschickt worden, viele davon seien jedoch auf einen einzigen Anwalt aus Augsburg zurückzuführen. Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) sehe zwar keine Welle, wolle aber dennoch keine Entwarnung geben.

Das Letzte zum Schluss

Plastikwahn: Australische Supermarktkunden sind zutiefst erzürnt über die Einführung einer verpflichtenden Gebühr für Plastiktüten, meldet u.a. spiegel.de. Wie eine Umfrage unter Supermarktangestellten zeige, reichten die Reaktionen von verbalen Ausfällen bis hin zu Sabotageaktionen – die Kunden würden Waren auf den Boden werfen oder aus Protest dreckige Plastiktüten mitbringen. Im Kampf gegen Plastikmüll haben inzwischen dennoch nahezu alle australischen Staaten ein Plastiktütenverbot erlassen oder geplant.   

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels. 

Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/mps 

(Hinweis für Journalisten) 

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage. 

Anm. der Redaktion: Leider mussten wir die Kommentarspalte schließen. 

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 3. Juli 2018: Masterplan Migration / Lifeline-Kapitän vor Gericht / Vertragsverletzungsverfahren gegen Polen . In: Legal Tribune Online, 03.07.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/29503/ (abgerufen am: 19.04.2024 )

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