Die juristische Presseschau vom 30. Juni bis 2. Juli 2018: See­hofer vor Rück­tritt? / Sam­p­ling vor EuGH / Gedenken an Fritz Bauer

02.07.2018

Horst Seehofer hat seinen Rücktritt angekündigt, wenn es heute nicht zu einer Einigung mit der CDU kommt. Außerdem in der Presseschau: Der EuGH verhandelt zu Urheberrecht und Kunstfreiheit und in Frankfurt wird an Fritz Bauer erinnert.

Thema des Tages

Asylstreit: Im Streit in der Union hat Horst Seehofer seinen Rücktritt als Innenminister und CSU-Parteichef angeboten. Vorher will er jedoch noch einmal das Gespräch mit der CDU suchen, um eine Einigung im Streit um Zurückweisungen an der Grenze zu erzielen. Das erklärte er am frühen Montagmorgen nach einer mehrstündigen Sitzung des erweiterten CSU-Parteivorstandes. Zuvor hatte Seehofer die Ergebnisse des EU-Gipfels als nicht wirkungsgleich mit Zurückweisungen an den Grenzen bezeichnet. Über die Entwicklungen berichten sueddeutsche.de (Stefan Braun/Wolfgang Wittl), faz.net (Anna-Lena Ripperger), tagesschau.de und spiegel.de.

spiegel.de (Almut Cieschinger u.a.) fragt, wie es weitergehen könnte, wenn es nicht zu einer Einigung kommt. Das Grundgesetz kenne die Vertrauensfrage der Kanzlerin, ihren Rücktritt und ein Misstrauensvotum, jedoch kein Selbstauflösungsrecht des Bundestags. In einem weiteren Beitrag stellt spiegel.de (Christian Teevs) den Fünf-Punkte-Plan vor, mit dem sich die SPD in den Asylstreit eingeschaltet hat.

Die Samstags-SZ (Thomas Kirchner), die Samstags-Welt (Hannelore Crolly/Christoph B. Schiltz) und die Samstags-taz (Christian Rath) analysieren die Beschlüsse des EU-Gipfels. Sie sehen unter anderem Aufnahmezentren in Nordafrika und in Europa, die Stärkung der Grenzschutzagentur Frontex und weitere Abkommen mit Transit- und Herkunftsstaaten nach dem Vorbild des EU-Türkei-Deals vor.

Rechtspolitik

Zurückweisungen an der Grenze: Der ehemalige Verfassungsgerichtspräsident Hans-Jürgen Papier kommt in einem für die FDP-Bundestagsfraktion erstellten Gutachten, das der Samstags-RP (Birgit Marschall/Gregor Mayntz) vorliegt, zu dem Ergebnis, dass Zurückweisungen an der Grenze nicht nur zulässig, sondern auch geboten seien. Dies folge aus dem "tragenden Regelungsprinzip des EU-Asylrechts", nach dem Asylsuchende sich das Zielland nicht selbst aussuchen könnten.

Asylpolitik: Der Vorsitzende Richter am Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Jan Bergmann äußert sich im Interview mit dem Spiegel (Dietmar Hipp/Cordula Meyer, spiegel.de-Zusammenfassung) zur Asylpolitik und seiner Tätigkeit als Richter. Die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs spreche dafür, dass Zurückweisungen an der Grenze unzulässig seien. Um eine "Asyllotterie" durch uneinheitliche Rechtsprechung zu vermeiden, solle das Bundesverwaltungsgericht auch bestimmte Tatsachenfragen klären können.

Anträge auf tödliche Medikamente: In einem Schreiben an den Präsidenten des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte bittet Lutz Stroppe, Staatssekretär im Bundesgesundheitsministerium, darum, Anträge auf Medikamente zur Selbsttötung abzulehnen. Damit stellt sich das Gesundheitsministerium gegen ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, das im März vergangenen Jahres in Extremfällen einen Anspruch auf die Erlaubnis zum Erwerb bejaht hatte. In dem Schreiben wird auf ein Gutachten des ehemaligen Verfassungsrichters Udo Di Fabio Bezug genommen, das einen Nichtanwendungserlass empfahl. Es berichten die Montags-FAZ (Kim Björn Becker) und spiegel.de (Cornelia Schmergal).

Daniel Deckers (Montags-FAZ) meint, dass das Urteil einstweilen nur dem gesellschaftlichen Frieden diene: "Rechtsfrieden wird erst dann einkehren, wenn das Bundesverfassungsgericht das Leipziger Richterrecht als das verwerfen würde, was es ist: eine Perversion des Rechts."

EU-Urheberrecht: Kurz vor der Abstimmung des Europaparlaments über die geplante Urheberrechtsreform am kommenden Donnerstag haben Politiker aus CDU, CSU, SPD und FDP vor Einschränkungen der Meinungsfreiheit gewarnt. Die Unterzeichner, die sich schwerpunktmäßig mit netzpolitischen Themen befassen, wenden sich gegen die sogenannten Uploadfilter und das geplante Leistungsschutzrecht. Sie befürchten eine "Zensurinfrastruktur". Für weiteren Unmut sorgte ein Passus aus der Abschlusserklärung des EU-Gipfels vom Donnerstag vergangener Woche. Darin wird die Erkennung und Entfernung von Inhalten gefordert, die zu Hass und terroristischen Handlungen auffordern. Über den Streit schreibt die Montags-FAZ (Hendrik Wieduwilt).

Auf zeit.de diskutieren die Europaabgeordneten Axel Voss (CDU) und Julia Reda (Piraten) die Vor- und Nachteile des Leistungsschutzrechts.

Verkehrswegeplanung: Die Bundesregierung will eine schnellere Planung und Genehmigung von Verkehrsprojekten ermöglichen. Ein entsprechender Gesetzentwurf aus dem Bundesverkehrsministerium sieht unter anderem die Beteiligung privater Projektmanager sowie die Verkürzung der Klagefrist auf grundsätzlich sechs Wochen vor. Während das Vorhaben bei der Wirtschaft überwiegend auf Zustimmung stoße, kritisierten Umweltverbände die Verkürzung des Rechtsschutzes, schreibt die Montags-FAZ (Kerstin Schwenn).

Justiz

EuGH – Urheberrecht und Grundrechte: Der Europäische Gerichtshof beschäftigt sich am kommenden Dienstag in mehreren Verfahren mit dem Urheberrecht und der Bedeutung der Grundrechte. Es geht unter anderem um eine Sequenz aus dem "Kraftwerk"-Stück "Metall auf Metall", die als Sampling für einen Song von Sabrina Setlur verwendet wurde. Das Bundesverfassungsgericht hatte 2016 entschieden, dass die Kunstfreiheit eine Einschränkung des durch die Eigentumsfreiheit geschützten Urheberrechts rechtfertigen könne. Die Montags-SZ (Wolfgang Janisch) wirft die Frage auf, ob der Europäische Gerichtshof mit seiner bisher weniger stark ausgeprägten Rechtsprechung zur Kunstfreiheit genauso entscheiden wird. In den anderen Verfahren geht es um die Veröffentlichung von geheimen militärischen Lageberichten durch die Westdeutsche Allgemeine Zeitung sowie um die Veröffentlichung eines Textes des Grünen-Politikers Volker Beck.

BSG – Arzneimittelpreise: Das Bundessozialgericht beschäftigt sich am Donnerstag mit der Preisfindung für neue Arzneimittel. Dabei wird es auch um die Frage gehen, ob die gegenwärtige Praxis zulässig ist, nach der ein Mischpreis gebildet wird, wenn die Arznei nur für manche Patienten einen höheren Nutzen bringt als andere Präparate. Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg hatte diese Praxis im vergangenen Jahr in einem Obiter Dictum als rechtswidrig bezeichnet. Sollte sich das Bundessozialgericht dem anschließen, könnte der Gesetzgeber aktiv werden, schreibt die Montags-FAZ (Andreas Mihm).

VG Stuttgart – Luftreinhaltung: Die baden-württembergische Landesregierung muss sich bis zum 15. Juli festlegen, ab wann es in Stuttgart Fahrverbote für Dieselfahrzeuge der Abgasnorm Euro 5 geben soll. Das hat das Verwaltungsgericht Stuttgart am Donnerstag klargestellt. Erörtert wurde ein Antrag auf Zwangsvollstreckung der Deutschen Umwelthilfe, die der Ansicht ist, dass das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts von Februar nicht schnell genug umgesetzt wird. Die Landesregierung konnte sich bisher nur auf Fahrverbote für Fahrzeuge der Klasse Euro 4 und älter ab 2019 einigen, wobei es Ausnahmen geben soll. Wenn die Landesregierung der Aufforderung des Gerichts nicht nachkomme, drohe ein Zwangsgeld, so die Samstags-SZ (Stefan Mayr).

LG Tübingen zu Negativzinsen: Negativzinsen bei Riesterverträgen sind nach einem Urteil des Landgerichts Tübingen nicht per se unzulässig. Wenn der negative Grundzins durch einen positiven Bonuszins ausgeglichen werde, sei der Vebraucher nicht unangemessen benachteiligt. Geklagt hatte die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg gegen Kreissparkasse Tübingen, die ein staatlich gefördertes Altersvorsorgeprodukt namens "Vorsorge-Plus" anbietet. Es berichten die Samstags-FAZ (Marcus Jung), das Hbl (Elisabeth Atzler) und spiegel.de.

In einem gesonderten Kommentar kritisiert Marcus Jung (Samstags-FAZ) das Urteil. Im Fall von Riester-Produkten habe der Kunde größtes Interesse an Kontinuität, sodass er nicht einfach den Anbieter wechseln könne: "Sollte das Tübinger Urteil Schule machen, wäre dies extrem schädlich für das Vertrauen in Riester-Verträge."

LG Zwickau zu jungem Paar: Das Landgericht Zwickau hat einen 20-Jährigen wegen Mordes in Tateinheit mit besonders schwerem Raub mit Todesfolge zu neun Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt. Seine 17-jährige Freundin erhielt wegen Beihilfe eine Bewährungsstrafe. Die beiden wollten aus ihrem bisherigen Leben in Zwickau in die Schweiz fliehen. Dabei erstach der Mann in Gera einen 45-jährigen Tischler, um an sein Auto und Geld zu kommen. Die Täter wurden nach Jugendstrafrecht verurteilt. Die Staatsanwaltschaft hatte deutlich höhere Strafen gefordert und will, ebenso wie die Nebenklage, eine Revision prüfen, schreibt die Samstags-FAZ (Stefan Locke).

BAG zu Ausschlussfristen: Der Rechtsanwalt Andreas Börding stellt auf dem Handelsblatt-Rechtsboard die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 20. Juni vor, nach der der Ablauf von vertraglichen Ausschlussfristen in Arbeitsverträgen entsprechend § 203 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) durch Verhandlungen gehemmt wird. Die Entscheidung sei höchst praxisrelevant, weil sich in vielen Arbeitsverträgen zweistufige Ausschlussklauseln für die außergerichtliche und die gerichtliche Geltendmachung fänden.

LG Limburg zu JVA-Mitarbeiter: Das Landgericht Limburg hat zwei JVA-Mitarbeiter wegen fahrlässiger Tötung zu Bewährungsstrafen verurteilt. Sie hatten einem Verkehrsstraftäter Ausgänge bewilligt, die dieser für unerlaubte Autofahrten nutzte, bei denen schließlich eine Person zu Tode kam. Der Doktorand und JVA-Vollzugsabteilungsleiter Marc Arnold äußert auf lto.de die Befürchtung, dass die Entscheidung das faktische Aus für den offenen Vollzug und für Lockerungen bedeuten könnte. Es sollte darüber nachgedacht werden, eine ähnliche Regelung wie das Richterprivileg auch für den Vollzug zu schaffen.

VG Berlin – Informationen zum beA: Das Internetportal "FragDenStaat" und die Gesellschaft für Freiheitsrechte verklagen die Bundesrechtsanwaltskammer vor dem Verwaltungsgericht Berlin auf Einsicht in Unterlagen zum besonderen elektronischen Anwaltspostfach. Konkret geht es um den Vertrag mit dem IT-Dienstleister Atos sowie um die Ergebnisse von Sicherheitstests. Die Rechtsanwaltskammer beruft sich auf das Vorliegen von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen, wie Arne Semsrott von "FragDenStaat" auf netzpolitik.org schreibt.

OLG München – NSU-Prozess: Am Dienstag wird Beate Zschäpe, die Hauptangeklagte im NSU-Prozess, vor dem Oberlandesgericht München das letzte Wort bekommen. Angekündigt ist, dass sie fünf Minuten sprechen wird. Der Spiegel (Julia Jüttner) und die taz (Konrad Litschko) bringen ausführliche Rückblicke auf den Prozess, der inzwischen mehr als fünf Jahre dauert.

Barley zu Puigdemont-Freilassung: Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) hat sich nach der Freilassung des katalonischen Politikers Carles Puigdemont zu der Entscheidung des Oberlandesgerichts Schleswig geäußert. Sie habe ein vertrauliches Gespräch mit einem Journalisten der Süddeutschen Zeitung geführt, das nur aus Versehen an die Öffentlichkeit gelangt sei. Das bestätigte das Justizministerium nun gegenüber dem Samstags-Tsp (Jost Müller-Neuhof), der zuvor erfolgreich beim Verwaltungsgericht Berlin auf Auskunft geklagt hatte.

Recht in der Welt

USA – Supreme Court: US-Präsident Donald Trump hat angekündigt, am 9. Juli einen Nachfolger für den ausscheidenden Richter am Supreme Court Anthony Kennedy zu nominieren. Das melden Montags-SZ (Christian Zaschke) und zeit.de. Der Spiegel (Christoph Scheuermann) analysiert, welche Bedeutung die Neubesetzung hat: Es sei "gut möglich, dass ein rechtes Gericht zivilgesellschaftliche Errungenschaften des 20. und 21. Jahrhunderts in den USA schrittweise zurückdreht, die Rechte von Frauen, Homosexuellen, Minderheiten". Um Trumps Kandidaten zu verhindern, seien die Demokraten auf die Stimmen von mindestens zwei Republikanern angewiesen, etwa von den moderaten Senatorinnen Lisa Murkowski und Susan Collins.

Patrick Bahners (Montags-FAZ) zitiert in einer Glosse den ehemaligen Richter Antonin Scalia, der dem Gerichtshof in seinem abweichenden Votum zur Entscheidung über gleichgeschlechtliche Ehen "mystische Aphorismen des Glückskekses" vorgeworfen hatte. Damit werde auf die Macht des Zufalls verwiesen, die jetzt ins Bewusstsein trete, da Präsident Trump einen Nachfolger für Kennedy suche.

Malta – Lifeline: Der Kapitän des Schiffs der Hilfsorganisation Mission Lifeline muss am heutigen Montag vor einem Strafgericht in Malta erscheinen, damit kein Haftbefehl gegen ihn ergeht. Ihm wird vorgeworfen, dass das Schiff nicht ordnungsgemäß registriert und er ohne Erlaubnis in maltesische Hoheitsgewässer eingefahren sei. Das geht aus einem Schreiben des Gerichts hervor, das der WamS (Tim Röhn) vorliegt.

Die Seerechtsexpertin Nele Matz-Lück bezeichnet im Interview mit der Montags-Welt (Philip Kuhn) die Position der Nichtregierungsorganisationen als "rechtlich schwach". Staaten könnten – abgesehen von Notfällen – die Einfahrt in ihre Häfen verweigern. Bei staatenlosen Schiffen gebe es zudem keinen Staat, der einen Rechtsbruch geltend machen könnte.

Polen – Unabhängigkeit der Justiz: Am Dienstag sollen 40 Prozent der Richter an Polens Obersten Gericht in Rente geschickt werden, weil die Altersgrenze von 70 auf 65 Jahre gesenkt wurde. Die Montags-FAZ (Gerhard Gnauck) sprach mit der Gerichtspräsidentin Małgorzata Gersdorf, die ebenfalls betroffen ist. Sie hält die Verkürzung der Arbeitszeit für verfassungswidrig und will weiterarbeiten. Die PiS-Regierung strebe eine einheitliche Staatsmacht an. Die WamS (Philipp Fritz) wirft einen Blick zurück auf die Umgestaltung des Verfassungsgerichts und berichtet über Einschüchterungsversuche gegen Richter der unteren Instanzen.

Ungarn – Verfassungsänderung: Der Rechtsprofessor Gábor Halmai beleuchtet auf verfassungsblog.de (in englischer Sprache) die Hintergründe einer Änderung des ungarischen Grundgesetzes, nach der der Staat verpflichtet ist, Ungarns Identität und seine christliche Kultur zu schützen. Die Änderung stärke die Rolle von Religion, um das Konzept der ethnischen Nation verfassungsrechtlich zu legitimieren.

Sonstiges

Fritz Bauer: Vor fünfzig Jahren ist der hessische Generalstaatsanwalt Fritz Bauer gestorben. Die Montags-SZ (Ronen Steinke) berichtet von der Gedenkveranstaltung in Frankfurt, bei der Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier den streitbaren Juristen würdigte und der Historiker Norbert Frei vor einer Vereinnahmung und Überhöhung Bauers warnte. lto.de (Martin Rath) erinnert an das Wirken Bauers, vom Remer-Prozess, über den Auschwitz-Prozess bis hin zur Hilfe bei der Ergreifung Eichmanns. Für die Beschäftigung mit dem Lebens Bauers empfiehlt der Autor die Biografien von Irmtrud Wojak und Ronen Steinke statt des Films "Der Staat gegen Fritz Bauer".

Für Jan Feddersen (Samstags-taz) war Bauer ein libertärer Demokrat und der bessere 68er. Er habe als Jurist und Bürgerrechtskämpfer für all das gestanden, was Rechtspopulisten und Völkische heute hassen.

Frankfurter Dokumente: In einem Gastkommentar für die Samstags-SZ erinnert Christian Bommarius an die Übergabe der "Frankfurter Dokumente" vor 70 Jahren, mit der die Militärgouverneure die westdeutschen Ministerpräsidenten angewiesen haben, eine verfassungsgebende Versammlung einzuberufen. Damit sei die Leitkultur nach Deutschland gekommen. Heute seien die Deutschen stolz auf ihre Verfassung.

Anwaltsserien: "Anwälte streiten, das ist ihr Job. Sie streiten nach klaren Regeln, aber manchmal gegen ihre Überzeugung. Sie kämpfen für Recht und Gerechtigkeit. Darum sind Anwälte die ideale Besetzung für moderne Serien." Der Jurist und Schriftsteller Alexander Rupflin erklärt auf lto.de, warum sich Anwälte bestens für Hauptrollen in Fernsehserien wie "Better Call Saul", "Suits" oder "Goliath" eigneten.

Arbeitsrecht und Mobile Office: Die Montags-FAZ (Jochen Zenthöfer) bespricht die Dissertation "Arbeitszeit- und Urlaubsrecht im Mobile Office" von Carmen Freyler. Darin vertritt die Rechtswissenschaftlerin die These, dass die Zeit im "Mobile Office", also an einem beliebigen Ort mit elektronischer Erreichbarkeit, als Rufbereitschaft anzusehen ist und damit nicht zur Arbeitszeit zählt.

Das Letzte zum Schluss

Sinkendes Diebesgut: Das Diebesgut wurde einem 36-Jährigen in Niedersachsen fast zum Verhängnis. Betrunken wollte er ein Tretboot entwenden, das so löchrig war, dass es schon nach wenigen Metern unterzugehen drohte. Zum Glück hatte er noch seinen Bierkrug dabei, mit dem er das Wasser aus dem Boot schöpfen konnte. Zur Beendigung der Tat hat es dennoch nicht gereicht. Die Polizei nahm ihn am rettenden Ufer in Empfang, wie spiegel.de berichtet.

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lto/dw

(Hinweis für Journalisten)

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 30. Juni bis 2. Juli 2018: Seehofer vor Rücktritt? / Sampling vor EuGH / Gedenken an Fritz Bauer . In: Legal Tribune Online, 02.07.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/29473/ (abgerufen am: 28.03.2024 )

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