Die juristische Presseschau vom 28. Juni 2018: BGH zu Lebens­ver­si­che­rungen / Anonyme Online-Bewer­tung / US-Sup­reme-Court-Richter im Ruhe­stand

28.06.2018

Der BGH bestätigt reduzierte Ansprüche von Kunden gegen Anbieter von Lebensversicherungen. Außerdem in der Presseschau: Google muss anonyme Online-Bewertung löschen und Richter Anthony Kennedy des US-Supreme-Court geht in den Ruhestand.

Thema des Tages

BGH zu Lebensversicherungen: Die Anbieter von Lebensversicherungen dürfen ausscheidenden Kunden weniger Geld aus sogenannten Bewertungsreserven auszahlen. Die entsprechende Regelung des Lebensversicherungsreformgesetzes (LVRG) aus dem Jahr 2014 bewertete der Bundesgerichtshof als verfassungsgemäß, wie lto.de (Hasso Suliak), taz (Christian Rath)SZ (Herbert Fromme), Tsp (Ursula Knapp) und FAZ-Einspruch (Winfried Schnepp) berichten. Update, 10:57h: Ein Video der Urteilsverkündung findet sich beim SWR. Bei sogenannten Bewertungsreserven handelt es sich um Vermögenswerte, die dadurch entstehen, dass die Anbieter von Lebensversicherungen die Beiträge ihrer Kunden am Kapitalmarkt anlegen. Ein Gewinn entsteht dabei erst im Moment des Verkaufs, vorher spricht man von Bewertungsreserven. Der Anspruch der Kunden auf Auszahlung dieser Reserven war 2014 vom Gesetzgeber eingeschränkt worden, um die Auszahlung der Zinsen für andere Kunden nicht zu gefährden. Hintergrund war ein lang anhaltendes Niedrigzinsniveau, das die Erwirtschaftung von Gewinnen im Bereich der Lebensversicherung erschwert habe. 

Im betreffenden Fall ging es um einen Kunden der Victoria Lebensversicherung, welche heute zur Ergo gehört, dessen Beteiligung an den Bewertungsreserven von rund 2.800 Euro auf knapp 150 Euro gekürzt worden waren. Der Bund der Versicherten (BdV) sah in der Regelung eine verfassungswidrige Enteignung. Der Bundesgerichtshof führte demgegenüber aus, das Gesetz sei ein gerechter Ausgleich zwischen den Interessen der ausscheidenden und der verbleibenden Kunden. Den konkreten Fall verwies er jedoch zurück an das Landgericht Düsseldorf, da dieses nicht ausreichend geprüft habe, ob die Kürzungen durch die wirtschaftliche Situation des Versicherers gerechtfertigt waren.

Christian Schnell (Hbl) betont, der Bundesgerichtshof habe den Interessen der Allgemeinheit gegenüber den Einzelinteressen bestimmter Kunden den Vorzug gegeben. Gigi Deppe (swr.de) führt demgegenüber an, dass die internen Berechnungen der Versicherungen zur Beteiligung der Kunden oft nicht nachprüfbar seien, weshalb die Kunden trotz des Urteils schutzlos seien. Philipp Krohn (FAZ) bemerkt, das Urteil gebe einer durch den Niedrigzins zerstörten Branche etwas Spielraum, "um ein totes Geschäftsmodell angemessen zu beerdigen". Herbert Fromme (SZ) befürwortet angesichts des Urteils Maßnahmen zur Kostensenkung, damit die Lebensversicherung nicht zu einem "Auslaufmodell" werde. Hierzu könnte die Einführung einer Höchstgrenze für Abschlussprovisionen gehören, der sogenannte "Provisionsdeckel". 

Rechtspolitik

Mobilitätsgesetz: Das Abgeordnetenhaus Berlin entscheidet am Donnerstag über das bundesweit erste Radverkehrs- und Mobilitätsgesetz, wie Tsp (Jörn Hasselmann/Klaus Kurpjuweit) berichtet. Hierdurch würde sich das Land zur Gestaltung einer fahrradgerechteren Stadt verpflichten, etwa durch Schaffung geschützter Radwege, Schnellwegen und Fahrradstraßen. Erklärtes Ziel sei es, die Zahl der Verkehrstoten auf null zu reduzieren. Das Gesetz geht auf einen Volksentscheid aus dem Jahr 2015 zurück. 

Justiz 

LG Lübeck zu Online-Bewertung: Google muss eine negative Bewertung löschen, die ein unbekannter Nutzer der Praxis eines Kieferorthopäden gegeben hat, ohne diese zu begründen. Dies hat das Landgericht Lübeck entschieden, wie lto.de und zeit.de melden. Zwar stelle die Bewertung eine geschützte Meinungsäußerung nach Art. 5 Abs. 1 Grundgesetz dar, diese sei aber mit dem Interesse des Arztes am Schutz seiner sozialen Anerkennung und Berufsehre (Art. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 12 Grundgesetz, Art. 8 Abs. 1 Europäische Menschenrechtskonvention) einerseits und dem Interesse von Google an der Kommunikation dieser Meinung andererseits (Art. 5 Abs. 1 GG, Art. 10 EMRK) abzuwägen. Ausschlaggebend war bei dieser Bewertung, dass Google nicht beweisen konnte, dass der betreffende Nutzer tatsächlich ein Patient des betreffenden Arztes gewesen war. Der Arzt hatte dies bestritten. Das Gericht nahm diesbezüglich eine sekundäre Beweislast bei Google an.  

BVerwG zu NPD-Finanzierung: lto.de (Tanja Podolski) berichtet über den Versuch der Stadt Büdingen, der örtlichen NPD die Finanzierung zu streichen. Ausgangspunkt sei ein Obiter Dictum des Präsidenten des Bundesverfassungsgerichtes, Andreas Voßkuhle, bei der mündlichen Urteilsverkündung im NPD-Verfahren. Dieses sei oft dahingehend verstanden worden, dass die Partei zwar nicht verboten, jedoch staatliche Zuwendungen gestrichen werden könnten. Das Bundesverwaltungsgericht hat in der Regelung der Stadt Büdingen nun einen Verstoß gegen den Allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatz gesehen, wie hessenschau.de meldet.

BAG zu Tariffähigkeit: In einem Gastbeitrag für lto.de bespricht Rechtsanwalt Sven Lohse die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom Dienstag, wonach die Tariffähigkeit kleiner Gewerkschaften weiterhin am Maßstab der sozialen Mächtigkeit zu messen ist. Diese könne sich einerseits danach richten, inwieweit die Gewerkschaft bereits in der Vergangenheit Tarifverträge abgeschlossen habe. Andererseits sei insbesondere bei jüngeren Gewerkschaften der Mitgliederbestand ausschlaggebend. Im konkreten Fall ging es um "Die Berufsgewerkschaft e.V. - DHV", der vom Landesarbeitsgericht Hamburg die Tariffähigkeit zugesprochen worden war, ohne dass diese eine Mitgliederzählung vorgenommen hatte. Das Landesarbeitsgericht Hamburg hatte dafür plädiert, dass eine bloße Bagatellkontrolle ausreiche und keine Mitgliederzählung nötig sei.

Dieselskandal: Die SZ (Stefan Mayr) berichtet von einer Strategie der Auto-Hersteller in der juristischen Aufarbeitung der sogenannten Dieselaffäre. Diese zivilgerichtlichen Prozesse seien geprägt von der Angst vor einer höchstrichterlichen Entscheidung, insbesondere einem möglichen Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofes. Ein solches könne eine Vielzahl neuer Klagen auslösen von Kunden, welche bisher die gerichtliche Auseinandersetzung noch scheuten. Um dies zu vermeiden schlössen die Hersteller häufig Vergleiche mit den Klägern.

OLG München – NSU: Zum Abschluss der Beweisaufnahme im Prozess um die Mordanschläge des NSU zieht die Zeit (Frank Jansen/Özlem Topcu) Bilanz. Sie geht dabei auch auf emotionale Szenen im Verlauf des Prozesses ein, etwa die Aussage von Ismail Yozgat, dem Vaters eines der Opfer. Der Vorsitzende Richter Götzl habe zwar langwierig verhandelt, dafür könne dem Gericht aber auch nicht mangelnde Fairness vorgeworfen werden. Indes habe während der Jahre des Prozesses eine zunehmende gesellschaftliche Radikalisierung stattgefunden.

Recht in der Welt 

USA – Supreme Court: Anthony Kennedy, Richter des Obersten Gerichtshofes der Vereinigten Staaten, wird in diesem Sommer in den Ruhestand eintreten, melden zeit.de und spiegel.de. Präsident Trump hat nun die Möglichkeit, einen neuen Richter zu berufen und damit das politische Gewicht des Gerichtes zugunsten der Konservativen zu verlagern. Kennedy galt als moderat und gab als "Zünglein an der Waage" häufig den Ausschlag bei knappen Entscheidungen. Bei sozialen Themen, etwa der Entscheidung zur Ehe für Homosexuelle im Jahr 2015, schlug er sich oft auf die Seite der liberalen Richter. In seiner Amtszeit hatte Trump bereits den konservativen Neil Gorsuch berufen, welcher auf den noch in der Amtszeit seines Vorgängers Obama verstorbenen Antonin Scalia folgte. 

Polen – Holocaust-Gesetz: Polen hat ein Gesetz entschärft, das es unter Strafe stellte, dem Land eine Mitschuld an den Verbrechen der NS-Zeit zu geben. Dies berichten u.a. Welt (Philipp Fritz), zeit.de und spiegel.deDas Gesetz hatte für Äußerungen wie "polnische Todeslager" eine bis zu dreijährige Freiheitsstrafe vorgesehen. Es war insbesondere in den USA und Israel als Einschränkung von Wissenschafts- und Meinungsfreiheit sowie als Maßnahme des Geschichtsrevisionismus kritisiert worden. Gesetzesverstöße sollen künftig nicht mehr mit Freiheitsstrafe geahndet werden können.

Polen – Justizreform: Die Zeit (Heinrich Wefing) berichtet über die tiefgreifenden Justizreformen in Polen und bezeichnet diese als schleichende Demontage einer Demokratie. Dabei geht sie auch auf eine Entscheidung des irischen High Courts ein, der sich unlängst geweigert hatte, einen aufgrund des Europäischen Haftbefehls in Irland festgenommenen Polen dorthin auszuliefern. Das Gericht hatte Zweifel daran geltend gemacht, ob der Pole in seiner Heimat noch auf ein faires rechtsstaatliches Verfahren hoffen dürfe.  

USA – Einreiseverbot: Über die Entscheidung des Obersten Gerichtshofes der Vereinigten Staaten zu dem von der Trump-Regierung verhängten Einreiseverbot für Staatsangehörige mehrerer mehrheitlich muslimischer Länder berichtet nun auch die taz (Dorothea Hahn). Sie geht hierbei auch auf Kritik an dem Urteil und dem Dekret selbst ein, das für viele Staatsangehörige der betreffenden Länder, welche momentan in den USA leben, eine Trennung von ihren Familien bedeute. Nikolas Busse begrüßt das Urteil in der FAZ als grundsätzlichen Beleg dafür, dass zwischen "den liberalen Werten westlicher Verfassungsstaaten und strengen Einreiseregeln kein grundsätzlicher Widerspruch" bestehe. Rechtsprofessor Ralf Michaels kritisiert hingegen auf verfassungsblog.de u.a. dass das Gericht bei der Bewertung der Frage, ob das Gesetz eine Diskriminierung aufgrund der Religion darstelle, nicht auf die anti-muslimische Rhetorik von Präsident Trump im Wahlkampf eingegangen sei.  

USA – Familienzusammenführung: Ein Bundesrichter in San Diego (Kalifornien) hat die US-Regierung angewiesen, die Kinder illegaler Einwanderer, die an der Grenze von ihren Eltern getrennten worden waren, mit diesen wieder zusammenzuführen. Dies berichten SZ (Hubert Wetzel), Welt, FAZ-Einspruch, zeit.de und spiegel.de. Kinder unter fünf Jahren müssen demnach binnen 14 Tagen wieder mit ihren Eltern zusammengebracht werden, ältere Kinder binnen eines Monats. Überdies müsse innerhalb von zehn Tagen Telefonkontakt hergestellt werden. 

Sonstiges

OPCW – Verantwortlichkeit: Die Organisation für das Verbot chemischer Waffen (OPCW) darf künftig die Urheber von Chemiewaffenangriffen benennen. Dies haben die OPCW-Mitgliedstaaten mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit beschlossen, wie taz (Stefan Schaaf) und zeit.de melden. Bisher durfte die Organisation nur angeben, wann und wo Chemiewaffen eingesetzt worden waren, nahm jedoch keine Schuldzuweisungen vor. Die Abstimmung ging auf einen Vorschlag Großbritanniens zurück. Dieser war eine Reaktion auf zahlreiche Giftgaseinsätze in Syrien sowie den mit einem Nervengift verübten Mordversuch an dem russischen Ex-Spion Sergej Skripal und seiner Tochter im englischen Salisbury, für den Großbritannien Russland verantwortlich macht.

beA: Der von der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) vorgeschlagene neue Starttermin des besonderen elektronischen Anwaltspostfaches (beA) am 3. September 2018 ist auf einer außerordentlichen Konferenz der Präsidenten der regionalen Anwaltskammern beschlossen worden. Dies melden lto.de (Pia Lorenz) und FAZ-Einspruch (Constantin van Lijnden). Gleichzeitig beschlossen die Kammerpräsidenten, die BRAK solle sich gegenüber dem Bundesjustizministerium sowie den Justizministern der Länder für eine mindestens vierwöchige Testphase einsetzen. Während dieser wäre die Nutzung des Systems möglicherweise noch nicht verpflichtend.

Fritz Bauer: Anlässlich des 50. Jahrestages des Generalstaatsanwalts Fritz Bauer wird dieser in der Zeit von Werner Renz porträtiert. Bauer habe sich der Toleranz und Solidarität verpflichtet gefühlt und die Auschwitz-Prozesse angestrengt, um die fortdauernde Geltung von Werten wie Toleranz und Anerkennung zu betonen. Gleichzeitig habe er sich aber um die Demokratie in der jungen Bundesrepublik gesorgt, die er als "noch nicht gesichert" sah.   

Das Letzte zum Schluss 

Hochzeitstrubel: 50 Polizisten unterbrachen die Feierlaune einer Berliner Hochzeitsgesellschaft, welche den fröhlichen Anlass zu einem Autokorso inklusive Luftschüssen genutzt hatte. Eine Durchsuchung der Teilnehmer förderte neben Patronenhülsen auch Baseballschläger, Sturmhaube und Pfefferspray zutage. Die betreffenden Gäste durften zwar weiter fahren, es wurde jedoch ein Strafverfahren wegen Gefährdung des Straßenverkehrs sowie ein Ordnungswidrigkeitsverfahrens wegen Schießens in der Öffentlichkeit eingeleitet. Es berichtet Tsp. 

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels.  

Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/mps 

(Hinweis für Journalisten)

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 28. Juni 2018: BGH zu Lebensversicherungen / Anonyme Online-Bewertung / US-Supreme-Court-Richter im Ruhestand . In: Legal Tribune Online, 28.06.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/29423/ (abgerufen am: 25.04.2024 )

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