Die juristische Presseschau vom 22. Juni 2018: BGH über digi­tales Erbe / Letztes Pläd­oyer im NSU-Pro­zess / EuGH bemän­gelt Gewäs­ser­ve­r­un­r­ei­ni­gung

22.06.2018

Geht mit dem Erbe auch das Zugriffsrecht auf das Facebook-Konto über? Über diese Frage hat der BGH verhandelt. Außerdem in der Presseschau: NSU-Plädoyers sind abgeschlossen und Deutschland hat sich nicht genug um Gewässerschutz bemüht.

Thema des Tages

BGH – Digitales Erbe: Digitales Erbe ist grundsätzlich ebenso zu behandeln wie analoges Erbe, argumentierte der Bundesgerichtshof in der mündlichen Verhandlung um das gesperrte Facebook-Konto eines 2012 verstorbenen Mädchens. Der Erbe trete in alle Rechtsverhältnisse des Erblassers ein, also grundsätzlich auch in einen Vertrag mit Facebook. Die Karlsruher Richter sehen keinen Grund, elektronische Nachrichten anders zu behandeln als Briefe, die dem Erben unabhängig von ihrem persönlichen Gehalt zugänglich sind. Allerdings sei im vorliegenden Fall fraglich, ob die konkrete Ausgestaltung des Vertrages mit Facebook eine Vererbbarkeit des Rechtsverhältnisses ausschließt. Die Mutter der Verstorbenen will Zugang zu den Facebook-Nachrichten erhalten, um nachvollziehen zu können, ob es sich bei dem Tod ihrer Tochter um Suizid oder einen Unfall handelte. Das Grundsatzurteil wird am 12. Juli erwartet. Rechtsanwalt Bastian Biermann setzt sich für lto.de ausführlich mit der Argumentation auseinander und spricht sich dafür aus, dass der Gesetzgeber hier Rechtsklarheit schafft. Die SZ (Wolfgang Janisch), tagesschau.de (Frank Bräutigam) und swr.de (Gigi Deppe) bringen ebenfalls Berichte.

Es sei allerhöchste Zeit, dass bald Klarheit in Sachen digitaler Nachlass herrsche, meint Wolfgang Janisch (SZ). Er kritisiert, dass Facebook sich zum "Hüter der letzten Geheimnisse" aufschwinge: "Über den Umgang mit dem Andenken bestimmen die Erben – also Familie oder Freunde, echte Freunde. Sonst niemand."

Rechtspolitik

EU-Asylpolitik: Auf dem Asylgipfel am kommenden Sonntag will EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker erreichen, dass sich die EU-Staaten über Rücknahmemechanismen für Flüchtlinge einigen. Die taz (Eric Bonse) berichtet über den ersten Entwurf, über den bereits verkündeten Widerstand gegen die Rücknahmemechanismen und etwaige politische Folgeprobleme.

Thomas Kirchner (SZ) sieht die Zurückweisung von Migranten an den Binnengrenzen der EU als Rechtsbruch. "Von einer wirklich europäischen Lösung, die den Namen verdient hätte, die einigermaßen gerecht und machbar wäre, träumen nicht einmal mehr Optimisten." Den kleinsten gemeinsamen Nenner der EU bilde vielmehr "'Schutz der Außengrenze', dicht machen".

Rundfunkauftrag: "Wenn man genau hinschaut, hat man das Gefühl, dass außer demonstrativer Einigkeit inhaltlich wenig gewonnen wurde." Auf lto.de teilt Julian Fischer, Syndikusrechtsanwalt bei der Funke Mediengruppe, seine ausführliche Einschätzung zum Kompromiss zwischen Zeitungsverlegern und öffentlich-rechtlichem Rundfunk darüber, was Letzterer im Internet anbieten darf.

Justiz

OLG München – NSU: Die Verteidigerin Beate Zschäpes, Anja Sturm, hat ihr Plädoyer damit beendet, das Gutachten von Henning Saß über ihre Mandantin zu beanstanden. Sie hält die Hauptangeklagte nicht für gefährlich, eine etwaige Sicherungsverwahrung daher für ungerechtfertigt. Damit sind die Plädoyers im NSU-Prozess abgeschlossen. Am kommenden Dienstag will das Gericht noch einen Physiker zur Brandentstehung in der Zwickauer Wohnung befragen. Danach folgt das letzte Wort der Angeklagten. spiegel.de (Thomas Hauzenberger/Julia Jüttner) sieht ein Ende des Prozesses. Eine Meldung bringt auch die SZ (Wiebke Ramm). zeit.de (Tom Sundermann) fasst die Plädoyers von Zschäpes Verteidigern zusammen.

EuGH zu Gewässerverunreinigung: Deutschland hat zu wenig gegen die Nitratbelastung im Grundwasser unternommen und damit bis zum Stichtag im September 2014 gegen die seit 1991 geltende EU-Richtlinie "zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigung aus landwirtschaftlichen Quellen" verstoßen. Wie der Europäische Gerichtshof auf Klage der EU-Kommission hin entschied, hätte Deutschland die Vorgaben für den Einsatz von Düngemitteln frühzeitig anpassen müssen. Deutschland hat die Düngeverordnung erst im Jahr 2017 novelliert. Sollte die EU-Kommission – wie einige Kritiker – davon ausgehen, dass diese Reform nicht genügt, um die Gewässer zu schützen, könnte sie erneut klagen mit der möglichen Aussicht auf Zwangsmittel und Strafzahlungen. taz (Christian Rath), SZ (Michael Bauchmüller/Markus Balser), swr.de (Klaus Hempel) und FAZ (Jan Grossarth/Marcus Jung) berichten.

BGH zu Brandanschlag auf Flüchtlingsheim: Der Bundesgerichtshof hat das Urteil des Landgerichts Potsdam gegen den ehemaligen NPD-Lokalpolitiker Maik Schneider aufgehoben. Er wurde wegen eines Brandanschlags auf eine als Flüchtlingsunterkunft vorgesehene Turnhalle in Nauen zu einer Freiheitsstrafe von neuneinhalb Jahren verurteilt. Der BGH hob die Entscheidung auf, weil berechtigte Zweifel an der Unparteilichkeit eines Schöffen vorlagen. Auch im Fall eines Mitangeklagten muss das Landgericht Potsdam neu entscheiden – hier sieht der BGH Fehler bei der Bildung der Gesamtstrafe, meldet spiegel.de.

BVerwG zu Straßenbaubeitrag: Kommunen dürfen bei Straßensanierungen die Eigentümer der anliegenden Grundstücke an den entstehenden Kosten beteiligen. Dies entschied das Bundesverwaltungsgericht. "Straßenbaubeiträge gelten einen Sondervorteil des Grundstückseigentümers ab", argumentierten die Leipziger Richter. Eine Beitragsobergrenze sei nicht notwendig. tagesschau.de fasst die Entscheidung und den Fall zusammen.

LG Freiburg – Kindesmissbrauch: Im Verfahren gegen die Mutter des missbrauchten Jungen aus Staufen und ihren Lebensgefährten hat nun eine Polizistin vor Gericht über den Zustand des Jungen berichtet. Dieser komme gerade im neuen Leben bei seiner Pflegefamilie an. Er reagiere verschlossen, wenn man ihn auf die Taten und mutmaßlichen Täter anspricht, meldet spiegel.de.

StA Gießen – Würth-Entführung: Die Staatsanwaltschaft Gießen hat den mutmaßlichen Entführer des Unternehmersohns Markus Würth wegen erpresserischen Menschenraubs angeklagt. Im Juli 2015 soll der Angeschuldigte das Opfer entführt und drei Millionen Euro Lösegeld von dessen Vater, dem Unternehmer Reinhold Würth, gefordert haben, meldet spiegel.de.

LG Rottweil – Dreifachmord: Die Staatsanwaltschaft hat gegen Drazen D., der wegen Mordes am Sohn seiner Ex-Partnerin, ihrem neuen Freund und dessen Cousine, angeklagt ist, lebenslange Freiheitsstrafe mit Feststellung der besonderen Schwere der Schuld gefordert. Seine Ex-Partnerin habe er bewusst leben lassen, damit sie ein Leben lang leide. Das Urteil werde für kommenden Dienstag erwartet, meldet spiegel.de.

EuGH zu Facebook-Fanpage: verfassungsblog.de (Anna von Notz) spricht mit Peter Schaar, dem Vorsitzenden der Europäischen Akademie für Informationsfreiheit und Datenschutz, darüber, wie Facebook-Fanpage-Betreiber nach der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs nun vorgehen könnten. Die Luxemburger Richter hatten entschieden, dass die Betreiber einer Fanpage gemeinsam mit Facebook datenschutzrechtlich verantwortlich sind.

Recht in der Welt

EuGH – Flüchtlingsstatus nach schwerer Straftat: Der Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof Melchior Wathelet betont, ein Staat könne Flüchtlingen nach einer schweren Straftat ihren Status verweigern oder entziehen, sollten sie eine Gefahr für die Sicherheit oder die Allgemeinheit darstellen. Die Eigenschaft als Flüchtling könnten die Staaten ihnen allerdings nicht nehmen. Daher seien weiterhin die Rechte aus der Genfer Flüchtlingskonvention zu gewährleisten. lto.de (Tanja Podolski) fasst die Einschätzung des Generalanwalts zu einer Vorlagefrage des Rats für Ausländerstreitsachen in Belgien und des obersten Verwaltungsgerichts in Tschechien zusammen.

EGMR zu Breiviks Haftbedingungen: Wie zeit.de meldet, ist der als Anders Behring Breivik bekannte, in Norwegen inhaftierte Attentäter vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte mit einer Beschwerde gegen seine Haftbedingungen gescheitert. Der EGMR erkannte auch in der langen Isolationshaft keine Verstöße gegen die Europäische Menschenrechtskonvention.

Sonstiges

beA: Der Legal-Tech-Berater Jörn Erbguth analysiert für lto.de das Secunet-Gutachten über die Sicherheitslücken des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs. "Insgesamt, das zeigt das Gutachten, haben sich die BRAK und Atos noch einiges vorgenommen, bis das beA so sicher online gehen kann, dass die Anwälte Vertrauen in das System und seine Betreiber setzen können."

lto.de (Hasso Suliak) fasst die Kritik an der geplanten Wiederinbetriebnahme des beA am 3. September diesen Jahres zusammen. Die Gesellschaft für Freiheitsrechte etwa sieht in dem Gutachten bestätigt, dass das beA das anwaltliche Berufsgeheimnis gefährde. Einer der klagenden Anwälte beanstandet, die Bundesrechtsanwaltskammer gebe den Termin vor, obwohl ausschließlich die Hauptversammlung hier entscheidungsbefugt sei.

EU-Binnengrenzen: Der Justitiar der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen Michael Schlikker erläutert auf verfassungsblog.de, warum die Kontrolle von Unionsbürgern an den EU-Binnengrenzen einen "anhaltenden und systematischen Rechtsbruch" nach dem Schengener Grenzkodex bedeutete.

Das Letzte zum Schluss

Aufwändiger Diebstahl: 2.200 Euro war das Mountainbike wert, das einen Dieb zu einem etwas aufwändigeren Manöver motivierte: Er fällte die Linde, an der das Fahrrad angeschlossen war. Der Eigentümer hatte das Rad an einem Freitag dort abgestellt und wollte es am Dienstag wieder abholen, fand allerdings nur den Stumpf vor, meldet hessenschau.de. Die Polizei ermittelt wegen Diebstahls und Sachbeschädigung.

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Am Montag erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/vb

(Hinweis für Journalisten)

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 22. Juni 2018: BGH über digitales Erbe / Letztes Plädoyer im NSU-Prozess / EuGH bemängelt Gewässerverunreinigung . In: Legal Tribune Online, 22.06.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/29313/ (abgerufen am: 18.04.2024 )

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