Die juristische Presseschau vom 21. Juni 2018: EU-Urhe­ber­rechts­re­form / beA kommt im Sep­tember / Bewäh­rungs­strafe für G-20-Laser­po­inter-Angriff

21.06.2018

Der Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments hat für die umstrittene Reform des Urheberrechts gestimmt. Außerdem in der Presseschau: Neuigkeiten zum elektronischen Anwaltspostfach und eine Bewährungsstrafe für Laserpointer-Angriff.

Thema des Tages 

EU-Urheberrechtsreform: Der Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments hat eine Reform des Urheberrechts beschlossen, wie u.a. taz (Anne Fromm), BadZ (Christian Rath) und lto.de berichten. Ein sogenannter Upload-Filter solle künftig Online-Plattformen dazu verpflichten, schon beim Hochladen von Fotos oder Videos zu prüfen, ob diese urheberrechtlich geschützt seien. Bei Verletzungen des Urheberrechts müssten die Plattformen haften. Die Einführung eines Leistungsschutzrechtes für Presseverlage verbiete es Suchmaschinen wie Google, ohne Erlaubnis Ausschnitte von Pressetexten als "Snippets" anzuzeigen. SZ (Thomas Kirchner) und Welt (Christian Meier) stellen die Neuregelungen im Überblick dar. 

Die SZ (Simon Hurtz) kritisiert den Upload-Filter als "Gefahr für das freie Netz", da durch die notwendige Verwendung automatischer Filtersoftware die Gefahr bestehe, dass auch legale Inhalte zensiert würden. Auch faz.net (Hendrik Wieduwilt) verweist auf rechtliche Grenzfälle, die kein Filter stets richtig lösen könne. Netzpolitik.org (Alexander Fanta) sieht die Erstellung von sogenannten Memes bedroht. Hierbei handelt es sich um mit Sprüchen unterlegte, oft urheberrechtlich geschützte Bilder, die sich über virale Netzwerke weit verbreiteten und "ein Stück Netzkultur" seien. Ein Leistungsschutzrecht gebe es überdies in Deutschland bereits, jedoch sei es wirkungslos geblieben, da viele Verlage aus Angst vor einer Konfrontation mit Google eine Gratislizenz erteilt hätten. Das Europäische Parlament wird sich voraussichtlich Anfang Juli mit dem Gesetzespaket beschäftigen.

Rechtspolitik

Jumiko – Rentenanspruch für Häftlinge: Die Justizministerkonferenz hat eine Empfehlung dafür ausgesprochen, dass Strafgefangene künftig in die gesetzliche Rentenversicherung einbezogen werden. Das Anliegen bespricht Privatdozent Helmut Pollähne auf lto.de und merkt an, dass bereits das Strafvollzugsgesetz von 1976 eine Rentenversicherung vorsah. Dies wurde jedoch nie umgesetzt. Zur Bemessung der Höhe der Beiträge fordert er mindestens die Orientierung am Mindestlohn. 

Grenzzurückweisungen: Pauline Endres de Oliveira und Dana Schmalz befassen sich auf verfassungsblog.de mit Zurückweisungen an der Grenze. Sie halten diese für rechtswidrig, auch bei Flüchtlingen, die ausweislich der Fingerabdruckdatei Eurodac bereits in einem anderen Staat registriert wurden. Ein solcher Treffer sei lediglich ein Indiz für die Zuständigkeit eines anderen Staates, jedoch könne es vorrangige Zuständigkeitsregelungen geben. Überdies sei stets eine Einzelfallprüfung notwendig, die die aktuellen menschenrechtlichen Bedingungen in demjenigen Staat einbeziehe, in dem ein abgewiesener Flüchtling dann einen Asylantrag stellen müsste. 

Auch Rechtprofessor Daniel Thym hält in der FAZ Grenzzurückweisungen für rechtswidrig. Ein Treffer in der Eurodac-Datenbank solle das Überstellungsverfahren nicht ersetzen, sondern nur beschleunigen. Er plädiert für die vermehrte Nutzung von bilateralen Verwaltungsvereinbarungen nach Artikel 36 der Dublin-Verordnung, um eine bessere Kooperation bei der Frage der Aufnahme von Flüchtlingen zu erreichen. Ebenso lehnt Rechtsprofessor Ulrich Fastenrath in der FAZ die Rechtmäßigkeit von Zurückweisungen an der Grenze ab. Deutschland sei nach Artikel 3 der Dublin-Verordnung zur Prüfung aller Asylanträge verpflichtet, die in seinem Hoheitsgebiet gestellt würden, wozu auch Grenzgebiete und Transitzonen gehörten.  

Justiz 

AG Hamburg-Altona – G-20-Prozess: Das Amtsgericht Hamburg-Altona hat einen 27-Jährigen wegen eines Laserpointer-Angriffs auf einen Polizeihubschrauber beim Hamburger G-20-Gipfel im Juli 2017 zu einer Bewährungsstrafe von sechs Monaten verurteilt. Dies berichten lto.de, taz (Marco Carini) und spiegel.de. Der Angeklagte habe zwar keine konkrete Gefährdung, jedoch ein "unkalkulierbares Risiko" geschaffen und sich daher wegen versuchten gefährlichen Eingriffs in den Luftverkehr in Tateinheit mit versuchter gefährlicher Körperverletzung strafbar gemacht. Das Gericht bezweifelte indes die Angaben der beiden Piloten, die angeblich jeweils im rechten Auge geblendet wurden und einen erheblichen Höhenabfall des Hubschraubers bemerkt haben wollen. Der Höhenmesser des Hubschraubers habe keinen Höhenabfall gemessen und ein Sachverständiger habe dargelegt, dass ein gebündelter Strahl auf die Augen der Piloten im Hubschrauber nicht möglich gewesen sei. Als strafmildernd berücksichtigte das Gericht eine erhebliche mediale Vorverurteilung des Angeklagten, der bereits fünf Monate in Untersuchungshaft gesessen hatte. Überdies verwies es auf einen Ermittlungsfehler, da Pilot und Co-Pilot zusammen vernommen worden waren. 

BGH – Digitaler Nachlass: Der Bundesgerichtshof verhandelt am Donnerstag über die Frage, wer nach dem Tod des Inhabers eines Facebook-Kontos auf dieses zugreifen darf. Es berichten lto.de (Tanja Podolski) und deutschlandfunk.de (Peggy Fiebig). Im konkreten Fall versuchen die Eltern einer Jugendlichen, die bei der Kollision mit einer U-Bahn verstorben war, durch den Zugang zum Konto herauszufinden, ob es sich dabei möglicherweise um einen Suizid handelte. Zwar haben die Eltern die Zugangsdaten für das Konto, jedoch befindet sich dieses seit dem Tod der Jugendlichen im sogenannten Gedenkzustand, wodurch eine Anmeldung nicht mehr möglich ist. In bisher letzter Instanz hatte das Kammergericht Berlin befunden, der Schutz des Fernmeldegeheimnisses der Personen, mit denen die Verstorbene kommuniziert hatte, gingen dem berechtigten Interesse der Eltern vor.

OLG München – NSU: Im Verfahren vor dem Oberlandesgericht München hat die Verteidigerin von Beate Zschäpe, Anja Sturm, in ihrem Schlussplädoyer dargelegt, dass sich Zschäpe nicht der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung strafbar gemacht habe. Dies berichten spiegel.de (Julia Jüttner) und Welt (Gisela Friedrichsen). Der sogenannte Nationalsozialistische Untergrund (NSU) habe lediglich aus den verstorbenen Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt bestanden und sei damit schon zahlenmäßig nicht als terroristische Vereinigung einzustufen. Zschäpes Maßnahmen zur Legendierung reichten weder als Gründungs- noch als mitgliedschaftliche Betätigung aus. 

BAG zu Ausschlussfristen: Rechtsprofessor Michael Fuhlrott erläutert auf lto.de die vom Bundesarbeitsgericht aufgestellten Grundsätze für die Wirksamkeit von sogenannten Ausschlussklauseln. Diese begrenzen den Zeitraum zur Geltendmachung von Ansprüchen zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Eine Ausschlussfrist dürfe etwa nicht kürzer als drei Monate sein und Arbeitsverträge dürften für die Geltendmachung von Ansprüchen keine strengere Form als die Textform verlangen. Eine wichtige Frage habe das BAG in zwei Urteilen vom Mittwoch jedoch "galant umschifft". Streitig war, ob Ausschlussregelungen, die den gesetzlichen Mindestlohn hiervon nicht ausdrücklich ausnehmen, unwirksam sind. Dies könnte der Fall sein, da der Mindestlohn nach § 3 Mindestlohngesetz (MiLoG) für die Vertragsparteien unabdingbar ist. Das BAG habe in den betreffenden Fällen aus anderen Gründen eine Hemmung der Verjährung angenommen und daher die Frage nicht geklärt. 

Recht in der Welt

Kanada – Cannabis-Legalisierung: Kanada hat als erstes führendes Industrieland der Welt den Verkauf von Cannabis legalisiert. Der Senat stimmte einem entsprechenden Gesetzentwurf zu, wie u.a. taz und SZ berichten. Jeder volljährige Kanadier darf nun bis zu 30 Gramm Cannabis besitzen, das in staatlichen Läden vertrieben werden soll. Das Gesetz erlaubt den kanadischen Provinzen und Territorien jedoch große Freiräume bei der Umsetzung, etwa hinsichtlich der erlaubten Orte des Konsums und der Vertriebsmodalitäten.  

Ungarn – Anti-NGO-Gesetz: Das ungarische Parlament hat ein Gesetz verabschiedet, nach dem es künftig strafbar ist, Hilfeleistungen für illegal im Land sich befindliche Flüchtlinge zu erbringen. Dies melden u.a. zeit.de, spiegel.de und SZ (Tobias Zick). Auch das Anfertigen, Verbreiten oder In-Auftrag-Geben von Informationsmaterialien sei fortan strafbar. Amnesty International kritisierte das Gesetz als "fundamentalen Angriff" auf menschenrechtliche Grundsätze der Europäischen Union und sieht eine systematische Stigmatisierung von Flüchtlingshelfern. 

USA – UN-Menschenrechtsrat: Die Vereinigten Staaten ziehen sich aus dem UN-Menschenrechtsrat zurück. Dies berichten u.a. spiegel.de, FAZ (Andreas Ross) und deutschlandfunk.de (Torsten Teichmann). Der Rat sei eine "Jauchegrube politischer Voreingenommenheit", sagte die US-Botschafterin bei der UN, Nikki Haley. Spiegel.de erläutert aus diesem Anlass die Zusammensetzung und Arbeitsweise des Rates. Clemens Wergin meint in der Welt, der UN-Menschenrechtsrat gehöre vollständig abgeschafft, da er eine "Obsession" mit Israel habe und sich mit diesem mehr als doppelt so häufig wie mit jedem anderen Land beschäftigt habe. 

Libanon – Interview mit Verfassungsratspräsident: Im Interview mit verfassungsblog.de (Robert Poll) erläutert Issam Sleiman, der Präsident des libanesischen Verfassungsrats, dessen verfassungsrechtliche Stellung, den Einfluss der französischen Rechtsordnung auf das Gremium und die Herausforderungen des multi-religiösen Landes. 

Sonstiges 

beA – Starttermin im September: Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) hat entschieden, dass das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) am 3. September 2018 wieder online gehen soll, melden FAZ-Einspruch (Constantin van Lijnden) und lto.de (Pia Lorenz)*. Das beA hatte eigentlich bereits ab dem 1. Januar 2018 den Betrieb aufnehmen sollen, wurde jedoch wieder vom Netz genommen, nachdem der Chaos Computer Club (CCC) Ende vergangenen Jahres von gravierenden Sicherheitsmängeln berichtet hatte. Daraufhin wurde ein Gutachten des IT-Sicherheitsunternehmens Secunet in Auftrag gegeben, das nunmehr fertiggestellt sei. Die meisten der Schwachstellen seien bereits behoben, die weiteren würden folgen. Die Wiederinbetriebnahme könnte indes noch durch ein Urteil des Anwaltsgerichtshofs (AnwGH) verhindert werden. Dort hatte sich eine Reihe von Anwälten gegen die Verwendung des beA gewendet, weil es keine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung biete und daher nicht ausreichend sicher sei. Die BRAK halte eine solche weiterhin nicht für erforderlich.   

Verfassungsmäßigkeit Solidarzusschlag: Hans-Jürgen Papier, der frühere Präsident des Bundesverfassungsgerichts, hat in einer Stellungnahme geäußert, die Erhebung des Solidaritätszuschlages über 2020 hinaus sei verfassungswidrig. Dies meldet die FAZ. Der Bund habe kein Steuererfindungsrecht und brauche für die Erhebung einer Ergänzungsabgabe "besondere Gründe". Zwar habe im Nachgang zur Wiedervereinigung unstreitig ein erhöhter Finanzbedarf des Bundes bestanden, mit dem Ende des Solidarpaktes II trete indes wieder eine "finanzverfassungsrechtliche Normallage" ein.  

Antidiskriminierungsrecht: Rechtsprofessorin Maria Wersig erläutert auf zeit.de die Hürden des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) zur Durchsetzung von Ansprüchen wegen Diskriminierung. Wersig plädiert u.a. für ein Verbandsklagerecht und eine Verlängerung der Frist von zwei auf mindestens sechs Monate. 

Das Letzte zum Schluss

"Doc Holiday" an der Uni: Eine Klausur im Fach Finanzwissenschaften an der Stuttgarter Universität Hohenheim ist für 48 von 202 Studenten wohl so schwer geraten, dass sie die Prüfung abbrachen und sich kurzerhand rückwirkend krankschreiben ließen. Die gleichlautenden Atteste stellte den Betroffenen ein Arzt aus, der unter Studenten den Ruf eines "Doc Holiday" genieße, meldet spiegel.de. Zwar möchte die Uni den Arzt nach eigenen Angaben nicht juristisch belangen, die Ärzteschaft jedoch wolle den Fall durch ihre Rechtskommission überprüfen lassen. Es gelte indes die Unschuldsvermutung.    

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels. 

Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/mps

(Hinweis für Journalisten)  

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage

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 *Änderung am Tag der Veröffentlichung, 9:03 Uhr

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 21. Juni 2018: EU-Urheberrechtsreform / beA kommt im September / Bewährungsstrafe für G-20-Laserpointer-Angriff . In: Legal Tribune Online, 21.06.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/29283/ (abgerufen am: 28.03.2024 )

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