Die juristische Presseschau vom 20. Juni 2018: EuGH zu Abschie­bungen / Rechts­grund­lage für Hack­back? / Beginn des Kippa-Pro­zesses

20.06.2018

Der EuGH hat in einer Entscheidung den Rechtsschutz von Asylbewerbern gestärkt. Außerdem in der Presseschau: Die rechtlichen Schranken für einen "Hackback" und der Beginn des Prozesses wegen des Angriffs auf einen Kippa-Träger in Berlin.

Thema des Tages

EuGH zu Abschiebungen: Mitgliedstaaten der Europäischen Union müssen einen wirksamen Rechtsbehelf mit aufschiebender Wirkung gegen behördliche Abschiebeentscheidungen zur Verfügung stellen. Alle Wirkungen der Entscheidung seien aus Gründen der "Waffengleichheit" nach Einlegung eines wirksamen Rechtsbehelfs bis zur gerichtlichen Überprüfung erster Instanz auszusetzen. Damit darf auch die Frist für eine freiwillige Ausreise noch nicht beginnen. So entschieden die Richter des Europäischen Gerichtshofs in einem Fall aus Belgien. In Deutschland haben Klagen gegen behördliche Abschiebeentscheidungen bisher keine aufschiebende Wirkung. Das Urteil könnte zudem in Deutschland diskutierte Pläne berühren, den Rechtsschutz im Asylverfahren weiter zu verkürzen. Über die Entscheidung berichten FAZ (Marlene Grunert), SZ (Wolfgang Janisch/Matthias Kolb), lto.de (Tanja Podolski) und spiegel.de.

Rechtspolitik

Asylstreit: Wie SZ (Jan Bielicki) und FAZ (Stephan Löwenstein) berichten, weist nach Anordnung von Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) die Bundespolizei an der Grenze zu Österreich erste Reisende ab, gegen die ein Einreise- und Aufenthaltsverbot besteht. Dies geschieht auch, wenn sie ein Schutzgesuch stellen. Bundeskanzlerin Merkel billige die Maßnahme. Die taz (Christian Rath)  stellt klar, dass Merkel im Rahmen ihrer Richtlinienkompetenz jederzeit Seehofer auffordern könnte, eine angeordnete Zurückweisung an der Grenze zu stoppen. Bei einer Weigerung müsste sie ihn dann entlassen. Einen Überblick über den derzeitigen Stand des Asylstreits gibt die taz (Malene Gürgen/Christian Rath/Ulrich Schulte).

Für Jost Müller-Neuhof (Tsp) kommt es im Asylstreit gar nicht darauf an, ob die rechtliche Auffassung von Angela Merkel oder diejenige von Horst Seehofer zutreffend ist. Denn die Flüchtlingskrise sei ein Beleg dafür, wie Recht an seine Grenzen kommt. Ordnung könne nur durch eine koordinierte Sicherung der EU-Grenze erfolgen, Recht allein genüge nicht.

Reform des europäischen Urheberrechts: Am heutigen Mittwoch stimmt der Rechtsausschuss des EU-Parlaments über eine Neufassung des Urheberrechts ab. Zeitungs- und Musikverlage wünschen ein europäischen Leistungsschutzrecht und die Haftung von Videoplattformen für Urheberrechtsverletzungen in von Nutzern hochgeladenen Videos, um an der Verbreitung ihrer Inhalte durch die großen Internetkonzerne wie Google und Facebook mitverdienen zu können. Kritiker merken an, dass das bestehende deutsche Leistungsschutzrecht leergelaufen sei. Die Vorschläge führten zu einer Benachteiligung kleiner Anbieter und einer Stärkung von Monopolanbietern. Über Abstimmung und Hintergründe berichten Hbl (Catrin Bialek/Till Hoppe) und SZ (Thomas Kirchner)

"Hackback": Der Angriff auf fremde Computersysteme außerhalb des deutschen Territoriums durch Bundeswehr oder Geheimdienste verstößt nach Einschätzung eines Gutachtens des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages gegen geltendes Recht. Ein solcher "Hackback" genannter Vergeltungsschlag, der nicht der Verteidigung eigener Systeme dient, sondern auch die einem Angreifer zugeordneten Computersysteme sabotieren soll, sei verfassungs- und völkerrechtswidrig. Die Bundesregierung vertritt bisher den Standpunkt, dass eine spezielle Rechtsgrundlage nicht geschaffen werden müsse. netzpolitik.org (Constanze Kurz) beschäftigt sich mit der Problematik und veröffentlicht das Gutachten.

NRW-Polizeigesetz: Nach Meldung von FAZ und SZ wird die Novelle des nordrhein-westfälischen Polizeigesetzes nun noch einmal überarbeitet. Nachdem bei einer Anhörung Experten verfassungsrechtliche Bedenken äußerten, soll das Gesetz nun erst nach der Sommerpause verabschiedet werden.

Gerichtsgebühren in Niedersachsen: Niedersachsen hat nach Meldung der FAZ als erstes Bundesland von der Option des § 69b Gerichtskostengesetz Gebrauch gemacht und erhebt fortan keine Gerichtsgebühren mehr, wenn eine Klage vor einem Arbeits-, Verwaltungs-, Sozial- oder Finanzgericht nach außergerichtlicher Einigung zurückgenommen wird.

Justiz

EuGH zu Schutz von Geschäftsgeheimnissen durch BaFin: Nach Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs unterliegen Informationen, die die Finanzaufsicht in Unternehmen gesammelt hat, nicht dem Geschäftsgeheimnis, wenn sie älter als fünf Jahre sind und kein berechtigtes Interesse an einer Geheimhaltung mehr besteht. Der Geschädigte eines Kapitalanlagebetruges hat bis vor das Bundesverwaltungsgericht auf Herausgabe der Informationen geklagt. Das Gericht legte die Sache dem EuGH vor und darf jetzt entscheiden, ob die Informationen herausgegeben werden müssen. Mit der Entscheidung befassen sich die FAZ (Marcus Jung) und lto.de.

BVerfG  Gegendarstellungen: Der FAZ-Einspruch (Victoria Kraetzig) setzt sich kritisch mit der Argumentation des Bundesverfassungsgerichts in einem Verfahren eines Nachrichtenmagazins gegen die Verpflichtung zum Abdruck einer Gegendarstellung auseinander. Sie hält es für unverständlich, dass eine Gegendarstellung auch dann erzwungen werden könne, wenn sich der Betroffene im Vorfeld nicht zu den gemachten Vorwürfen habe äußern wollen.

BVerfG  Kettenbefristungen: Mit dem in der vergangenen Woche veröffentlichten Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur sachgrundlosen Befristung von Arbeitsverträgen befasst sich nun auch Rechtsprofessorin Eva Kocher auf verfassungsblog.de. Sie stellt insbesondere die Konsequenzen des Urteils für die Pläne der Bundesregierung dar, die die aufgehobene Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zu einer dreijährigen Karenzzeit zwischen sachgrundlosen Befristungen eigentlich kodifizieren wollte. Das Bundesverfassungsgericht habe dem Bundesarbeitsgericht nicht nur eine unerlaubte Rechtsfortbildung vorgeworfen, sondern eine solche Karenzzeit auch grundsätzlich verfassungsrechtlich in Frage gestellt.

StA München II/AG München – Audi-Manager: Der inzwischen beurlaubte Audi-Vorstandsvorsitzende Rupert Stadler soll nach Information der SZ (Klaus Ott), taz (Kai Schöneberg) und spiegel.de erwogen haben, einen Mitarbeiter zu beurlauben, der an der internen Aufarbeitung des Dieselskandals beteiligt war und bereits umfassend ausgesagt hatte. Dies sei durch abgehörte Telefonate ans Licht gekommen. Das Amtsgericht München erließ am Montag wegen Verdunklungsgefahr Haftbefehl. In einem Interview mit der taz (Malte Kreutzfeldt) begrüßt Jürgen Resch, der Vorsitzende der Deutschen Umwelthilfe, den Mut der Justiz. Während die Politik handlungsunfähig sei, funktionierten nur noch die Gerichte. Das Hbl blickt anlässlich der Festnahme Stadlers auf fünf weitere Manager des VW-Konzerns, die in Deutschland oder in den USA in Haft sitzen.

AG Berlin-Tiergarten – Angriff auf Kippa-Träger: Vor dem Amtsgericht Berlin hat der Prozess gegen einen 19-jährigen Syrer begonnen, dem u.a. vorgeworfen wird, einen 21-jährigen Kippa-tragenden Israeli mit seinem Gürtel geschlagen zu haben. Der Vorfall erregte bundesweit Aufsehen. Der Angeklagte gab die Tat zu. Er bestritt jedoch, aus antisemitischen Motiven gehandelt zu haben. Es berichten FAZ (Markus Wehner und Julia Schaaf), SZ (Verena Mayer) und Welt (Martin Niewendick).

OLG Hamm zu Haftung bei ungewollter Schwangerschaft: Laut lto.de kann eine Mutter von ihrem Gynäkologen kein Schmerzensgeld und keinen Ersatz von Unterhaltungskosten verlangen, wenn dieser sie fehlerhaft über über die Aussagekraft einer Untersuchung aufklärte, nach der sie die Empfängnisverhütung einstellte und ungewollt schwanger wurde. Die Richter urteilten, dass die Aufklärung ausreichend war, auch habe die Klägerin die Empfängnisverhütung aus eigener Entscheidung eingestellt.

VG Ansbach zu Arbeitsverträgen beim BAMF: Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hat nach Entscheidung des Verwaltungsgerichts Ansbach Arbeitsverhältnisse von knapp 50 Mitarbeitern zu unrecht befristet. Eine erforderliche Zustimmung des Personalrats wurde nicht eingeholt. Es berichtet lto.de.

Recht in der Welt

EuG zu Rückzahlungspflicht für Le Pen: Das Gericht der Europäischen Union hat eine Entscheidung des EU-Parlaments bestätigt, nach der die französische Politikerin Marine Le Pen 300.000 Euro an das Parlament zurückzahlen muss. Ihr wurde zum Vorwurf gemacht, als EU-Abgeordnete aus Mitteln des Parlaments eine Assistentin bezahlt zu haben, obwohl diese vorrangig Parteiaufgaben des rechtsextremen Front National wahrgenommen hatte, den Le Pen anführt. Gegen die Entscheidung kann Le Pen noch vor den Europäischen Gerichtshof ziehen. Es berichten spiegel.de und lto.de.

EGMR zu Telekommunikationsüberwachung: netzpolitik.org (Constanze Kurz) berichtet * über eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, nach der das massenhafte Abfangen von Telekommunikationsdaten durch den schwedischen Auslandsgeheimdienst FRA nicht gegen das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens der europäischen Menschenrechtskonvention verstößt. Die Richter bejahten zwar einen Eingriff. Vor Missbrauch und Willkür schütze jedoch das schwedische Gesetz.

IStGH/Kongo – Fall Jean-Pierre Bemba: Im FAZ-Einspruch nimmt nun auch Rechtsprofessor Kai Ambos Stellung zur Aufhebung der Verurteilung des früheren kongolesischen Vizepräsidenten Jean-Pierre Bemba durch den Internationalen Strafgerichtshof. Das Ansehen der internationalen Strafjustiz sei nicht durch das Urteil in Gefahr, sondern durch die unsachgemäße Berichterstattung, die sich nicht ausreichend mit der komplexen Sach- und Rechtslage auseinandergesetzt habe. Ambos war Mitglied im Verteidigungsteam Bembas, gibt hier aber eine persönliche Meinung wieder.

Ungarn – Gesetz gegen Flüchtlingshelfer: Laut FAZ (Stephan Löwenstein) soll am heutigen Mittwoch in Ungarn ein Gesetz verabschiedet werden, das unter anderem Haftstrafen für Flüchtlingshelfer vorsieht, die illegal eingereisten Menschen geholfen haben, deren Asylgesuch später abgelehnt wird.

USA – Anklage gegen Ex-CIA-Mitarbeiter: Laut spiegel.de ist in den USA Anklage gegen einen ehemaligen Mitarbeiter der CIA erhoben worden, dem vorgeworfen wird, Quelle für die sogenannte Vault-7-Enthüllung auf der Plattform Wikileaks gewesen zu sein. Im März 2017 wurde unter anderem bekannt, dass die CIA auch aus dem amerikanischen Generalkonsulat in Frankfurt am Main mit Schadsoftware agiert.

Sonstiges

Politische Äußerungen von Mandatsträgern: Der Verwaltungsrichter Bernhard Burkholz befasst sich im FAZ-Einspruch mit der Rechtsprechung der Verwaltungsgerichtsbarkeit zu politischen Äußerungen von Mandatsträgern, die zum Beispiel als Bürgermeister auf Kundgebungen die AfD kritisieren. Er plädiert dafür, die Grenze für die Zulässigkeit von Äußerungen dort zu ziehen, wo der Tatbestand von Ehrverletzung und Beleidigung beginnt. Er kritisiert, dass Äußerungen zu häufig vorschnell der hoheitlich zu qualifizierenden Amtsausführung zugerechnet werden und damit dem Neutralitätsgebot unterworfen sind.

Juristische Jobs im Ausland: Fünf Karrieremöglichkeiten für deutsche Juristen im Ausland stellt lto.de (Sabine Olschner) vor. Skizziert werden zum Beispiel eine Tätigkeit als Secondment aus der Kanzlei, als deutscher Anwalt im Ausland oder Diplomat im Auswärtigen Amt.

Legal Tech: lto.de berichtet über ein Pilotprojekt in Brandenburg zur elektronischen Gerichtsakte. Die Richter der 3. Kammer des Landgerichts Potsdam können von nun an digital über ihre Dienstlaptops auf den Inhalt von 230 Akten zugreifen und mit Beamern Aktenauszüge an die Wände des Gerichtssaals projizieren.

Schutz von Geschäftsgeheimnissen: Rechtsanwalt David Ziegelmayer beschäftigt sich in der der FAZ mit den Auswirkungen der seit dem 9. Juni geltenden EU-Regelungen zu Geschäftsgeheimnissen. Viele Unternehmen hätten noch nicht erkannt, dass sie ihre sensiblen Informationen durch angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen sichern müssten, um in den Schutzbereich der EU-Richtlinie zu gelangen.

Auslieferungsrecht – Fall Ali B.: Rechtswissenschaftler Matthias Hartwig analysiert im FAZ-Einspruch die rechtlichen Umstände der "Abschiebung" des mutmaßlichen Mörders von Susanna F. durch die kurdischen an die deutschen Behörden. Er kommt zu dem Ergebnis, dass Deutschland das gebotene Auslieferungsverfahren umgangen und die Souveränität des Iraks verletzt habe, der Irak eine Rücküberstellung von Ali B. verlangen könne und ein Verstoß gegen die Europäische Menschenrechtskonvention vorliege. Nach Ansicht Hartwigs wäre es kohärent, in den schweren Verstößen ein Prozesshindernis zu sehen.

Gaulands Äußerungen: Ex-Bundesrichter Thomas Fischer reagiert im FAZ-Einspruch auf Constantin van Lijndens Ausführungen zur Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen den AfD-Politiker Alexander Gauland wegen zweier umstrittener Äußerungen. Dabei setzt er sich kritisch mit den einzelnen Argumenten des FAZ-Autors gegen eine Strafbarkeit auseinander, bevor er wiederum die Begründungstiefe der Einstellungsentscheidung der Staatsanwaltschaft bemängelt.

Kritik an Justiz: Arbeitsrechtsprofessor Volker Rieble vertritt im FAZ-Einspruch die Auffassung, dass die deutsche Justiz von Tätern, insbesondere mit einem fremden kulturellen Hintergrund, nicht mehr ernst genommen werde, weil eine "antiautoritäre Stimmung der Nach-68er-Zeit" in der Justiz Fuß gefasst habe. Es gebe daher zu viel Nachsicht mit den Tätern. Eine fehlende Durchsetzung führe zu einer Erodierung des Rechts.

Patentanwälte: Die Welt (Michael Gassmann) befasst sich mit der Lage von rund 4.000 Patentanwälten in Deutschland. Dabei seien die Hüter des Innovationsrechts selbst nicht immer auf der Höhe der Zeit. Während im Bereich der Anmeldung durch die Digitalisierung erhebliche Veränderungen zu erwarten sind, gelte das Geschäft mit der Beratung als zukunftssicher.

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lto/kk

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Anm. d. Redaktion, 20.06.2018, 10.21 Uhr: Hier hatten wir zunächst geschrieben "exklusiv" - es handelt sich aber nicht um eine Information, die dem Medium ausschließlich vorlag, sondern die Information war öffentlich und es hat dazu berichtet. 

 

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 20. Juni 2018: EuGH zu Abschiebungen / Rechtsgrundlage für Hackback? / Beginn des Kippa-Prozesses . In: Legal Tribune Online, 20.06.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/29259/ (abgerufen am: 29.03.2024 )

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