Die juristische Presseschau vom 15. Juni 2018: Mus­ter­fest­stel­lungs­klage besch­lossen / Eska­la­tion im Asyl-Streit / Urteil im Schlep­per­pro­zess

15.06.2018

Der Bundestag hat die Einführung einer Musterfeststellungsklage beschlossen. Außerdem in der Presseschau: Der Streit um die Zurückweisung von Flüchtlingen eskaliert und im ungarischen Schlepperprozess ist ein Urteil gefallen.

Thema des Tages

Musterfeststellungklage: Der Bundestag hat am Donnerstag das umstrittene Gesetz zur Einführung einer Musterfeststellungsklage beschlossen. Ab dem ersten November sollen qualifizierte Verbände stellvertretend für Verbraucher Schadensersatz einfordern können; gerade noch rechtzeitig bevor zum Jahresende die Ansprüche im VW-Dieselskandal verjähren. Auf Basis von zehn Fällen kann Klage eingereicht werden. Damit eine Musterfeststellungsklage möglich ist, müssen innerhalb von zwei Monaten mindestens 40 weitere Betroffene hinzukommen. Im Anschluss an ein Urteil müssen Verbraucher ihre Ansprüche dann noch individuell einklagen. Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) begrüßte die neue Stärkung von Verbraucherrechten und sieht das Gesetz als Beitrag zur "Demokratisierung des Rechtssystems". Die Opposition übte bis zuletzt Kritik und hält das Verfahren für zu kompliziert. Es berichten FAZ (Hendrik Wieduwilt), SZ, taz (Wolfgang Mulke) und lto.de.

Nach Auffassung von Hendrik Wieduwilt (FAZ) können Verbraucher nur darauf hoffen, dass sich die Unternehmen an kundenfreundliche Entscheidungen des Mustergerichts halten werden. Die Musterklage wirke vor allem gegen "Musterknaben". Christian Rath (taz) sieht in dem Gesetz eine "Lex VW" als Reaktion auf den Dieselskandal, für die es jedoch noch viele weitere Anwendungsfälle gibt. Trotz aller Kritik begrüßt er den Gesetzesbeschluss, denn nun könne eine "Experimentierphase" in der Praxis zeigen, "was funktioniert und was nicht".

Rechtspolitik

Zurückweisung von Flüchtlingen: Innerhalb der Union ist der Streit über die Zurückweisung von Flüchtlingen an der deutschen Grenze eskaliert. Eine Bundestagssitzung musste nach Meldung u.a. von FAZ (Carsten Peter), SZ (Robert Roßmann/Mike Szymanski) und taz (Anja Meier/Ulrich Schulte) für mehr als vier Stunden unterbrochen werden, während sich die Abgeordneten von CDU und CSU zu getrennten Krisensitzungen trafen. Wie u.a. lto.de berichtet, schlägt die CDU als Kompromiss eine Zurückweisung von Personen vor, deren Asylantrag in Deutschland bereits abgelehnt wurde.

Die FAZ (Reinhard Müller) erörtert ausführlich die europarechtlichen Hintergründe der Diskussion. Auch die Bundesregierung halte Zurückweisungen im Rahmen der Dublin-III Verordnung und § 18 Asylgesetz grundsätzlich für zulässig. Die wissenschaftliche Mitarbeiterin Dana Schmalz erläutert auf verfassungsblog.de, warum sie eine Zurückweisung von Asylsuchenden mit dem von der Dublin-III Verordnung bezweckten Schutz von Personen für unvereinbar hält. Sie warnt vor der absoluten Rechtlosstellung von Flüchtlingen und einem Ende der Idee Europas.

Verfassungsrichterwahl: Die FAZ (Rüdiger Soldt) beleuchtet ausführlich die Diskussion über das Vorschlagsrecht bei der Wahl von Bundesverfassungsrichtern. Ursprünglich war in einem Kompromiss von 2016 vorgesehen, dass jeder fünfte Richter von den Grünen vorgeschlagen wird. Nunmehr ist eine Regelung im Gespräch, nach welcher Union und SPD jeweils drei, FDP und Grüne jeweils nur einen Kandidaten vorschlagen, womit die Grünen erst 2020 beim Ausscheiden von Präsident Andreas Voßkuhle an der Reihe wären.

Vorratsdatenspeicherung: Anlässlich eines Gesetzentwurfs der FDP-Fraktion hat der Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages über die Abschaffung der Vorratsdatenspeicherung diskutiert. Netzpolitik.org (Ingo Dachwitz) berichtet ausführlich über die Gespräche, bei denen insbesondere das Urteil des Europäischen Gerichtshofs von September 2016 zur Europarechtswidrigkeit der anlasslosen Vorratsdatenspeicherung thematisiert wurde.

Parteienfinanzierung: Am heutigen Freitag stimmt der Bundestag über den Gesetzentwurf zur Erhöhung der Parteienfinanzierung ab. Darin soll die Obergrenze staatlicher Zuwendungen von 165 auf 190 Millionen Euro erhöht werden. Das nimmt die taz (Gunnar Hinck) zum Anlass, den Schatzmeister der SPD, Dietmar Nietan, kritisch zu befragen.

NetzDG: Auf verfassungsblog.de hat Rechtsprofessor Alexander Peukert den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Netzwerkdurchsuchungsgesetzes nebst Begründung veröffentlicht. Darin geht es um eine bessere Vereinbarkeit des NetzDG mit der Meinungs- und Informationsfreiheit, u.a. durch Verfahren zur Wiederherstellung unrechtmäßig gelöschter Beiträge (put-back-Verfahren).

Telemedien-Staatsvertrag: Die Ministerpräsidenten haben sich auf einen neuen Telemedien-Staatsvertrag für den Rundfunk geeinigt. Wie die SZ (Ulrike Schuster/Claudia Tieschky) berichtet, soll sich das Online-Angebot von ARD und ZDF künftig schwerpunktmäßig auf Bewegtbild und Ton fokussieren, um sich deutlich von dem der Presseverlage zu unterscheiden. Für Reinhard Müller (FAZ) handelt es sich bei der Beschränkung des Rundfunks auf sein Kerngeschäft um einen Meilenstein für die freie Presse und das Funktionieren der Demokratie.

Justiz

BGH zu Amtshaftung bei Brandbekämpfung: Bei Noteinsätzen im Rahmen der öffentlich-rechtlichen Gefahrenabwehr greift nach Auffassung des Bundesgerichtshofes keine Haftungsprivilegierung. Im Fall ging es um den Amtshaftungsanspruch eines Bio-Großhändlers, dem bei einem Feuerwehreinsatz erhebliche Schäden durch giftigen Schaum entstanden waren. Die Richter führten laut FAZ (Constantin van Lijnden) und lto.de an, dass Amtsträger auf Noteinsätze vorbereitet sein müssten. Außerdem seien öffentlich-rechtliche Körperschaften gegen Kostenrisiken besser abgesichert als Private, die sich auf die Haftungsprivilegierung in § 680 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs berufen können.

BVerfG zu sachgrundloser Befristung: Rechtsprofessor Manfred Löwisch meint auf dem Handelsblatt Rechtsboard, dass die jüngst ergangene Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur sachgrundlosen Befristung von Arbeitsverträgen durch die im Koalitionsvertrag geplante gesetzliche Einschränkung von Kettenbefristungen demnächst vermutlich weitestgehend überholt werde. Die Rechtssicherheit spreche deshalb für eine Rückkehr zur "Dreijahreslösung" des BAG.

BVerwG zu Wahlalter: Auf lto.de erläutert der Habilitand Sebastian Roßner ausführlich die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zur Verfassungsmäßigkeit des kommunalen Wahlrechts für 16- bis 18-Jährige in Baden-Württemberg. Zum einen erstrecke sich die Beschränkung des Wahlalters auf 18 Jahre in Artikel 38 des Grundgesetzes nicht auf Kommunalwahlen, zum anderen stünden auch der Grundsatz der Allgemeinheit der Wahl sowie die baden-württembergische Verfassung einer Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre nicht entgegen.

LG Hamburg zu Mietpreisbremse: Nach einer Entscheidung des Landgerichts Hamburg ist die Hamburger Mietpreisbremse für einen Vertrag aus dem Jahr 2015 nicht anwendbar. Zu diesem Zeitpunkt habe für die Verordnung noch keine öffentlich nachvollziehbare Begründung vorgelegen. Die 2017 veröffentlichte Begründung entfalte keine Rückwirkung, meldet lto.de.

LG Düsseldorf – Wehrhahn-Attentat: Ein ehemaliger Mithäftling des Anklagten Ralf S. im Prozess um das Bomben-Attentat am S-Bahnhof Düsseldorf-Wehrhahn hatte der Justiz unlängst mitgeteilt, S. habe ihm gegenüber die Tat zugegeben und plane zudem einen Mord am Vertreter der Anklage. Anschließend verweigerte er allerdings die Aussage, woraufhin das Gericht laut SZ (Joachim Käppner) sechs Monate Beugehaft verhängte.

LG Dortmund – Messerstecher: Wie die FAZ (Reiner Burger) berichtet, hat vor dem Landgericht Dortmund der Mordprozess gegen den 16-jährigen Schüler aus Lünen begonnen, der Ende Januar einen Mitschüler erstochen haben soll; angeblich weil dieser seine Mutter provozierend angeschaut habe.

StA Wiesbaden – Fall Susanna F.: Nach Angaben der Staatsanwaltschaft Wiesbaden hat der Tatverdächtige im Fall Susanna F., Ali B., in seiner polizeilichen Vernehmung und bei der Anhörung vor der Haftrichterin auf die Hinzuziehung eines Anwalts verzichtet, so spiegel.de. Lawblog.de (Udo Vetter) weist auf die im Sommer 2017 in Kraft getretene Vorschrift des § 141 Abs. 3 S. 4 der Strafprozessordnung hin. Danach muss ein Verteidiger hinzugezogen werden, wenn seine Mitwirkung aufgrund der Bedeutung der Vernehmung zur Wahrung der Rechte des Beschuldigten geboten erscheint. Dies sei vorliegend in Anbetracht des Tatvorwurfs Mord sowie der weiteren äußeren Umstände eindeutig der Fall.

FAZ (Julian Staib) und SZ (Susanne Höll) berichten von einer Sondersitzung des Innen- und Rechtsausschusses im Hessischen Landtag zum Fall Susanna F., in welcher Polizei und Behörden Ermittlungsfehler abgestritten hätten.

StA Bremen – BAMF-Affäre: Die Staatsanwaltschaft Bremen hat laut Bericht der SZ (Nico Richter) das Handy und den Laptop der u.a. wegen Bestechlichkeit beschuldigten ehemaligen Leiterin der Bremer Außenstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) beschlagnahmt.

Auf community.beck.de sieht Rechtsprofessor Henning Ernst Müller den eigentlichen BAMF-Skandal im Verhalten der Medien. Insbesondere die Berichterstattung des Recherchenetzwerks von SZ, NDR und Radio Bremen, welches den Fall am 20. April habe aufdecken wollen, sei "unausgegoren und schlecht recherchiert" gewesen.

StA Braunschweig – Milliardenstrafe für VW: Nachdem die Staatsanwaltschaft Braunschweig gegen VW ein Bußgeld in Höhe von einer Milliarde Euro wegen einer Aufsichtsverletzung verhängt hat, wirft die FAZ (Christian Müßgens/Martin Gropp) einen ausführlichen Blick auf weitere Rechtsstreitigkeiten im Diesel-Skandal.

Recht in der Welt

Ungarn – Schlepper verurteilt: Im Schlepperprozess wegen des Erstickungstods von 71 Flüchtlingen in einem Kühllastwagen im Jahr 2015 sind die vier Hauptangeklagten von einem Gericht im ungarischen Kecskemét zu je 25 Jahren Haft ohne Aussicht auf vorzeitige Entlassung verurteilt worden. Die Staatsanwaltschaft hatte für den Afghanen und die drei Bulgaren lebenslänglich gefordert. Das Gericht ging allerdings nicht von vorsätzlichem Mord aus und sah von der Höchststrafe ab. Angeklagte und Staatsanwaltschaft wollen gegen das Urteil in Berufung gehen. Es berichten SZ (Peter Münch), FAZ (Stephan Löwenstein) und Taz (Ralf Leonhard).

USA – Strafzölle: Laut dem Vizegeneraldirektor der Welthandelsorganisation (WTO), Karl Brauner, entbehren die von Donald Trump verhängten Zölle auf Stahl und Aluminium sowie die geplanten höheren Einfuhrzölle auf Autos einer Grundlage nach WTO-Recht, meldet spiegel.de. Mit einem offiziellen Urteil könne allerdings erst in ca. zwei Jahren gerechnet werden, weil die USA die Besetzung von Richterstellen bei der WTO blockieren.

USA – Klage gegen Trump: Weil er Gelder seiner Familienstiftung für persönliche Zwecke abgezweigt haben soll, hat die Generalstaatsanwaltschaft des Staats New York US-Präsident Donald Trump verklagt. Die Klage richtet sich laut spiegel.de auch gegen Tochter Ivanka und die beiden ältesten Söhne Trumps.

Türkei – Interview mit Yücel-Verteidiger: Deniz Yücels Verteidiger Veysel Ok spricht im Interview mit lto.de (Markus Sehl) über die Situation für Journalisten in der Türkei, seine Arbeit für die Media and Law Studies Association und einen gegen ihn selbst wegen Beleidigung der türkischen Justiz geführten politischen Prozess. Große Hoffnungen setzt er in den EGMR, denn in der Türkei gebe es keinen Rechtstaat mehr.

Syrien/EU – EuGH zu Assad-Cousin: Der Europäische Gerichtshof hat die 2011 vom Europäischen Rat gegen Rami Makhlouf, den Cousin des syrischen Machthabers Bachar al-Assad, verhängte Einreisesperre sowie das Einfrieren von dessen Geldern als rechtmäßig bestätigt. Grund der Maßnahmen waren laut lto.de Makhloufs enge Verbindungen zum syrischen Regime.

Sonstiges

Kontrolle des BND: Laut Bericht der SZ (Reiko Pinkert/Ronen Steinke), hat sich ein eigens zur Kontrolle des Bundesnachrichtendienstes (BND) eingerichtetes Gremium in einem als geheim eingestuften Bericht an das Parlamentarische Kontrollgremium des Bundestages über die mangelnde Auskunftsbereitschaft des BND beschwert. Die Richter am Bundesgerichtshof Gabriele Cirener und Claus Zeng sowie der Bundesanwalt Lothar Maur sollen die Einhaltung von Gesetzen bei Abhöraktionen des BND überwachen.

Vermummte Polizisten bei G20-Gipfel: Lto.de (Markus Sehl) berichtet exklusiv über ein Gutachten zur juristischen Bewertung des Einsatzes von vermummten Polizisten beim G20-Gipfel, welches der wissenschaftliche Dienst des Bundestages auf Antrag des Linken-Abgeordneten Andrej Hunko veröffentlicht hat. Danach dürfen vermummte Polizisten zwar straffrei an einer Demonstration teilnehmen, durch ihren Einsatz darf der Staat allerdings keinen Grund für eine Versammlungsauflösung schaffen.

 

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lto/lmr

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 15. Juni 2018: Musterfeststellungsklage beschlossen / Eskalation im Asyl-Streit / Urteil im Schlepperprozess . In: Legal Tribune Online, 15.06.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/29169/ (abgerufen am: 29.03.2024 )

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