Die juristische Presseschau vom 13. Juni 2018: Kein Streik­recht für Lehrer / Zurück­wei­sungen an der Grenze / Anzeige gegen Polizei-Chef

13.06.2018

Das Bundesverfassungsgericht lehnt ein Streikrecht für beamtete Lehrer ab. Außerdem in der Presseschau: Streit um Zurückweisungen von Flüchtlingen und Strafanzeige gegen Bundespolizei-Chef Romann.

Thema des Tages

BVerfG zu Streikrecht für Lehrer: Verbeamtete Lehrer haben kein Streikrecht. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Das Streikverbot greife zwar in die Koalitionsfreiheit ein, es sei jedoch als hergebrachter Grundsatz des Berufsbeamtentums gerechtfertigt. Das Streikverbot stehe in engem Zusammenhang mit anderen Prinzipien des Berufsbeamtentums, wie dem Alimentationsprinzip und der Treuepflicht. Würde bestimmten Beamten ein Streikrecht zugestanden, gerate diese Struktur ins Wanken. Ein "Rosinenpicken" dürfe es nicht geben. Auch der Grundsatz der völkerrechtsfreundlichen Auslegung führe zu keinem anderen Ergebnis. Zwar seien Urteile des EGMR bei der Auslegung des Grundgesetzes zu berücksichtigen, das deutsche Streikverbot sei jedoch auch nach der EMRK gerechtfertigt. Die Richter wiesen die Verfassungsbeschwerde von vier Lehrern daher ab. Diese wollen nun mit Unterstützung der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) nach Straßburg ziehen. Es berichten die SZ (Wolfgang Janisch), die FAZ (Alexander Haneke), die taz (Christian Rath), tagesschau.de (Frank Bräutigam) und lto.de (Tanja Podolski).

Reinhard Müller (FAZ) äußert sich positiv: Karlsruhe habe sich bereit zum Dialog mit dem EGMR gezeigt, sei aber zu einem klaren Ergebnis gekommen. Laut Gudula Geuther (deutschlandfunk.de) hat das Urteil das Berufsbeamtentum gestärkt. Mehr Anerkennung für Lehrer müsse an anderer Stelle durchgefochten werden. Jost Müller-Neuhof (Tsp) hält das Urteil für "bemerkenswert spießig": Statt Antworten auf die vom Staat geschaffene "Zweiklassengesellschaft" mit Angestellten und Beamten im öffentlichen Dienst zu suchen, würden sich die Richter der "Pflege von Tradition und Brauchtum" hingeben. Christian Rath (taz) meint, der Streit werde überbewertet. Die meisten Lehrer wollten gar nicht streiken.

In einem vertiefenden Beitrag stellt Alexander Haneke (FAZ-Einspruch) die Äußerungen des Verfassungsgerichts zur völkerrechtsfreundlichen Auslegung und zur Bindungswirkung von Urteilen des EGMR dar.

Rechtspolitik

Zurückweisung von Flüchtlingen: Die Zurückweisung von Flüchtlingen an der deutschen Grenze sorgt weiter für Streit innerhalb der Union. Während Bundeskanzlerin Merkel sich auf den Vorrang des Unionsrechts beruft, beharren CSU-Politiker auf dem von Innenminister Seehofer vorgeschlagenen "Masterplan zur Migration. Den Streit beleuchten die SZ (Robert Roßmann) und die taz (Tobias Schulte). Die SZ (Jan Bielicki) beantwortet in einem gesonderten Beitrag die wichtigsten Fragen zur geplanten Zurückweisung. Der Rechtswissenschaftler Constantin Hruschka untersucht auf lto.de, ob diese rechtmäßig wären. Wenn eine Person an der deutschen Grenze Asyl beantrage, sei die Dublin-III-Verordnung anzuwenden; bei Personen, die sich illegal im Schengenraum aufhalten und keinen Asylantrag stellen, komme die Rückführungsrichtlinie zur Anwendung. In beiden Fällen müsse ein bestimmtes Verfahren durchgeführt werden, bevor die Person in einen anderen Staat rückgeführt werden darf. Auf das deutsche Asyl- und Aufenthaltsrecht komme es wegen des Vorrangs des Unionsrechts nicht an. Auch die FAZ (Helene Bubrowski) befasst sich in einem Infokasten mit dem Rangverhältnis von nationalem und Unionsrecht.

Musterfeststellungsklage: Die Regierungskoalition hat sich nach Informationen der Welt (Karsten Seibel) auf letzte Änderungen am Gesetzentwurf für eine Musterfeststellungsklage geeinigt. Unternehmen sollen zwar nicht solche Klagen anstrengen können, jedoch sollen Verfahren, an denen Unternehmen beteiligt sind, ausgesetzt werden, wenn eine Musterfeststellungsklage anhängig ist. Zudem sollen die Oberlandesgerichte in erster Instanz zuständig sein. Einen ausführlichen Hintergrundbericht zur neuen Klageart bringt deutschlandfunk.de (Gudula Geuther u.a.).

Abstammungsrecht bei Homo-Ehe: Die Grünen wollen im Abstammungsrecht die gleichgeschlechtliche Ehe gleichstellen. Bisher wird nur der Ehemann der leiblichen Mutter automatisch als Vater anerkannt. Der Gesetzentwurf der Grünen sieht vor, dass auch die Ehefrau der leiblichen Mutter als Mutter gilt. Die bisherige Regelung diskriminiere lesbische Paare und ihre Kinder. Der bisher mögliche Weg über die Stiefkindadoption sei umständlich. Den Vorschlag stellt die SZ (Ulrike Heidenreich) vor.

Parteienfinanzierung: Mit den von Union und SPD geplanten Änderungen der Parteienfinanzierung befasst sich jetzt auch spiegel.de (Valerie Höhne).

Stalleinbrüche: Constantin van Lijnden (FAZ-Einspruch) zweifelt an der Sinnhaftigkeit eines neuen Straftatbestands für Einbrüche in Tierställe, wie er im Koalitionsvertrag vereinbart worden ist. Dass sich Tierschützer unter bestimmten Umständen auf den rechtfertigenden Notstand berufen könnten, dürfte durch den neuen Straftatbestand nicht ausgeschlossen werden. Geldstrafen könnten die Aktivisten durch Spenden ausgleichen. Sinnvoller seien effektivere Kontrolle durch die staatlichen Veterinärämter.

Wettbewerbsregister: Anwälte üben Kritik am Wettbewerbsregister, in das ab Ende kommenden Jahres Unternehmen nach rechtskräftigen Urteilen eingetragen werden sollen. Es soll bei der Vergabe öffentlicher Aufträge berücksichtigt werden. Die Anwälte kritisieren unter anderem, dass die Zurechnung von Straftaten zu einem Unternehmen Schwierigkeiten bereiten würde und dass es keinen Rechtsschutz gegen die Nichtaufnahme von Wettbewerbern in das Register gebe, schreibt die FAZ (Hendrik Wieduwilt).

Kooperationsverbot: Der Rechtsprofessor Stefan Korioth kritisiert im FAZ-Einspruch die Einschränkung des Kooperationsverbotes im Bildungsbereich. Indem im Grundgesetz gebundene Finanzzuweisungen ermöglicht worden seien, ziehe der Bund Steuer- und Kontrollmöglichkeiten an sich. Das gefährde die kommunale Selbstverwaltung und untergrabe die demokratische Partizipation vor Ort.

Fingerabdrücke in Personalausweisen: netzpolitik.org (Julian Pütz) stellt eine Studie der britischen Bürgerrechtsbewegung Statewatch vor, die sich mit dem Vorschlag der EU-Kommission befasst, die Speicherung von Fingerabdrücken im Personalausweis für alle EU-Bürger verpflichtend vorzusehen.

Justiz

BGH zur Verjährung von Ansprüchen gegen Kartellanten: Die 2005 im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) eingeführte Verjährungshemmung während des Ermittlungsverfahrens ist auch auf Ansprüche gegen Kartellanten anwendbar, die zum Zeitpunkt des Gesetzerlasses noch nicht verjährt, aber schon entstanden waren. Das hat der Bundesgerichtshof im Fall des Grauzementkartells aus den Jahren 1993 bis 2002 entschieden, wie die FAZ (Marcus Jung/Bernd Freytag) meldet. Ausführlich setzen sich die Anwälte Martin Bechtold und Fabrice Witzke im FAZ-Einspruch mit den rechtlichen Hintergründen auseinander. Das Urteil reihe sich in eine klägerfreundliche Rechtsprechung ein, die den Gerichtsstandort Deutschland attraktiver mache.

BGH zu Streitgenossenschaft bei Dieselklage: Volkswagenhändler und die Volkswagen AG sind bei Klagen von VW-Kunden wegen des Dieselskandals Streitgenossen im Sinne von § 60 ZPO. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. In dem Fall, den das Oberlandesgericht Nürnberg dem Bundesgerichtshof vorgelegt hatte, ging es um Gerichtsstandsbestimmung. zpoblog.de (Benedikt Windau) stellt die Entscheidung vor.

LG Augsburg zu manipulierten Dieselfahrzeugen: Das Landgericht Augburg hat in drei Urteilen Kaufverträge über Dieselfahrzeuge mit manipulierten Abschalteinrichtungen für nichtig erklärt. Die Fahrzeuge würden über keine gültigen Übereinstimmungserklärungen nach der Fahrzeuggenehmigungsverordnung verfügen. Daher sei der Vertrag nichtig, sodass es auch nicht auf die Verjährungsvorschriften für Mängelgewährleistungsrechte ankomme. Das Hbl (Laura de la Motte) bezeichnet die Urteile als sensationell und lässt Anwälte zu Wort kommen, die die Rechtsprechung begrüßen.

OLG Düsseldorf – Kartellbußgeldverfahren: Einen Tag vor Beginn der Verhandlung vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf über das sogenannte Bierkartell hat die Brauerei Radeberger ihren Einspruch gegen den Bußgeldbescheid zurückgezogen. Das Unternehmen will den Rückzieher nicht als Schuldeingeständnis verstanden wissen und nannte als Grund unkalkulierbare finanzielle Risiken, wie das Hbl (Florian Kolf/Volker Votsmeier) und FAZ-Einspruch (Tillmann Neuscheler) berichten. Dahinter könnte die Angst vor einer "Verböserung" stecken, mit der sich der Rechtsprofessor Frank Saliger in der FAZ genauer beschäftigt. So hätten sich in den letzten Jahren sämtliche Bußgelder in Kartellverfahren vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf erhöht. Grund seien unterschiedliche Methoden der Bußgeldbemessung bei Bundeskartellamt und Justiz. In der Konsequenz sei "die Rechtsweggarantie im kartellrechtlichen Bußgeldverfahren derzeit praktisch außer Kraft gesetzt".

OLG München – NSU-Prozess: Im NSU-Prozess vor dem Oberlandesgericht München hat Wolfgang Stahl, Pflichtverteidiger von Beate Zschäpe, sein Plädoyer gehalten. Dabei griff er vor allem die von der Anklage vertretene Mittäterschaft von Zschäpe an. Selbst wenn die Erklärung der Hauptangeklagten nicht stimmen würde und Zschäpe tatsächlich von den Taten gewusst hätte, würde sie das noch nicht zur Mittäterin machen. Der Bundesanwaltschaft wirft der Anwalt ein unfaires Vorgehen vor, so spiegel.de (Julia Jüttner) und blog.zeit.de (Tom Sundermann).

StA Potsdam – Anzeige gegen Bundespolizei-Chef Romann: Ein Karlsruher Rechtsanwalt hat Strafanzeige wegen Freiheitsberaubung gegen den Präsidenten der Bundespolizei Dieter Romann und weitere an der Rückführung des geflüchteten Mordverdächtigen Ali B. beteiligte Polizisten erstattet. Weil die Rückholaktion ohne ein Auslieferungsverfahren stattgefunden habe, bestehe keine rechtliche Grundlage für die freiheitsentziehenden Maßnahmen, so der Anwalt laut spiegel.de (Jörg Diehl).

ArbG Freiburg – Bamf-Mitarbeiter: Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hat vor dem Arbeitsgericht Freiburg eine Schlappe erlitten. Geklagt hatte ein Mitarbeiter und Mitglied des Gesamtpersonalrats, der vom Bundesamt abgemahnt und versetzt worden ist. Grund war eine interne Email des Klägers an die Behördenleitung, in der dieser seinen Unmut über die Praxis kundtat, Asylakten an einen "virtuellen Marktplatz" abzugeben, damit andere Sachbearbeiter eine Entscheidung treffen können. Das Freiburger Gericht entschied, dass die Kritik zu tolerieren sei und die Abmahnung und Umsetzung daher rechtswidrig waren. Laut SZ (Bernd Kastner) machten das Bundesamt und seine Anwälte vor Gericht keine gute Figur.

VG Gießen zu Abschiebung von mutmaßlichen Terroristen: Das Verwaltungsgericht Gießen weigert sich, einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts Folge zu leisten und hat die Abschiebung eines abgelehnten Asylbewerbers bestätigt, der wegen Unterstützung des Islamischen Staates verurteilt worden war. Karlsruhe hatte gefordert, dass das Gericht vorher Zusicherungen von der Türkei einhole, dass dem Mann als Häftling nicht weniger als drei Quadratmeter zur Verfügung stehen. Dagegen wandte sich das Gießener Gericht mit deutlichen Worten: Der Karlsruher Entscheidung scheine die Phrase "Am deutschen Wesen soll die Welt genesen" zugrunde zu liegen, heißt es laut FAZ (Helene Bubrowski) in dem Beschluss.

VG Köln – Klage gegen NetzDG: Über die Klage von zwei FDP-Politikern gegen das Netzwerkdurchsetzungsgesetz berichtet jetzt auch lto.de (Maximilian Amos). Zweifelhaft sei unter anderem, ob die FDP-Politiker das beim vorbeugenden Rechtsschutz problematische Feststellungsinteresse nachweisen könnten.

Recht in der Welt

Großbritannien – Brexit-Gesetz: Das britische Unterhaus beschäftigt sich seit gestern mit dem geplanten Austritt aus der Europäischen Union. Die Rechtswissenschaftlerin Joelle Grogan analysiert auf verfassungsblog.de (in englischer Sprache) den Gesetzentwurf zum Austritt sowie die Änderungsvorschläge des House of Lords. Die Änderungen würden zumindest manche schwerwiegende Bedenken adressieren, etwa hinsichtlich der Inkorporation der EU-Grundrechtecharta, der Rolle von EuGH-Entscheidungen und der Befugnisse der Exekutive nach dem Austritt. Ein Änderungsantrag der die Rechte des Parlaments im Austrittsprozess gestärkt hätte, wurde mit 324 gegen 298 Stimmen abgelehnt, meldet zeit.de (Bettina Schulz).

USA – Filme über Richter des Supreme Court: Russel Miller (FAZ-Einspruch) rezensiert (in englischer Sprache) die Filmbiographie "Marshall." über den Bürgerrechtler und ehemaligen Richter am US Supreme Court Thurgood Marshall sowie die Dokumentation "RBG" über die feministische Richterin Ruth Bader Ginsburg. Beide Filme würden die Arbeit des Supreme Court vereinfachen und Klischees bedienen. Ungewollt würde auch der konservativen Kritik an einer elitären richterlichen Einmischung in den demokratischen Prozess Vorschub geleistet.

Deutschland im UN-Sicherheitsrat: Deutschland ist am vergangenen Freitag für zwei Jahre in den Sicherheitsrat der Vereinten Nationen gewählt worden. Die Wissenschaftliche Mitarbeiterin Hannah Birkenkötter (verfassungsblog.de) fordert die Bundesregierung auf, ihre Rechtsauffassung klar zu artikulieren. Für die dezentrale Völkerrechtsordnung seien die Rechtsauffassungen der Staaten von besonderer Bedeutung. Wenn Deutschland sich für eine "regelbasierte Weltordnung" einsetzen wolle, müsse es Völkerrechtsverstöße, wie etwa zuletzt die Luftangriffe auf Syrien, als solche benennen.

Sonstiges

Gaulands Äußerungen: Constantin van Lijnden (FAZ-Einspruch) untersucht, ob zwei umstrittene Äußerungen des AfD-Politikers Alexander Gauland den Straftatbestand der Volksverhetzung erfüllen. Es geht zum einen um die Äußerung, die Integrationsbeauftragte der damaligen Bundesregierung Aydan Özoguz (SPD) könne in Anatolien "entsorgt" werden, zum anderen um die Bezeichnung des Nationalsozialismus als "nur ein Vogelschiss in über 1.000 Jahren erfolgreicher deutscher Geschichte". Beides sei im Ergebnis nicht strafbar: "Auf eine Ausdehnung der Grenzen des Sagbaren können Staatsanwaltschaften und Gerichte nicht mit einer Ausdehnung der Grenzen des Klagbaren antworten."

Public Viewing: FAZ-Einspruch (Hendrik Wieduwilt) beleuchtet rechtliche Fragen im Zusammenhang mit den anstehenden Public Viewings zur Fußball-Weltmeisterschaft. Wer keinen Eintritt nehme, müsse sich keine Sorgen über Urheberrechtsverletzungen machen. Vorsicht sei jedoch bei den Lärmschutzgrenzen sowie bei der Verwendung von Logo oder Marken der FIFA geboten.

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der heutigen Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels.

Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/dw

(Hinweis für Journalisten)

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 13. Juni 2018: Kein Streikrecht für Lehrer / Zurückweisungen an der Grenze / Anzeige gegen Polizei-Chef . In: Legal Tribune Online, 13.06.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/29107/ (abgerufen am: 16.04.2024 )

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