Die juristische Presseschau vom 7. Juni 2018: EuGH zu Face­book-Fan­pages / Erhöhte Par­tei­en­fi­nan­zie­rung / NS im Jura-Stu­dium

07.06.2018

Der EuGH nimmt private Betreiber von Fanpages auf Facebook in die Pflicht. Außerdem in der Presseschau: Union und SPD planen eine Erhöhung der Parteienfinanzierung und die Beschäftigung mit NS-Unrecht soll Teil des Jurastudiums werden.

Thema des Tages

EuGH zu Facebook-Fanpages: Betreiber privater Fanpages auf Facebook sind mitverantwortlich für die Einhaltung der Datenschutzregeln gegenüber ihren Nutzern. Dies hat der Europäische Gerichtshof entschieden, wie Welt (Christian Meier), zeit.de (Friedhelm Greis) und lto.de (Marc Maisch) berichten. Facebook stelle den Betreibern der Seiten über die Funktion "Facebook Insight" anonymisierte Daten über diejenigen Nutzer zur Verfügung, die die Seite "liken". Dies erlaube dem Betreiber der Fanpage, durch Kenntnis etwa von Alter, Geschlecht, beruflicher Situation oder Lebensstil der Nutzer Werbeangebote zielgerichtet zu gestalten. Hieraus ergebe sich eine Verantwortlichkeit des Betreibers der Seite neben jener von Facebook selbst. Das Urteil betrifft zwar die Rechtslage vor Inkrafttreten der neuen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), jedoch ist die Begriffsbestimmung zur verantwortlichen Stelle in Artikel 4 Nr. 7 DSGVO nahezu wortgleich mit jener des alten Rechts.

Stefan Hanloser geht auf community.beck.de inbesondere auf die Aussage des Gerichts ein, dass eine gemeinsame Verantwortlichkeit von Seitenbetreiber und Facebook keineswegs eine gleichwertige Verpflichtung zur Folge haben müsse. Dies stehe im Widerspruch zu Artikel 26 Abs. 3 der nunmehr geltenden DSGVO, weshalb diese Aussage nicht ohne Weiteres auf die aktuelle Rechtslage zu übertragen sei. Im Verfassungsblog analysiert der wissenschaftliche Mitarbeiter Johannes Marosi das Urteil in einem englischsprachigen Beitrag. 

Rechtspolitik

BVerfG/Voßkuhle-Nachfolge: Die SZ (Wolfgang Janisch) befasst sich mit potentiellen Nachfolgern für die scheidenden Verfassungsrichter Ferdinand Kirchhof und Michael Eichberger. Insbesondere die erste Personalie sei umstritten, da Kirchhofs Nachfolger voraussichtlich auch Präsident des Gerichtes werde, wenn der amtierende Präsident Voßkuhle in zwei Jahren aus dem Amt ausscheide. Das Vorschlagsrecht liege bei der Union, die jedoch über die Frage zerstritten sei. 

Parteienfinanzierung: Robert Roßmann kritisiert in der SZ, ein überstürztes Vorgehen der Regierungsfraktionen erwecke den Eindruck, Union und SPD wollten sich heimlich bereichern. Jasper von Altenbockum (FAZ) hingegen bemängelt, es sei inzwischen "schicker, sogenannte Nichtregierungsorganisationen zu hofieren" als die Bedeutung der klassischen Parteien herauszustellen. Kein Geld der Welt könne Parteien aufwiegen.

Barley zu DSGVO/Facebook/Musterfeststellungsklage: Im Interview mit der FAZ (Hendrik Wieduwilt) äußert sich Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) positiv zur Einführung der Datenschutz-Grundverordnung. Zwar gebe es gegenüber der Bevölkerung noch einigen Aufklärungsbedarf über deren genauen Regelungsgehalt, grundsätzlich biete die Verordnung den Bürgern aber die Selbstbestimmungsfreiheit über die eigenen Daten. Überdies fordert Barley Pluralismusvorgaben für Facebook sowie das baldige Inkrafttreten des Gesetzes zur Musterfeststellungsklage. 

Flexibleres Kindschaftsrecht: Die Welt (Sabine Menkens) stellt einen Gesetzentwurf für ein flexibleres Kindschaftsrecht vor, der vom Gesetzgebungsausschuss Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins ausgearbeitet wurde. Geschiedene Eltern sollten künftig nicht mehr nur zwischen einer Vollzeit-Betreuung durch einen Elternteil oder der hälftigen Teilung der Kindesbetreuung wählen müssen. Stattdessen soll eine alternierende Betreuung etwa auch ein 60:40-Verhältnis ermöglichen, das durch entsprechende Unterhaltspflichten in diesem Verhältnis flankiert würde. Nach der Beratung des Entwurfs auf dem Deutschen Anwaltstag soll der Gesetzentwurf im Herbst als Stellungnahme an die Expertenarbeitsgruppe des Justizministeriums gehen. 

Erhöhung der Haftentschädigung: lto.de (Markus Sehl) berichtet über die geplante Erhöhung der Entschädigung für unschuldig Inhaftierte. Momentan liege diese bei lediglich 25 Euro pro Tag. Am Freitag werde im Bundesrat über einen Entschließungsantrag Bayerns abgestimmt, der allerdings keine konkrete Summe nenne.  

Falsche Totenscheine: Im Interview mit der Zeit (Anne Kunze) erläutert Rechtsmediziner Michael Birkholz Bemühungen, unerkannte Tötungen in Krankenhäusern besser aufzuklären. Nötig sei, bei jedem Todesfall binnen 24 Stunden eine verpflichtende zweite Leichenschau durch einen externen Arzt vornehmen zu lassen. Ein geplantes niedersächsisches Gesetz, nach dem künftig alle nicht natürlichen Todesfälle der Polizei zu melden wären, kritisiert der Rechtsmediziner jedoch. Dies hätte eine Überbelastung der Polizei mit spezifisch medizinischen Fragen zur Folge, auf die diese wohl lediglich mit einem "Durchwinken" reagieren würde. 

Asylpolitik/Dublin-III: Die FAZ (Jan Bielicki/Roland Preuss) erläutert anlässlich der Forderung des CSU-Politikers Alexander Dobrindt, bereits in einem EU-Staat registrierte Asylsuchende schon an der Grenze abzuweisen, das geltende Recht der Dublin-III-Verordnung. Die Forderung Dobrindts sei mit diesem womöglich nicht vereinbar.  

In ähnlicher Weise äußert sich Christian Rath (taz), der zudem anmerkt, dass deutsche Zurückweisungen wohl zur Folge haben würden, dass andere EU-Staaten ihrerseits Flüchtlinge an ihren Grenzen zurückweisen würden. Heribert Prantl (SZ) kritisiert die europäische Asylpolitik insgesamt anlässlich der jüngsten Reformpläne von Bundeskanzlerin Merkel und des französischen Staatspräsidenten Macron. Das Ende des Abschiebestopps nach Afghanistan sei Ausdruck einer sich stetig ausbreitenden "Outsourcing-Politik". 

Justiz 

EuGH – Filesharing über Familienanschluss: Der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofes hat in seinem Schlussvortrag zu einem Filesharing-Fall aus München seine Ansicht dargelegt, dass Inhaber eines Internetanschlusses auch dann für Urheberrechtsverstöße haften, wenn Familienmitglieder Zugriff auf den Anschluss hatten. Dies berichtet lto.de. Das Eigentumsrecht des Urheberrechtsinhabers habe Vorrang vor dem Recht auf Achtung des Familienlebens. Zwar könnten nationale Gerichte eine Auskunftspflicht über den tatsächlichen Urheberrechtsverletzer verneinen. Dies müsse dann jedoch eine Sekundärhaftung des Anschlussinhabers zur Folge haben.  

OLG München – NSU: Im NSU-Prozess vor dem Oberlandesgericht München hat "Altverteidiger" Wolfgang Heer sein Abschlussplädoyer fortgesetzt und sich dabei insbesondere mit dem Anklagevorwurf des versuchten Mordes auseinandergesetzt. Dies berichtet zeit.de (Tom Sundermeier). Die Bundesanwaltschaft wirft Beate Zschäpe vor, sie habe beim Inbrandsetzen ihrer Wohnung in Zwickau nicht nur Beweise vernichten wollen, sondern auch billigend in Kauf genommen, dass eine 94 Jahre alte Nachbarin sowie zwei im Dachstuhl des Mehrfamilienhauses arbeitende Handwerker zu Tode kommen würden. Der Verteidiger führte demgegenüber aus, dass Zschäpe nach einem erfolglosen Klingeln an der Haustür davon ausgegangen sei, die Nachbarin sei nicht zu Hause. Überdies spreche die amateurhafte Brandstiftung dagegen, dass sie ernsthaft mit einem eventuellen Übergreifen des Feuers in das Nachbarhaus gerechnet habe. 

LG Hamburg – Gruppenvergewaltigung: Das Landgericht Hamburg hat im Revisionsprozess drei der fünf Angeklagten im Prozess um die gemeinsame Vergewaltigung einer 14-Jährigen zu Freiheitsstrafen verurteilt. Dies berichtet u.a. SZ (Peter Burghardt)Das erneute Verfahren war nötig geworden, da der Bundesgerichtshof einen Teil der ursprünglich verhängten Strafen aufgehoben hatte. Die Vorsitzende Richterin stellte nun die besondere Brutalität der Tat heraus und sprach bei drei der Täter von "emotionaler und sozialer Verarmung".  

BGH zu Siegaue-Urteil: Der Bundesgerichtshof hat das Urteil wegen der Vergewaltigung einer Camperin in der Siegaue bei Bonn teilweise aufgehoben. Dies berichten u.a. Welt und focus.de. Das Landgericht Bonn hatte den Täter wegen besonders schwerer Vergewaltigung und räuberischer Erpressung zu elfeinhalb Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Dabei hatte es ihm zwar eine Persönlichkeitsstörung attestiert, jedoch angenommen, dass seine Steuerungsfähigkeit zum Tatzeitpunkt nicht eingeschränkt gewesen sei. Der BGH bemängelte eine nicht ausreichende Prüfung einer eventuell verminderten Schuldfähigkeit des Täters, hob das Urteil insoweit auf und verwies den Fall zurück.

Recht in der Welt

Ungarn – Justizreform: Die Welt (Boris Kalnoky/Philipp Fritz) berichtet über die jüngsten Bestrebungen des ungarischen Ministerpräsidenten Viktor Orbán, die Justiz seines Landes gleichzuschalten und zieht dabei einen Vergleich zur Entwicklung in Polen. Nach dem Wahlsieg im April habe die regierende Fidesz-Partei im ungarischen Parlament wieder die erforderliche Zweidrittelmehrheit. Zu den geplanten Reformen gehöre die Einführung eines neuen Obersten Verwaltungsgerichtes, dessen Entscheidungen nicht mehr vom Obersten Gerichts geprüft werden könnten. Widerstand gegen Orbáns Pläne leiste der 2012 gegründete Richterrat, der etwa politische Einflussnahme bei Richterernennungen kritisiere.

Juristische Ausbildung 

NS-Unrecht im Jura-Studium: Rechtsprofessor Joachim Lege kritisiert in der FAZ eine geplante Änderung des Deutschen Richtergesetzes, nach der zu den Inhalten des Jura-Studiums künftig explizit eine Beschäftigung mit dem "Justiz-Unrecht des 20. Jahrhunderts" zählen soll. Wichtiger als die bloße Beschäftigung etwa mit der NS-Vergangenheit, von der man sich heute leicht distanzieren könne, sei es, ganz generell im Studium Mut zu kritischem Denken zu machen und Raum für nichtdogmatische Reflexion zu schaffen. Schließlich komme, wie Böckenförde gesagt habe, der Teufel "nicht zweimal durch die nämliche Tür." 

Auch Thomas Duve, Direktor des Max-Planck-Instituts für europäische Rechtsgeschichte, meint in der FAZ, es greife zu kurz, sich nur mit dem NS-Unrecht zu beschäftigen. Stattdessen solle der Blick für das Ganze geschärft und ein Bewusstsein dafür gebildet werden, "wo denn heute unsere blinden Flecken, Gefahren, Versuchbarkeiten liegen".   

Sonstiges 

Deutscher Anwaltstag: Der Präsident des Deutschen Anwaltvereines, Ulrich Schellenberg, kritisiert gegenüber der FAZ anlässlich des zu diesem Thema seit Mittwoch stattfindenden Deutschen Anwaltstages eine mangelnde Fehlerkultur in der Anwaltschaft. Anders als etwa bei Piloten oder Ärzten gebe es keine Mechanismen zur Dokumentation häufiger Fehlerquellen. Überdies bekräftigt Schellenberg seine Kritik an der Äußerung von CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt, der klagende Anwälte in Asylverfahren als "Abschiebe-Saboteure" bezeichnet hatte. Es sei in einem Rechtsstaat vielmehr eine Selbstverständlichkeit, die Gerichte zu befragen, ob ein Verwaltungsvorgang rechtmäßig gewesen sei oder nicht.  

beA-Gutachten verzögert: Ein von der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) in Auftrag gegebenes Gutachten zum möglichen Starttermin des besonderen elektronischen Anwaltspostfaches (beA) verzögert sich. Das Präsidium der Kammer zeigte sich mit dem eigentlich fertigen Bericht unzufrieden und forderte Nachbesserungen, ohne diese jedoch öffentlich näher zu benennen, wie lto.de berichtet. Somit kann das Gutachten nicht auf dem Deutschen Anwaltstag behandelt werden. 

Opel-Betriebsvereinbarung: Rechtsanwalt Hans-Herrmann Aldenhoff (Hbl-Rechtsboard) erläutert die kürzlich zwischen der Unternehmensleitung von Opel mit dem Betriebsrat geschlossene Betriebsvereinbarung zum Freiwilligenprogramm. Er erklärt die Interessenabwägung und führt aus, wie der Betriebsrat weitreichende Standortsicherheiten von der Opel-Führung erlangen konnte.

Das Letzte zum Schluss

Polizei als Facebook-Überwacher: Ein missliebiger Kommentar auf dem Facebook-Profil der Landespolizei kann schnell die polizeilichen Facebook-Kontrolleure auf den Plan rufen, weiß lawblog.de zu berichten. Ein Beamter schaute sich das Profil des Kommentators etwas genauer an und machte neben einem fragwürdigen Profilbild auch dessen ausgemachte Waffenliebe aus. Den Befund teilte er kurzerhand den Kollegen per E-Mail mit, und schon kam es zu einer Hausdurchsuchung.  

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels.  

Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau. 

lto/mps

(Hinweis für Journalisten)

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 7. Juni 2018: EuGH zu Facebook-Fanpages / Erhöhte Parteienfinanzierung / NS im Jura-Studium . In: Legal Tribune Online, 07.06.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/29005/ (abgerufen am: 24.04.2024 )

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