Die juristische Presseschau vom 5. Juni 2018: Ver­fas­sungs­schutz soll Richter prüfen / Rech­nungshof kri­ti­siert GG-Ände­rungen / Feh­ler­kultur bei Anwälten

05.06.2018

Die Landesjustizminister beraten über Rolle des Verfassungsschutzes bei Neueinstellung von Richtern. Außerdem in der Presseschau: Der Bundesrechnungshof kritisiert geplante Änderungen des Grundgesetzes und DAV-Präsident zu Anwaltsfehlern.

Thema des Tages

Verfassungsschutzüberprüfungen von Richtern: Bei ihrer ab Mittwoch in Eisenach stattfindenden Frühjahrstagung beraten die Justizminister der Länder u.a. über die Einführung einer Regelanfrage beim Verfassungsschutz bei der Einstellung von Richtern. Nach Bericht der SZ (Wolfgang Janisch) soll so die Rekrutierung extremistischer Richter verhindert werden. Dafür sei jedoch, wie bereits in Bayern praktiziert, die Einwilligung des Bewerbers erforderlich. Landesjustizminister der Grünen und der SPD äußerten bereits Kritik an dem Vorhaben.

Für Heribert Prantl (SZ) handelt es sich bei dem Vorhaben um einen "neuen Radikalenerlass". Radikalenerlasse seien falsch gewesen, ausreichend sei eine "akkurate Einzelfallprüfung, wie sie bei einer so wichtigen Entscheidung ohnehin geboten ist". Weil jeder Richter zu Beginn seiner Laufbahn einen Eid auf das Grundgesetz leisten müsse, würde eine Justizverwaltung ,"die einen Neonazi, einen Holocaust-Leugner, einen 'Reichsbürger' einstellt würde Beihilfe zum Meineid leisten".

Rechtspolitik

Datensteuer: In einem Gastbeitrag auf lto.de setzt sich Rechtsanwalt Andreas Gerten mit der unlängst von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) ins Gespräch gebrachten Digitalsteuer auseinander. Dabei stellt er ein derzeit in der EU diskutiertes zweistufiges Modell einem alternativen Steuermodell gegenüber, das an eine digitale Niederlassung anknüpft. Entscheidend sei, dass am Ende ein internationaler Konsens gefunden werde, um Doppel- und Mehrfachbesteuerung zu vermeiden.

Europaweite Internetzensur: netzpolitik.org (Thomas Rudl) hat einen Brief der Innenminister Deutschlands und Frankreichs an die EU-Kommission aus dem April veröffentlicht, in dem diese fordern, Online-Plattformen wie Facebook, Youtube und Twitter zu verpflichten, rechtswidrige terroristische Inhalte innerhalb einer Stunde zu löschen. Die Gesetzesinitiative von Horst Seehofer (CSU) und Gérard Collomb (PS, Sozialdemokraten) sehe den Aufbau einer europaweiten Zensurinfrastruktur vor und gefährde das momentan geltende Providerprivilg. Veröffentlicht wird auch das Antwortschreiben der EU-Kommission.

BRH kritisiert Grundgesetzänderung: Der Präsident des Bundesrechnungshofs Kay Scheller kritisiert nach Bericht der FAZ (Manfred Schäfers) die Pläne der Bundesregierung, dem Bund durch eine Grundgesetzänderung stärkere Investitionen in das kommunale Bildungswesen, den sozialen Wohnungsbau und den öffentlichen Nahverkehr zu ermöglichen. Diese "Finanzhilfen des Bundes durchbrechen den Konnexitätsgrundsatz und damit ein tragendes Prinzip der föderativen Finanzverfassung", so Scheller. Weil die Finanzhilfen nicht mehr zeitlich begrenzt seien, entstünde ein "Dauerfinanzierungstatbestand" für Bereiche, "die zum originären Kernbereich der Länderverantwortung zählen".

Verfolgung von Kinderpornographie: Laut spiegel.de (Ansgar Siemens) schlägt die hessische Justizministerin Eva Kühne-Hermann (CDU) kurz vor Beginn der Frühjahrstagung der Landesjustizminister vor, es polizeilichen Ermittlern beim Kampf gegen Kinderpornographie zu erlauben, echte Missbrauchsbilder im Darknet zu verwenden, um nicht aufzufallen.

Cybergrooming als Straftat: Die FAZ (Karin Truscheit) berichtet von einer Initiative aus dem hessischen Justizministerium, sogenanntes Cybergrooming unter Strafe zu stellen. Dabei versuchen Pädophile über Internetdienste auf Kinder einzuwirken, um diese zu einem Treffen zu bewegen. Scheitert ein solcher Versuch, sei dies bisher nicht strafbar.

Justiz

EuGH – Vererbbarkeit von Urlaubsgeldansprüchen: Der Akademische Oberrat Clemens Latzel befasst sich auf verfassungsblog.de mit den Schlussanträgen des Generalanwalts in einem Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof, in dem zwei Frauen Urlaubsgeldansprüche ihrer verstorbenen Ehemänner gegen deren früheren Arbeitgeber einklagen. Der Generalanwalt habe die Vererbbarkeit der Urlaubsabgeltung von der Arbeitszeitrichtlinie auf das Urlaubsgrundrecht übertragen. Der Richter müssten dem nicht folgen, nach Ansicht Latzels müssten grundlegende Rechte nicht für solche Detailfragen herhalten.

EuGH – kirchliches Kündigungsrecht: Mit den Schlussanträgen des Generalanwalts in dem Verfahren zum kirchlichen Kündigungsrecht vor dem Europäischen Gerichtshof befasst sich nun auch Rechtsprofessor Christian Rolfs auf community.beck.de. Er hält die Schlussanträge für ambivalent. Einerseits würde der "Schwarze Peter" zurück nach Erfurt gespielt, andererseits nehme der Generalanwalt deutlich Position für die Rechte des Klägers ein, indem er erklärte, dass ein konfessionell korrektes Verhalten im konkreten Fall keine berufliche Anforderung darstelle.

Jost Müller-Neuhoff (Tsp) kritisiert den Einfluss der Kirchen auf das Arbeitsrecht. Die EU-Diskriminierungsrichtlinie übernehme dabei die Aufgabe der Kirche, ihre Grenzen aufzuzeigen.

OLG München – NSU-Prozess: Am heutigen Dienstag wird im NSU-Prozess vor dem Oberlandesgericht München das Plädoyer der drei von Beginn am Prozess beteiligten Pflichtverteidiger Beate Zschäpes erwartet. spiegel.de (Julia Jüttner) befasst sich mit der schwierigen Aufgabe der Rechtsanwälte Wolfgang Heer, Wolfgang Stahl und Anja Sturm, deren Verhältnis zu Zschäpe als vollständig zerrüttet gilt. Die neuen Verteidiger Zschäpes haben bereits plädiert.

BFH zu Lohnsteuer: Nach Entscheidung des Bundesfinanzhofs sind auf ein Wertguthabenkonto eingezahlte Teile des Arbeitslohns erst bei späterer Auszahlung zu versteuern. Denn Einkommensteuer und Lohnsteuerabzug müssten nur für zugeflossenen Arbeitslohn bezahlt werden. Durch das Wertguthabenkonto sei aber nur eine Gutschrift entstanden, über die der Kläger auch nicht verfügen kann. lto.de stellt den Fall vor.

FG Köln zu Spekulationsgeschäften: Wird selbstgenutzter Wohnraum verkauft, ist der Gewinn auch dann steuerfrei, wenn zuvor Werbungskosten für ein häuslich genutztes Arbeitszimmer abgesetzt wurden. Nach der Entscheidung des Finanzgerichts Köln handelt es sich bei dem Verkauf während der zehnjährigen Spekulationsfrist nicht um ein Spekulationsgeschäft, weil das Arbeitszimmer in den privaten Wohnbereich integriert gewesen sei und kein selbständiges Wirtschaftsgut darstelle. Es berichtet lto.de.

Recht in der Welt

Frankreich – Korruptionsverdacht gegen Präsidentenberater: spiegel.de und taz.de melden, dass der Stabschef des französischen Präsidenten Macron unter Korruptionsverdacht steht. Die Staatsanwaltschaft Paris ermittelt wegen Interessenkonflikts und Bestechlichkeit.

USA – Supreme Court zu Kontrahierungszwang: Unter anderem laut spiegel.de entschied der Oberste Gerichtshof der USA, dass ein Konditor einem homosexuellen Hochzeitspaar keine Hochzeitstorte verkaufen musste. Als der Konditor sich weigerte, die Torte anzufertigen, legten die Betroffenen Beschwerde bei der Bürgerrechtskommission von Colorado ein. Die Erklärung dieser Kommission, der Konditor hätte sich gegenüber dem Hochzeitspaar diskriminierend verhalten, habe seine Rechte verletzt.

EuG zu Ausschluss eines Europaparlamentariers: Mit der Entscheidung des Gerichts der Europäischen Union, das den Ausschluss eines polnischen Abgeordneten des Europaparlaments mit einhergehenden Sanktionen wegen einer frauenfeindlichen Rede für unzulässig erklärte, befasst sich nun auch Rechtsprofessor Heiko Sauer auf verfassungsblog.de. Er fragt nach den verfassungsrechtlichen Grenzen der Redefreiheit im Parlament, wenn diese "für gezielte Provokationen genutzt wird und Werte, auf die das demokratische System sich verständigt hat, verhöhnt werden".

Rumänien – Kampf gegen Korruption: Die SZ (Florian Hassel) berichtet über die Hintergründe der Entlassung der rumänischen Anti-Korruptions-Staatsanwältin Laura Kövesi. Diese hatte erfolgreich gegen  Korruption gekämpft und zahlreiche Verantwortliche erfolgreich wegen einschlägiger Delikte angeklagt.

Juristische Ausbildung

Google unterstützt Law Clinic: Laut lto.de (Marcel Schneider) erhält die Refugee Law Clinc München 20.000 Euro für die Entwicklung eines Computerprogramms zur Vereinsorganisation. Das Projekt hat das Finale der Google Impact Challenge erreicht. Das Programm "Law & Orga" soll helfen, Absprachen zu erleichtern, Dokumente und Kontaktdaten zu archivieren, Wissen zu sichern und weiterzugeben.

Sonstiges

Gauland-Äußerung: In einem Interview mit der Welt (Ansgar Graw) vertritt der Rechtsprofessor Christoph Degenhart die Position, dass die umstrittenen Äußerungen des AfD-Partei- und Fraktionschefs Alexander Gauland noch von der Meinungsfreiheit erfasst waren und keinen Straftatbestand erfüllen. Gauland hatte das Regime der Nationalsozialisten als "Vogelschiss" in einer sonst erfolgreichen deutschen Geschichte bezeichnet. Die Äußerung sei zwar skandalös, "aber das Grundgesetz erlaubt die Formulierung von unsinnigen oder grotesken Meinungen".

BRAK attackiert DAV bei beA: Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) hat nach Information von lto.de (Hasso Suliak) den Deutschen Anwaltverein (DAV) in einem Schreiben scharf kritisiert. Inhalt des Streits ist die Kritik des DAV an der Informationspolitik der BRAK zum besonderen elektronischen Anwaltspostfach (beA), gegen die sich die BRAK nun gewehrt hat. Das beA ist seit fast sechs Monaten wegen massiver Sicherheitslücken abgeschaltet. Der DAV verlangt eine Veröffentlichung von Gutachten zu den Sicherheitslücken. Dem ist die BRAK bisher nicht nachgekommen.

Asylverfahren in Deutschland: Die FAZ (Jasper von Altenbockum) stellt mit Hilfe einer umfangreichen graphischen Darstellung ausführlich das Asylverfahren in Deutschland vor. Von der Einreise mit Asylwunsch bis zu den Folgen und Möglichkeiten nach einer Entscheidung des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) werden die einzelnen Verfahrensschritte aufgezeigt und erklärt. Hintergrund der Darstellung ist der Skandal um die Bremer Außenstelle des BAMF.

DAV-Präsident zu Fehlern von Anwälten: In einem Interview mit dem Hbl (Heike Anger) äußert sich der Präsident des Deutschen Anwaltvereins (DAV), Ulrich Schellenberg, zur Fehlerkultur in der Anwaltschaft, dem Motto des diesjährigen Anwaltstages des DAV. Dabei beschreibt er, was anwaltliche Fehler sind und welche Folgen sie für den Anwalt haben. Die Fehlerkultur in vielen Kanzleien sei nach seiner Aussage noch verbesserungswürdig, auch gebe es diesbezüglich Defizite in der Juristenausbildung.

Das Letzte zum Schluss

Badespaß mit Folgen: Die Dresdener Bäder GmbH hat nach Bericht von spiegel.de den Sänger Campino, alias Andreas Frege, der Musikgruppe "Tote Hosen" wegen Hausfriedensbruchs angezeigt. Dieser hatte in der Nacht auf Sonntag ein Bild von sich im Freibad der Bäder GmbH auf dem offiziellen Instagram-Account der Band gepostet, das ihn in Begleitung beim nächtlichen Badespaß zeigt. Die Betreiber erklärten: "Uns bleibt nichts anderes übrig, als Anzeige wegen Hausfriedensbruch zu erstatten". Dem stimmt lawblog.de nicht zu, schließlich sei der Hausfriedensbruch immer noch ein Antragsdelikt.

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lto/kk

(Hinweis für Journalisten) 

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 5. Juni 2018: Verfassungsschutz soll Richter prüfen / Rechnungshof kritisiert GG-Änderungen / Fehlerkultur bei Anwälten . In: Legal Tribune Online, 05.06.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/28953/ (abgerufen am: 26.04.2024 )

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