Die juristische Presseschau vom 29. Mai 2018: Regie­rungs­bil­dung in Ita­lien / Inter­net­­knoten vor BVerwG / Neuer BRAK-Prä­si­dent

29.05.2018

Die vorerst gescheiterte Regierungsbildung in Italien wirft verfassungsrechtliche Fragen auf. Außerdem in der Presseschau: Das BVerwG verhandelt Internetüberwachung durch den BND und Ulrich Wessels wird neuer BRAK-Präsident.

Thema des Tages

Italien – Regierungsbildung: Nachdem der italienische Präsident Sergio Mattarella die Ernennung von Paolo Savona zum Finanzminister abgelehnt hat, hat er nun den Ökonomen Carlo Cottarelli mit der Bildung einer Übergangsregierung beauftragt. Unterdessen hat die Fünf-Sterne-Bewegung ein Amtsenthebungsverfahren gegen Mattarella ins Gespräch gebracht. Die FAZ (Matthias Rüb) schildert die Krise und nennt die einschlägigen Normen der italienischen Verfassung.

Die Rechtsprofessoren Diletta Tega und Michele Massa erläutern auf verfassungsblog.de (in englischer Sprache), warum sie die Entscheidung des Präsidenten für gerechtfertigt halten. Die Ernennung von Ministern durch den Präsidenten sei eine in der Verfassung vorgesehene Form, durch die das Volk seine Souveränität ausübe. Dabei stehe ihm ein Ermessensspielraum zu. Auch der Dozent Massimo Fichera vertritt auf verfassungsblog.de (in englischer Sprache) die Auffassung, dass die Entscheidung rechtmäßig sei. Rufe nach einem Amtsenthebungsverfahren seien "pure nonsense".

Rechtspolitik

Sperrklausel bei Europaparlamentswahl: Die geplante Sperrklausel wird voraussichtlich noch nicht für die nächste Wahl des Europaparlaments im Mai 2019 gelten. Zwar könnte die Wahlrechtsreform in den nächsten Monaten verabschiedet werden, jedoch sehen die Leitlinien der Venedig-Kommission des Europarats vor, dass in den zwölf Monaten vor der Wahl die Grundelemente des Wahlrechts nicht mehr geändert werden. Die Bundesregierung setzt sich für eine Sperrklausel von zwei bis fünf Prozent auf EU-Ebene ein, nachdem das Bundesverfassungsgericht eine nationale Regelung für verfassungswidrig erklärt hatte. Es berichtet die SZ (Thomas Kirchner) und lto.de.

EU-Richtlinie zum Schutz von Whistleblowern: Der Rechtsanwalt Markulf Behrendt stellt auf dem Handelsblatt-Rechtsboard den Entwurf für die EU-Richtlinie zum Schutz von Whistleblowern vor. Dieser sieht vor, dass Arbeitnehmer keine negativen Konsequenzen fürchten müssen, wenn sie Rechtsverstöße oder wahrscheinlich eintretende Rechtsverstöße an die zuständigen externen Stellen melden, nachdem sich der interne Meldeprozess als nicht wirksam erwiesen hat. Der Autor hält es für möglich, dass der Entwurf noch an der ein oder anderen Stelle entschärft wird.

Hessentrojaner: Die hessische Regierung plant ein Gesetz, das der Polizei den Einsatz von sogenannten Trojanern erlaubt. In der Antwort auf eine Anfrage der FDP-Fraktion hat die Bundesregierung erklärt, dass sie sich trotz verschiedentlich geäußerter Sicherheitsbedenken keine Meinung dazu gebildet hat. Das meldet netzpolitik.org (Andre Meister).

DSGVO: Die FAZ (Patrick Bernau) hat skurrile Folgen der Datenschutzgrundverordnung, die seit letzter Woche anwendbar ist, zusammengetragen. Constanze Kurz (netzpolitik.org) meint, dass die Debatte über die DSGVO erst der Anfang von vielen Diskussionen ist, die unweigerlich auf uns zukommen werden. Datenschutz sei nicht nur Schutz der Privatsphäre, sondern auch Schutz vor Diskriminierung und vor verdeckter Manipulation. Im Podcast von spiegel.de diskutieren der Kolumnist Sascha Lobo und der Grünen-Politiker Jan Philipp Albrecht über das neue Datenschutzrecht.

Justiz

BGH – Nutzlos aufgewendete Urlaubszeit: Der Bundesgerichtshof verhandelt am heutigen Dienstag über die Entschädigung für nutzlos aufgewendete Urlaubszeit. In dem Verfahren geht es um ein Ehepaar, dessen Karibik-Kreuzfahrt kurz vor Reiseantritt abgesagt wurde. Das Oberlandesgericht Köln sprach ihm 3.600 Euro, plus fast 900 Euro Mehrkosten für die Ersatzreise zu. Dabei orientierte es sich am Wert der Kreuzfahrt. Der Bundesgerichtshof wird sich nun mit der Frage befassen, ob diese Bemessung des Entschädigungsanspruchs angemessen ist, weil sie der nutzlos aufgewendeten Urlaubszeit von Personen, die sich einen teuren Urlaub gönnen, einen höheren Wert beimisst. Die SZ (Wolfgang Janisch) wirft einen Blick auf das Verfahren und die Rechtslage.

BVerwG – De-Cix: Das Bundesverwaltungsgericht verhandelt am Mittwoch über die Klage des Internetknotenbetreibers De-Cix gegen die Überwachung des Datenstroms durch den Bundesnachrichtendienst. Das schreibt die SZ (Georg Mascolo/Ronen Steinke). Der Geheimdienst zweigt in Frankfurt seit Jahren Daten ab, um sie zu analysieren. De-Cix sieht darin eine Verletzung des Fernmeldegeheimnisses, da es unmöglich sei, Inlandskommunikation herauszufiltern. Zudem dürfe nur 20 Prozent des Datenstroms gescannt werden. Die Bundesregierung bestreitet die Klagebefugnis von De-Cix und sieht die Firma in der Verantwortung bei der Verbrechensbekämpfung zu kooperieren.

LG Stuttgart – Schlecker-Urteil: Jost Müller-Neuhof (Tsp) meint, dass das Schlecker-Urteil veröffentlicht werden muss: "Es dürfte für die Verurteilten nicht viel peinlicher werden als alles ohnehin schon war." Gerichtsurteile in einem demokratischen Rechtsstaat hätten grundsätzlich öffentlich zu sein.

Recht in der Welt

Österreich – Dieselmanipulationen: Der österreichische Verein für Konsumenteninformation hat bei der juristischen Aufarbeitung des VW-Abgasskandals eine Niederlage erlitten. Das Linzer Landesgericht wies die Musterklage einer Kundin auf Rückabwicklung des Kaufvertrags und hilfsweise Minderung ab, weil ein Update genügen würde. Damit stellt es sich gegen eine Entscheidung des Landesgerichts Eisenstadt, das eine Irrtumsanfechtung für zulässig erachtet hatte. Neben den Klagen gegen VW-Händler geht der Verein auch mit einer Sammelklage gegen den VW-Konzern selbst vor. Bis zum 18. September müssten die Klagen bei den 16 Landesgerichten eingereicht werden, schreibt die FAZ (Michaela Seiser).

Polen und Ungarn – Rechtsstaatlichkeit: Die Doktorandin Anna Wójcik interviewt auf verfassungsblog.de (in englischer Sprache) den Rechtsprofessor Laurent Pech zum Umgang der Europäischen Union mit den Entwicklungen in Polen und Ungarn. Pech lobt die Kommission dafür, das Rechtsstaatsverfahren gegen Polen eingeleitet zu haben und hofft, dass sie sich nicht auf einen faulen Kompromiss einlassen wird. Zu lange habe man sich darauf berufen, nicht das richtige Instrumentarium zu haben, um effektiv gegen den Abbau rechtsstaatlicher Standards vorzugehen.

Gerechtigkeit im Völkerrecht: Der Rechtsprofessor Christian Hillgruber rezensiert für die FAZ das Buch "The Thin Justice of International Law", in dem der Jurist Steven Ratner das Völkerrecht aus einem moralischen Blickwinkel betrachtet. Hillgruber erkennt einen innovativen Ansatz, kritisiert jedoch, dass "die Menschenrechte gegen völkerrechtliche Grundregeln ausgespielt werden".

Überwachung: Der Rechtswissenschaftler Oskar Gstrein vertritt auf juwiss.de die These, dass mehr internationale Zusammenarbeit und ein geteiltes Verständnis der Situation notwendig sind, um Privatsphäre und Sicherheit im digitalen Zeitalter zu garantieren. Die bisherigen staatlichen Reaktionen auf die Enthüllungen Edward Snowdens seien nicht angemessen gewesen und das neue Datenschutzrecht der Europäischen Union biete keine ausreichende Antwort. Schritte in die richtige Richtung erkennt der Autor jedoch in dem "Working-Draft Legal Instrument on Government-led Surveillance and Privacy", den der UN-Sonderberichterstatter für das Recht auf Privatsphäre dem UN-Menschenrechtsrat vorgelegt hat.

Sonstiges

Neuer BRAK-Präsident: Ulrich Wessels ist zum neuen Präsidenten der Bundesrechtsanwaltskammer gewählt worden. Das melden die FAZ (Hendrik Wieduwilt) und lto.de (Hasso Suliak). Der Rechtsanwalt ist seit 2012 Präsident der Regionalkammer in Hamm und seit 2015 im Vorstand der Bundesrechtsanwaltskammer. Sein Amt tritt er im September an, wenn er die Nachfolge von Ekkehart Schäfer antritt, der aus gesundheitlichen Gründen zurückgetreten ist und zuletzt wegen des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs in der Kritik stand. Neuer Vizepräsident wird André Haug, Präsident der Rechtsanwaltskammer Karlsruhe.

DSGVO – Facebook: Wie die FAZ (Fridtjof Küchemann) meldet, moniert der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz, Johannes Caspar, dass Facebook die neuen Vorschriften bereits umgeht. Whatsapp beschreibe neuerdings auf seiner Website einen Datenaustausch mit Facebook, obwohl weder eine informierte Einwilligung der Betroffenen noch ein berechtigtes Interesse vorliege, kritisiert der Datenschützer. Zuletzt hatte das Oberverwaltungsgericht Hamburg seine Anordnung als rechtmäßig bestätigt, die Facebook den Datenaustausch mit Whatsapp untersagt.

Transaktionsversicherungen: Bei Unternehmenstransaktionen kommen in Europa immer häufiger Transaktionsversicherungen zum Einsatz, die Garantien absichern und Entschädigungen bei unerwarteten Haftungssituationen leisten. Nach einer Studie der Wirtschaftskanzlei CMS werden bereits bei 14 Prozent der Transaktionen solche Policen abgeschlossen. Sie sollen Transaktionen möglich machen, ohne dass der Verkäufer Rücklagen für mögliche Garantieansprüche bilden muss, so das Hbl (Heike Anger).

Fusionspläne von Allen & Overy: Im Hbl kommentiert Aled Wyn Griffiths, Chefredakteur beim Juve Verlag, die Überlegungen von Allen & Overy, mit der Kanzlei O’Melveny aus Los Angeles zu fusionieren. Eine europäische Kanzlei müsse sich nicht unbedingt mit einem Pendant der Wall Street zusammenschließen. Entscheidend sei, dass sich die Beteiligten als "Angreifer" verstehen.

Das Letzte zum Schluss

Schmerzhaftes Champions-League-Finale: Ein ägyptischer Anwalt verklagt den spanischen Verteidiger Sergio Ramos auf eine Milliarde Euro Schadensersatz, weil dieser im Champions-League-Finale den bei Liverpool unter Vertrag stehenden ägyptischen Angreifer Mohamed Salah verletzt hat. Begründung: Ramos müsse Entschädigung zahlen "für den physischen und psychischen Schaden, den Ramos dem ägyptischen Volksheld Salah und den Menschen in Ägypten zugefügt hat", zitiert focus.de den Anwalt.

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der heutigen Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels.

Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/dw

(Hinweis für Journalisten)

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 29. Mai 2018: Regierungsbildung in Italien / Internetknoten vor BVerwG / Neuer BRAK-Präsident . In: Legal Tribune Online, 29.05.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/28841/ (abgerufen am: 28.03.2024 )

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